mini|Auf der Anklagebank v. l. n. r.: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, Ewald Löser, Eduard Houdremont, Erich Müller, Friedrich Janssen, Karl Pfirsch, Karl Eberhardt und Heinrich Korschan

Der Krupp-Prozess war der zehnte der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und Manager der Firma Krupp wurden vor einem amerikanischen Militärtribunal angeklagt und verurteilt. Der Prozess war einer der drei Nürnberger Wirtschaftsprozesse (Flick-Prozess, I.G.-Farben-Prozess), bei denen die Verstrickung führender Großindustrieller in die nationalsozialistischen Verbrechen strafrechtlich verhandelt wurde.

Vorgeschichte Während des Zweiten Weltkriegs hatten die Alliierten USA und UdSSR als einen der Kriegsgründe gemeinsam den wirtschaftlichen Imperialismus Nazideutschlands angesehen. Für die Planung und Durchführung dieses verbrecherischen Krieges wurde den Großindustriellen eine Schlüsselrolle zugerechnet. Die amerikanische Sicht war dabei vom IG-Farben-Bericht der Kilgore-Kommission und der Deutschlandbeschreibung Behemoth des Politikwissenschaftlers Franz Neumann beeinflusst und man wollte die Großindustriellen dafür strafrechtlich zur Verantwortung ziehen und deren Kartelle zerschlagen.Grietje Baars: Capitalism’s Victor’s Justice? The Hidden Stories Behind the Prosecution of Industrialists Post-WWII. In: The Hidden Histories of War Crime Trials. Hrsg.: Heller und Simpson, Oxford University Press 2013, ISBN 978-0-19-967114-4, S. 163, 169 f.

Nach dem Potsdamer Abkommen vom August 1945 sollte Deutschland demokratisiert, denazifiziert, demilitarisiert und dekartelliert werden, um den moralischen und ökonomischen Neuaufbau durch einen Elitenwechsel zu fundieren. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher waren wichtige juristische Richtlinienentscheidungen zum Zwangsarbeitereinsatz (als verbrecherischem „Sklavenarbeits“-Programm) und zur SS als verbrecherischer Organisation gefällt worden. Es war aber kein Industrieller verurteilt worden, da der einzige angeklagte Privatindustrielle durch einen Fehler der verhandlungsunfähige schwerkranke Gustav Krupp war. Ein zweiter internationaler Hauptkriegsverbrecherprozess konzentriert auf die Wirtschaft wurde aus finanziellen Gründen und weil man den Sowjets keine Möglichkeit für ein Tribunal gegen das kapitalistische System bieten wollte, verworfen. Durch die Hinwendung zur Reintegration Deutschlands als Bollwerk gegen den Kommunismus im Rahmen des Marshallplans wurden die Mittel für die Industriellen-Prozesse gekürzt und es wurden nur noch die Prozesse gegen Mitglieder von Flick, IG Farben und Krupp vor einem Nationalen Militär Tribunal (NMT) der Amerikaner sowie im Fall des Röchling-Konzerns vor einem französischen Tribunal durchgeführt.Kim Christian Priemel: Flick – Eine Konzerngeschichte vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik. Wallstein 2007, ISBN 978-3-8353-0219-8, S. 616 ff.

mini|Chefankläger Telford Taylor eröffnete den Krupp-Prozess

Die Anklagepunkte Der Nürnberger Chefankläger Robert H. Jackson betrachtete Krupp als einen zentralen Fall von Verbrechen von Industriellen im Verbund mit dem Nationalsozialismus:

Die weit zurückgreifende Perspektive stützte sich unter anderem auf die kritische Darstellung der Unternehmensgeschichte durch Bernhard Menne,Bernhard Menne: Krupp. Deutschlands Kanonenkönige. Zürich 1937. die kurz nach ihrem Erscheinen in der Schweiz auch international Beachtung fand.US-amerikanische Ausgabe: Bernhard Menne: Blood and Steel. The Rise of the House of Krupp. New York 1938. Bis 1947 bereitete man den Fall Krupp als dritten Industriellen-Prozess vor. Krupp war bis zum Prozessbeginn im Internierungslager Staumühle inhaftiert und wurde dort verhört.Manfred Gans: Life gave me a chance. Lulu Press, Raleigh 2010, ISBN 978-0-557-20305-5, S. 308. Der aus Borken stammende Manfred Gans war einer der britischen Offiziere, die ihn vernahmen.

