Die Heinrich-Böll-Stiftung e. V. (kurz HBS, Eigenschreibweise hbs) ist die parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen. Rechtlich und wirtschaftlich ist sie ein eingetragener Verein ohne Stiftungsvermögen. Mit ihrem Namensgeber, dem Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Heinrich Böll, verbindet die Stiftung laut ihrem Leitbild „die Verteidigung von Freiheit, Zivilcourage, streitbare Toleranz sowie die Wertschätzung von Kunst und Kultur als eigenständigen Sphären des Denkens und Handelns“.
Strukturen mini|Zentrale der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin-Mitte, Schumannstr. 8 (Westseite) Die Bundesstiftung ist Teil des föderal organisierten Stiftungsverbunds, der sich aus den sechzehn rechtlich und organisatorisch eigenständigen Landesstiftungen zusammensetzt. Die Landesstiftungen verfügen über einigen Einfluss und stellen in der Mitgliederversammlung, dem obersten beschlussfassenden Stiftungsorgan, 16 von insgesamt 49 Mitgliedern (mehr im Abschnitt Landesstiftungen). Die restlichen Mitglieder kommen aus der Bundespartei bzw. Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (je 4) und dem Kreis der „Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung“ (25).
Die satzungsgemäßen Aufgaben sind „die politische Bildung im In- und Ausland zur Förderung der demokratischen Willensbildung, des gesellschaftspolitischen Engagements und der Völkerverständigung“. Dabei orientiert sich die Stiftung an den politischen Grundwerten Ökologie, Demokratie, Solidarität und Gewaltfreiheit. Dazu kommen die Gemeinschaftsaufgabe „Teilhabe, Geschlechterdemokratie und Antidiskriminierung“ sowie das Querschnittsthema „Digitalisierung“, welche die gesamte Arbeit durchziehen.
Zur Stiftung gehören: das Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung, das Stipendien an Studierende und Promovierende vergibt das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie Grüne Akademie, versteht sich als „Denkwerkstatt zu den politischen und kulturellen Fragen der Zeit“. die Weiterbildungsakademie GreenCampus das Archiv Grünes Gedächtnis 34 Auslandsbüros (Stand 2023)
Auf europäischer Ebene ist die Bundesstiftung Mitglied der Green European Foundation. Darüber hinaus ist sie Mitglied im European Network of Political Foundations (ENoP).
Geschichte mini|Heinrich-Böll-Stiftung (Eingangsbereich)
Bereits vor 1983 verfügten Die Grünen in einigen der damals zehn Bundesländer Westdeutschlands über parteinahe Landesstiftungen. Diese hatten schon vor 1983 versucht, eine der Partei nahestehende Stiftung auf Bundesebene zu gründen. Neben den Landesstiftungen gab es bundesweit eine den Grünen nahestehende, von Frauen aus der Frauenbewegung getragene FrauenAnstiftung in Hamburg. Die Bundeskonferenz unabhängiger Friedensgruppen und der Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen trugen die „alte“ Heinrich-Böll-Stiftung mit Sitz in Köln.
Einige Jahre lang war in der Anfangszeit von grüner Bewegung und Partei umstritten, ob es sinnvoll und wünschenswert sei, eigene parteinahe Stiftungen ins Leben zu rufen. Diese Diskussion war Teil der Geschichte der Grünen, die sich zu Beginn durchaus als Anti-Partei verstanden und, was die parteinahen Stiftungen anging, kritisierten, dass diese in der Praxis einer ungerechten, indirekten Parteienfinanzierung dienten. Für die Grünen reichte deshalb am 31. Januar 1983 die Kanzlei Schily, Becker, Geulen beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage ein. Klagegrund war nicht nur die indirekte Parteienfinanzierung mit Bundesgeldern, sondern auch, dass diese Mittel ausschließlich an die etablierten Parteien gingen, was nach Ansicht der Kläger gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. In seinem Urteil, das erst 1986 erging, erklärte das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung der parteinahen Stiftungen durch die öffentliche Hand für rechtens, mahnte aber an, dass die Unabhängigkeit der Stiftungen bislang ungenügend gewesen sei und gestärkt werden müsse.
