mini|Menschenmenge vor dem Reichstagsgebäude am 13. Januar 1920 Das Blutbad vor dem Reichstag ereignete sich am 13. Januar 1920 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin während einer Verhandlung der Weimarer Nationalversammlung zum Betriebsrätegesetz. Die Zahl der Getöteten ist bis heute unklar, die Angaben schwanken zwischen etwa 20 und 42 bei etwa 100 (nach anderen Angaben 105) Verletzten; damit handelt es sich mit Sicherheit um die blutigste Demonstration in der deutschen Geschichte.Weipert (siehe Literatur), S. 16. Das Geschehen wurde als historisches Ereignis von dem zwei Monate später stattfindenden Kapp-Putsch überstrahlt, blieb aber in der Arbeiterbewegung und unter den Sicherheitskräften Berlins in kollektiver Erinnerung.
Vorgeschichte Im Frühjahr und Sommer 1919 war in Deutschland die Auseinandersetzung um die bereits auf dem Reichsrätekongress im Dezember 1918 behandelte Frage Parlamentarismus oder Räteherrschaft auch angesichts der Debatten der Nationalversammlung um ein Betriebsrätegesetz (BRG) von neuem aufgelebt. Der Artikel 165 der Weimarer Verfassung hatte hinsichtlich der Betriebsräte, die als ein Erbe der Novemberrevolution weiterhin in Deutschland fortbestanden, festgelegt, dass sie „gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken“ haben. Die Präzisierung dieser Vorgaben sollte durch das Betriebsrätegesetz erfolgen. Außerdem sollte ihnen die „Mitwirkung bei der Ausführung der Sozialisierungsgesetze mit den Vertretungen der Unternehmer“ in einem Reichswirtschaftsrat obliegen.
Der im Mai 1919 bekannt gewordene Gesetzentwurf des BRG wurde im August 1919 erstmals in der Nationalversammlung behandelt. Er stellte schließlich nach einigen Änderungen einen Kompromiss dar. Auf der einen Seite standen dabei die reformistischen Teile der Freien Gewerkschaften und die SPD, die in den Betriebsräten eine störende, syndikalistisch-revolutionäre Konkurrenz sahen und sie zum verlängerten Arm der Berufsorganisationen in den Betrieben machen wollten. Die Unternehmerverbände wiederum waren an einem weitestgehenden Abbau der Arbeitnehmerrechte im Betrieb interessiert, der die Mitwirkung der Betriebsräte auf innerbetriebliche Wohlfahrtsmaßnahmen und die Teilnahme am Kündigungsschutz reduzierte.Dazu Volker Hentschel: „Die Sozialpolitik in der Weimarer Republik“, in: Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke und Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Die Weimarer Republik 1918–1933. Politik – Wirtschaft – Gesellschaft, 2. durchgesehene Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1988, ISBN 3-89331-000-2, S. 202–204, Zitat S. 204.
Gegner des Gesetzentwurfs waren der in Berlin tonangebende linke Flügel der USPD, die als ganze in der Nationalversammlung nur 22 von 421 Sitzen innehatte, und die KPD, die dort nicht vertreten war. Hinzu kam der einflussreiche, weit links stehende Berliner Dachverband der Freien Gewerkschaften und die Betriebsrätezentrale als Nachfolgerin des aufgelösten Vollzugsrates. Sie alle forderten den „Ausbau der Betriebsräte zu selbständigen revolutionären Organen neben den Gewerkschaften“ und wollten statt lediglich einer Mitwirkung das „volle Kontrollrecht über die Betriebsführung“ durch Arbeiter, Angestellte und Beamte in sämtlichen Privat- und Staatsbetrieben. Durch jederzeit von ihren Wählern absetzbare Vertreter sollte es bei allen Entscheidungen hinsichtlich der Stilllegung, des Umfangs der Produktion, der Preisgestaltung, der Verteilung von Rohstoffen und der Ein- und Ausfuhr ausgeübt werden.Die Forderungen sind abgedruckt bei Wimmer (siehe Literatur), S. 47. In der Konsequenz zielten die Vorschläge auf ein Verschwinden „der Unternehmerschaft als gesellschaftlicher Klasse“ ab.Zitat bei Peter von Oertzen: Betriebsräte in der Novemberrevolution, Droste, Düsseldorf 1963, S. 164.
Als die zweite Lesung des Gesetzes im Reichstagsgebäude am 13. Januar stattfinden sollte, wollten USPD und KPD durch die Mobilisierung unzufriedener Massen öffentlichen Druck auf das Parlament ausüben. Gemeinsam riefen sie in den Parteiorganen Freiheit und Rote Fahne die Arbeiter und Angestellten Berlins zur Arbeitsniederlegung ab 12.00 Uhr und zur anschließenden Protestversammlung vor dem Tagungsort unter dem Motto auf: Heraus zum Kampf gegen das Betriebsrätegesetz, für das revolutionäre Rätesystem! Der Aufruf betonte, dass „die umfassende Kontrolle“ nur erreicht werden könne „im Kampf gegen die Staatsmacht, die die Unternehmer durch Noskegarden […] schützt,“ und dass die „parlamentarische Aktion der Gegenrevolution nicht nur im Parlament allen erdenkbaren Widerstand“ finden muss.
