Ein Rauchverbot verbietet, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen.
Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden.
2007 war der Begriff „Rauchverbot“ Wort des Jahres in der Schweiz.
Ziele
Rauchverbote und andere Maßnahmen gegen das Rauchen gibt es aus verschiedenen Gründen: Brandschutz, Vermeidung der Verschmutzung von Örtlichkeiten und Gegenständen, Schutz von Nichtrauchern vor Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung (Nichtraucherschutz), Verkehrssicherheit, Schutz Jugendlicher vor der Verführung zum Rauchen (Jugendschutz), volkswirtschaftliche Gründe,Die Kosten des Rauchens für Gesundheitswesen und Volkswirtschaft in Deutschland. (PDF; 170 kB) dkfz.de – Volkswirtschaftliche Effekte des Rauchens Eine ökonomische Analyse für Österreich. (PDF; 1 MB) ihs.ac.at, 2008. betriebswirtschaftliche Gründe, religiöse und weltanschauliche Gründe, Drogenprävention: Schutz von Rauchern vor Selbstschädigung und/oder Abhängigkeit. Die letzten beiden Punkte, welche die Religionsfreiheit oder die Freiheit eines mündigen Menschen umfassen, sich selbst zu schädigen, spielen in liberalen und säkularen Rechtssystemen keine Rolle und begründen keine gesetzlichen Verbote, da sie gegen das Prinzip der Handlungsfreiheit verstoßen würden.
Brandschutz
Glimmende Zigaretten, Zigarren und Pfeifen fallen unter den Terminus „offenes Feuer“ und sind in explosions- und feuergefährdeten Bereichen gesetzlich oder aufgrund von Auflagen verboten.
Brandgefährdet sind beispielsweise Wälder bei Trockenheit, Betriebsstätten mit brennbaren oder explosiven Stoffen und Stäuben (hier Tankstellen, Sägewerke, Bergwerke, Mehl-Mühlen usw.) sowie viele historische Gebäude. Auch in Museen und Archiven, in denen der Schutz des Ausstellungs- oder Lagergutes im Vordergrund steht, besteht Rauchverbot. Aus Gründen des Brandschutzes besteht generelles Rauch- und Feuerverbot z. B. in Theatern und Opern.
Auch im Schutzbereich um militärische Anlagen kann ein Rauchverbot herrschen.
Vermeidung von Verschmutzung
Rauchverbote sind seit langem üblich
in Geschäften, um zu vermeiden, dass ausliegende Waren Tabakgeruch annehmen, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in vielen Labors und empfindlichen Produktionsbereichen (→ Reinraum), in öffentlichen Verkehrsmitteln.Ab 5. September bundesweit 63 Stationen rauchfrei. Der Tagesspiegel, 27. August 2002.
Rauchverbote können zu erheblichen Einsparungen an Reinigungskosten (weggeworfene Kippen, Verschmutzung durch den Rauch und die Asche) und Reparaturen (Glimmschäden an Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen) führen; bis weit in die 1990er Jahre wurden zum Beispiel neu eingeführte Rauchverbote in U-Bahnhöfen primär mit solchen Einsparungen und nicht mit dem Nichtraucherschutz begründet. Der Schweizer Verband öffentlicher Verkehr (VöV) meldete ein Jahr nach der Einführung eines Rauchverbotes in allen Zügen, dass dank massiv gesunkener Reinigungskosten jährlich ca. 1,3 Millionen Euro eingespart würden. sfa-ispa.ch
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
mini|Das Rauchen außerhalb speziell eingerichteter Raucherräume (Bild) wird in Hongkong streng bestraft.
Tabakrauch kann für Passivraucher erhebliche Belästigungen, Beeinträchtigungen, Gefährdungen und Schädigungen verursachen:
kurzfristig Unwohlsein, Beklemmung, Appetitverlust; Augen- und Atemwegsreizungen; langfristig gesundheitlichen Folgen bis hin zu einem statistisch erhöhten Krebs- und Herzinfarktrisiko; bei empfindlichen oder gesundheitlich vorgeschädigten Personen Asthmaanfälle, Migräne, Allergieschübe; bei Schwangeren Schädigung des Embryos (Schwangere können dieses Risiko nur meiden, indem sie selbst das Rauchen vollständig aufgeben und Orte meiden, an denen andere rauchen); anhaftende Geruchsbelastung von Körper, Kleidung und mitgeführten Gegenständen.
Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2009 sterben jährlich etwa 600.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.who.int
Der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist das primäre Motiv für Rauchverbote am Arbeitsplatz, siehe , Arbeitsstättenverordnung (Deutschland), Arbeitnehmerschutzverordnung 1985 (Österreich), damals vorerst mit Ausnahme von Gastronomie und Trafiken in Gaststätten (für die Gäste und die dort Beschäftigten), in Krankenhäusern.
mini|Ein Polizist erklärt einem Fahrer das neue Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln in Osttimor (2019).
Erst vor wenigen Jahren wurde vor dem Hintergrund der mittlerweile als erwiesen geltenden Gesundheitsgefahren des Passivrauchens begonnen, dem Schutz der Passivrauchenden vor Gesundheitsschädigung und Belästigung mehr Beachtung zu schenken und weltweit Rauchverbote in Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden und zunehmend auch Gaststätten einzuführen.
Eine Möglichkeit, Mitarbeitende vor dem Passivrauchen zu schützen, sind Raucherkabinen an Arbeitsstätten. Technisch funktionieren diese Raucherkabinen mit Quellenabsaugung wie Gefahrstoffarbeitsplätze in Laboratorien zum Schutz der Anwender vor gesundheitsgefährlichen Dämpfen. Sie sind mit laufenden Kosten verbunden, beispielsweise für die Reinigung und für den Austausch der Filter.Süddeutsche Zeitung vom 15. Februar 2010: Raucher unter der Haube
Sicherheit im Straßenverkehr
Ein Rauchverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit wird für Fahrzeugführer kontrovers diskutiert.Ein letztes Stück „Freiheit“ – im eigenen Auto bei tagesschau.de vom 31. August 2006 (tagesschau.de-Archiv) Es können einige schwere Verkehrsunfälle auf das Rauchen zurückgeführt werden. Auch die Rechtsprechung dazu scheint eindeutig: „Auszugehen ist davon, dass ein gewisser Leichtsinn schon darin zu erblicken ist, dass während der Fahrt geraucht wird. Dies beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit schon deshalb, weil er beim Rauchen nicht beide Hände ausschließlich zum Halten und Betätigen des Lenkrads gebrauchen kann.“Juristisches Verkehrsunfall durch Rauchen im Fahrzeug – grob Fahrlässig? LG Lüneburg, AZ: 8 O 57/02, 24. April 2002, ra-kotz.de, Rechtsanwälte Kotz GbR, Kreuztal, D, abgerufen am 26. Jänner 2019.
Ein Rauchverbot am Steuer herrscht bereits in Belgien (nur in Firmenfahrzeugen), Neuseeland, mehreren kanadischen und australischen Provinzen und Schottland; Italien erwägt z. Z. (Ende 2009) ebenfalls die Einführung einer solchen Regelung. In den meisten dieser Gesetzgebungen gilt das Rauchverbot im Pkw allerdings nur wenn Minderjährige mitfahren, d. h., es wird eher mit Passivrauchen und Jugendschutz argumentiert. In diesen Fällen gilt das Rauchverbot dann auch nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die Passagiere. Näheres im Artikel Rauchverbot in Personenkraftwagen. In Österreich gilt seit 1. Mai 2018 ein Rauchverbot in Pkw, wenn Kinder oder Jugendliche (bis 18) mitfahren. Ähnliche Regelungen schützen Menschen bis zu Altersgrenzen von 16 bis 18 Jahren in Italien (nur hier werden auch Schwangere geschützt), Griechenland, Zypern, Großbritannien (nicht jedoch in Cabrios mit offenem Verdeck in England und Wales), Irland und Frankreich.Rauchverbot im Auto – Regelungen und Strafen in Europa oeamtc.at, ÖAMTC, 24. April 2018, abgerufen am 26. Jänner 2019. Entgegen anderer Interpretation „kompliziert formulierten“ Bundesrechts stellt die Wirtschaftskammer Österreich klar: Laut Tabakgesetz (§ 12 Abs. 4, 1. Satz) und auch den Taxi-Landesbetriebsordnungen gilt in Taxis, wie generell in öffentlichen Verkehrsmitteln „seit Langem ein Rauchverbot“.Richtigstellung: In Österreich gilt auch in Taxis ein absolutes Rauchverbot! ots.at, APA, OTS0107, Wirtschaftskammer Österreich, 1. Juni 2018, abgerufen am 26. Jänner 2019.
