mini|hochkant|Wappen des Landtags mit barockem Wappenschild, so abgebildet auf der zwischen dem König und dem Landtag ausgehandelten ersten sächsischen Verfassung von 1831
Der Sächsische Landtag () ist das Landesparlament des Freistaates Sachsen. Er hat seinen Sitz im gleichnamigen Gebäude im Zentrum der Landeshauptstadt Dresden. Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt. Der Landtag ist verantwortlich für die Landesgesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle von Staatsregierung und Verwaltung, die Bestimmung des Haushalts sowie verschiedene Wahlen. Das Parlament wählt unter anderem den Ministerpräsidenten, die Landesverfassungsrichter, den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, das Präsidium sowie den Sächsischen Ausländerbeauftragten und den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Er wird in der Regel aus 120 Abgeordneten gebildet.
Vorgänger des heutigen Landtags waren die ab dem 15. Jahrhundert zusammengetretenen sächsischen Landstände, an deren Stelle von 1831 bis 1918 der Landtag in der Zeit des Königreichs Sachsen existierte. Nach der Novemberrevolution ging daraus 1919 die Sächsische Volkskammer hervor, die 1920 erneut zum Landtag (während der Weimarer Republik) wurde. Nach der Machtergreifung des NS-Regimes (30. Januar 1933) gab es zwei Gleichschaltungsgesetze: das Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 und das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 beraubte die Länder ihrer politischen Selbständigkeit. Das Gesetz vom 31. März ermächtigte die Landesregierungen, selber Gesetze zu erlassen, auch solche, die gegen die jeweilige Landesverfassung verstießen. Von 1946 bis zur Bildung der Bezirke in der DDR im Jahr 1952 gab es erneut ein Landesparlament Sachsens. In seiner heutigen Form existiert der Sächsische Landtag seit der Wiedervereinigung im Oktober 1990 und der Neubildung des Freistaats.
Der Sächsische Landtag hat seinen Sitz heute am Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 in Dresden.
Aktuelle Legislaturperiode Fraktionen Folgende Fraktionen wurden im 8. Sächsischen Landtag gebildet: FraktionWahl 202409/2026VorsitzenderParl. GeschäftsführerCDU4141Christian HartmannSören VoigtAfD4040Jörg UrbanJan-Oliver ZwergBSW1514Ronny KupkeJens Hentschel-ThörichtSPD1010Henning HomannLaura StellbrinkBündnisgrüne77Franziska SchubertValentin LippmannLinke66Susanne SchaperLuise Neuhaus-Wartenbergfraktionslos12–– Ein fraktionsloser Abgeordnete wurde für die Freien Wähler gewählt. Zudem trat eine Abgeordnete aus der BSW-Fraktion aus.
Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen formuliert einen Verfassungsauftrag an den Landtag, in der Geschäftsordnung eine ausdrückliche Regelung für den Zusammenschluss der Abgeordneten zu Fraktionen zu treffen. In der 6. Wahlperiode finden sich in den §§ 14 und 15 der Geschäftsordnung die entsprechenden Regelungen.
Fraktionen sind als unabhängige und rechtlich selbständige Gliederungen des Sächsischen Landtags mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen des Parlamentsrechts. Fraktionen haben Rechte, die ein einzelner fraktionsloser Abgeordneter nicht hat: Nur Fraktionen können selbständige Anträge stellen, Aktuelle Debatten beantragen und Große Anfragen an die Staatsregierung richten.
Weitere Vorschriften findet man im Fraktionsrechtsstellungsgesetz.
Abgeordnete
Jedes Mitglied des Landtages (MdL) bekennt sich zu folgender in der Geschäftsordnung genannten Verpflichtung:
Die Abgeordneten können die Verpflichtung mit „So wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Unter sorbischsprachigen Abgeordneten ist die Bekräftigung zusätzlich oder ausschließlich in Obersorbischer Sprache verbreitet. Dem Landtag gehören regelgemäß 120 Abgeordnete an.
Staatsregierung Der Landtag wählt mit seiner Mehrheit einen Ministerpräsidenten. Derzeit ist das Michael Kretschmer. Der Ministerpräsident schlägt anschließend seine Minister vor, die vom Landtagspräsidenten ernannt werden. Die derzeitige Sächsische Staatsregierung wird vom Kabinett Kretschmer III gebildet.
