Der Begriff der Sonderpädagogik wurde im Nationalsozialismus eingeführt und hat sich bis heute gehalten. Die Schülerschaft der damals noch weitestgehend getrennt agierenden Fachrichtungen war von rassenpolitischer Verfolgung des NS-Systems unmittelbar betroffen, zunächst von Zwangssterilisation, später auch von der Vernichtung im Rahmen der Krankenmorde im Nationalsozialismus, mit der Aktion T4 und der Kinder-Euthanasie. Die Lehrer wurden in der Fachschaft V des Nationalsozialistischen Lehrerbunds zusammengefasst und arrangierten sich mit dem bestehenden neuen System. Während der NS-Zeit gelang es der Hilfsschule, sich durchzusetzen und die Fachschaft weitestgehend anzuführen, was zu einem stark ausgebauten Hilfsschulsystem in Deutschland führte.

Vorgeschichte Die Zeit in der Weimarer Republik (1918–1933) wird von der Sonderpädagogik in der Rückschau oft als „Blüte der Heilpädagogik“ bezeichnet. Die allgemeine Demokratisierung des Schulsystems, insbesondere durch die Einführung einer gemeinsamen Grundschule („Weimarer Schulkompromiss“), sorgte für eine in der deutschen Pädagogik beispiellose „demokratische Aufbruchstimmung, Reform und Experimentierfreudigkeit“. Zudem wurde die Schulpflicht auch für sinnes- und körperbehinderte Kinder im Gesetz verankert. Sie wurde unter anderem auch in verschiedenen entsprechenden Anstalten umgesetzt. Insbesondere die im Deutschen Kaiserreich eingeführte Hilfsschule profitierte von den neuen Reformen. Zwar bedrohte der Plan, eine „Einheitsschule“ aufzubauen, die Hilfsschulen im Allgemeinen, jedoch blieben die Schulen weitestgehend unangetastet und konnten ein flächendeckendes System in Deutschland aufbauen, die Schülerzahlen stiegen zwischen 1914 und 1928 von 43.000 auf 71.902 an.

Die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 und die drohende Weltwirtschaftskrise sorgten allerdings dafür, dass andere Bereiche der Heilpädagogik wesentlich schlechter gestellt wurden, insbesondere die Blinden- und Taubstummenanstalten hatten unter den finanziellen Bedingungen zu leiden und wurden vermehrt geschlossen. Die „Krüppelfürsorge“, wie bis dahin alle fürsorglichen Maßnahmen des Staates für körperbehinderte Menschen bezeichnet wurden, hatte ebenfalls unter den finanziellen Einbußen des Staates zu leiden. Zwar konnte „die Zahl der Schul- und Heimplätze für Krüppel […] trotz der Finanznot des Staates vermehrt und die Krüppelfürsorge […] verbessert“ werden, doch lief alles auf eine Segregation der Schüler hinaus, die extern in Anstalten und Heimen beschult wurden.

In der Praxis übernahmen viele Heilpädagogen Konzepte der Reformpädagogik. Wissenschaftlich hatte sich die Heilpädagogik jedoch noch nicht etabliert. Erst 1931 wurde eine erste Professur für Heilpädagogik im deutschsprachigen Raum von Heinrich Hanselmann in Zürich besetzt. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich „Sonderpädagogik“ als eigenständige Disziplin. Universitär war bis dorthin die Allgemeine Pädagogik zuständig.

Bereits seit den 1890er Jahren waren rassenbiologische Theorien im Umlauf: Eugenischen Ideen, besonders das Werk Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens von Alfred Hoche und Karl Binding, blieben nicht ohne Wirkung auf die Heilpädagogik, die unter dem Druck stand, ihren volkswirtschaftlichen Nutzen immer wieder zu betonen. So kam es bereits zur Zeit der Weimarer Republik zu Angriffen auf das System „Hilfsschule“. Gelder wurden gekürzt, die Klassenfrequenzen erhöht, einige Schulen mussten geschlossen werden.

In der Weimarer Republik wurden Ansätze erkennbar, ein Sonderschulsystem einzuführen, das die nebeneinander existierenden Sonderschulen wie die Hilfsschule, die Blinden- und Taubstummenanstalten und weitere Sonderformen zu einem gegliederten System zusammenfassen sollte. Jedoch scheiterten diese Vorstöße am Widerstand der Lehrkräfte für Nicht-Sehende sowie Nicht-Hörende und -Sprechende, die sich als eigene Disziplin verstanden.

