mini|Sitzung der Bremischen Bürgerschaft im März 2025 Die Bremische Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen. Sie tagt im Haus der Bürgerschaft am Bremer Marktplatz. Präsidentin der Bürgerschaft ist seit dem 29. Juni 2023 Antje Grotheer (SPD).
Von den 87 gewählten Abgeordneten entsendet die Stadt Bremen 72 und die Stadt Bremerhaven 15 Abgeordnete. Die 72 Abgeordneten aus der Stadt Bremen bilden in der Regel (Ausnahmen siehe Abschnitt Wahlberechtigung) zugleich die Stadtbürgerschaft, die kommunale Volksvertretung der Stadtgemeinde Bremen. Die Stadt Bremerhaven hingegen verfügt über eine eigene kommunale Volksvertretung, die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung.
Direkter Vorläufer der Bremischen Bürgerschaft war die Ernannte Bremische Bürgerschaft, ein nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetztes Gremium zur Kontrolle des Bremer Senats, das von April bis November 1946 tagte. Die Tradition der Bremischen Bürgerschaft reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück.
Geschichte der Bürgerschaft Mittelalter bis 1848/49
Im Mittelalter wurde nach dem gebräuchlichen Stadtrecht und den Statuten von 1433 der Bremer Rat gewählt. Die Vertreter der Bürger – die – wurde in den Kirchspielen organisiert. Die Elterleute in Bremen () waren die Sprecher oder Vorsteher der Kaufleute, die den Rath berieten.
Nach dem Aufstand der 104 Männer konnte sich durch die „Neue Eintracht“ von 1534 der Einfluss der Zünfte und damit der Handwerker im Bürgerconvent – getrennt nach den vier Kirchspielen – etwas verstärken.
Nach der Bremer Franzosenzeit wurden 1816 zum Bürgerconvent neue Regelungen erlassen. Dieser nahm in monatlich tagenden Plenarsitzungen auch beratend an Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren teil. Gesetze wurden nur dann gültig, wenn der Rat und der Convent zustimmten. Der Convent teilte seine Beschlüsse durch den Syndicus der Elterleute dem Rat der Stadt mit. Im Convent waren die Elterleute des Kaufmanns, die Bauherren und Diakone der Kirchspiele, die Vertreter der wichtigen Zünfte und die Inhaber des Großen Bürgerrechts aus der Alt- und der Neustadt. Von 300 bis 600 durch den Rat bzw. dem Senat eingeladenen Vertretern nahmen nur ca. 60 bis 70 am Convent teil. Die Elterleute des Kaufmanns hatten im Convent praktisch immer den entscheidenden Einfluss. Für einzelne Fragen wurden Deputationen eingesetzt, in denen Ratsherren und Conventsmitglieder wirkten.
Nach 1848
Nach der Revolution von 1848/49 bestand nach der Landesverfassung eine am 29. März 1849 gewählte Bürgerschaft. Erster Präsident dieser Bürgerschaft war bis zum Oktober 1849 Christian Friedrich Feldmann (1813–1883). Diese demokratische Bürgerschaft wurde aber bereits im März 1852 durch den Senat ohne Rechtsgrundlage aufgelöst.
Der Senat erließ eine neue Wahlordnung für eine Bürgerschaft, die 150 Abgeordnete haben sollte und die für sechs Jahre gewählt wurde. Gewählt wurde in acht Klassen: Wähler mit akademischer Vorbildung, Kaufleute mit Handelskammerwahlrecht, Gewerbetreibende mit Gewerbekammerwahlrecht, übrige Wähler gestaffelt nach Einkommen, Wähler aus Vegesack, Wähler aus Bremerhaven, Wähler mit Landwirtschaftskammerwahlrecht und Wähler aus dem übrigen Landgebiet (siehe dazu die Tabelle in Geschichte der Stadt Bremen). Dieses Klassenwahlrecht galt bis 1918. Die Mehrheit der Bevölkerung war stark unterrepräsentiert. Die Abgeordneten waren nicht durch Parteien vertreten. Nur die wenigen Vertreter der SPD traten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts als Fraktion auf.
Nach 1919 Die verfassungsgebende Bremer Nationalversammlung von 1919 hatte 200 Mitglieder und beschloss 1920 eine neue Verfassung. Die Bürgerschaft – wählbar von allen Frauen und Männern über 20 Lebensjahre – hatte nun 120 (1933 nur 96) Mitglieder (Landtag) mit einer dreijährigen Legislaturperiode. Es fanden 1920, 1921, 1923, 1924, 1927 und 1930 Wahlen statt. Die erste Legislatur endete aufgrund des Volksentscheids über den Senatsrücktritt vorzeitig. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen 77,8 bis 84,5 %. Die Abgeordneten erhielten nur Aufwandsentschädigungen. Der Bürgerschaftspräsident leitete die Sitzungen. Es wurden Deputationen aus Vertretern des Senats und der Bürgerschaft gebildet.
