mini|hochkant=1.3|Reichsfinanzministerium, 1935

Das Reichsfinanzministerium (RFM) stand im Deutschen Reich von 1919 bis 1945 an der Spitze der Reichsfinanzverwaltung. Oberster Dienstherr war der Reichsminister der Finanzen. Das Ministerium befand sich in Berlin an der Südseite des Wilhelmplatzes/Ecke Wilhelmplatz 1/2 und Wilhelmstraße 60–62.

Das Bundesministerium der Finanzen betrachtet das Reichsfinanzministerium als seinen Vorgänger und hat eine Historikerkommission eingesetzt, die insbesondere die Geschichte des Ministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus erforschen soll., Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 17. Dezember 2012.

Gesetzliche Grundlage Im Deutschen Kaiserreich gab es keine zentrale Steuer- und Finanzverwaltung. Zwar existierte mit dem Reichsschatzamt eine Reichsbehörde, die für die Erstellung von Haushaltsplänen des Gesamtstaates verantwortlich war, jedoch verwaltete sich jeder Gliedstaat selbst. Nach der Novemberrevolution 1918 wurde eine Zentralisierung der Finanzverwaltung angestrebt und im Zuge der Erzbergerschen Reform umgesetzt. Wichtige gesetzliche Grundlagen dafür waren: Das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919, in dem bereits vor der Existenz einer Verfassung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt Reichsministern übertragen wurde,Reichsgesetzblatt 33/1919 der Erlass, betreffend der Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden vom 21. März 1919, in dem als amtliche Bezeichnung der Behörde Reichsfinanzministerium und für den geschäftsführenden Minister die amtliche Bezeichnung Reichsminister der Finanzen festgelegt wurde,Reichsgesetzblatt 65/1919 die am 14. August 1919 verkündete Weimarer Verfassung, Artikel 14 übertrug in Verbindung mit Artikel 13 (Reichsrecht bricht Landrecht) die Finanzverwaltung auf das Reich und gab der neuen Reichsfinanzverwaltung einen vollen Zugriff auf fast alle Steuern,Reichsgesetzblatt 144/1919 und das Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919, in dem die Zentralisierung der Finanzverwaltung nebst einheitlicher Steuererhebung im gesamten Deutschen Reich festgeschrieben wurde.Reichsgesetzblatt 176/1919

Aufgaben und Struktur mini|Aufbau der Reichsfinanzverwaltung 1920–1926

Hauptaufgabe des Reichsfinanzministeriums war die Beschaffung finanzieller Mittel für das Reich durch Erhebung und Eintreibung von Steuern. Der Reichsminister der Finanzen besaß exekutive sowie judikative Vollmachten. Er konnte Gesetze und Durchführungsverordnungen erlassen, die von allen nachgeordneten Vollzugsorganen umzusetzen waren. Zudem stellte das Reichsfinanzministerium den Staatshaushalt für das Reich auf, verwaltete das Reichsvermögen, insbesondere den reichseigenen Immobilienbesitz, und überwachte vollständig die Finanzeinnahmen der Länder und Gemeinden.

Gegliedert war die Reichsfinanzverwaltung dreistufig: die oberste Leitung lag beim Reichsfinanzministerium, dem folgten als Mittelinstanz durchschnittlich 25 Landesfinanzämter (ab 1937 Oberfinanzpräsidien genannt), auf unterer und örtlicher Ebene dann rund 1000 Finanzämter nebst 200 Zollbehörden. Obwohl der Name das suggeriert, waren die Landesfinanzämter keine unabhängigen und keine föderalen Landeseinrichtungen, sondern seit Aufbau der Reichsfinanzverwaltung direkt dem Reichsfinanzministerium unterstellt.Christiane Kuller: Bürokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. Walter de Gruyter 2013; S. 34 ff. Außerdem waren dem Ministerium zeitweise folgende Behörden nachgeordnet:

Reichsbaudirektion Berlin Reichsbauverwaltung Reichsfinanzhof Reichsfinanzzeugamt Reichshauptkasse Reichsmonopolamt für Branntwein Finanzakademie Reichsfinanzschulen Zollschulen Statistisches Reichsamt Zollgrenzschutz

Die strukturelle Organisation des Reichsfinanzministeriums selbst unterlag zeit seines Bestehens einem regen Wandel. Als Kernabteilungen blieben jedoch immer institutionelle Schwerpunkte die Abteilung I (Haushalt), die Abteilung II (Zoll) und die Abteilung III (Steuern). Die Abteilungen wurden in den ersten Jahren von Staatssekretären geleitet, die direkt dem Minister unterstellt waren. Ab 1924 gab es nur noch einen Staatssekretär. Die Leitung der Abteilungen übernahmen ab da Unterstaatssekretäre.Peter-Christian Witt: Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung 1918–1924. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft Januar 1975, S. 24.

Entwicklung in der Weimarer Republik Die institutionelle Entwicklung des Reichsfinanzministeriums war besonders zwischen 1919 und 1933 von der Übertragung sich ständig wechselnder, politischer Aufgaben geprägt, womit sehr hohe personelle Fluktuationen und häufige Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Behörde verbunden waren.

Der Reichsminister der Finanzen war Mitglied der jeweiligen Reichsregierung. Da fast keines der insgesamt 19 Kabinette während der Weimarer Zeit von einer parlamentarischen Mehrheit getragen wurde, hielt keine Regierung durchschnittlich länger als acht Monate durch.Uwe Klußmann, Joachim Mohr: Die Weimarer Republik: Deutschlands erste Demokratie. In: Spiegel-Buch 2015, S. 10. Dementsprechend wechselte mit jeder Regierung nebst dem Minister auch das Spitzenpersonal im Reichsfinanzministerium. Die Kernabteilungen blieben zwar institutioneller Schwerpunkt, permanente Umbildungen erfolgten jedoch vom Anfang bis zum Ende in den Unterabteilungen und Referaten. Diese Veränderungen waren Ausdruck einer Politisierung der Verwaltung, der immer wieder neue Aufgaben zugeteilt wurden.

