Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.

Überblick In fast allen Rechtssystemen ist das Rechtsgebiet durch einen Zielkonflikt zweier konkurrierender Prinzipien geprägt, nämlich das arbeitsrechtliche Prinzip, wonach die Leistung des Arbeitnehmers mit seinem Gehalt abgegolten ist und weitergehende Ergebnisse, etwa Rechte an Erfindungen, alleine dem Arbeitgeber zustehen, und das erfinderrechtliche Prinzip, wonach die Rechte an einer Erfindung alleine beim Erfinder, dem Angestellten, liegen.

Das Arbeitnehmererfinderrecht löst diesen Konflikt.

Rechtsquellen in Deutschland Für die Bundesrepublik Deutschland hat es die folgenden wichtigsten materiellen Rechtsquellen: das ArbeitnehmererfindergesetzGesetz über Arbeitnehmererfindungen, die Vergütungsrichtlinien für ArbeitnehmererfindungenVergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen, die Rechtsprechung der Gerichte, die Eingungsvorschläge der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen bzw. die Leitsätze darausEinigungsvorschläge und Beschlüsse der Schiedsstelle. Daneben gelten alle anderen Gesetze, materiell etwa BGB, verfahrensrechtlich die ZPO, und viele mehr.

Literatur

Siehe auch Arbeitnehmererfindung

Einzelnachweise

Kategorie:Patentrecht (Deutschland) Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)