Das Kapitaldeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsprinzip ist ein Kalkulations- und Finanzierungsverfahren von (privaten) Individualversicherungen sowie von Sozialversicherungen, die auf Pflichtmitgliedschaft beruhen.
Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparen die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient. Der Deckungsgrad gibt darüber Auskunft, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen mit Vermögenswerten gedeckt sind.
Ein alternatives Kalkulations- und Finanzierungsverfahren in Sozialversicherungen ist das Umlageverfahren.
Anwartschaftsdeckungsverfahren und Kapitaldeckungsverfahren Eine Kapitaldeckung der Versicherungsleistung gibt es in Sozialversicherungen mit Pflichtmitgliedschaft in Form des Anwartschaftsdeckungsverfahrens und des Kapitaldeckungsverfahrens (im Engeren Sinne).
Bei dem Anwartschaftsdeckungsverfahren wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, also unter Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeit (Sterbetafel) und der erwarteten Kapitalverzinsung auf dem Kapitalmarkt, die notwendige Höhe des Deckungskapitals errechnet. Hieraus ergibt sich die notwendige Beitragshöhe. Aus den Beiträgen wird das Deckungskapital angespart, das auf dem Kapitalmarkt investiert wird. Nach dem Äquivalenzprinzip wird das Deckungskapital später nach und nach in Form von Rentenzahlungen ausgezahlt.Matthias Graf von der Schulenburg: Versicherungsökonomik: Ein Leitfaden für Studium und Praxis. Verlag Versicherungswirtschaft, 2004, ISBN 3-89952-122-6, S. 374.Martin Lengwiler: Risikopolitik im Sozialstaat. Die schweizerische Unfallversicherung (1870–1970). 1. Auflage. Böhlau, 2006, ISBN 3-412-08606-1, S. 132. Beispiel: Pensionskassen als Teilbereich der 2. Säule im Drei-Säulen-System (Schweiz)
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Mischform zwischen Umlageverfahren und Anwartschaftsdeckungsverfahren. Auch hier wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermitteltes Deckungskapital angesammelt. Das Deckungskapital wird durch eine Umlage durch alle Beitragszahler gemeinsam finanziert. Das Deckungskapital ist aber geringer als im Anwartschaftsdeckungsverfahren, da ein Kapitalstock nur für die bereits eingetretenen Versicherungsfälle gebildet wird. Laufende Kosten werden im Umlageverfahren finanziert.Matthias Graf von der Schulenburg: Versicherungsökonomik: Ein Leitfaden für Studium und Praxis. Verlag Versicherungswirtschaft, 2004, ISBN 3-89952-122-6, S. 374, 375.Martin Lengwiler: Risikopolitik im Sozialstaat. Die schweizerische Unfallversicherung (1870-1970). 1. Auflage. Böhlau, 2006, ISBN 3-412-08606-1, S. 132, 133. Beispiel: Unfallversicherung als Teilbereich der 2. Säule im Drei-Säulen-System (Schweiz)
Individualversicherung Versicherungen, die nicht auf Pflichtmitgliedschaft beruhen (z. B. private Lebensversicherung), werden nach dem individuellen Äquivalenzprinzip berechnet. Die Prämien berechnen sich nach den folgenden Berechnungsgrundlagen: Höhe der Versicherungsleistungen Eintrittswahrscheinlichkeit Laufzeit der Verträge erwartbarer Zinssatz Abschluss- und Verwaltungskosten
Es erfolgt eine regelmäßige Zahlung eines Geldbetrages durch den Versicherungsnehmer. Die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine evtl. Absicherung des noch nicht durch Deckungskapital abgedeckten Risikos werden aus den Beitragszahlungen finanziert. Der Restbetrag wird am Kapitalmarkt angelegt. Hieraus bildet sich das Deckungskapital. Jeder Versicherte wird als eigenes Konto geführt, dessen Höhe ausschließlich durch die eigenen Beiträge bestimmt wird. Die Bildung des Deckungskapitals ist in vielen Fällen gesetzlich geregelt. Das Deckungskapital wird im Leistungsfall je nach Vereinbarung auf einen Schlag oder nach und nach ausgezahlt.
