Atemschutzfilter (kurz Atemfilter oder Filter) schützen den Träger vor gefährlichen Stoffen (Gase, Partikel fester und flüssiger Stoffe). Sie kommen in Kombination mit Atemschutzmasken des Arbeitsschutzes, der Feuerwehr, der Medizin und des Militärs zum Einsatz.
Filterarten Atemschutzfilter werden in zwei Kategorien eingeteilt, die Partikelfilter und die Gasfilter. Daneben gibt es Kombinationsfilter, die Schutz vor Gasen und Partikeln bieten.
Partikelfilter gibt es in drei verschiedenen Klassen (P1, P2, P3). Die Einteilung richtet sich bei filtrierenden Halbmasken nach der Gesamtleckage und ansonsten nach der maximalen Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes. Diese Maximalgrenzen sind bei Vollmasken höher als bei Halbmasken. Partikelfilter schützen nur gegen Partikel, nicht gegen Gase und Dämpfe.
Gasfilter werden je nach Stoffgruppe in verschiedene Gasfiltertypen eingeteilt (z. B. „Ammoniak“, „organische Gase und Dämpfe“, „Niedrigsieder“). Auch hier gibt es drei verschiedene Leistungsklassen. Gasfilter schützen nur gegen Gase und Dämpfe, nicht gegen Partikel.
Kombinationsfilter bestehen aus einem Gas- und einem Partikelfilter. Sie werden eingesetzt, wenn gleichzeitig Gase oder Dämpfe und Partikel (Schwebstoffe) auftreten (z. B. beim Feuerwehreinsatz, Farbspritzen, Sprühkleben).
Einsatzbedingungen Vor dem Einsatz von Atemschutzfiltern muss die Zusammensetzung der Umgebungsluft sowohl hinsichtlich der Art und Menge der Schadstoffe als auch des Sauerstoffgehalts bekannt sein. Daraus ergibt sich die Auswahl der geeigneten Atemschutzfilter (Beispiel einer Filterliste siehe unter Weblinks).
Für den Einsatz von Filteratemschutzgeräten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, ansonsten ist umluftunabhängiger Atemschutz (z. B. Pressluftatmer oder Druckluftatemgeräte) zu verwenden: Vorhandene Schadstoffe müssen nach Art, Eigenschaft und Zusammensetzung bekannt sein. Der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muss mehr als 17 Vol.-% betragen. Gasfilter dürfen nur gegen gasförmige Schadstoffe verwendet werden – keinesfalls gegen Partikel. Partikelfilter dürfen nur gegen partikelförmige Schadstoffe verwendet werden – keinesfalls gegen Gase oder Dämpfe. Wenn Gase und Partikel zugleich auftreten, oder wenn Partikel Gase freisetzen können, sind Kombinationsfilter oder, falls nach Bauart des Atemschutzgerätes möglich, je ein hintereinander kombinierbarer Gas- und Partikelfilter zu verwenden. Die für die jeweilige Filterklasse höchstzulässige Schadstoffkonzentration ist zu beachten.
Kennzeichnung mini|Farbliche Kennzeichnung eines A2B2E2K2 Hg P3-Kombinationsfilters
Die Eignung eines Gasfilters für eine Stoffgruppe wird am Filter jeweils mittels eines farbigen Ringes und eines Kennbuchstabens kenntlich gemacht. Für Partikelfilter ist die Kennfarbe einheitlich weiß. Kombinationsfilter tragen alle Farbringe und Kennbuchstaben des Bereiches, gegen den sie schützen. Die Kapazität (Klasse) eines Filters wird zusätzlich durch Ziffern von eins bis drei angegeben. Bei Kombinationsfiltern wird sie für jeden Kennbuchstaben einzeln angegeben.
Typ In Deutschland sind die folgenden Kennfarben und -buchstaben genormt. Es kann entweder der ganze Filterkörper in der Kennfarbe eingefärbt oder, was gebräuchlicher ist, ein Farbring auf dem Filterkörper aufgebracht sein.
