Als EU-Anleihe (auch Eurobond, Euro-Staatsanleihe oder Gemeinschafts-, bzw. Unionsanleihe genannt) wird eine Art von Staatsanleihen in der Europäischen Union, meist aber nur in der Eurozone, bezeichnet, bei der EU-Staaten gemeinsam (statt einzeln), also gesamtschuldnerisch, Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen.

Als Vorteil von EU-Anleihen wird gesehen, dass durch die Risikoteilung insgesamt niedrigere Zinsen fällig würden, als dies der Fall wäre, wenn die Länder einzeln Kredite aufnehmen. Gegner befürchten jedoch, dass Eurobonds überschuldete Länder von einer Haushaltskonsolidierung abhalten könnten. So ist insbesondere umstritten, ob EU-Anleihen, die ein weiteres Instrument zur Staatsverschuldung sein würden, übermäßig verschuldeten Staaten aus der Krise helfen können, oder ob sich die Schuldenkrise in solchen Staaten durch das Instrument nicht sogar verschärfen würde. Auch könnten solche Anleihen juristisch der in AEU-Vertrag geregelten Nichtbeistands-Klausel („No-bail-out-Klausel“) widersprechen.

Schon in den 1970er-Jahren nahm die EU-Kommission in einzelnen Sondersituationen (wie der Ölkrise) in Form von EU-Projektbonds gemeinschaftlich Kredite zur Nothilfe auf. Die Diskussion über solche gemeinsame Anleihen wurde erneut in der Eurokrise ab 2010 laut, da einige überschuldete Euro-Staaten mit geringer Bonität erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt hatten. Sie wurden jedoch letztlich, auch auf Widerstand Deutschlands hin, nicht realisiert. 2020 kam die Idee im Rahmen der Corona-Pandemie und der dadurch verursachten Wirtschaftskrise unter der Bezeichnung Coronabonds wieder auf. Die EU nahm daraufhin im Rahmen des Corona-Wiederaufbaufonds einmalig 390 Milliarden Euro an gemeinschaftlichen Krediten auf, wobei jedes Land maximal mit seinem Anteil haftet.

Daneben werden EU-Anleihen von manchen aber auch als mögliches langfristiges Finanzierungsinstrument für den Haushalt der Europäischen Union diskutiert. Dies ist aufgrund des Schuldenverbots für die EU aktuell nicht möglich.

Allgemeines Ein wesentlicher Grund der verstärkten öffentlichen Diskussion über EU-Anleihen ist, dass seit der Einführung des Euro einige Staaten der Eurozone Verschuldungsgrade in einer solchen Höhe aufgebaut haben, dass sie auf Basis ihrer eigenen Bonität nur zu sehr hohen Zinsen neue Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen können und teilweise de facto keinen unabhängigen Kapitalmarktzugang für weitere Schuldenaufnahmen mehr haben. Zusätzlich verstärkt wird dieser Grund, wenn bei einem solchen Staat weitere laufende erheblichen Haushaltsdefizite erzeugt werden, die eine weitere zukünftige Erhöhung des Verschuldungsgrads und damit Verringerung der Bonität bedeuten.

Es ist aus wirtschaftlicher Sicht strittig, ob der Marktmechanismus, der über den „Preis“ der Zinssätze die Verschuldungsmöglichkeiten von Staaten ab einer gewissen Zinssatzhöhe „automatisch“ begrenzt, über EU-Anleihen aufgeweicht werden soll.

Es ist aus rechtlicher Sicht strittig, inwieweit das Instrument der EU-Anleihen die Nichtbeistands-Klausel der EU-Verträge verletzen würde, weil bonitätsstarke Staaten de facto für die Verschuldung der bonitätsschwachen Staaten haften würden.Vgl. z. B. Jan Philipp Brosius: . Info-Point Europa, Hamburg, Beitrag 06/2010.

Die Einführung von EU-Anleihen würde die Bereitschaft der Euroländer mit geringeren Verschuldungsgraden voraussetzen, für weniger finanzstarke Staatshaushalte mit zu haften und auf eine dafür marktübliche risikoadäquate finanzielle Gegenleistung zu verzichten. Durch EU-Anleihen würde der Marktdruck von den insolvenzgefährdeten Ländern genommen, ihre Verschuldung zu verringern.