Zu den Errungenschaften der Novemberrevolution hatte die Abschaffung der Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel gehört. Die Demonstration fand also legal statt. Es war in den Vortagen der Debatte zu keiner Verständigung der Veranstalter mit den Sicherheitskräften gekommen. Tatsächlich war die Sicherheitspolizei personell hoffnungslos unterbesetzt, angesichts der großen Personenzahl in den Straßen um den Reichstag. Der verantwortliche preußische Innenminister Wolfgang Heine sah sich heftiger Vorwürfe vonseiten seines Parteifreundes Noske und anderer Mitglieder der Reichsregierung ausgesetzt: Er habe die Situation im Vorfeld falsch eingeschätzt und sei dann von den Ereignissen völlig überfordert gewesen.Weipert, S. 20. Auf der anderen Seite war aber auch die Demonstration schlecht organisiert: Es gab zu wenig eigene Ordner und an ein sinnvolles Ende der Kundgebung war offenbar nicht gedacht worden. Später wurde das von Teilen der Linken selbst kritisiert.Weipert, S. 28.
Verlauf Der Schutz des Gebäudes lag bei der militärisch organisierten Sicherheitspolizei (Sipo). Sie war von der sozialdemokratisch geführten Reichsregierung in fortgesetzter Zusammenarbeit mit der Heeresleitung (Ebert-Groener-Pakt) zwischen September 1919 und Januar 1920 zum Schutz der bestehenden Ordnung speziell in Berlin aufgestellt worden, weil die vorhandene Berliner Polizei in der Novemberrevolution wie auch während des Spartakusaufstands versagt hatte. Die Sipo bestand hauptsächlich aus ehemaligen Freikorpsangehörigen und wurde von Armeeoffizieren kommandiert. Zahlreiche Angehörige und Offiziere waren eindeutig rechtsradikal eingestellt.Siehe den Aufsatz von Bernhard Sauer: Zur politischen Haltung der Berliner Sicherheitspolizei in der Weimarer Republik, in: ZfG 53. Jahrgang 2005, Heft 1, der die zahlreichen Fälle eindeutig belegt. Demnach traten auch einige später als SA- und NSDAP-Mitglieder in Erscheinung. Weder Führung noch Mannschaft hatten eine polizeiliche Ausbildung.Zur Geschichte der Sipo siehe Hsi-Huey Liang (siehe Literatur), S. 48–59. Kleinere Sipoverbände mit Maschinengewehren waren im Reichstagsgebäude postiert, größere vor dem Portal des Gebäudes am Königsplatz und entlang der Simsonstraße.Die Darstellung der Einzelheiten folgt hier Hsi-Huey Liang, S. 113f. und Weipert S. 19–23.
Am 13. Januar ab etwa 12 Uhr stellten die Beschäftigten in den meisten Großbetrieben Berlins ihre Arbeit ein; dazu gehörten beispielsweise AEG, Siemens, Daimler und Knorr-Bremse. Sie zogen in die Innenstadt auf den Königsplatz vor dem Reichstag, viele kamen aufgrund des Andrangs aber nur bis in die angrenzenden Seitenstraßen. Die Zahlenangaben variieren erheblich, nach Weipert handelte es sich um „mindestens 100.000, wahrscheinlich waren es deutlich mehr.“Weipert, S. 19. Redner der USPD, der KPD und der Betriebsrätezentrale hielten Ansprachen. Es kam zu mehreren tätlichen Angriffen auf Abgeordnete, die auf dem Weg zur Sitzung waren. Besonders den beiden SPD-Mitgliedern Hugo Heimann und Hugo Sinzheimer wurde übel mitgespielt. Nachdem die letzte Ansprache verstummt war, verließen die Protestierer nicht den Platz. Noch bevor um 15:19 Uhr Reichstagspräsident Fehrenbach die Debatte eröffnet hatte, waren Demonstranten an mehreren Stellen dazu übergegangen, Sipomänner zu verhöhnen, einzelne abzudrängen, dann zu entwaffnen und zu misshandeln. Umgekehrt setzten sich die Polizisten mit Kolbenschlägen ihrer Karabiner zur Wehr, einzelne Beamte wurden wegen Übergriffen von ihren Vorgesetzten zurechtgewiesen. Im Plenum forderten unterdessen die Abgeordneten der USPD entweder den Abzug der Sipo aus dem Gebäude oder die Schließung der Debatte. Infolge massiver Störung durch die Fraktion der USPD musste Fehrenbach die Sitzung um 15:48 Uhr unterbrechen.Der Verlauf der Sitzung ist dokumentiert in: Reichstagsprotokolle vom 13. und 14. Januar 1920: Reichstagsprotokolle, 1919/20,6: Nationalversammlung — 135. Sitzung. Dienstag den 13. Januar 1920., dort auch das Zitat unten.
Abgeordnete, die nun dem Tumult auf dem Königsplatz aus den Fenstern des Reichstags zusahen, wurden von erregten Demonstranten mit Revolvern bedroht.So Friedrich Stampfer: Die ersten 14 Jahre der Deutschen Republik, Bollwerk Verlag Karl Drott, Offenbach/Main 1947, S. 155f. Stampfer vermutet in den Gewalttätern ohne nähere Bezeichnung „unlautere Elemente“ Eine Person aus der Menge gab Schüsse gegen das Portal II des Reichstagsgebäudes ab.Zu den „Schüssen aus der Menge“ siehe Annemarie Lange: Berlin in der Weimarer Republik, Dietz, Berlin 1987, ISBN 3-320-00833-1, S. 257. Auch diese Autorin hält die Schützen, ohne dies zu belegen, für Provokateure. Getroffen wurde mindestens ein Polizist. Mitglieder der Metallarbeitergewerkschaft nahmen dem Schützen sofort die – offenbar von der Sipo erbeutete – Waffe ab und verprügelten ihn. Die Mehrheit der Demonstranten verhielt sich ohnehin ruhig oder versuchte sogar, die Aggressionen gegen die Polizei zu verhindern.Weipert, S. 20f.