Geschichte
Parlamentsgeschichte vor 1990
Vorgänger sind im historischen Sinne der seit dem 15. Jahrhundert zusammentretende Landtag (Sächsische Landstände), der 1831 in ein konstitutionelles Parlament mit zwei Kammern umgewandelt wurde (vgl. Sächsischer Landtag (1831–1918)), die aus der Novemberrevolution 1919 hervorgegangene Volkskammer, die 1920 wieder zum Landtag (während der Weimarer Republik) wurde und 1933 gleichgeschaltet wurde, sowie zwischen 1946 und 1952 das Landesparlament Sachsens unter wachsendem Einfluss der SED. Letzteres wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone errichtet. Bis zu seiner Auflösung durch die Verwaltungsreform von 1952 wurden zwei Legislaturperioden gewählt. Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde ein neues Landesparlament Sachsens gebildet.
Geschichte seit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen 1. Sächsischer Landtag
Nach der ersten Landtagswahl in Sachsen seit der Wiedergründung Sachsens, die am 14. Oktober 1990 stattfand, wurde der Erste Sächsische Landtag am Sonnabend, den 27. Oktober 1990 konstituiert. Eröffnet wurde die geschichtsträchtige Sitzung durch Alterspräsident Heinz Böttrich. Da nach der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages nur die größte Fraktion einen Vorschlag für das Amt des Landtagspräsidenten machen durfte, aber auch Bündnis 90/Die Grünen einen Parlamentarier vorschlagen wollten, kam es noch bei der Konstituierung zu Unmutsäußerungen. Zum ersten Landtagspräsidenten gewählt wurde schließlich bei 132 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und einer ungültigen Stimmabgabe Erich Iltgen.
Ebenfalls noch in der ersten Sitzung verabschiedet wurde das sogenannte „Vorschaltgesetz“, das bis zum Inkrafttreten der Sächsischen Verfassung die Arbeitsfähigkeit von Landtag und Staatsregierung sicherstellte. Der erste Ministerpräsident wurde auch an diesem Sonnabend gewählt. Kurt Biedenkopf, ein Rheinländer, erhielt 120 von 152 Stimmen. Zehn Abgeordnete stimmten mit Nein, 21 enthielten sich; zudem wurde ein Name notiert. Die restliche Staatsregierung Biedenkopf I wurde in der zweiten Landtagssitzung am 8. Oktober gewählt. Beendet wurde die konstituierende Sitzung mit der Nationalhymne.
In die Zeit der Staatsregierung Biedenkopf I fällt das Inkrafttreten der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992, deren Präambel in besonderer Weise die Geschichte des Freistaates Sachsen hervorhebt.2. Sächsischer Landtag
Während bei der Landtagswahl 1990, bei der die CDU knapp 54 % der Stimmen erhielt, noch 160 Abgeordnete auf 4 Jahre gewählt wurden, waren 1994 nur noch 120 Mandate zu vergeben, dafür aber für fünf Jahre. Die CDU konnte bei der Wahl zulegen und über 58 % der Stimmen einfahren. Fast zwei Drittel der Mandate standen ihr damit zu. Grüne und FDP scheiterten bei der zweiten Wahl an der 5-%-Hürde. Wie bereits die erste Staatsregierung bestand auch das Kabinett Biedenkopf II nur aus CDU-Politikern. Biedenkopf wurde mit 74 Stimmen wiedergewählt. Die SPD-Fraktion verließ zur Wahl geschlossen das Plenum. Landtagspräsident war wie bereits in der 1. Wahlperiode Erich Iltgen.3. Sächsischer Landtag
Bei der folgenden Landtagswahl 1999 bleibt die CDU nahezu stabil auf sehr hohem Niveau. Die SPD verlor knapp 6 %, etwa der Wert, den die PDS hinzugewann. Alle weiteren Parteien blieben weit unterhalb der Prozenthürde. Die Zeit der CDU-Alleinregierung ging damit in der dritten Legislaturperiode weiter. Erneut wurde Erich Iltgen zum Landtagspräsidenten gewählt. Von 1999 bis Mitte 2002 blieb Kurt Biedenkopf Ministerpräsident und bildete die Staatsregierung Biedenkopf III. Nach 12 Jahren in der Sächsischen Staatskanzlei machte Biedenkopf den Weg frei für Georg Milbradt als Ministerpräsident.