Bereits in der Aufbauphase des Reichsfinanzministeriums gaben oft parteipolitische Gründe den Ausschlag für Stellenbesetzungen und/oder die Errichtung neuer Abteilungen. So verblieb nach einem Kabinettswechsel eine Reihe von ehemaligen Ministern und Staatssekretären nicht selten weiterhin im Amt.Peter-Christian Witt: Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung 1918–1924. in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft Januar 1975, S. 14. Beispielsweise wurde 1921 für den Zentrumspolitiker Paul Beusch eine eigene Betriebsprüfungsabteilung eingerichtet und 1923 nach dessen Pensionierung sofort wieder aufgelöst.Christiane Kuller: Bürokratie und Verbrechen: Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. Walter de Gruyter, 2013, S. 34. Personell erschien schon die Gründung der Reichsfinanzverwaltung skandalös: Erzberger bot den ehemaligen Landesfinanzministern, die seinen Reformen kritisch gegenüberstanden, bei Zustimmung der Gesetzesvorlage an, sie zu Präsidenten der Landesfinanzämter auf Lebenszeit zu machen, wobei ihnen das Gehalt eines Landesministers erhalten bliebe – ein Angebot, dem alle Angesprochenen zustimmten.Christiane Kuller: Bürokratie und Verbrechen: Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. Walter de Gruyter, 2013, S. 38.

mini|Das Reichsfinanzministerium, um 1930

In den Anfangsjahren litt das Reichsfinanzministerium unter einem drückenden Platz- und Personalmangel. Die wenigsten Beamten kamen aus aufgelösten Reichsbehörden. Aus dem ehemaligen Reichsschatzamt wechselten nur sechs Angestellte beständig in das neu geschaffene republikanische Finanzministerium.Peter-Christian Witt: Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung 1918–1924. in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft Januar 1975; S. 21 Dessen ungeachtet stieg zwischen 1919 und 1924 die Anzahl der allein im Ministerium Beschäftigten von null auf 1.137 beziehungsweise in der gesamten neuen Reichsfinanzverwaltung auf rund 30.000 und bis 1933 auf 73.000.Peter-Christian Witt: Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung 1918–1924. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft Januar 1975, S. 14 ff.

Vom Reichsfinanzministerium wurden zuerst die Büros des ehemaligen Reichsschatzamtes in der Wilhelmstraße 61 übernommen und innerhalb von drei Jahren auf die Liegenschaften Wilhelmsplatz 1–2 und Wilhelmstraße 60–62 ausgeweitet. An eine planvolle Auswahl qualifizierter Bewerber war bei diesem Zuwachs, laut Aussage von Albert Boenicke, Organisationsreferent im Reichsfinanzministerium und ab 1934 Präsident des Landesfinanzamtes Berlin, nicht zu denken:

Nahezu restlos übernahm die Finanzverwaltung die Kommunal- und Fachbeamten aus den nach dem Ersten Weltkrieg verlorenen Ostgebieten sowie aus Nordschleswig und Elsaß-Lothringen. Die Begeisterung dieser insgesamt heterogenen Beamtenschaft über den neuen Arbeitsplatz war nicht groß; insbesondere die bisherigen Beamten aus den aufgelösten Landesverwaltungen traten zum großen Teil nur widerstrebend in den neuen republikanischen Reichsdienst ein.

Antirepublikanische Ressentiments existierten zur Weimarer Zeit in allen staatlichen Behörden.Gerhard Schulz: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930–1933. Walter de Gruyter, 1992, S. 423–425. Dies war selbst im Reichsfinanzministerium nichts Ungewöhnliches, wo Beamte der unteren und mittleren Ebene des Öfteren mit offenem oder verklausuliertem Hinweis Vorgesetzte auf die „Vergänglichkeit parlamentarischer Minister“ aufmerksam machten oder Anweisungen einfach ignorierten.Peter-Christian Witt: Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung 1918–1924. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft Januar 1975, S. 18. Auch an der Spitze sah es anfangs nicht besser aus: Eugen Schiffer, der erste Reichsminister der Finanzen, blieb zwei Monate im Amt. Er zog es später vor, wieder als Rechtsanwalt zu praktizieren und kritisierte die schiere Masse an Vorschriften, die selbst für Fachleute kaum überschaubar sei.Eugen Schiffer: Die deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifenden Reform. Verlag Otto Liebmann, 1928, S. 72 ff.

Die Verwaltungskosten der neuen Reichssteuerverwaltung waren gewaltig. Bis 1926 hatte sich allein das Reichsfinanzministerium zu einem gigantischen Verwaltungsapparat mit zehn Abteilungen entwickelt.Bundesarchiv: | Reichsweit entstanden in fast allen Kreisstädten neue Finanzämter. Deren technische Ausstattung war für die damalige Zeit bereits beachtlich. 1928 existierten in der Reichsfinanzverwaltung:

mini|Überall in Deutschland, wie hier z. B. in Northeim im Stile des Neoklassizismus, wurden in den 1920er Jahren Finanzämter errichtet

4500 Schreibmaschinen, 1800 Vervielfältigungsgeräte zum Kopieren von Formularen, Anfragen, Rundverfügungen etc., 1400 Addier- und Rechenmaschinen, 260 Adressier- und Listendruckmaschinen, 196 Buchungsmaschinen und Telefone in jedem Büro.