Lorsch (lateinisch LaurissaAngelo Mai: Breviarium codicum monasterii S. Nazarii in Laurissa seu Laureshamensis ad Rhenum. In: Angelo Mai: Spicilegium Romanum. Band 5. Rom 1841, S. 161–200.) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Bergstraße. Bekannt ist Lorsch unter anderem durch das zum Weltkulturerbe ernannte Kloster Lorsch. Die Stadt trägt seit dem 8. Juli 2010 die amtliche Zusatzbezeichnung Karolingerstadt, unter anderem in Bezug auf jenes Kloster aus der Karolingerzeit.
Geografie Geografische Lage Lorsch – als „Das Tor zur Bergstraße“ bezeichnet – liegt ca. fünf Kilometer westlich der eigentlichen Bergstraße, zwischen Einhausen und Heppenheim. Es befindet sich in der Oberrheinischen Tiefebene nur etwas westlich des Odenwalds zwischen Darmstadt im Norden und Mannheim im Süden. Die Stadt liegt unweit westlich vom Unterlauf der Weschnitz mit der Mündung des Landgrabens. Im Südosten der Stadt befindet sich das Naturschutzgebiet Weschnitzinsel.
Nachbargemeinden Lorsch grenzt im Norden an die Gemeinde Einhausen und die Stadt Bensheim, im Osten an die Stadt Heppenheim, im Südosten an die Gemeinde Laudenbach und die Stadt Hemsbach (beide Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg), im Süden an die Stadt Lampertheim sowie im Westen an die Stadt Bürstadt.
Stadtgliederung Lorsch umfasst eine Gemarkung (Gmk.-Nr. 63029). Im Süden von Lorsch befindet sich der Wohnplatz Seehof.
Klima Lorsch zeichnet sich – wie die anderen Orte an der Bergstraße – durch ein besonders mildes und sonniges Klima mit etwa 2000 Sonnenstunden jährlich und dem frühesten Frühlingsbeginn Deutschlands aus. Geschützt durch den Odenwald, gedeihen im milden Klima hier Kiwis, Mandeln, Feigen und Pfirsiche. Die Bergstraße wird deshalb oft als „Riviera Deutschlands“ bezeichnet.
Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Bereits in der Jungsteinzeit war durch die klimatisch begünstigte Oberrheinische Tiefebene das Gebiet um Lorsch besiedelt, wie Bodenfunde belegen. Nach dem ersten namentlich bekannten Volksstamm, den Kelten, begannen um 40 n. Chr. die Römer mit der militärischen Besetzung rechtsrheinischer Gebiete. Um 260 überwanden die Alemannen den römischen Limes, drängten die Römer über den Rhein zurück und besiedelten das Gebiet. Die bei Grabungen im Kloster Lorsch entdeckten römischen Streufunde und Baureste lassen noch keine genaue Datierung zu. Nach 500 n. Chr. wurden die Alemannen wiederum von den Franken verdrängt, was durch fränkische Reihengräber bei Biblis, Wattenheim und Klein-Rohrheim belegt wird.
Lorsch als Zubehör des Klosters mini|Kloster Lorsch aus dem Kupferstich des Matthäus Merian um 1615 mini|Die Ostseite der Torhalle im Jahr 1900 vor der Restaurierung Wie die Siedlung Lorsch im frühen Mittelalter entstand, ist unklar. In den Urkunden wird der Name Lauresham stets für das Kloster Lorsch benutzt, eine außerklösterliche Siedlung wurde bestenfalls beiläufig erwähnt., abgerufen am 17. November 2014 Die Abtei Lorsch wurde im Jahre 764 vom fränkischen Gaugrafen Cancor und seiner Mutter Williswinda gegründet und von Benediktinern des Klosters Gorze bei Metz besiedelt. In einer Urkunde aus dem Jahr 885 wurde die Abtei als „Lauressam“ erwähnt, daraus entwickelte sich im Laufe der Zeit der heutige Stadtname. Die Abtei war im Früh- und Hochmittelalter ein mächtiges Reichskloster mit Besitzungen im Odenwald, an der Bergstraße, in Rheinhessen, in der Pfalz, im Elsass und in Lothringen. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Lorsch erfolgte 795 und steht im Zusammenhang mit der Schenkung der „Mark Heppenheim“ durch Karl den Großen an das Reichskloster Lorsch. Damit wurde das Kloster aufgewertet und so dem Zugriff der Diözesen Mainz und Worms entzogen. Die „Mark Heppenheim“ umschloss den größten Teil des heutigen Landkreises Bergstraße und große Teile des Odenwaldkreises. In der Grenzbeschreibung von 773 wird Lorsch noch nicht erwähnt. Im Zusammenhang mit dieser Schenkung entwickelten sich Grenzstreitigkeiten zwischen dem Kloster Lorsch und der Diözese Worms, die 795 zur Einberufung eines Schiedsgerichtes auf dem Kahlberg bei Weschnitz führten, einer alten Versammlungs- und Gerichtsstätte unweit der heutigen Walburgiskapelle. Als Ergebnis dieses Schiedsgerichtes wurde eine neue Grenzbeschreibung festgelegt, die nun auch die wichtigsten Orte innerhalb der Grenzen der Mark Heppenheim benannte, nämlich Furte (Fürth), Rintbach (Rimbach), Morlenbach (Mörlenbach), Birkenowa (Birkenau), Winenheim (Weinheim), Heppenheim, Besinsheim (Bensheim), Urbach (Auerbach), Lauresham (Lorsch) und Bisestat (Bürstadt). 772 erhob König Karl den Abt zum unmittelbaren Reichsfürsten, wodurch dieser in seinem Gebiet die Gerichtsbarkeit und das Recht zur Erhebung der bisher königlichen Gefälle erhielt. Durch viele weitere Schenkungen erreichte das Kloster im 9. und 10. Jahrhundert seine größte Macht, bevor sein Niedergang im 11. und 12. Jahrhundert folgte. 1076 erhielt die Abtei Lorsch unter Abt Ulrich das Markt- und Münzrecht von Kaiser Heinrich IV. verliehen.