Wichtige Akteure auf Verbandsebene waren der Verband der Hilfsschulen Deutschlands (VdHD), gegründet 1898, die Gesellschaft für Heilpädagogik (GfH), gegründet 1922 und der Deutsche Verein zur Fürsorge für jugendliche Psychopathen (DVFjP), gegründet 1918. Gemeinsames Verbandsorgan, das des VdHD bis 1908, war die Zeitschrift für Kinderforschung (Kifo). Der DVFjP war schon kurz nach der „Machtergreifung“ fast gänzlich abgewickelt, die Arbeit der GfH ruhte ebenfalls und der Herausgeberkreis der Kifo war bis 1936 fast vollständig ausgetauscht. Die „Gleichschaltung“ von Heilpädagogik und der sich herausbildenden Kinderpsychiatrie war aus Sicht der Machthaber spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Erwähnenswert sind die personellen Verknüpfungen bis zum Abschluss der „Gleichschaltung“: So waren Max Isserlin, der Chefarzt der Heckscherschen Nervenheil- und Forschungsanstalt zusammen mit Ruth von der Leyen, Theodor Heller, Heinrich Hanselmann und Rupert Egenberger Mitherausgeber bzw. Mitarbeiter der Kifo und Vorstandsmitglieder der GfH. Zusätzlich war v.d.Leyen Geschäftsführerin des DVFjP und Egenberger Vorstandsmitglied des VdHD.

Erziehung im Nationalsozialismus Die Erziehung im Nationalsozialismus war eine maßgeblich „politische“ Erziehung. Sie stand im Dienste eines stark rassistisch orientierten Bildungswesens, das den Nutzen des Einzelnen in Beziehung zum Volkskörper setzte. Die Erziehungsinstitutionen wurden nach dem „Führerprinzip“ organisiert und gleichgeschaltet. Ziel aller Erziehung war „der körperlich gestählte Mensch mit der ‚nordischen Seele‘, der sich mit möglichst großer Härte und Entschlossenheit für die nationalsozialistische Weltanschauung und den Staat einzusetzen weiß“. Der Schulunterricht legte besonderen Wert auf Leibesübungen, die nun stark militärisch orientiert waren, sowie auf die Fächer Deutsch, Geschichte und Biologie (hier insbesondere die Rassenlehre). Das Schulsystem der Weimarer Republik erhielt eine Vereinheitlichung, Schulprojekte mit reformpädagogischem Ansatz wurden geschlossen. Das Schulsystem wurde von neun auf acht Jahre verkürzt. Zunächst zur Kriegsvorbereitung wurde dies 1936/37 an der Deutschen Oberschule eingeführt, das heißt die Reifeprüfung erfolgte nach 12 statt 13 Jahren. 1938 folgte die Volksschule und als letztes 1942 die Mittelschule, die nun nach österreichischem Muster als Hauptschule weitergeführt wurde. Neben dem staatlichen Schulsystem entstanden nationalpolitische Erziehungsanstalten (Napola), Adolf-Hitler-Schulen und die SS-Junkerschulen, die die neue Elite des nationalsozialistischen Systems ausbilden sollten.

Vor diesem rassistischen Hintergrund waren die Schüler, die heilpädagogisch betreut wurden, in besonderem Maße vom Nationalsozialismus bedroht. Körperlich (mit Ausnahme der Kriegsversehrten aus dem Ersten Weltkrieg) und geistig behinderte Menschen waren in den Augen der Nationalsozialisten rassisch minderwertig und fielen zum Teil der Vernichtung anheim. Auch blinde und taubstumme Menschen wurden als minderwertig angesehen. Verhaltensauffällige Schüler gehörten zur Gruppe der „Asozialen“, die zum Teil inhaftiert und in Konzentrationslager eingewiesen wurden.

Nationalsozialistischer Lehrerbund (NSLB) mini|Broschüre von Karl Tornow zum Hilfsschulbesuch Im Zuge der Gleichschaltung auf allen Ebenen wurde ein Nationalsozialistischer Lehrerbund geschaffen, der alle Schulformen beinhaltete. Am 17. September 1933 wurde der 1898 gegründete Verband der Hilfsschulen (VdHD) aufgelöst und in die Reichsfachschaft V (Sonderschulen) des Nationalsozialistischen Lehrerbundes eingegliedert. Den Vorsitz hatte der Taubstummenlehrer Paul Ruckau, der später von Fritz Zwanziger abgelöst wurde.

