Ein Reisepass, auch kurz Pass, ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Er berechtigt gemäß dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und grundsätzlich zur Rückkehr ins eigene Hoheitsgebiet. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden, privaten Einrichtungen und Privatpersonen. mini|Reisepässe der Niederlande, Nepals, Polens und Chinas. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise, verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend biometrische Reisepässe, bei denen Personendaten in elektronischer Form im Pass abgelegt werden. Nicht immer ist zur Ausstellung eine persönliche Vorsprache bei der Passbehörde erforderlich. Manche Staaten stellen sog. Proxy-Pässe aus, die im Namen des künftigen Passinhabers von einem Stellvertreter („by proxy“) beantragt werden und diesem zur Weiterleitung an den Passinhaber ausgehändigt werden.

Neben dem Reisepass, der für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird, werden für Reisen der Repräsentanten des ausgebenden Staates in dienstlicher Eigenschaft spezielle Pässe wie der Dienstpass oder der Diplomatenpass ausgestellt.

Wortherkunft und weitere umgangssprachliche Verwendung Das Wort Pass leitet sich vom lateinischstämmigen passare („durchgehen, passieren“) ab.Bender, S. 35. Der französische Ausdruck passeport weist noch deutlicher darauf hin, dass es sich dabei um das „Einlass erhalten bei Pforten/Toren“ handelt (passare portas ‚Tore/Türen durchqueren [dürfen]‘).

Umgangssprachlich wird der Begriff häufig in einem weiteren Sinn verwendet. Mit dem Begriff Pass werden in der Alltagssprache insbesondere auch Passersatzpapiere (etwa der Personalausweis oder der auch als „Flüchtlingspass“ bezeichnete Reiseausweis für Flüchtlinge) sowie andere personenbezogene Dokumente bezeichnet, auch wenn sie nicht von staatlichen Stellen und dabei unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausgestellt werden, wie beispielsweise der Mutterpass oder der Impfpass.

Darüber hinaus verwenden Journalisten gerne die metonymische Redewendung von einem „Pass“ einer gewissen Nationalität, wenn eigentlich die betreffende Staatsangehörigkeit gemeint ist.

Geschichte Die ersten passähnlichen Dokumente waren meist hoheitliche Papiere für Reisende, die durch Siegel, Stempel oder Unterschrift des Ausstellers ihre Gültigkeit bekamen, allerdings häufig nicht den Namen oder Identifizierungsmerkmale des Inhabers enthielten und somit theoretisch übertragbar waren.

Altertum Um 450 v. Chr. bat ein Beamter im Dienst des Königs von Persien um die Erlaubnis, nach Judäa zu reisen (Tanach, ). Der König gab ihm einen Brief „An die Statthalter jenseits des Euphrat“ mit der Bitte um sicheres Geleit auf seiner Reise durch ihr Land.

In der Westlichen Han-Dynastie (207 v. bis 9 n. Chr.) waren Pässe ein wichtiger Teil der chinesischen Verwaltung. Sie erforderten die Angabe des Alters, der Größe und von Körpermerkmalen. Diese Pässe (zhuan) erlaubten einer Person die Reise durch die kaiserlichen Bezirke und zur Vorlage an Kontrollpunkten. Sogar Kinder über einem Jahr benötigten sie.

Mittelalter und frühe Neuzeit Eine der ersten Passvorschriften wurde 746 von dem langobardischen König Ratchis erlassen. Er ordnete an, Flüchtlinge aus dem Königreich, geheime Unterhändler mit dem Ausland und Verdächtige zu kontrollieren. Die Grenzwachen sollten verstärkt und niemand ohne Pass eingelassen werden. Besonders scharf war die Überwachung an der tuskischen Grenze, wo ein bedeutender Pilgerweg nach Rom führte.Hartmann: Geschichte Italiens im Mittelalter. Bd. II Teil 2, Perthes, Gotha 1903, S. 147–148.