Während des Investiturstreits – von 1076 (Reichstag in Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) – mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte Kaiser Friedrich II. 1232 die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Erzbischof Siegfried III. zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform, mussten deshalb die Abtei verlassen und wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach ersetzt. Der Ort Lorsch wurde dabei als Zubehör der Abtei ebenfalls dem Mainzer Erzbischof unterstellt. Aufgrund der Freiheiten des Reichsklosters waren die Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwere Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Diese Streitigkeiten konnten erst Anfang des 14. Jahrhunderts durch einen Vertrag beigelegt werden, in dem die Besitzungen des Klosters zwischen Kurmainz und Kurpfalz aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden.
1248 wurden die Zisterzienser-Mönche durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt und von da an hatte das Kloster Lorsch den Status einer Propstei. Das Kloster Otterberg war im Ort begütert.Jürgen Keddigkeit, Michael Werling, Rüdiger Schulz und Charlotte Lagemann: Otterberg, St. Maria. Zisterzienserabtei Otterburg. In: Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Sabine Klapp, Charlotte Lagemann, Hans Ammerich (Hg.): Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden, Band 3: M–R. Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde. Kaiserslautern 2015. ISBN 978-3-927754-78-2, S. 524–587 (538).
1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das Amt Starkenburg verwaltete. In diesem Amt lag die „Zent Heppenheim“ mit Lorsch, von der die Blutgerichtsbarkeit ausgeübt wurde, dessen oberster Richter ebenfalls der Burggraf war. Für die Verwaltung der noch bestehenden Gefälle des Klosters Lorsch war aber die Oberschaffnerei in Lorsch zuständig. Die erste Erwähnung des Kellners in Heppenheim erfolgte 1322. Er hatte seinen Sitz im Amtshof von Heppenheim und war der höchste Finanz- und Justizbeamte nach dem Burggrafen. 1292 überlässt die Abtei Lorsch Stephan von Zwingenberg das „Hauptrecht“ zu Lorsch (Recht auf Abgaben beim Tod eines Leibeigenen) auf Lebenszeit. Die Niedere Gerichtsbarkeit lag entweder beim ab 1423 erwähnten Wildhubengericht bzw. dem ab 1423 erwähnten Portengericht. Das 1489 beschriebene Gerichtssiegel bestand aus einem senkrecht geteiltem Schild; links ein Galgen und rechts das Mainzer Rad. Nach einem Dokument von 1423 geben 24 Wildhübner des Hubengerichts zu Lorsch auf Anweisung der Kellers zu Heppenheim und des Burggrafen, im Vorhof des Klosters Auskunft über den Umfang des Wildbanns, die Zahl und die Namen der darin liegenden Huben und die Rechte des Mainzer Erzbischofs an den Huben. In diesem Jahr gehörten zum Hubengericht die Huben von Griesheim, Hardenau (Wüstung bei Bickenbach), Seeheim, Urbach, Heppenheim, Weinheim, Schrießheim, Virnheim, Odicken (Edigheim links des Rheins), Scharre (Scharhof bei Sandhofen), Kirschgartshausen (bei Sandhofen), Lampertheim, Bürstadt, Biblis, Rohrheim, Gernsheim, Biebesheim, Frenkfeld (Hof bei Gernsheim), Stockstadt, Wasserbiblos (Hof zwischen Crumstadt und Eich), Schwanheim, Hausen, Kessenau (vermutlich Wüstung bei Hähnlein), und Breitenbach (nicht lokalisiert, eventuell um Dornheim). Aus dem Jahr 1489 ist bekannt, dass die Gerichte zu Langen und Ginsheim an das Portengericht in Lorsch appellieren und dieses an die kurpfälzischen Hofräte und Richter in Heidelberg.
Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich I. hatte sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden lassen, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.
Reformation und Dreißigjähriger Krieg In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.
Im Jahr 1618 brach dann der Dreißigjährige Krieg aus, in dessen Verlauf die Region um Lorsch mehrfach verwüstet und die Bewohner durch die Pest stark dezimiert wurden. Für das Kloster Lorsch bedeutet die Schließung der Propstei 1619 das endgültige Aus. 1623 eroberten spanische Truppen für die katholische Kriegspartei die Region und stellten so die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Bereits 1621 hatten sie die Starkenburg eingenommen und als Operationsbasis für die weitere Eroberung genutzt. Dabei wurden die Orte Nordheim, Biblis und Wattenheim gebrandschatzt, und das von den Spaniern besetzte Kloster Lorsch brannte ab. Im selben Jahr wurde die Burg Stein von den Spaniern eingenommen und die pfälzischen Truppen wurden bei Bürstadt besiegt. Vom 26. Oktober 1623 wird berichtet, dass 124 Einwohner von Lorsch, 26 Einwohner von Klein-Hausen, 66 Einwohner von Bürstadt und 81 Einwohner von Biblis dem Erzbischof von Mainz huldigten, der unter dem militärischen Schutz des Feldherrn Tilly stand. Damit begann die Rekatholisierung des Gebietes, die ab 1624 von Jesuiten aus Aschaffenburg vorangetrieben wurde. Der Mainzer Erzbischof gab 1625 den Calvinisten den Befehl, den katholischen Glauben bis spätestens Ostern 1626 anzunehmen oder das Land zu verlassen. Im Jahr 1626 galt die Gegenreformation im Amt Starkenburg als abgeschlossen.