mini|Polizeiuniform-Modelle für das deutsche Bundesland Hessen mit Kennzeichnungsmöglichkeit Eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten soll die Identifizierbarkeit einzelner Polizisten im Einsatz – auch in geschlossenen Einheiten – gewährleisten. Sie ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen.

In Deutschland besteht für Polizeibeamte im Bundesdienst keine Kennzeichnungspflicht. In neun von 16 Bundesländern wurde in den vergangenen Jahren die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese allerdings Ende 2017 wieder abgeschafft. Bei Einsätzen von Polizeibeamten der Bundespolizei und der Landespolizeien in geschlossenen Einheiten, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen, ist der Einsatzanzug frei von namentlicher Kennzeichnung. Allerdings tragen Polizeibeamte bei solchen Einsätzen Kennzeichen, die eine Identifikation des Zuges (ca. 10 Polizeibeamte), dem der Beamte angehört, zulassen2018 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 105/18, Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Ergänzung des Sachstands WD 3 - 3000 - 008/11 vom 10. Februar 2011).

In den meisten europäischen Ländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten.

Gründe Befürworter der Kennzeichnungspflicht führen an, dass die Aufklärung von unrechtmäßiger Polizeigewalt durch Polizeikräfte durch eine individuelle Kennzeichnung erleichtert werde. Dadurch werde auch Gewalt vorgebeugt und das Vertrauen in die Polizei gestärkt. (PDF; 46 kB), Juli 2010. Die Kennzeichnungspflicht zählt zu den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten/Hamburger Signal, die sich nach den Ereignissen im Hamburger Kessel als Berufsverband gegründet hatte.Antwort an den Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 23. April 2010. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 17/759 (PDF; 57 kB)

Zu den Gegnern der Kennzeichnungspflicht gehören in Deutschland unter anderem die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft. Die GdP spricht von einem „Kontrollwahn gegen die Polizisten“,GdP Niedersachsen: Keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte die Deutsche Polizeigewerkschaft befürchtet eine Zunahme von „willkürlichen Vorwürfen“ gegen Polizeibeamte, ohne dies zu belegen.Amnesty Bericht über mutmaßliche Polizei-Gewalt in Deutschland – DPolG: Kennzeichnungspflicht gefährdet Polizisten In keinem europäischen Land, das eine Kennzeichnungspflicht eingeführt hat, wurde allerdings seitdem ein nennenswerter Anstieg solcher Anschuldigungen verzeichnet. Im November 2017 kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die fehlende Kennzeichnung von maskierten Polizeibeamten.

Formen der Umsetzung

Zur öffentlich sichtbaren Kennzeichnung gibt es bisher zwei Möglichkeiten: Namensschilder individuelle, aber anonymisierte Nummern

In manchen Staaten wie zum Beispiel Frankreich existieren ausführliche Formen der Kennzeichnung über eine Identifikationskarte aus Kunststoff mit Namen, Identifikationsnummer, Dienstgrad und Dienstadresse.

Die erforderliche Art der Kennzeichnung wird oft von der Art des Einsatzes abhängig gemacht: Hierbei unterscheidet man Streifendienste, Einsätze in Einheiten und Verdeckte Ermittler. Ferner bestehen in den Staaten jeweils verschiedene Polizeien wie die städtische, regionale und nationale Polizei.

In den meisten Ländern, in denen eine Kennzeichnungspflicht besteht, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, nach denen in bestimmten Situationen die individuelle Kennzeichnung reduziert oder weggelassen werden kann. Dazu gehören Einsätze in Zivilkleidung und verdeckte Ermittlungen sowie Einsätze, bei denen eine Gefährdung der Sicherheit der Polizisten befürchtet werden muss. Speziell in Estland können Polizisten auf das Tragen des Namensschilds (nicht aber auf die Identifikationsnummer) in Situationen verzichten, die sie oder ihre Familie gefährden könnte. In einigen Ländern sind Polizisten bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Deutschland Erste Kennzeichnungen sind aus Berlin 1848 überliefert, die Anfang des 20. Jahrhunderts aufgegeben wurde.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren zunächst Landesverbände der Humanistischen Union um eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten in den Ländern bemüht.Polizeikennzeichnung in Berlin und Brandenburg Humanistische Union

Die deutsche Sektion von Amnesty International fordert aktuell eine allgemeine Kennzeichnungspflicht in der Kampagne Mehr Verantwortung bei der Polizei.Vgl.