Ab dem 9. Jahrhundert etablierte sich im fränkischen Reich ein Reiseverpflegungsrecht, die sogenannte Tractoria, für königliche Boten. Der Bote bekam ein Dokument mit auf den Weg, das die Amtsleute des Reiches verpflichtete, ihm eine Unterkunft zu stellen und ihn Wege passieren zu lassen. Im Hochmittelalter entstand später das Geleitrecht, das ebenfalls einen speziellen Schutz für Reisende einräumte. Während diese Dokumente lediglich privilegierten Personen vorbehalten waren, wurde ein Ausweis erstmals für eine bestimmte Personengruppe verpflichtend, als der französische König Ludwig XI. 1462 anordnete, dass entlassene Soldaten auf ihrer Heimreise einen von ihrem Offizier ausgestellten Ausweis mitzuführen hatten, um von Deserteuren unterschieden werden zu können. Im 16. Jahrhundert waren dann Kaufleute und private Reisende verpflichtet, ein Dokument ihrer Stadt mit ihrem Namen bei sich zu tragen, das ihnen Rechtschaffenheit bescheinigte. Pilgern wurden ähnliche Dokumente von Pfarrern oder Bischöfen ausgestellt.Valentin Groebner: Der Schein der Person. Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Europa des Mittelalters. München 2004, S. 125–127.

Während sich in Europa der „Schwarze Tod“ ausbreitete, wurde im Jahr 1374 in Venedig der Pestbrief eingeführt. Bürger konnten die Stadt nur noch betreten sofern sie den Gesundheitsausweis mit sich führten, in dem bestätigt wurde, dass sie frei von Pest und anderen ansteckenden Krankheiten waren.

Ab dem 15. Jahrhundert wurden in die Dokumente zunehmend auch besondere Kennzeichen zur Identifizierung des Ausweisinhabers aufgenommen. So stammt etwa der älteste im Hessischen Staatsarchiv Marburg erhaltene Reisepass von 1433. Er wurde von König Sigismund ausgestellt.Bender, S. 35. Um Fälschungen zu erschweren, wurden bei den ausstellenden Behörden Register eingeführt, die jeweils eine Kopie der ausgestellten Dokumente enthielten. Zudem wurden Kleidung, Abzeichen und Wappen als Identifikationsmerkmale genutzt.

In Spanien war es Juden, Konvertiten und Häretikern im 16. Jahrhundert verboten, nach Amerika auszureisen. König Philipp II. schuf später eine Behörde, bei der jeder Auswanderer zunächst Nachweise über Herkunft und Lebenswandel einreichen musste.Valentin Groebner: Der Schein der Person. Steckbrief, Ausweis und Kontrolle im Europa des Mittelalters. München 2004, S. 137 ff. Frankreich durfte nach königlichen Erlässen in den Jahren 1623 und 1669 nur noch mit einem gültigen Pass verlassen werden. Tatsächlich konnte die Kontrolle des Reiseverkehrs allerdings kaum durchgesetzt werden.

Französische Revolution Maßgeblich vorangetrieben wurde das Passwesen mit der französischen Revolution. Nachdem König Ludwig XVI. am 20. Juni 1791 versuchte, als Kammerdiener verkleidet aus Frankreich zu flüchten, wurden die Grenzen für den Reiseverkehr geschlossen. Die Konstituante beschloss daraufhin, genaue Angaben zu Namen, Geschlecht, Alter und eine Personenbeschreibung in den Pässen der Reisenden festzuhalten. Mit der Gründung der Nation entstand der Begriff des Staatsbürgers und die Frage, wer als Ausländer zu betrachten war. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 beinhaltete allerdings auch die Reisefreiheit, weshalb am 13. September 1791 sämtliche Reisebeschränkungen für das In- und Ausland aufgehoben und das Passwesen abgeschafft wurden. Allerdings kam es am 30. Januar 1792 zu deren Wiedereinführung, nachdem Herrscher der Nachbarländer Frankreich mit Krieg drohten. Das Einsickern ausländischer Truppen sollte damit verhindert werden. Ausländer in Frankreich wurden zudem verstärkt überwacht.Thomas Claes: Passkontrolle! – Eine kritische Geschichte des sich Ausweisens und Erkanntwerdens. Vergangenheits Verlag, 2010, ISBN 978-3-940621-27-6.

