mini|Diesel-Rangierlokomotive der DB-Baureihe V 60 in schwerer Bauart beim Rangieren mit InterCity-Wagen im Bahnhof Berlin-Lichtenberg. Die besonderen Vorgänge des Übergangs einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt und umgekehrt finden am Anfangs- und Endbahnhof von Zugfahrten statt. Die Begriffe Rangieren beziehungsweise Rangiermanöver werden abgeleitet von dem französischen Wort „ranger“ = in Ordnung bringen, ordnen, aufstellen, einreihen, aufräumen – auch bekannt als „verschieben“ (offiziell in Österreich); in Österreich als Substantiv: Verschub (z. B. Verschublok). Er bezeichnet im Straßenverkehr bestimmte Fahrbewegungen mit Straßenfahrzeugen, z. B. das Rangieren eines Lkw-Anhängers an Be- oder Entladestellen oder das Einparken eines Pkws unter wiederholtem Versuch bei engen Parklücken, und im Eisenbahnverkehr das Bewegen einzelner Schienenfahrzeuge oder Fahrzeuggruppen, soweit es sich nicht um Zugfahrten (einschließlich Sperrfahrten) handelt.

Rangieren im Eisenbahnverkehr Allgemeines Unter Rangieren versteht man das Bewegen von Eisenbahnfahrzeugen mit Ausnahme von Zugfahrten. Im Detail unterscheiden sich die Definitionen von Land zu Land: In Deutschland: Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. In Österreich wird der Begriff Verschub verwendet und ist definiert als: Beabsichtigte Fahrzeugbewegungen, die nicht zu den Zug- oder Nebenfahrten zählen. In der Schweiz bezeichnen Rangierbewegungen alle Fahrzeugbewegungen im Bahnhof, in Werkstätten, Depotanlagen, Anschlussgleisen und auf der Strecke sowie bei Führerstandsignalisierung, die nicht als Zugfahrten ausgeführt werden können.

Eine Fahrzeugbewegung beim Rangieren wird als Rangierfahrt bzw. als Verschubfahrt bezeichnet. In Deutschland und Österreich finden Rangierfahrten nur innerhalb von Bahnhöfen, in Gleisanschlüssen und in Baugleisen statt, während in der Schweiz Rangierfahrten auch auf die freie Strecke übergehen können.

Der gesamte Arbeitsbereich des Rangierens als Teil des Eisenbahnbetriebsdienstes wird auch als Rangierdienst, Verschiebedienst oder Verschubdienst bezeichnet. Dieser umfasst alle erforderlichen Tätigkeiten zum Bilden, Auflösen und Umbilden der Züge und zur Bedienung von Verwendungsstellen oder Zusatzanlagen. Typische Tätigkeiten des Rangierdienstes sind:

Auflösen und Zusammenstellen (= Bilden) von Zügen, Umsetzen einer Wagengruppe oder einzelner Fahrzeuge in ein anderes Bahnhofsgleis, Umfahren eines auf dem Endbahnhof wendenden Zuges mit der Lokomotive, Bewegungen einzelner Triebfahrzeuge innerhalb des Bahnhofs von und zu den Zügen, Bereitstellen und Abholen von Eisenbahnwagen an Verladeeinrichtungen, wie Ladestraßen und Laderampen, Zuführen und Abholen von Wagen in Anschlussgleisen, z. B. innerhalb einer Industrieanlage, Überführen von Triebfahrzeugen, Wagen und Wagengruppen zu und von Werkstätten und Abstellbereichen, Bewegen einzelner Wagen oder Wagengruppen mithilfe ortsfester Förderanlagen, z. B. einer Spillanlage, Kraftfahrzeugen oder durch Menschenkraft usw.

Dazu gehören auch alle Tätigkeiten, die zur Vorbereitung und Durchführung von Fahrzeugbewegungen und zum Abstellen von Fahrzeugen, beispielsweise das Kuppeln und Entkuppeln, das Bedienen der Bremsen, das Festlegen abgestellter Fahrzeuge, das Geben der Signale und die Leitung und Beaufsichtigung dieser Arbeiten.

Im Gegensatz zu Zugfahrten erfolgen Rangierfahrten ohne Fahrplan.