+ Farbkennzeichnung von AtemschutzfilternBroschüre „Atemfilter“ der Firma MSA Auer (PDF) Kennfarbe Typ AnwendungsbereichbraunAOrganische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °CbraunAXNiedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2grauBAnorganische Gase und Dämpfe z. B. Chlor, Schwefelwasserstoff, BlausäuregelbESchwefeldioxid, Chlorwasserstoff und andere saure GasegrünKAmmoniak und organische AmmoniakderivateblauNONitrose Gase (Stickoxide) z. B. Stickstoffmonoxid, StickstoffdioxidrotHgQuecksilberschwarzCOKohlenstoffmonoxidorangeReaktorRadioaktives Iod und radioaktives IodmethanviolettSXGase und Dämpfe nach Angaben des HerstellersweißPPartikel
Filterklassen (Aufnahmevermögen)
Jeder Filter trägt außerdem noch eine Angabe zur Filterklasse, da die Filter nach Adsorptionsvermögen in überwiegend drei Klassen eingeteilt werden (1: gering bis 3: hoch). Die Klasse gibt an, wie stark der Arbeitsplatzgrenzwert (früher Maximale Arbeitsplatz-Konzentration/MAK) überschritten werden darf.In 3 Schritten zum richtigen Atemschutz (PDF; 200 kB) für 3M-Filter
+ Gasfilter der Typen A, B, E und K Filterklasse maximal zulässige Gaskonzentrationin der Zuluft des Filters Klasse 1 1.000 ml/m³ (0,1 Vol-%) Klasse 2 5.000 ml/m³ (0,5 Vol-%) Klasse 3 10.000 ml/m³ (1,0 Vol-%)
Gasfilter des Typs AX: es gibt keine Klasseneinteilung, sondern verschiedene maximale Einsatzdauern, die sich nach der Maximalkonzentration und dem Stoff (Einteilung nach dem Siedepunkt) richten. + Gasfilter des Typs AX Schutz gegen maximal zulässige Gaskonzentrationin der Zuluft des Filters maximale Einsatzdauer Stoffe der Gruppe 1 100 ml/m³ (0,01 Vol-%) 40 min 500 ml/m³ (0,05 Vol-%) 20 min Stoffe der Gruppe 2 1.000 ml/m³ (0,1 Vol-%) 60 min 5.000 ml/m³ (0,5 Vol-%) 20 min
Für Filter der Typen NO, Hg, CO und Reaktor sind die Angaben des Herstellers zu Einsatzdauer und Konzentration zu beachten. So dürfen Filter des Typs NO maximal 20 Minuten und Filter des Typs Hg maximal 50 Stunden verwendet werden.
Kennzeichnung der Filter bei der Bundeswehr und dem erweiterten Katastrophenschutz mini|275px|Atemschutzvollmaske („Panorama Nova“ von Dräger) mit angeschraubtem Filter aus Katastrophenschutz-Beständen – vermutlich Typ FE-NM Nicht nach der obigen Kennzeichnungssystematik benannt und gekennzeichnet sind die Filter aus dem Bereich der Bundeswehr. Diese Filter sind oliv lackiert und tragen eine Bezeichnung, die die Eigenschaften des Filterkörpers beschreibt wie z. B. „FE 55 NM“ (Filterelement 55, nicht magnetisierbar). Filter gegen Kohlenstoffmonoxid sind anstelle mit der Zahl „55“ mit den Buchstaben „CO“ gekennzeichnet. Die Prüfungen der Filter entsprechen auch nicht den obigen Filtertypen; stattdessen werden bestimmte chemische Kampfstoffe zur Prüfung eingesetzt (Chlorcyan, Cyanwasserstoff, Chlorpikrin). (PDF; 222 kB) Dies gilt auch für das Nachfolgemodell, den Filter für die Schutzmaske M2000 (PDF; 200 kB) A und den Filter für die Schutzmaske S10. Auch der unten beschriebene Filter des erweiterten Katastrophenschutzes KS 80 wird verwendet.
Im Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes wurde für die Schutzausstattung „KatS-Personal“ der Kombinationsschraubfilter „KS 80 FE NM“ (Filtereinsatz, Maske chemisch-biologisch; NSN 4240-12-180-8400; Aufdruck „BUND KS 80“: Bundeseigentum, Kombinations-Schraubfilter, Entwicklungsjahr 1980; Blechprägung „FE NM“ = Filterelement nicht magnetisierbar) zur Verwendung mit der ABC-Schutzmaske M 65 Z beschafft.Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 120: Geräteausstattung aller Fachdienste, Beschreibung des Filters: Teil A: ABC-Ausstattung aller Fachdienste, Abschnitt 6.1.1 (S. 143ff.), Bundesamt für Zivilschutz, 1988 (PDF; 24,7 MB) Dabei ist der gesamte Filterkörper grau eingefärbt (Kennzeichnung als Gasfiltertyp B – Klasse 2) und mit einem weißen (Partikelfilter – Klasse 3) und einem orangefarbenen (Reaktorfilter) Band zur Kennzeichnung versehen. Darüber hinaus erfüllt er noch die Anforderungen als Gasfilter A und E. Es handelt sich somit um einen Kombinationsfilter A2B2E1-Reaktor-P3.