Wird eine glimmende Zigarette dem Fahrtwind ausgesetzt, kann das Glutstück abgerissen und via offenem Fenster in die Kabine eines nachfolgenden Fahrzeugs geblasen (gewirbelt) werden, wo Polsterung und Kleidung anbrennen können. Via Motorraum kann sich Glut an Luftansaugfilter oder faseriges Dämmmaterial (gegen Schall und Wärme), beides brennbar, anlagern und durch Luftdurchströmung einen Brand auslösen. Insbesondere ein dünner Radreifen kann ein Stück Tabakglut vom Boden anklebend aufnehmen und während dem Mitrotieren via Luftzug zum Aufglühen und Schmelzen und teilweisem Verbrennen einer kleinen Schichtdicke Gummi führen.Hannes Muhr: Berichtete und erlebte Brandfälle im Straßenverkehr ausgelöst durch Zigarettenglut. A. Sakko und Polsterung der Sitzlehne in einem Pkw bei Autobahnfahrt, Hitzempfindung am Rücken. (Bericht F. Lehner, um 1988) B. 28 mm schmaler Reifenmantel lokal durch Anbrennen ausgedünnt und durch Aufschmelzen versprödet und gebrochen. Glassplitter dringt hier durch und locht den Schlauch. (um 1990).
Jugendschutz
Zu Maßnahmen, die spezifisch Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen schützen sollen, gehören:
Werbeverbote, Verbote versteckter Werbung (Sponsoring), Verkaufseinschränkungen (siehe , Jugendschutzgesetz), Rauchverbote in Schulen, Rauchverbote in Diskotheken.
Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Rauchen in der Öffentlichkeit von 18 auf 19 Jahre angehoben; die Staaten Portugal, Dänemark, Niederlande, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Italien hoben im Zeitraum 2005–2014 ihre Altersgrenzen von 16 auf 18 Jahre an. Auch in Deutschland traten Änderungen des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 in Kraft, welche die Grenze von 16 auf 18 Jahre anhoben.
Einige Zigarettenhersteller unterstreichen ihre Verpflichtung zum Jugendschutz mit Aussagen wie z. B. „Rauchen: Bitte nur Erwachsene“ oder „Zigaretten sind Genussmittel für Erwachsene“. Kritiker befürchten allerdings, dass Kinder dadurch zum Rauchen motiviert werden, weil sie mit dem Rauchen das erstrebte Erwachsensein assoziieren.
Religiöse Motive
Rauch und Rauschmittel besitzen in zahlreichen Religionen und Weltanschauungen Kultstatus. Im Altertum haben semitische Völker ihren Göttern Rauchopfer dargebracht, die Juden hatten hierzu detaillierte Vorschriften. Die Verwendung von Weihrauch ist bereits bei der Mumifizierung der ägyptischen Pharaonen bekannt. In vielen Religionen scheint es eine Abgrenzung zu geben zwischen wohlriechenden und nicht bzw. kaum berauschenden Stoffen, die beim Verbrennen meditative Kulthandlungen begleiten und solchen, die die Sinne berauschen und als Ausdruck der Selbstbezogenheit negativ konnotiert sind (vgl. im Christentum). Zu den Gegenbeispielen für die kultische Verwendung berauschender Mittel gehört das Orakel von Delphi. Auch Tabakrauch wurde bei kultischen Handlungen verwendet, dessen Verfügbarkeit vor der Einwanderung der Europäer allerdings auf Amerika beschränkt war. Das Rauchen von Tabak geht vermutlich auf Priester und Medizinmänner der amerikanischen Urvölker zurück (vgl. Geschichte des Tabakkonsums#Ursprung in Amerika).
In religiösen Stätten wie Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln wird Rauchen heute in der Regel als unpassend angesehen, ähnlich wie Essen oder Trinken. Bis zum Barock war das in katholischen Kirchen jedoch durchaus üblich.