Die Politikwissenschaftlerin Tine Stein fasste dieses Urteil wie folgt zusammen:Tine Stein, Universität Kiel: Politische Bildung als öffentliche Aufgabe – ein Beispiel für Public Private Partnership? in: Heinrich-Böll-Stiftung (Hg.): Die Steuerung und Finanzierung politischer Stiftungen, Berlin 2010, S. 17 (PDF)
Nach diesem Urteil mussten die Grünen entscheiden, ob – und wenn ja, in welcher Form – sie eine parteinahe Stiftung haben wollten. Zu diesem Zweck wurde am 24. August 1986 von der Partei eine Stiftungs-Kommission eingesetzt. Die Initiative zur Gründung der Heinrich-Böll-Stiftung konstituierte sich am 14. September 1986 in Köln. Am 1. Juli 1988 gründeten die Vertreter der damals existierenden acht grünnahen Landesstiftungen den Verein Buntstift-Föderation grünnaher Landesstiftungen und Bildungswerke e. V. mit Sitz in Göttingen. Am 26. Juli 1988 wurde der Stiftungsverband Regenbogen e. V. als Dachverband der Einzelstiftungen Buntstift, Frauen-Anstiftung und der alten Heinrich-Böll-Stiftung ins Leben gerufen, eine Konstruktion, die erforderlich war, weil nur über einen solchen Dachverband Bundesmittel für eine parteinahe Stiftung beantragt werden konnten. Am 15. August erkannte der Bundesvorstand der Grünen den Stiftungsverband Regenbogen als die ihm nahestehende politische Stiftung an.
Die Fusion der Einzelstiftungen zur neuen Heinrich-Böll-Stiftung wurde auf einer Bundesversammlung von Bündnis 90/Die Grünen im März 1996 in Mainz in die Wege geleitet. „Geschlechterdemokratie“ und „Migration“ wurden als Gemeinschaftsaufgaben in der Satzung verankert. Die gemeinsame Verpflichtung, sich gegen die Diskriminierung von Homosexuellen einzusetzen, wurde ebenfalls berücksichtigt.
In ihrer jetzigen Form existiert die Heinrich-Böll-Stiftung seit 1996/1997. Am 1. Juli 1997 nahm sie ihre Arbeit in den Hackeschen Höfen in Berlin auf; seit Juni 2008 – das Einweihungsfest fand zwei Monate später statt – befindet sich der Hauptsitz in der Schumannstraße in Berlin-Mitte gegenüber dem Deutschen Theater.Eine ausführliche Darstellung findet sich bei Ulrich Heisterkamp: Think Tanks der Parteien?: Eine vergleichende Analyse der deutschen politischen Stiftungen, Springer VS, Wiesbaden, 2. aktualisierte Auflage, 2018, ISBN 978-3-658-18521-3 – zur Heinrich-Böll-Stiftung siehe S. 396–437
Im Mai 2022 wurde die „Heinrich-Böll-Stiftung“ in Russland als „unerwünschte Organisation“ eingestuft.
Finanzierung mini|Einnahmen und Ausgaben der Heinrich-Böll-Stiftung für das Jahr 2019
Wie bei anderen parteinahen Stiftungen stammt der überwiegende Teil des Budgets aus Bundesmitteln; hinzu kommen projektbezogene Fördermittel der EU. Im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen aus öffentlichen Fördermitteln ca. 71 Mio. Euro.Eine ausführliche, wenn auch nicht ganz aktuelle Darstellung findet sich bei Ulrich Heisterkamp: Think Tanks der Parteien?: Eine vergleichende Analyse der deutschen politischen Stiftungen, Springer VS, Wiesbaden, 2. aktualisierte Auflage, 2018, ISBN 978-3-658-18521-3Holger Klaassen: Die Finanzierung parteinaher Stiftungen in den Ländern. Zugleich eine Diskussion des Begriffes der „parteinahen Stiftung“, Tectum_Verlag, Marburg 2016, ISBN 978-3-8288-6427-6
Zur Art der Finanzierung führte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach aus:
Der Freundeskreis der Stiftung fördert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden Projekte, die aufgrund des Zuwendungsrechts nicht aus Bundesmitteln finanziert werden dürfen. Hierzu gehören zahlreiche künstlerische und humanitäre Initiativen und Veranstaltungen, beispielsweise das Stipendienprogramm des Heinrich-Böll-HausesWebsite der Erbengemeinschaft Heinrich Böll sowie Musiktheater- und Theateraufführungen.
Im Jahr 2013 wurde von Mitgliedern des Freundeskreises die TuWas – Stiftung für Gemeinsinn errichtet. Auf diesem Wege ist es seitdem wie bei anderen parteinahen Stiftungen möglich, die Arbeit der hbs durch Zustiftungen zu unterstützen.