Nach 1945 1946 gab es kurzfristig eine von der US-amerikanischen Militärregierung ernannte Bürgerschaft mit 60 Mitgliedern. Die erste gewählte Bürgerschaft vom 13. Oktober 1946 hatte 80 Mitglieder aus der Stadt Bremen. Sie tagte erstmals am 30. Oktober 1946. Am 13. Februar 1947 kamen noch 20 Abgeordnete aus Bremerhaven hinzu. 2003 wurde die Anzahl der Mitglieder von 100 auf 83 reduziert, davon 67 aus Bremen und 16 aus Bremerhaven. 2007 erhielt Bremen wegen der Bevölkerungsverschiebung einen weiteren Sitz von Bremerhaven, so dass es 68:15 Sitze stand. 2019 wurde die Gesamtzahl wieder aufgestockt, zunächst um einen und 2023 um drei weitere Bremer Sitze, so dass seit 2023 Bremen 72 und Bremerhaven 15 Sitze hat (insgesamt 87).
Wahl Die Bremische Bürgerschaft wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl aufgrund von Listenwahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Die Wahlperiode dauert – dies ist mittlerweile einzigartig unter den deutschen Landesparlamenten – vier Jahre und endet jeweils am 7. Juni. Die Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft fand am 26. Mai 2019 parallel zur Europawahl statt.
Wahlsystem und Wahlbereiche
Jeder Wahlvorschlag kann so viele Bewerber enthalten, wie Sitze für den Wahlbereich vergeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann fünf Stimmen auf ganze Listen bzw. darin verzeichnete Bewerber beliebig verteilen (Kumulieren und Panaschieren).
Wegen der Personenwahl müssen auf dem Stimmzettel alle Bewerber namentlich aufgeführt und mit fünf Feldern für die Stimmen versehen werden. Daher werden seit der Bürgerschaftswahl 2011 Stimmzettelhefte im Format DIN A4-quer verwendet.
Das Wahlgebiet ist in die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven unterteilt. Für beide Bereiche werden getrennte Wahlvorschläge eingereicht, die 5-%-Sperrklausel wird getrennt angewandt und auch die Sitzzuteilung erfolgt separat – 68 Sitze für den Wahlbereich Bremen und 15 für Bremerhaven. Die Sitzverteilung erfordert mehrere Schritte: Bei der Auszählung werden die auf die Listen (Listenwahl) und die einzelnen Bewerber (Personenwahl) abgegebenen Stimmen erfasst. Die über Listenwahl und Personenwahl auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Stimmen werden addiert. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Sitzverteilung unter den Parteien und Wählergemeinschaften gemäß dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers. Aus der Anzahl der über Personenwahl einerseits und über Listenwahl andererseits für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen wird nach Sainte Laguë/Schepers bestimmt, wie viele Sitze nach der Rangfolge der erhaltenen Personenwahl-Stimmen der einzelnen Bewerber bzw. nach der Liste zugeteilt werden. Zunächst werden die Sitze an die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen vergeben. Die übrigen Sitze werden nach der Reihenfolge der Liste an jene Bewerber vergeben, denen noch kein Sitz über die Personenwahl zugeteilt wurde. Diese beiden Schritte sind auch durchzuführen, wenn ein Bewerber in die Bürgerschaft nachrückt.
Für die Wahl zur Stadtbürgerschaft wird dieses Verfahren mit den Stimmen für den Wahlbereich Bremen wiederholt, wobei die von nichtdeutschen EU-Bürgern abgegebenen Stimmen einbezogen werden.
Wahlberechtigung Wahlberechtigt zur Wahl der Bürgerschaft ist jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen festen Wohnsitz im Land Bremen hat, und mindestens 16 Jahre alt ist. Das passive Wahlrecht besteht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Bürger der Mitgliedsstaaten der EU sind nur für die Wahl zur Stadtbürgerschaft den Deutschen gleichgestellt. Daher kann die Stadtbürgerschaft anders zusammengesetzt sein als der stadtbremische Anteil der Landtagsabgeordneten.
Wahl der Stadtteilbeiräte In der Stadtgemeinde Bremen werden zur Wahrnehmung der Stadtteilangelegenheiten 22 Beiräte gewählt. Diese gibt es in den 18 Stadtteilen (ohne Häfen) sowie den 4 Ortsteilen, die keinem Stadtteil zugeordnet sind (gemäß der Liste der Verwaltungseinheiten in Bremen). Das aktive und passive Wahlrecht richtet sich nach den Bestimmungen für die Stadtbürgerschaft. Die Beiratswahlen finden seit 1991 parallel zur Bürgerschaftswahl statt.