Gebrauchsdauer (Standzeit) Die Gebrauchsdauer der Atemfilter ist von der Belastung abhängig. Das Ende der Gebrauchsdauer von Gasfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Gase eingesetzt wurden, ist an Geruchs-, Geschmacks- oder Reizerscheinung bei der Einatmung zu erkennen. Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Partikel eingesetzt wurden, ist am Ansteigen des Atemwiderstandes (Einatemwiderstand) zu erkennen. Gegen radioaktive Stoffe, Sporen, Bakterien, Viren und proteolytische Enzyme eingesetzte Partikelfilter sollen nur einmal verwendet werden.
Auf allen Filtern ist ein Verfallsdatum aufgedruckt. Spätestens dann sind die Filter nicht mehr als Schutz vor gefährlichen Stoffen einzusetzen. Partikelfilter sind in der Regel zehn, Gasfilter fünf Jahre ungeöffnet haltbar. Schon geöffnete unverplombte, aber unbenutzte Filter müssen entsorgt oder dürfen ausschließlich nur noch für Übungszwecke verwendet werden.
Masken- und Filterausführungen Je nach Verwendungszweck, Tragedauer, Schadstoffart etc. gibt es viele Maskentypen mit verschiedenen Filtermodellen. Filtrierende Halbmasken Sie sind Maske und Filter in einem. Hier kann kein Filter ersetzt werden; sie werden nach Gebrauch oder wenn der Filter erschöpft ist, komplett entsorgt. Einige sind für den mehrfachen Gebrauch über die Dauer einer Schicht verwendbar (Kennbuchstabe R), andere nicht. Sie sind angenehm zu tragen, leicht, haben eine relativ große Filterfläche und sind sehr hygienisch (wenn nur ein Benutzer sie verwendet). Sie sind etwas teurer im Gebrauch und für gasförmige Schadstoffe nicht geeignet. Man benötigt eventuell, anders als bei der Vollmaske, einen zusätzlichen Augenschutz (Schutzbrille). Es gibt sie auch mit Ausatemventil, was dafür sorgt, dass der Atemwiderstand deutlich geringer ist und ein Großteil Atemluftfeuchte durch das Ventil entweichen kann. Sie wird auch im medizinischen Bereich zum Schutz vor Infektionen verwendet. Masken mit Ausatemventil dürfen über einen längeren Zeitraum ohne Pause getragen werden als solche ohne Ventil. Halbmasken Sie bestehen aus einem Maskenträger, meist aus Kautschuk oder Silikon und umfassen die Mund- und Nasenpartie. Auf diesem Körper können dann ein oder zwei Filterpatronen befestigt werden. Die Filter gibt es mit genormtem Rundgewinde, aber auch mit herstellerspezifischen Befestigungen. Durch die Verwendung geeigneter Filter sind sie auch für gasförmige Stoffe geeignet, leichter als eine Vollmaske und relativ preisgünstig im Betrieb. Die Maske muss aber entsprechend gereinigt werden, sie sind schwerer als Einwegmasken und haben meist nicht so ein gutes Sichtfeld wie Einwegmasken (vor allem mittig angebrachte Filter stören den Blick nach unten). Auch ist der Atemwiderstand durch den Filter größer als bei filtrierenden Halbmasken. Man benötigt eventuell, anders als bei der Vollmaske, einen zusätzlichen Augenschutz (Schutzbrille). Vollmasken Sie sind landläufig, das was man als „Atemschutzmaske“ oder Gasmaske bezeichnet. Sie umschließt gegenüber der Halbmaske zusätzlich auch den Augenbereich und hat eine noch größere Dichtigkeit, wenn sie richtig angepasst wurde. Sie hat aber weniger Tragekomfort (schwerer, verengtes Gesichtsfeld, mehr Transpiration). Sie kommt hauptsächlich bei schwerem Atemschutz (Feuerwehr), hoch infektiösen Stoffen oder dann zum Einsatz, wenn die Konzentrationsgrenzen für die Halbmaske überschritten ist. Gebläseunterstützter Atemschutz Dieser besteht aus einem so genannten Kopfteil und einem separaten Gebläse mit Akku, das mittels eines Schlauches mit dem Kopfteil verbunden ist. Das Gebläse saugt die Atemluft durch einen oder mehrere angebrachte Filter (meist mit genormten Rundgewinde) und bläst es in das Kopfteil, in dem sie sich verteilt und eingeatmet wird. Durch den Überdruck kann kein Schadstoff eindringen. Die Kopfhauben sind sehr angenehm zu tragen (wenig Hautkontakt, kühlende Luft, meist großes Sichtfeld). Sie haben keinen erhöhten Atemwiderstand, daher können sie länger als Atemschutzmasken getragen werden. Außerdem benötigt der Träger keine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Sie haben aber relativ hohe Anschaffungskosten und durch den zusätzlichen Luftstrom einen erhöhten Filterbedarf.
Anwendungsgebiete Feuerwehr