Arbeitsschwerpunkte mini|Heinrich-Böll-Stiftung (Nordseite)
Ihrem Leitbild zufolge hat die Heinrich-Böll-Stiftung sieben Hauptanliegen:
Ökologie und Nachhaltigkeit Demokratie und Menschenrechte Selbstbestimmung und Gerechtigkeit Geschlechterdemokratie Gleichberechtigung kultureller und ethnischer Minderheiten soziale wie politische Partizipation von Immigranten Gewaltfreiheit und eine aktive Friedenspolitik
Diese werden – je nach regionalen Gegebenheiten und politischer Notwendigkeit – auf die folgenden Arbeitsschwerpunkte heruntergebrochen:
Nachhaltige Entwicklung Verantwortungsbewusste Klima- und Energiepolitik Demokratie und Zivilgesellschaft Geschlechterpolitik Migration und Vielfalt Europapolitik Kunst und Kultur Nachwuchsförderung Politikberatung
Auslandspräsenzen Die Stiftung unterhält 34 Auslandsbüros (Stand 2023). Die internationale Projektarbeit beschränkt sich dabei nicht auf jene Länder, in denen ein Büro besteht (von denen einige für eine ganze Region zuständig sind). Insgesamt arbeitet die Stiftung mit über hundert Partnerprojekten in mehr als 60 Ländern zusammen.
Bereits vor Gründung der neuen Heinrich-Böll-Stiftung im Jahre 1997 hatten einige ihrer Vorläuferorganisationen Auslandsbüros, welche von der hbs weitergeführt wurden. Als erstes Auslandsbüro entstand das Büro Prag, das im August 1990 eröffnet wurde. Das Büro in Pakistan wurde 1993 eröffnet. (englisch) Als Nächstes entstanden 1994 die Büros in der Türkei und Kambodscha, gefolgt von den Büros in Russland, Nigeria und dem Mittelamerika-Büro in El Salvador (alle 1995).
Von den Auslandsbüros wurde im Laufe der Jahre allein das Büro in Äthiopien (in Addis Abeba) wieder geschlossen – und zwar im Jahre 2012 – da, nach Aussage der Stiftung, die „politischen Rahmenbedingungen und die Gesetzeslage in Äthiopien“ (…) „eine politisch vertretbare und praktikable Arbeit der Stiftung“ verhinderten. Aus Sicherheitsgründen wurde Anfang 2013 die Leiterin des Büros in Kabul aus Afghanistan abberufen. Das Büro selbst setzt jedoch seine Arbeit mit Ortskräften fort.
Besetzt sind die Büros mit einer Leitung, die in das Projektland entsandt wird und welche in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sowie von Ortskräften, wozu gelegentlich noch weiteres aus Deutschland entsandtes Personal kommen kann. Zu den namhaften ehemaligen und aktuellen Büroleitern der Heinrich-Böll-Stiftung gehören u. a. Milan Horáček (Prag), René Wildangel (Ramallah), Kerstin Müller und Ofer Waldman (Tel Aviv). Die Entsendung von Kerstin Müller (ab Ende 2013) war umstritten. Die israelische Jerusalem Post warf Kerstin Müller vor, die von ihr unterstützte Initiative zur Kennzeichnung israelischer Produkte greife Nazi-Methoden auf. Manchen Büroleitern wurde vorgeworfen, ihre Mitarbeiter einzuschüchtern und sich nicht an in Deutschland übliche Standards zu halten. Da die Mitarbeiter aus rechtlichen Gründen nicht vom Betriebsrat der Stiftung vertreten werden können, wurden bei den parteinahen Stiftungen anderer Parteien zumindest Ombudsstellen eingerichtet. Diese gibt es bei der Böll-Stiftung nicht, so dass die Büroleiter sowohl Arbeitgeber als auch einzige Beschwerdestelle sind.
Gremien Zu Beginn hatte die Stiftung keine dezidierte Geschäftsführung. Der Vorstand war stattdessen mit drei Personen besetzt (wovon wenigstens zwei Frauen sein mussten), und die geschäftsführerischen Aufgaben wurden von einem der Vorstandsmitglieder übernommen. Diese Struktur wurde im Jahre 2002 geändert. Seither gibt es in der Praxis einen zweiköpfigen Vorstand (dem mindestens eine Frau angehören muss) sowie eine Geschäftsführung. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Barbara Unmüßig gehörte dem Vorstand von 2002 bis 2022 an, seit 2017 gemeinsam mit Ellen Ueberschär. Seit dem 1. April 2022 besteht der Vorstand aus Imme Scholz und seit dem 1. Juni 2022 Jan Philipp Albrecht. Geschäftsführer ist seit März 2019 Steffen Heizmann.
Frauenrat