Beispiele: Private Lebensversicherungen Riester-Rente, Rürup-Rente Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung
Geschichte Die von Otto von Bismarck 1889 erstmals eingeführte Rentenversicherung wurde als Kapitaldeckungsverfahren gestaltet.Olivier Blanchard, Gerhard Illing: Makroökonomie. 5. Auflage. Addison-Wesley Verlag, 2009, ISBN 978-3-8273-7363-2, S. 347.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Reserven der Rentenversicherung durch die darauf folgende Hyperinflation weitgehend entwertet. So war das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Mark (im Jahr 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % der Summe zusammengeschmolzen. Das im Abschnitt „Risiken“ geschilderte Risiko des Kapitalverlustes war eingetreten. Als Reaktion darauf begann man, in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen (d. h. nach dem Umlageverfahren) zu finanzieren,Hermann Ribhegge: Der Einfluß von alternativen Konzeptionen von Alterssicherungssystemen auf Sicherungsniveau, Altersarmut und Einkommensverteilung: Ein Vergleich zwischen Deutschland und den USA. In: Richard Hauser: Alternative Konzeptionen der Sozialen Sicherung. Duncker & Humblot, 1999, ISBN 3-428-09784-X, S. 172. und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen unvermeidlich.
Von kurzen Perioden abgesehen kam nie eine ausreichende Kapitaldeckung zustande. Insbesondere Inflation und die beiden Weltkriege machten den Versuch zunichte. Daher wurde das Rentensystem auch schon lange vor 1957 faktisch in einer Art Umlageverfahren betrieben. Das System der Kapitaldeckung wurde 1957 in der Rentenreform 1957 unter Konrad Adenauer zu einem Umlageverfahren mit dynamischer Rente umgebaut. Hierdurch wurde es möglich, die ökonomische Situation der Rentner schlagartig zu verbessern. Das Restkapital der Versicherung wurde in den Folgejahren verzehrt. Bedingt durch den folgenden wirtschaftlichen Aufschwung und den Anstieg der Bevölkerung verstummten in den Folgejahren die Kritiker, die einen Wiederaufbau des Kapitalstocks forderten. Seit dem Pillenknick wurden in Fachkreisen die Vor- und Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens wieder verstärkt diskutiert. In Deutschland wurden gemäß dem Vorschlag von Walter Riester der Riester-Faktor sowie auf Vorschlag der Rürup-Kommission der Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel integriert, diese bewirken eine Verringerung der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung und zugleich eine Verringerung der Rentenhöhe. Zugleich wurden im Zuge der Rentenreform 2001 mit der so genannten Riester-Rente sowie 2005 mit der Rürup-Rente auf Kapitaldeckung beruhende und steuerbegünstigte private Vorsorgeversicherungen eingeführt, die es ermöglichen sollen, durch private Sparleistungen die Kürzung der Renten der Gesetzlichen Rentenversicherungen auszugleichen.
Diskussion zur Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren Die Frage, ob die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung vom Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren umgestellt werden sollen, ist politisch umstritten. Das Kapitaldeckungsverfahren wird theoretisch von der neoklassischen Theorie gestützt, während postkeynesianisch eine generelle Überlegenheit gegenüber dem Umlageverfahren bestritten wird.Christian Christen: Politische Ökonomie der Alterssicherung – Kritik der Reformdebatte um Generationengerechtigkeit, Demographie und kapitalgedeckte Finanzierung. Marburg 2011, ISBN 978-3-89518-872-5; Kapitel 6 „Finanzierung der Alterssicherung“.
Demographie In der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung steht zu erwarten, dass zukünftig entweder die Beiträge erhöht oder die Renten gesenkt werden müssen, um die Auswirkungen des demographischen Wandels auszugleichen. Es wird diskutiert, ob sich durch einen Wechsel vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren eine geringere Belastung für die Beitragszahler ergeben könnte. Eine differenzierte Betrachtung wird dabei möglich, wenn die beiden Merkmale des demografischen Wandels gedanklich getrennt werden: die steigende Lebenserwartung einerseits und die niedrigen Geburtenraten bzw. die schrumpfende Bevölkerung andererseits.