Die beim Rangieren bewegte Einheit, bestehend aus einem einzelnen Triebfahrzeug oder einem Schienenfahrzeug-Verbund, wird als Rangiereinheit oder Rangierabteilung bezeichnet. Der Begriff Rangierabteilung (Abkürzung: Rabt) wird im Dezember 2025 im Rahmen der Einführung des Verfahrens „Digitaler Befehl“ wieder in die Fahrdienstvorschrift der Deutschen Bahn aufgenommen, nachdem er zuvor weitgehend aus den Regelwerken gestrichen worden war. Begriffsdefinition: „Ein angetriebenes Fahrzeug, das mit anderen Fahrzeugen gekuppelt sein kann und zum Rangieren bestimmt ist. Eine Rangierfahrt ist eine bewegte Rangierabteilung.“

Rangierbewegungen Beim Rangieren unterscheidet man bei den deutschen Eisenbahnen folgende Bewegungsarten: Rangierfahrt nennt man die Alleinfahrt einzelner arbeitender Triebfahrzeuge oder das Bewegen einer Gruppe gekuppelter Fahrzeuge zusammen mit mindestens einem arbeitenden Triebfahrzeug Ablaufen heißt das Bewegen von Wagen durch Schwerkraft während der Fahrt über einen Ablaufberg, über den die Fahrzeuge abgedrückt werden oder, meistens in älteren Bahnhöfen bzw. Gefällebahnhöfen, das Ablaufen aus einem insgesamt geneigten Ausziehgleis Abstoßen nennt man das Beschleunigen von nicht mit einem Triebfahrzeug gekuppelten Fahrzeugen, die nach dem Anhalten des Triebfahrzeuges allein weiterrollen Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge, um sie zum Kuppeln kuppelreif zusammenzudrücken Aufdrücken heißt das Zusammendrücken stehender Fahrzeuge, um die Pufferfedern etwas anzuspannen und so das Entkuppeln oder das Kuppeln kuppelreif stehender Wagen zu erleichtern Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch einen anderen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht. Ausgehend von den Rangierbewegungen haben sich hinsichtlich der Art der Durchführung des Rangierens folgende Rangierverfahren entwickelt:

Umsetzverfahren (auch Absetzen genannt) Abstoßverfahren Ablaufverfahren

Beim Umsetzverfahren fährt die Rangierabteilung als Rangierfahrt, die sich in der Regel aus mehreren Rangierbewegungen zusammensetzt. Beim Abstoßverfahren werden die Wagen abgestoßen und beim Ablaufverfahren laufen die Wagen den Ablaufberg hinunter. Das angewandte Rangierverfahren steht in der Regel in direktem Zusammenhang mit der vorhandenen Infrastruktur, den Rangieranlagen. Während heute auf den meisten Rangierbahnhöfen das Ablaufverfahren Standard ist, werden auf kleineren Knotenbahnhöfen und im Ausland zum Teil auch auf kleineren Rangierbahnhöfen das Umsetz- und das Abstoßverfahren praktiziert.

Rangieranlagen Viele Bahnhöfe besitzen zum Rangieren mehr oder weniger umfangreiche Gleis- und andere Anlagen oder sie dienen als Rangierbahnhöfe, früher auch Verschiebebahnhöfe genannt, ausschließlich diesem Zweck. Spezielle Rangieranlagen sind Gleise oder Gleisgruppen, z. B. die Richtungsgruppe eines Rangierbahnhofs, Überführungsgleise, Ausziehgleise, Ablaufberge, Gleisbremsen, Förderanlagen zum Bewegen der Wagen ohne Triebfahrzeug, Signale, Rangierstellwerke und vieles andere.

RangiererwegeVBG-Fachinformation BGI 770, Abschnitt 4.4 befinden sich neben dem Gleis und in Weichenbereichen. Auf ihnen laufen beispielsweise die Rangierer, um ortsbediente Weichen umzustellen bzw. um Wagen an- und abzukuppeln.

Zum Abbremsen abgestoßener oder ablaufender Wagen sind Rangierhilfsmittel und aufwändige Anlagen erforderlich. In Rangierbahnhöfen verwendet man handgesteuerte oder automatisch arbeitende Gleisbremsen, die unmittelbar unterhalb des Ablaufberges in mehreren Gleisen eingebaut sind und dafür sorgen, dass die ablaufenden Wagen mit nicht zu hoher Geschwindigkeit im Zielgleis, einem Gleis der Richtungsgruppe, ankommen. Dort werden sie mit einem Hemmschuh aufgehalten, sie laufen mit durch die Richtungsgleisbremsen reduzierter Geschwindigkeit auf die schon im Zielgleis stehenden Wagen auf oder werden von einer Förderanlage übernommen, die sie kuppelreif an die bereits im Gleis stehenden Wagen heranführt.

Rangiermittel

Technische Arbeits-, Betriebs- oder Hilfsmittel zum Rangieren werden Rangiermittel, Rangierhilfsmittel oder Rangiergeräte genannt. Neben Fahrzeugen und Geräten zum Verschieben von Fahrzeugen werden weitere technische Hilfsmittel eingesetzt. Das „klassische“ Hilfsmittel ist der von einem Mitarbeiter, Hemmschuhleger genannt, auf das Gleis gelegte Hemmschuh, auf den der Wagen mit einem Rad aufläuft, wobei eine Bremswirkung entsteht.

