Als Diffamierung (von ) bezeichnet man die üble Nachrede und gezielte Verleumdung Dritter. „Neudeutsch“ wird auch der Begriff Bashing synonym verwendet.„Diffamierung“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache DWDS, abgerufen am 15. November 2024. „Bashing“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, abgerufen am 15. November 2024. Dies kann durch die Anwendung von Schimpfwörtern oder durch diverse Unterstellungen geschehen.
Im Bereich der Politik bezieht sich die Diffamierung auf die Ehrverletzung, Hetze sowie die Gerüchteverbreitung gegen partei- oder staatspolitische Gegner. Die dabei angewendeten Methoden können sowohl physischer als auch psychischer Natur sein und haben den Zweck, den Betroffenen gesellschaftspolitisch zu schaden.
Eine spezielle Variante ist Mobbing, bei dem Elemente der Diffamierung verwendet werden und das wiederholt und über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden muss.
Diffamierung mit strafrechtlichen Konsequenzen Es gibt drei Varianten, bei denen Diffamierung strafrechtliche Konsequenzen haben kann:
Wenn die Miss- bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen gegenüber einem oder mehreren Personen durch Worte, Gesten oder Handlungen ausgedrückt wird, spricht man von Beleidigung (StGB §185). Zusätzlich gibt es verhetzende Beleidigung (seit 2021), bei der religiöse, nationale, ethnische, sexuelle Elemente oder eine Behinderung Thema sind (StGB § 192a). Rufschädigende Unwahrheiten gegenüber weiteren Personen heißen üble Nachrede (StGB § 186). Die als Absicht beweisbare geäußerte Unwahrheit gegenüber weiteren Personen wird Verleumdung genannt (StGB §187).
Siehe auch Hetzkampagne
Literatur Siegfried Jäger: Sprachliche Gewalt gegenüber Minderheiten: Formen der sprachlichen Diffamierung in den Medien und im politischen Diskurs. In: Der Deutschunterricht. () Bd. 59, H. 5 (2007), S. 11–21.
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Einzelnachweise
Kategorie:Diskriminierung