Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.
Geschichte Das SGG wurde am 3. September 1953 verkündet und am nächsten Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Um das Jahr 1980 gab es Überlegungen, das Sozialgerichtsgesetz mit der Verwaltungsgerichtsordnung und der Finanzgerichtsordnung in einer gemeinsamen „Verwaltungsprozessordnung“ zusammenzufassen. Vertreter dieser drei Zweige der Gerichtsbarkeit nahmen an Beratungen teil. Es wäre denkbar gewesen, einen Allgemeinen Teil für alle drei Zweige der Gerichtsbarkeit voranzuschicken, und mit drei weiteren Teilen fortzufahren, die jeweils auf die Besonderheiten der einzelnen Zweige zugeschnitten gewesen wären. Die Beratungen kamen aber nie über das Stadium der Planung hinaus.Joachim Martens, Der Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung, Zeitschrift für Rechtspolitik, 1979, S. 114–119, abgerufen am 25. Februar 2021.
Allgemeines Das Sozialgerichtsgesetz bezeichnet die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte, die von den Verwaltungsbehörden unabhängig sind ( SGG).
Der Instanzenzug ist dreigliedrig. Erstinstanzlich sind regelmäßig die Sozialgerichte, als Berufungsgerichte die Landessozialgerichte und als Revisionsgericht das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel zuständig.
Zuständigkeiten
Die Sozialgerichte sind sachlich für folgende Streitigkeiten zuständig ( und SGG): Angelegenheiten der Sozialversicherung Arbeitsförderung Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld seit dem 1. Januar 2005: Sozialhilfe soziale Entschädigung öffentliches Schwerbehindertenrecht Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten und Vertragszahnärzten Krankenhäusern Psychotherapeuten sowie deren Kammern.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich in der Regel bei dem Gericht, in dessen Bezirk der Kläger seinen Sitz hat.
Besonderheiten Die Spruchkörper bestehen aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter werden in den sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten durch Arbeitgeber und Versicherte (ähnlich in der Arbeitsgerichtsbarkeit) gestellt.
Die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes verdrängen die Regeln der Verwaltungsgerichtsordnung. Das Sozialgerichtsgesetz verweist ergänzend auf die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung.
Siehe auch Verwaltungsgerichtsordnung Finanzgerichtsordnung Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zum Sozialverwaltungsverfahren und zum Sozialdatenschutz
Literatur Jens Meyer-Ladewig, Wolfgang Keller und Stephan Leitherer: Sozialgerichtsgesetz (SGG), Kommentar. 14. Auflage, 2023, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-79834-4. Otto Ernst Krasney, Peter Udsching: Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens. 8. neu bearbeitete Auflage. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2022, ISBN 978-3-503-20629-2. Hermann Plagemann (Hrsg.): Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht. 6. Auflage 2024, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-78653-2. Rupert Hassel, Detlef Gurgel, Sven-Joachim Otto (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht. 6. Auflage 2020. Köln. Luchterhand. ISBN 978-3-472-09561-3.
Weblinks
Einzelnachweise
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