Die Diskussionen um Gewaltanwendung seitens der Polizei bei den Demonstrationen gegen das Projekt Stuttgart 21 im Jahre 2010 und gegen die Atommülltransporte ins Brennelemente-Zwischenlager Gorleben verstärkten auch in anderen Bundesländern die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht.Polizisten nicht mehr anonym, n-tv, 26. November 2010.

Bisher gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Hamburg ist das Tragen von Namensschildern vorgesehen, jedoch nicht für alle Polizeibeamte verpflichtend. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Saarland sowie bei der Bundespolizei existiert keine Kennzeichnungspflicht.

Baden-Württemberg Die Polizei in Tübingen reagierte 1978 auf die Debatte mit einer Kennzeichnung der Polizisten im Verkehrsdienst.Dreiunddreißig Tübinger Verkehrspolizisten tragen neuerdings Namensschilder an der Uniform. Kollegen in anderen Bundesländern aber kritisieren die Neuerung. In: Der Spiegel. 20/1978. Bündnis 90/Die Grünen und die SPD vereinbarten 2011 in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer individualisierten anonymisierten Kennzeichnung von Polizisten bei Großveranstaltungen. Im Dezember 2014 kündigte Innenminister Reinhold Gall die Einführung der Kennzeichnungspflicht im Jahr 2015 an. Im November 2015 wurde bekannt gegeben, dass die Kennzeichnungspflicht nicht vor der nächsten Wahl eingeführt wird. Im Juni 2023 beschloss der Landtag mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD eine Kennzeichungspflicht für geschlossene Einheiten und Einsatzhundertschaften. Beamte erhalten je drei fünfstellige Nummern, aus denen sie für jeden Einsatz eine wählen.

Bayern Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Bayern und die SPD Bayern im Bayerischen Landtag setzen sich für eine Kennzeichnungspflicht ein.Polizist, gib dich zu erkennen! In: Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 20. Januar 2013.

Berlin

Im Jahr 1848 ordnete der Berliner Generalpolizeidirektor Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey die Nummerierung von Polizeivollzugsbeamten der Königlichen Schutzmannschaft zu Berlin an. Diese wurden auf den Zylindern getragen, die Teil der Uniform waren. Nachdem der Zylinder 1852 durch einen Helm ersetzt worden war, befand sich zunächst eine deutlich kleinere Nummer auf der Schulterklappe und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts abgeschafft.

Im Jahr 1978 forderte dann auch die FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin eine Kennzeichnungspflicht, zunächst für Kontaktbereichsbeamte und konnte das Thema nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 1979 in die Koalitionsvereinbarungen mit der SPD einbringen. Nach Protesten der Polizeigewerkschaft und Rücktrittsandrohungen des damaligen Polizeipräsidenten Klaus Hübner wurde jedoch keine Kennzeichnung eingeführt.

Am 12. Oktober 1984 stellte die Alternative Liste im Berliner Abgeordnetenhaus erfolglos einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Dieter Kunzelmann begründete den Antrag im Plenum und trug dabei als Anspielung auf Hinckeldey eine Polizeiuniform aus der Mitte des 17. Jahrhunderts.Aribert Reimann: Dieter Kunzelmann. Avantgardist, Protestler, Radikaler (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Bd. 188). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-37010-0, S. 280. 2002 einigten sich SPD und PDS im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kennzeichnungspflicht. (PDF; 2,9 MB), S. 13. Abgerufen am 4. April 2024. Nach Protesten der Polizeigewerkschaft wurde jedoch nur die freiwillige Nummerierung eingeführt.