Steigende Lebenserwartung
Eine längere Lebenserwartung der Rentner bedeutet zwangsläufig, dass die vorhandenen Mittel zur Finanzierung der Renten über einen längeren Zeitraum gestreckt werden müssen (es sei denn, das Renteneintrittsalter wird erhöht). Pro Monat bleibt nur noch weniger Geld für die Rentenzahlungen übrig. Dieser Mechanismus gilt in jedem Rentensystem, ganz gleich, ob es sich um ein Umlageverfahren oder um ein Kapitaldeckungsverfahren handelt. Von Veränderungen der Lebenserwartung werden also beide Systemtypen in der Primärwirkung in derselben Weise betroffen.C. Helberger, D. Rathjen: Fehlerhafte Erwartungen zur Lebenserwartung in kapitalgedeckten und umlagefinanzierten Altersversicherungen. In: H.P. Galler, G.G. Wagner (Hrsg.): Empirische Forschung und wirtschaftspolitische Beratung. Festschrift für Hans-Jürgen Krupp zum 65. Geburtstag. Frankfurt am Main 1998 (Reihe „Wirtschaftswissenschaft“ 38). S. 398.
Schrumpfende Bevölkerung
Unter der Annahme einer geschlossenen Volkswirtschaft und konstanter Arbeitsproduktivität werden sowohl im Umlageverfahren als auch im Kapitaldeckungsverfahren bei sinkender Bevölkerungszahl die Rentenleistungen abnehmen. Im Solow-Modell einer geschlossenen Volkswirtschaft auf dem optimalen Wachstumspfad ist der Zinssatz (= Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens) gleich der Wachstumsrate der Arbeitnehmerschaft (= Rendite des Umlageverfahrens). Unter der Annahme einer geschlossenen Volkswirtschaft ist das Kapitaldeckungsverfahren also von der demographischen Entwicklung genauso stark betroffen wie das Umlageverfahren.Friedericke Trappe: Zur Nachhaltigkeit sozialer Sicherungssysteme. Lit Verlag, 2000, ISBN 3-8258-5063-3, S. 59, 60.Hagen Welfens, Börsch-Supan: Springers Handbuch der Volkswirtschaftslehre 2: Wirtschaftspolitik und Weltwirtschaft. 1. Auflage. Springer, 2009, ISBN 978-3-540-61262-9, S. 206.
In der real gegebenen offenen Volkswirtschaft kann allerdings Kapital im Ausland investiert werden. Damit besteht im Kapitaldeckungsverfahren die Chance, im Ausland höhere Renditen zu erzielen. Börsch-Supan u. a. gehen aufgrund dieser Überlegung davon aus, dass der durch den demographischen Wandel ausgelöste Renditerückgang im Kapitaldeckungsverfahren lediglich bei einem Prozent liegen würde und damit geringer wäre als der Rückgang der internen Rendite im Umlageverfahren. Dabei werden allerdings nur durchschnittliche Renditen betrachtet, die immer wieder auftretenden Szenarien, bei denen es zu einem partiellen asset meltdown kommt, werden in diesen Simulationen nicht berücksichtigt.Heinz Rothgang: Theorie und Empirie der Pflegeversicherung. 1. Auflage. Lit Verlag, 2010, ISBN 978-3-8258-1342-0, S. 81.
Bei Auslandsinvestitionen bestehen zusätzliche Risiken (politisches Risiko, Wechselkursrisiko, höhere und schlechter kalkulierbare Inflation). Da den meisten Industrieländern ein demographischer Wandel bevorsteht, bliebe mittelfristig nur die Investition in Schwellenmärkte; die Risiken solcher Investitionen haben sich in jüngerer Zeit in der Tequila-Krise, der Asienkrise oder der Brasilienkrise gezeigt. Zudem hat ein Kapitalabfluss in das Ausland negative Auswirkungen auf die heimische Volkswirtschaft.
Risiko von Kapitalverlusten