Fahrzeuge beim Rangieren bewegen Beim Rangieren kann jede Fahrzeugbewegung in verschiedene Teilbereiche eingeteilt werden:

Maßnahme zur Vorbereitung Durchführung (Fahrt) Maßnahmen nach Beendigung

Rangierfahrten vorbereiten Vor jeder Fahrzeugbewegung ist zu prüfen, ob diese gefahrlos durchgeführt werden kann. Alle am Rangieren Beteiligten müssen sich vor Beginn der Fahrbewegung verständigen und abstimmen. Außerdem muss der Triebfahrzeugführer die Fahrbereitschaft feststellen. Dabei hat er zu prüfen, ob die Bremsen gelöst sind, Hemmschuhe und Radvorleger entfernt sind, die Außentüren von Reisezugwagen geschlossen sind, ggf. eine Bremsprobe durchgeführt wurde und die erforderlichen Hemmschuhe beim Abstoßen oder Ablaufen vorhanden sind.

Hauptgleise dürfen nur mit Vorwissen des Fahrdienstleiters zum Rangieren benutzt werden; sie müssen für eine Zugfahrt rechtzeitig geräumt werden. Auf Nebengleisen entscheidet der Weichenwärter über das Rangieren. Zur Verhinderung von Flankenfahrten gelten örtlich festgelegte Rangierverbote in Gleisen, die ohne ausreichenden Flankenschutz in Hauptgleise münden.

Rangierfahrten durchführen mini|Lokrangierführer mit Funkfernsteuerung An der Durchführung einer Rangierfahrt sind Triebfahrzeugführer und Weichenwärter, ggf. ein Rangierbegleiter und ein oder mehrere Rangierer beteiligt. Bei Verwendung einer funkferngesteuerten Rangierlokomotive obliegen dem Triebfahrzeugführer gleichzeitig die Aufgaben des Rangierbegleiters.

Vor einer Rangierbewegung verständigt der Triebfahrzeugführer den Weichenwärter über Ziel, Zweck und Besonderheiten der Fahrt. Diese Aufgabe kann auch dem Rangierbegleiter übertragen sein. Die Verständigung des Weichenwärters über Ziel und Zweck darf in bestimmten Fällen unterbleiben, wenn es sich z. B. um regelmäßig wiederkehrende Fahrten mit dem Triebfahrzeug eines Zuges handelt. Der Weichenwärter stellt den Fahrweg ein und erteilt seine Zustimmung zur Fahrt mit dem Signal Sh 1 oder Ra 12, mündlich oder, wenn keines dieser Signale gegeben werden kann, durch Hochhalten des Armes oder einer weißleuchtenden Handlaterne.

Im Gegensatz zu Zugfahrten sind die Fahrwege für Rangierfahrten im Stellbereich eines mechanischen- oder elektromechanischen Stellwerks in der Regel nicht besonders gesichert; die Signale, die der Weichenwärter beim Rangieren vom Stellwerk aus bedient, sind frei bedienbar. In moderneren Gleisbildstellwerken sind die Weichen und andere Einrichtungen im Fahrweg dagegen in der Regel in Rangierfahrstraßen enthalten und sind dann signalabhängig gegen versehentliches Umstellen unter den fahrenden Fahrzeugen gesichert. Darüber hinaus verhindert die Gleisfreimeldeanlage das Umstellen einer mit einem Fahrzeug besetzten Einrichtung im Fahrweg. Im Gegensatz zu Zugfahrstraßen werden die Gleisfreimeldeanlagen der Zielgleise jedoch nicht berücksichtigt, weil Rangierfahrten in mit Fahrzeugen besetzte Gleise möglich sein müssen.

Wenn alle Voraussetzungen für die Rangierfahrt gegeben sind, gibt der Rangierbegleiter den Fahrauftrag. Der Triebfahrzeugführer muss während der Fahrt den Fahrweg beobachten, denn rangiert wird im Gegensatz zu einer Zugfahrt grundsätzlich „auf Sicht“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, in Baugleisen mit höchstens 20 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen, die örtlich festgelegt sind, kann der Weichenwärter dem Triebfahrzeugführer den freien Fahrweg ansagen; in diesem Fall darf mit bis zu 40 km/h gefahren werden. Die Beobachtung des Fahrweges kann der Triebfahrzeugführer einem Rangierbegleiter übertragen, der sich vor allem bei geschobener Fahrt auf dem ersten Fahrzeugen oder im Gleis so aufstellen muss, dass er den Fahrweg übersehen kann. Dabei muss er ständigen Funkkontakt oder Sichtverbindung zum Triebfahrzeugführer halten.