Vorschläge zur Ausgestaltung von EU-Anleihen existieren in verschiedenen Varianten. Kritisch diskutiert werden die maximale Höhe der Gesamtverschuldung, die mittels EU-Anleihen aufgenommen werden dürfen, die Auflagen an eine solide Fiskalpolitik der teilnehmenden Staaten, die Art und Weise der Durchsetzung (automatische Sanktionen? Eingriffe in die Souveränität des Landes?) die Art und Höhe von Sanktionen in dem Fall, dass Auflagen nicht eingehalten werden, die Sicherheiten, die teilnehmende Staaten für den Fall ihres Zahlungsausfalls hinterlegen sollten.

Da es zur Fiskalpolitik schon bestehende vertragliche Regelungen (60-%-Verschuldungsgrenze, 3-%-Defizitgrenze) gibt, geht es dabei im Wesentlichen um eine bessere Kontrolle und eine abgesichertere Umsetzung der vorhandenen fiskalpolitischen Regelungen.

Die wirtschaftlich stärkeren EU-Staaten sehen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Einführung von Eurobonds nicht nur zu einer Erhöhung ihrer Zinslast führt, weil sich ihre Bonität durch die zusätzlich übernommenen Haftungen (= Bürgschaften) verschlechtern würde, sondern dass dadurch ein erhebliches Schuldenübernahmerisiko der Schulden von Staatshaushalten der Krisenstaaten geschaffen wird. Die wirtschaftlich schwächeren Staaten erhoffen sich ihrerseits einen Zugang zu besseren Kreditbedingungen – vor allem niedrigere Zinsen – sowie die Möglichkeit, dass die haftenden Staaten ihre Schulden de facto übernehmen.

EU-Mitgliedstaaten ohne übermäßige Haushaltsdefizite und Verschuldungsgrade, insbesondere Deutschland, lehnen EU-Anleihen derzeit (Juni 2012) ab; ebenso junge und relativ arme EU-Staaten wie die Slowakei und Slowenien. EU-Staaten mit übermäßigen Haushaltsdefiziten und Verschuldungsgraden, aber auch einige wirtschaftlich solide Staaten wie Luxemburg sowie die Europäische Kommission und ein Teil des Europäischen Parlaments befürworten sie hingegen (Stand Dezember 2010).EU-Parlamentarier sprechen sich für Euro-Bonds aus. In: Spiegel Online. 14. Dezember 2010.

Historische Entwicklung EU-Projektbonds In geringem Umfang existierten gemeinschaftlich abgesicherte Anleihen unter der Bezeichnung Neues Gemeinschaftsinstrument bereits in den 1970er und 1980er Jahren. Sie wurden jedoch lediglich für einzelne Investitionsprojekte oder für kurzfristige Nothilfesituationen, etwa nach Erdbeben in Italien und Griechenland, eingesetzt.Rezession trifft Europa – EU-Bonds regen Diskussionen an. In: Euractiv. 19. November 2008. 1975 wurde eine größere Gemeinschaftsanleihe aufgesetzt, um die Folgen der Ölkrise abzudämpfen.

Solche „gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens“ sind von AEU-Vertrag ausdrücklich vorgesehen, während ansonsten die wechselseitige Haftungspflicht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten füreinander durch die Nichtbeistands-Klausel ausgeschlossen ist.

EU-Kommissionspräsident Barroso schlug im Dezember 2010 die Wiedereinführung solcher EU-Projektbonds in größerem Umfang vor,. In: Euractiv. 15. Dezember 2010. Energiekommissar Günther Oettinger regte im Februar 2011 an, den Ausbau der transeuropäischen Energienetze durch gemeinsame Projektbonds zu finanzieren.Oettinger will Stromnetz mit EU-Anleihe finanzieren. In: Spiegel Online. 4. Februar 2011.

