Öffentliches Baurecht steht für:

allgemein die behördliche Rechtsordnung des Bauens, insbesondere Vorschriften, die die öffentliche Hand für die private Bautätigkeit erlässt, siehe öffentliches Interesse Nationales: öffentliches Baurecht (Deutschland) öffentliches Baurecht (Österreich)

Siehe auch: Baurecht öffentlich-rechtlich