Die Qualitätskontrollbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (QKB) war im Zeitraum September 2005 bis September 2016 als oberstes Aufsichts- und Kontrollgremium des österreichischen Systems der externen Qualitätssicherung im Bereich der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesiedelt und tätig. Die Qualitätskontrollbehörde wurde zum 30. September 2016 im Zuge der Umsetzung des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (APAG) aufgelöst. Die Funktionen der QKB übernimmt seit 1. Oktober 2016 die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB).
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der QKB als öffentliche Aufsichts- und Qualitätskontrollbehörde waren das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) und die Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL). Dadurch wurde die Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie) (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen vom 29. Juni 2006) umgesetzt.bmwfw.gv.at: , abgerufen am 24. September 2014.
Qualitätssicherungssystem
Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sah eine regelmäßige verpflichtende externe Qualitätsprüfung für alle Abschlussprüfer vor. Abhängig von den durchgeführten Abschlussprüfungen unterlagen Abschlussprüfer einem dreijährigen (Kreditinstitute, Versicherungen, börsennotierte Unternehmen, Pensionskassen) oder einem sechsjährigen (alle anderen Pflichtprüfungen) Prüfungsintervall. Die externen Qualitätsprüfungen waren durch in die Liste der Qualitätsprüfer eingetragene Berufsangehörige (Wirtschaftsprüfer, Revisoren) durchzuführen.
Behörden
Zuständige Behörde war in erster Instanz der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen.
Als Behörde zweiter Instanz wurde beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Qualitätskontrollbehörde für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (QKB) eingerichtet. Diese bestand aus sechs Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Die Qualitätskontrollbehörde war berechtigt, jederzeit Informationen über die Annahme von berufsrechtlichen Vorschriften betreffend die Ausübung der Tätigkeit der Abschlussprüfung von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzuholen. Die Qualitätskontrollbehörde unterstand der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (§ 20 A-QSG).
Zu den Aufgaben der QKB zählten unter anderem die Führung des „Öffentlichen Registers“, in das alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften einzutragen sind, welche sich in regelmäßigen Zeitabständen einer externen Qualitätsprüfung unterziehen und über eine gültige Bescheinigung über die positive Teilnahme an der externen Qualitätsprüfung verfügen. Zudem war die QKB für die europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften zuständig. Sie arbeitete mit den zuständigen Stellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit internationalen Gremien, insbesondere mit International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) zusammen und nahm regelmäßig an den etablierten Expertengremien teil.
Einzelnachweise
Kategorie:Wirtschaftsprüfung