Die Übergriffe eines Polizisten gegen einen Demonstranten auf der Freiheit-statt-Angst-Demonstration im Jahr 2009 lösten in Berlin heftige Diskussionen aus, die schließlich die Einführung einer Kennzeichnungspflicht in Berlin beförderten.Neue Koalitionen auf der Straße, taz, 12. September 2010.Neue Demo gegen Überwachung, Der Tagesspiegel, 10. September 2010. Innensenator Ehrhart Körting führte schließlich zum 25. Juli 2011 die Kennzeichnungspflicht als polizeiinterne Dienstanweisung ein. Für die Beamten besteht seitdem die Wahl zwischen dem Tragen eines Namens- oder eines Nummernschildes.Polizei startet Ausgabe der Namensschilder, Der Tagesspiegel, 24. Juli 2011. Die Beamten des Spezialeinsatzkommandos sind bereits seit November 2007 durch eine individuelle Nummer gekennzeichnet, nachdem bei einer Razzia mindestens 21 Personen verletzt wurden, jedoch keiner der beteiligten Polizisten ermittelt werden konnte.Kennzeichnungspflicht: Das SEK wird durchnummeriert. Der Tagesspiegel, 16. November 2007. Im November 2011 unterlag der Gesamtpersonalrat der Polizei vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Er hatte gegen die Kennzeichnungspflicht geklagt, weil es keine Mitbestimmung gegeben habe. Ein Mitbestimmungsrecht wurde hier vom Gericht nicht erkannt.Die Kennzeichnungspflicht bleibt. In: taz. 16. November 2011. (online)

Derzeit gilt jedoch, dass die Berliner Bereitschaftspolizisten von der individuellen Kennzeichnung explizit ausgeschlossen sind.de.indymedia.org Hierzu erklärt Innensenator Ehrhart Körting 2011:

Die Linke Berlin kritisiert, dass das Land Berlin keine Kennzeichnungsvorschriften für externe Polizisten vorschreibt, soweit sie in Berlin, zum Beispiel bei Demonstrationen, ihren Dienst tun.Individuelle Kennzeichnung bei der Berliner Polizei – die wichtigsten Fragen. Die Linke, Landesverband Berlin, 24. Juni 2011. In Form einer Kleinen AnfrageKleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf (PDF; 153 kB) ließen die Abgeordneten Marion Seelig und Udo Wolf 2013 feststellen, dass sich prognostizierte Probleme des Innensenators Frank Henkel nach Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht bewahrheitet hatten.Keinen Kummer mit der Nummer. auf: taz.de, 6. September 2013.

Brandenburg Als erstes Bundesland hat Brandenburg eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten gesetzlich geregelt (GVBl. I, 10. Juni 2011, Nr. 10). Der Gesetzentwurf war ursprünglich von der CDU eingebracht worden, hatte dann aber eine breite Mehrheit gefunden. Danach heißt es in § 9 Abs. 2 des Brandenburgischen Polizeigesetzes: „Polizeivollzugsbedienstete tragen bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild. Das Namensschild wird beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung ersetzt“. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2013. Die Humanistische Union hat diese Regelung begrüßt, auch wenn sie sich für eine noch weiter gehende Regelung eingesetzt hatte.

Im September 2018 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Brandenburger Regelung zur Polizeikennzeichnung rechtmäßig sei. Geklagt hatten zwei Polizeibeamte aus Brandenburg, die eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht erreichen wollten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung im September 2019.BVerwG 2 C 32.18 – Urteil vom 26. September 2019; BVerwG 2 C 33.18 – Urteil vom 26. September 2019. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten sei durch die Stärkung der Bürgernähe und der Transparenz der Polizeiarbeit sowie durch die erleichterte Aufklärung von Straftaten und Dienstvergehen gerechtfertigt.

Bremen