Die Anklageschrift vom 1. Juli 1947 gegen die Unternehmensverantwortlichen aus den Ebenen Eigentümer, Spitzenmanager, Werks- und Abteilungsleiter und leitenden Angestellten umfasste die vier Anklagepunkte Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges (I), Plünderung (II), Zwangsarbeit (III) und Verschwörung (IV).Kim Christian Priemel: Der Sonderweg vor Gericht. Angewandte Geschichte im Nürnberger Krupp-Prozess. In: Historische Zeitschrift, 294, 2012, Nr. 2, S. 408. Die ersten drei Anklagepunkte entsprechen in etwa den heute im Völkerstrafrecht etablierten Verbrechen der Aggression durch einen Angriffskrieg, der Kriegsverbrechen durch Plünderung und Raub in den besetzten Gebieten und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Verschleppung, Ausbeutung und Missbrauch zur Sklavenarbeit (Zwangsarbeit) und rechtswidrigen Einsatz von Kriegsgefangenen zur Rüstungsproduktion. Der vierte Anklagepunkt der Verschwörung zur Begehung der drei anderen Verbrechen ist heute nicht im Völkerstrafrecht kodifiziert. Gleichwohl lag das Hauptinteresse der Anklage im Krupp-Prozess auf dem „Doppelthema Angriffskrieg-Verschwörung“,Kim Christian Priemel: Der Sonderweg vor Gericht. Angewandte Geschichte im Nürnberger Krupp-Prozess. In: Historische Zeitschrift, 294, 2012, Nr. 2, S. 414. so dass die Ausführungen der Anklage bis weit ins 19. Jahrhundert zurückgriffen.

Die Richter Präsident: Hu C. Anderson, Präsident des Berufungsgerichts des Staates Tennessee Edward J. Daly, Richter des Obersten Gerichts des Staates Connecticut William J. Wilkins, Richter des Obersten Gerichts von Seattle, Washington

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Die Eröffnungsrede hielt Anklagevertreter Telford Taylor am 8. Dezember 1947. Der Verteidigerstab umfasste 35 Anwälte und übertraf die Anklagevertretung um das Doppelte. Die Verteidigung sprach von Siegerjustiz, behauptete gar eine Benachteiligung der Verteidigung wie bei sowjetischen und nationalsozialistischen Schauprozessen und war allgemein bemüht, die deutsche Privatwirtschaft und sogar die gesamte deutsche Bevölkerung vor der nicht erhobenen Anklage einer Kollektivschuld zu bewahren.Kim Christian Priemel: Tradition und Notstand. Interpretations- und Konfrontationslinien im Fall Krupp. S. 450 ff.

Bei dem Vorwurf der Verschwörung zum Angriffskrieg ging man nicht so weit, die NSDAP als Werkzeug kapitalistischer Interessen aufzufassen (Agententheorie), sondern nahm den Gedanken von einer doppelten Verschwörung auf. Man zog eine kontinuierliche Linie 1870-1914-1939 deutscher Überfälle auf Nachbarstaaten ausgestattet mit Waffen aus den Essener Schmieden. Bereits 1920 habe die Führung der Firma Krupp eine Verschwörung begründet, um einen Revanchekrieg vorzubereiten.Kim Christian Priemel: Tradition und Notstand. Interpretations- und Konfrontationslinien im Fall Krupp. S. 446 f.

Bereits nach kurzer Prozessdauer verkündete das Gericht im April 1948 den Freispruch von der Anklage des Angriffskrieges und der Verschwörung (Anklagepunkte I und IV), deren Begründung durch die Ankläger unhaltbar schien. Vorangegangen war Kritik amerikanischer Rüstungsunternehmen und der Protest amerikanischer Kongressabgeordneter, die von „kommunistisch-inspirierten Schauprozessen“ sprachen, was schließlich zu einer Empfehlung des Kriegsministeriums führte, auf diese Anklagepunkte zu verzichten.Weinke, 2006, S. 89.

Die Verurteilungen wegen „Plünderung“ und „Sklavenarbeit“ wurden am 31. Juli 1948 verkündet.Abelshauser, 2002, S. 468. In der Urteilsbegründung wurde der Einwand der Verteidigung, die Vorschriften des Haager Abkommens könnten auf den „totalen Krieg“ nicht mehr angewandt werden, vom Gericht „auf das entschiedenste zurückgewiesen“.12 Jahre Gefängnis für Alfried Krupp: Schuldig der Plünderungen in besetzten Gebieten. In: Welt am Sonntag, Ausgabe West, 1. August 1948, S. 1.