Änderungen am Wahlrecht seit 1947 Die erste Bürgerschaftswahl fand am 12. Oktober 1947 statt. Daher endeten die vierjährigen Wahlperioden jeweils an einem 12. Oktober. Am 1. März 1995 hat die Bürgerschaft erstmals die Selbstauflösung beschlossen (Piepmatzaffäre) und das Ende der 13. Wahlperiode auf den 7. Juni 1995 festgesetzt. Seitdem enden die Legislaturperioden der Bürgerschaft jeweils an einem 7. Juni. Bei anderen Parlamenten wird meist das Ende der Wahlperiode durch den Zusammentritt des Nachfolgeparlamentes bestimmt, für dessen Wahl wiederum Fristen vorgegeben sind.
Zunächst bestand die Bürgerschaft aus 100 Abgeordneten – 80 aus Bremen, 20 aus Bremerhaven. Durch Gesetz vom 22. Mai 2003 wurde die Anzahl der Abgeordneten auf insgesamt 83 verringert. In der folgenden 16. Wahlperiode (2003–2007) stellte Bremen 67 Abgeordnete und Bremerhaven 16 Abgeordnete. Infolge einer Anpassung des Wahlgesetzes an die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung der beiden Städte werden seit 2007 aus Bremen 68 Abgeordnete und aus Bremerhaven 15 Abgeordnete gewählt.
Ursprünglich gab es eine reine Verhältniswahl über Listen mit fester Reihenfolge der Bewerber. Jeder Wahlberechtigte konnte eine Stimme an eine Liste vergeben. Erstmals bei der Bürgerschaftswahl 2011 galt das aktuelle Fünfstimmen-Wahlsystem.
Das Wahlalter betrug ursprünglich 21 Jahre, seit 1970 18 Jahre und wurde 2009 auf 16 Jahre gesenkt. Für die Wahlen zu den Beiräten gilt das aktive Wahlrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bereits seit der Einfügung des § 3 Abs. 3 in das Gesetz über Beiräte und Ortsämter durch Ortsgesetz vom 16. Oktober 2006 (BremGBl. S. 436). Nichtdeutsche EU-Bürger sind seit 1999 bei Kommunalwahlen wahlberechtigt.
Wahlergebnisse Wahlergebnisse von 1919 bis 1933
Anzahl der 200 Abgeordneten der Bremischen Nationalversammlung nach Parteien: 1919: SPD 67, DDP 39, USPD 38, Landeswahlverband (DVP und DNVP) 29, KPD 15, Wirtschaftliche Verbände 12
Anzahl der 120 Abgeordneten der Bürgerschaft nach Parteien: 1920: USPD 37, DVP 25, SPD 22, DDP 18, DNVP 7, Wirtschaftliche Verbände 6, KPD 5 1921: DVP 30, SPD 28, USPD 23, DDP 21, DNVP 7, KPD 6, Wirtschaftliche Verbände 5 1923: SPD 36, DVP 26, KPD 18, DDP 16, DNVP 12, Liste Deutschvölkische Freiheitspartei und NSDAP 7, Wirtschaftliche Verbände 5 1924: SPD 46, DVP 19, DDP 14, DNVP 10, KPD 9, Hausbesitzer 8, Nationalsozialistische Freiheitsbewegung 4, DVP und DNVP Bremerhaven 4, Deutsche Zentrumspartei 2, Bodenreformer 1, Landeswahlverband Bremen-Landgebiet 2, Bürgerliche Vereinigung Vegesack 1 1927: SPD 50, Liste DVP-DNVP-National-Sozialistische Freiheitsbewegung, Wirtschaftliche Vereinigung 35, DDP 12, KPD 10, Hausbesitzer 10, Zentrum 2, Heim und Scholle (Bodenreformer) 1 1930: SPD 40, NSDAP 32, DVP 15, KPD 12, DNVP 6, Hausbesitzer 5, Staatspartei (ex DDP) 5, Zentrum 2, Reichspartei (Wirtschaftspartei) 2, Konservative Volkspartei 1 1933 (96 Abg.): SPD 32, NSDAP 32, Kampffront Schwarz-Weiß-Rot (vormals DNVP) 13, KPD 12, DVP 6, Zentrum 1
Wahlergebnisse ab 1946
In den Listen sind die Wahlergebnisse, die Sitzverteilungen und die Mitglieder der Bremischen Stadtbürgerschaften enthalten: 1. Legislaturperiode (1946–1947) 2. Legislaturperiode (1947–1951) 3. Legislaturperiode (1951–1955) 4. Legislaturperiode (1955–1959) 5. Legislaturperiode (1959–1963) 6. Legislaturperiode (1963–1967) 7. Legislaturperiode (1967–1971) 8. Legislaturperiode (1971–1975) 9. Legislaturperiode (1975–1979) 10. Legislaturperiode (1979–1983) 11. Legislaturperiode (1983–1987) 12. Legislaturperiode (1987–1991)