Vorschlag einer Anleihe auf den EU-Haushalt Am 1. Januar 1999 wurde der Euro gesetzliche Buchungswährung. Er ersetzte die frühere Korbwährung Europäische Währungseinheit (ECU) in einem Umrechnungsverhältnis von 1:1. Ab dem 2. Januar notierten die europäischen Börsen sämtliche Wertpapiere in Euro (siehe auch: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). Da die Wechselkurse unwiderruflich festgelegt waren, konnten ab dem 1. Januar 1999 (bzw. Griechenland 1. Januar 2001) einzelne Länder nicht mehr abwerten.

Der Vorschlag, den Haushalt der Europäischen Union auch durch EU-Staatsanleihen zu finanzieren, wurde zuerst 1993 von Jacques Delors als „Unions-Schuldverschreibungen“ auf die politische Agenda gesetzt,Stuart Holland: On Eurobonds and Germany. auf insightweb.it, abgerufen am 8. Juni 2021Europäische Kommission: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung: Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert – Weißbuch 1994, S. 37; Online-Abruf fand aber schon damals keine Mehrheit. Als EU-Kommissionspräsident hatte Delors Ende der 1980er Jahre wesentlich den Plan für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion mitgestaltet. Auch der damalige Kommissionspräsident Romano Prodi befürwortete die Idee. Die politische Mehrheit war jedoch weiterhin gegen diese Idee; auch der Europäische Rat stellte sich dagegen. Es wurde befürchtet, dass EU-Anleihen letztlich zu einer von den Mitgliedstaaten ungewollten Ausweitung des EU-Haushalts sowie zu einer ungewünschten höheren Gesamtverschuldung des EU-Raums führen würden.

Ende 2008 brachten einige Politiker vor dem Hintergrund der globalen Wirtschaftskrise den Vorschlag erneut in die politische Diskussion ein. Jean-Claude Juncker, Vorsitzender der Euro-Gruppe, sowie die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament wollten durch Anleihen der EU die Verschuldungskapazität des EU-Raums erhöhen, um mit den Mitteln aus der erweiterten Verschuldung insbesondere gemeinsame konjunkturpolitische Maßnahmen durchzuführen. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), insbesondere aber Deutschland, Frankreich und weitere EU-Staaten, die die Hauptlast und das Hauptrisiko dabei tragen sollten, lehnten diesen erneuten Vorstoß ab, die schon eingetretenen Überschuldungen in einigen EU-Staaten durch weitere Schuldenaufnahmen im EU-Raum lösen zu wollen.

2010: Vorschlag einer EU-Anleihe für nationale Haushalte Griechenland wies 2010 überraschend eine schwerwiegende finanzielle Notlage aus, nachdem es in den Jahren zuvor die Entwicklung dahin mit falschen Statistiken verharmlost hatte. Zusätzlich zu Griechenland gerieten in der Eurozone die sogenannten PIIGS-Staaten (=Portugal, Italien, Irland, Griechenland, Spanien) zunehmend mit stark defizitären Haushalten und hoher Staatsverschuldung in eine finanzielle Schieflage.

Die Finanzmärkte spiegelten das gestiegene finanzielle Risiko von Anleihen dieser Staaten wider, erkennbar an einer immer deutlicheren Zinsdifferenz zwischen den Zinsen, die die Euro-Staaten mit übermäßigen Haushaltsdefiziten und Verschuldungsgraden für Kredite zahlen mussten, relativ zu den geringeren Zinsen der Anleihen der finanziell solider wirtschaftenden Euro-Staaten. Auch die zunehmenden Preise für Credit Default Swaps der PIIGS-Staaten waren ein Indiz für die gestiegene Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls dieser Staaten.

Während der Staatsschuldenkrise der PIIGS-Staaten beschloss der Europäische Rat im Mai 2010 einen Europäischen Stabilisierungsmechanismus („Euro-Rettungsschirm“), mit dem die verschuldeten Euro-Staaten unterstützt werden sollten. Dieser Schirm basiert auf Kreditgarantien der Mitgliedstaaten. Insbesondere in Deutschland wurde und wird dies von vielen Seiten als ein Verstoß gegen die Nichtbeistands-Klausel („No-Bailout-Klausel“) kritisiert.