Urteile Die zwölf Angeklagten im Prozess „Vereinigte Staaten vs. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach et al.“ waren, und ihre Urteile vom 31. Juli 1948 lauteten im Einzelnen: + Übersicht der AngeklagtenName und FunktionVerteidigerAssistent des VerteidigersAnklagepunkteStrafmaßEntlassungIIIIIIIV Friedrich von Bülow* 1889; † 1984Abteilungsdirektor mit Zwangsarbeit befasstWolfgang Pohle,Joseph S. RobinsonAmerikanischer Rechtsanwalt.Hermann Maschke, von Schlippenbach (ab 9. März 1948)UUSU12 Jahre Haft2. Februar 1951 Karl Eberhardt* 1894; † 1978Abteilungsdirektor mit Zwangsarbeit befasstKurt Gollnick (ab 19. September 1947),Walter Siemers (ab 20. Februar 1948)Gerhart Weiz,Rüdiger Weiz (ab 30. März 1948)USSU9 Jahre Haft2. Februar 1951 Eduard Houdremont* 1896; † 1958Vorstandsmitglied mit Zwangsarbeit befasstWalter Siemers,Kurt PeschkeAenne Kurowski-SchmitzUSSU10 Jahre Haft2. Februar 1951 Max Ihn* 1890; † 1983stv. Vorstandsmitglied mit Zwangsarbeit befasstOtto KranzbühlerKlaus Hennig, Günter Geisseler (vom 15. Januar 1948 bis 21. Januar 1948)Geisselers Akkreditierung wurde wegen Verachtung der Anklage zurückgenommen., Karl Arndt (ab 6. Februar 1948)UUSU9 Jahre Haft2. Februar 1951 Friedrich Janssen* 1887; † 1956Leitungsfunktionen bei TochterunternehmenAlfred SchilfViktor von der LippeUSSU10 Jahre Haft2. Februar 1951 Heinrich Korschan* 1895; † 1973stv. Vorstandsmitglied mit Zwangsarbeit befasstErich WandschneiderErhard Heinke (ab 26. Januar 1948),Rudolf Kühn (ab 30. Januar 1948)UUSU6 Jahre Haft2. Februar 1951 Alfried Krupp von Bohlen und Halbach* 1907; † 1967Firmeninhaber mit Zwangsarbeit befasstOtto KranzbühlerWalter Ballas,Fritz Wecker (ab 15. März 1948)USSU12 Jahre Haft,Vermögensentzug2. Februar 1951,Vermögenserstattung Hans Kupke* 1885; † 1966Oberlagerführer für ZwangsarbeiterAlfred BehringerOskar Stübinger,Erich Mayer (ab 26. April 1948)U-SU2 Jahre10 Monate19 Tage Haftnach Prozess Heinrich Lehmann* 1904; † 1957Assistent und Stellvertreter von Max IhnGerhard Weise (bis 30. Januar 1948),Heinz Wolf (ab 30. Januar 1948)Heinz Wolf (bis 30. Januar 1948),Erwin Haack (ab 6. Februar 1948)U-SU6 Jahre Haft25. August 1950 Ewald Löser* 1888; † 1970VorstandsmitgliedKurt BehlingGünther WendlandUSSU7 Jahre Haftkrankheitsbedingt vorzeitig entlassen Erich Müller* 1892; † 1963VorstandsmitgliedHeinrich LinkOtto ReitzensteinUSSU12 Jahre Haft2. Februar 1951 Karl Pfirsch* 1877; † 1967stv. VorstandsmitgliedBernd VorwerkJohannes SchmidtUUUUFreispruch S – Schuldspruch;  U – Unschuldig im Sinne der Anklage

Als Special Counsel für alle Angeklagten war ab 12. Februar 1948 Walter Ballas, ehemaliger Assistent von Otto Kranzbühler bei der Verteidigung von Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, eingesetzt. Sein Assistent war von Schlippenbach.

Die Firma Krupp hatte sich durch die Ausbeutung industrieller Ressourcen (Fälle: Austin in Liancourt, ELMAG in Mühlhausen, ALSTOM in Belfort und Maschinen aus Holland) in den besetzten Gebieten bereichert oder zu bereichern versucht. Sechs der Angeklagten wurden für schuldig befunden, sich am Raub und der Plünderung fremder Vermögenswerte (Anklagepunkt II) beteiligt zu haben.Kim Christian Priemel: Tradition und Notstand. Interpretations- und Konfrontationslinien im Fall Krupp. S. 449.Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10. Nuernberg October 1946-April 1949, Volume IX: The Krupp Case. S. 1373.