Die Fachschaft wurde wieder in vier Fachgruppen unterteilt, jede Fachgruppe unterstand einem Reichsfachgruppenleiter: Fachgruppe für Taubstummenlehrer: Dr. Hermann Maesse Fachgruppe für Blindenlehrer: Eduard Bechthold Fachgruppe für Hilfsschullehrer: Alfred Krampf Fachgruppe für Anstaltslehrer: Paul Bartsch

Der Nationalsozialistische Lehrerbund gab ebenfalls die fachgruppenübergreifende Zeitschrift Die deutsche Sonderschule heraus. Deren Hauptschriftleiter war der promovierte Hilfsschullehrer Karl Tornow. Damit hatten die Hilfsschullehrer „nicht nur die Anerkennung als Sonderpädagogen erreicht, sondern […] sogar die Einnahme einer Spitzenposition innerhalb der Hierarchie der Fachschaft Sonderschulen besetzt“. Tornow war einer der umtriebigsten Sonderpädagogen der NS-Zeit, der das System der Hilfsschulen in den Folgejahren grundlegend erneuerte. Um die zerstrittenen Sonderschullager zusammenzuschweißen, wurde ab 1934 ein gemeinsames Lager geschaffen, das als paramilitärisches Schulungslager umgesetzt wurde und 1934 und 1935 stattfand.

Die Reichsfachschaft arbeitete ab 1937 eng mit dem Rassenpolitischen Amt (RPA) zusammen. Auch hier hatte die Hilfsschule im Gegensatz zu den anderen Fachgruppen eine hohe Einflussnahme vorzuweisen. Zunächst war Krampf, später dann Tornow als Referent tätig. Krampf entwickelte dort einen Fragebogen, der den „Brauchbarkeitsgrad“ des Hilfsschulkindes ausweisen sollte. Tornow entwickelte eine Schriftenreihe, die sich an Eltern und Lehrer gleichermaßen richtete. Es erschienen Broschüren für das „hilfsschulbedürftige Kind“ (Tornow: „Unser Fritz soll in die Hilfsschule.“ 1940), das schwerhörige Kind (Uhlig: „Unser Ernst ist schwerhörig. Muss er da in eine Sonderschule?“ 1940), drei für sprachauffällige Kinder (Kiehn: „Das sprachunfertige Kind.“ 1943 / Lambeck: „Das sprachgebrechliche Kind.“ 1943 / Geißler: „Das sprachgehemmte Kind.“ 1943) und für Fürsorgeeinrichtungen (Mettlach: „Unser Kind soll in eine Fürsorgeeinrichtung.“ 1943). Die Broschüren sollten vor allem Eltern überzeugen, dass die Überweisung an eine Sonderschule für ihre Kinder keine Gefahr darstellen würde.

Tornow war es auch, der das Wort „Heilpädagogik“ in Deutschland faktisch abschaffte. Der Begriff Heil war im Nationalsozialismus anders besetzt und wurde als Interjektion in verschiedenen Grußformeln („Sieg Heil“, „Heil Hitler“) gebraucht. Von daher wurde im Begriff „Heilpädagogik“ eine Entwertung des Heil-Begriffes gesehen, so dass Tornow das seiner Ansicht nach „äußerst unglücklich“zitiert nach gewählte Wort durch den Begriff der „Sonder- oder Sonderschulpädagogik“ ersetzte.

Ab 1943 wurde sowohl die Reichsfachschaft als auch der Nationalsozialistische Lehrerbund als Ganzes stillgelegt. Als Grund wurde vonseiten der Fachschaft eine letzte Mobilisierung für den Krieg genannt, tatsächlich war aber die finanzielle Situation für die faktische Auflösung verantwortlich.

Lehrerschaft der Sonderschulen Wie auch die Volksschullehrer waren die Sonderpädagogen von den neuen Maßnahmen des Regimes betroffen. Mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wurden alle Lehrer „nicht-arischer Abstammung“ und kommunistischer Partei- oder Organisationszugehörigkeit aus dem Staatsdienst entlassen. Zum Teil erfolgten diese Maßnahmen willkürlich oder nach Denunziation; sie betrafen außerdem oft solche Lehrer, die nach sozialdemokratischen, liberalen oder reformpädagogischen Ansätzen arbeiteten, und gefährdeten somit eine große Zahl an Sonderpädagogen, die zwischen Anpassung und verdecktem Widerstand agieren mussten.

Ausbildung