Preußen mini|hochkant|Preußischer Reisepass von 1829

Kurz vor der Kriegserklärung an Frankreich wurde in Preußen am 20. März 1813 mit dem Passreglement die Wiedereinführung der Passpflicht für Ausreisen erlassen. Zur Ausstellung der Pässe waren die örtlichen Behörden fortan nicht mehr befugt. Diese Aufgabe wurde nun von höheren Staatsorganen wie der Staatskanzlei oder dem Außen- und Innenministerium, in Ausnahmefällen auch von der Polizeideputation der Provinzregierungen übernommen. Die ausgestellten Papiere waren lediglich für bestimmte, zuvor festgelegte Reiserouten gültig und mussten täglich abgezeichnet werden.

Die Bestimmungen wurden allerdings ein knappes Jahr später von Friedrich Wilhelm III. zumindest für geschäftlich Reisende wieder gelockert und diesen die Ausreise erleichtert. Infolge der Niederlage Frankreichs und des Zusammenrückens der Staaten des späteren Deutschen Bundes wurde das Passreglement außer Kraft gesetzt und mit dem Paßedikt für die Preußische Monarchie vom 22. Juni 1817 ersetzt. Daraufhin konnten beispielsweise örtliche Behörden, Hafenbehörden, preußische Konsuln und ausländische Diplomaten sogenannte „Eingangspässe“ für die Einreise nach Preußen ausstellen. Um Abwanderung zu verhindern, blieben die Emigrationsbestimmungen jedoch bis in die 1830er Jahre weiterhin restriktiv. Auch gab das Königreich Bayern ab Juni 1817 keine Pässe mehr für die Auswanderung nach Russland aus.

Mit der zunehmenden Mobilität durch die Eisenbahn wurde die Passkarte als Dokument für grenzüberschreitende Reisen innerhalb des Deutschen Bundes eingeführt und ersetzte das bis dahin erforderliche Visum.Visafreier Reiseverkehr im Deutschen Bund. In: Sächsische Zeitung, 21. Oktober 2010. Mit dem Passvertrag, den Sachsen, Bayern, Hannover und Württemberg am 7. Februar 1865 miteinander abschlossen, brauchten dort einheimische Bürger keinen Pass mehr mit sich zu führen. Die Vorzüge der Passkarte und des Passvertrags blieben allerdings häufig nur den höheren Gesellschaftsschichten vorbehalten.

Deutsches Reich Durch das Passgesetz vom 12. Oktober 1867 erhielten alle Staaten des Norddeutschen Bundes eine einheitliche Passgesetzgebung. Ein Pass oder Visum war ab dem 1. Januar 1868 für Bundesangehörige zur Ein- oder Ausreise aus bzw. in das Bundesgebiet oder zum dortigen Aufenthalt fortan nicht mehr erforderlich. Auch von Ausländern wurde weder bei der Einreise in, noch bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet, und auch nicht während des Aufenthaltes oder bei Reisen im Bundesgebiet ein Reisepass verlangt. Das Gesetz wurde nach Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 mit einigen Änderungen übernommen. 1879 wurden allerdings Einschränkungen vorgenommen, um die Ausbreitung der Pest zu verhindern und die Einwanderung polnischer und russischer Arbeitskräfte zu erschweren. Einreisende aus Russland mussten fortan wieder einen Pass mit sich führen und diesen ab 1880 zusätzlich vor Reiseantritt von einem deutschen Konsulat in Russland visieren lassen. Mit einer Verordnung vom 1. Dezember 1892 durften Pässe nur noch an deutsche Staatsbürger ausgegeben werden.

Mit dem Ersten Weltkrieg endete das liberale Passwesen des Deutschen Kaiserreichs und anderer europäischer Staaten mit der Wiedereinführung von Passkontrollen in Europa. In Frankreich wurde der Fingerabdruck zur Identifikation des Inhabers eingeführt. Ab dem 1. August 1914 war laut der Verordnung betreffend die vorübergehende Einführung der Paßpflicht bei Einreise in das Deutsche Reich das Mitführen eines Passes oder anderer Dokumente verpflichtend, die eine zweifelsfreie Identifizierung als deutschen Bürger ermöglichten. Am 16. Dezember wurde die Verordnung abgelöst von der Verordnung, betreffend anderweitige Regelung der Passpflicht, die unter anderem auch ein Lichtbild des Ausweisinhabers vorgab. Dieses musste auf den Pass aufgeklebt und gestempelt werden, sodass der Stempel teilweise auf dem Bild und auf dem Papier abgebildet war.