Bereits kurz nach Milbradts Amtsantritt, im August 2002, kam es in Sachsen zum Jahrhunderthochwasser. Nach zwei Jahren im Amt kam es zur vierten Landtagswahl im Freistaat Sachsen nach der Wiedervereinigung.4. Sächsischer Landtag
Bei der Landtagswahl 2004 kam es zu großen Verwerfungen im Landtag: Die CDU verlor über 15 %p und damit auch die absolute Mehrheit im Landtag. Trotzdem blieb sie stärkste Kraft und stellt mit Erich Iltgen, der damit seine vierte Amtszeit absolvierte, erneut den Landtagspräsidenten. Neben PDS und SPD, die in etwa ihre letzten Wahlergebnisse hielten, zog erstmals seit 1968 auch die NPD wieder in ein Landesparlament ein. Knapp über 5 % landeten FDP und Grüne, die nach ihrem Ausscheiden 1994 zum zweiten Mal im Sächsischen Landtag vertreten waren.
Trotz des für die sächsische CDU schlechten Wahlergebnisses wurde Georg Milbradt erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und bildete die erste Koalitionsregierung Sachsens seit der Wiedervereinigung. Die Staatsregierung Milbradt II bestand aus CDU und SPD. Letztere regierte in Sachsen erstmals, seither aber mit vierjähriger Unterbrechung durchgehend.
2008 trat Milbradt zugunsten von Stanislaw Tillich zurück, der sein erstes Kabinett ebenfalls mit der SPD bildete. Als erster Ministerpräsident nach 1990 wurde Tillich im späteren Sachsen geboren; war aber kein Sachse, sondern Sorbe. Bis heute war er auch der einzige Sorbe in diesem Amt.5. Sächsischer Landtag
Die Landtagswahl 2009 endete nur mit leichten Veränderungen. Besonders NPD und Linke, 2004 noch mit der Vorgängerpartei PDS angetreten, erlitten Verluste, die allerdings trotzdem im niedrigen einstelligen Bereich blieben. Die FDP gewann 4 Prozent hinzu. Im 5. Landtag waren deshalb SPD und FDP mit je 14 Sitzen vertreten. Die Staatsregierung Tillich II war in der Folge keine schwarz-rote mehr, sondern eine christlich-liberale. Damit war die FDP erstmals und bisher auch das einzige Mal in der sächsischen Staatsregierung vertreten. Präsident des Landtages wurde Matthias Rößler, der damit Erich Iltgen ablöste. Rößler war bereits seit 1990 Mitglied des Landtages.
In die fünfte Legislaturperiode fällt zudem die bislang einzige Änderung der sächsischen Landesverfassung. Im Juli 2013 wurde einer Regelung in Artikel 95 der Verfassung zugestimmt, die bereits zu Jahresbeginn 2014 in Kraft trat. Sachsen war damit das erste Bundesland, das eine Schuldenbremse einführte.6. Sächsischer Landtag
Größere Veränderungen im Landesparlament gab es nach der Wahl 2014: FDP und NPD, letzterer fehlten nur 900 Stimmen, flogen aus dem Landtag, die Grünen blieben knapp über der 5-%-Hürde. Erstmals in einen Landtag gewählt wurde mit knapp 10 % der Stimmen die AfD. Die AfD war damit auf Anhieb viertstärkste Kraft in Sachsen, blieb aber, anders als zu späteren Wahlen, weit hinter der CDU zurück, die in Person von Stanislaw Tillich erneut den Ministerpräsidenten stellte. Sein drittes Kabinett bestand wie sein erstes wieder aus CDU und SPD.
Präsident des Landtages blieb Matthias Rößler.
Im Dezember 2017 trat Tillich zurück. Damit endete auch die Amtszeit seines Kabinetts. Tillich folgte der im niederschlesischen Görlitz geborene Michael Kretschmer. Er setzte in seinem ersten Kabinett das Bündnis aus CDU und SPD fort.
7. Sächsischer Landtag