mini|Logo der GPLv3

Die (kurz oder ; aus dem Englischen wörtlich für allgemeine Veröffentlichungserlaubnis oder -genehmigung) ist eine Softwarelizenz, die dem Nutzer gewährt, die Software auszuführen, zu studieren, zu ändern und zu verbreiten (kopieren). Software, die diese Freiheitsrechte gewährt, wird Freie Software genannt; und wenn die Software einem Copyleft unterliegt, so müssen diese Rechte bei Weitergabe (mit oder ohne Software-Änderung, -Erweiterung, oder Softwareteile-Wiederverwendungwerden z. B. bestimmte GPL lizenzierte Software-Teile in einer ganz anderen/neuen Software verwendet, so muss diese Software bei Weitergabe… dem Empfänger ganzheitlich die Freiheiten der GPL gewähren (unter einer GPL-kompatiblen Lizenz stehen); außer wenn so geringe/wenige GPL Software-Teile genutzt werden (Snippet mit ein paar geringen Zeilen), dass "Fair Use" gelten würdesiehe Kompatibilität von Lizenzen mit der GNU GPL,,,,) beibehalten werden. Bei der GPL ist beides der Fall.

Die ursprüngliche Lizenz hat Richard Stallman von der Free Software Foundation (FSF) für das GNU-Projekt geschrieben. Die FSF empfiehlt die aktuelle, dritte Version (GNU GPLv3), die im Jahr 2007 veröffentlicht wurde.

Nutzung Die GPL kann von jedem als Lizenz verwendet werden, um mit dieser die Freiheitsrechte der Endnutzer sicherzustellen.GPL FAQ: Sie ist die erste Copyleft-Lizenz für den allgemeinen Gebrauch. Copyleft bedeutet, dass Änderungen oder Ableitungen von GPL-lizenzierten Werken nur unter den gleichen Lizenzbedingungen (also eben GPL) vertrieben werden dürfen. Damit gewährt die GPL den Empfängern eines Computerprogramms die Freiheitsrechte Freier Software und nutzt Copyleft, um sicherzustellen, dass diese Freiheiten bei Weiterverbreitung erhalten bleiben, auch wenn die Software verändert oder erweitert wird. Freizügige Lizenzen wie die BSD-Lizenz hingegen fordern nicht das Copyleft.

Unter GPL lizenzierte Software darf für alle Zwecke ausgeführt werden (auch kommerzielle Zwecke, und GPL-lizenzierte Compiler und Editoren dürfen auch als Werkzeuge für die Erstellung von proprietärer Software genutzt werden).GPL FAQ: Bei rein privater (oder interner) Verwendung ohne Vertrieb und ohne Weitergabe darf sie modifiziert werden, ohne dass der Quellcode offengelegt werden muss (nur bei Vertrieb oder Weitergabe müssen der Quellcode und etwaige Code-Änderungen den Endnutzern zugänglich gemacht werden – dann kommt nämlich Copyleft zur Anwendung, um sicherzustellen, dass die Endnutzer-Freiheiten erhalten bleiben).GPL FAQ: , , Jedoch muss Software, die als Anwendungsprogramm unter einem GPL-lizenzierten Betriebssystem wie GNU/Linux läuft, nicht zwangsweise unter GPL oder quelloffen vertrieben werden. Die Lizenzierung ist dann nur von den verwendeten Bibliotheken und Software-Teilen abhängig (nicht von der unterliegenden Plattform).GPL FAQ: (gilt )Anwendungsprogramme für Linux (S. 18) (Altern.); Kein »derivative work« – eindeutige Fallgruppen (S. 65); Buch "Die GPL - kommentiert und erklärt" (Herausgegeben: ifrOSS, 2005); Linux-Gerätetreiber, 2. Auflage. (Englisch: 1, 2); Hinweis: die englische "3rd edition" besagt etwas vorsichtiger, dass das Nutzen von binären ("binary form only" — also ohne Quellcode) "ladbaren Kernel-Gerätetreiber-Modulen unter Linux", nicht eindeutig ist (bislang aber jedenfalls geduldet): Link Wenn zum Beispiel ein Anwendungsprogramm nur eigene Software enthält, oder mit quelloffenen Software-Teilen kombiniert wird, die keinem strengen Copyleft unterliegen (also somit auch keine GPL-Teile),also wenn z. B. nur LGPL-Bibliotheken, LGPL-Software-Teile und Teile mit freizügige Software-Lizenzen verwendet werden (eben nicht GPL), müssen nur die LGPL-Teile quelloffen und änderbar sein – etwaige eigenentwickelten Software-Teile unterliegen dann nicht diesem Zwang (selbst wenn das eingesetzte Betriebssystem unter GPL lizenziert ist, wie GNU/Linux) dann müssen die eigenentwickelten Software-Teile nicht unter GPL oder quelloffen gelegt werden (selbst wenn das eingesetzte Betriebssystem unter GPL lizenziert ist). Nur bei der Realisierung von Software, die neue (eigene) Quellcode-Teile mit GPL-Teilen verbindet (und wenn diese Software verbreitet oder vertrieben wird), muss der Quellcode den Nutzern (unter den gleichen Lizenzbedingungen: GPL) zugänglich gemacht werden. Die GNU Lesser General Public License (LGPL) wurde entwickelt, um ein schwächeres Copyleft als GPL zu haben: LGPL erfordert nicht, dass eigene entwickelte Code-Teile (die LGPL-Teile nutzen, aber von ihnen unabhängig sind: z. B. lediglich Library-Aufruf) unter den gleichen Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nutzer und Firmen dürfen für den Vertrieb von GPL-lizenzierten Werken Geld verlangen (kommerzieller Vertrieb),GPL FAQ: Kommerzielle Software; nicht zu verwechseln mit proprietär (gnu.org) oder sie kostenlos vertreiben. Dies unterscheidet GPL von Software-Lizenzen, die den kommerziellen Vertrieb verbieten. Die FSF erklärt, dass freiheitsrespektierende Software auch den kommerziellen und gewerblichen Nutzen und Vertrieb (inklusive Weitervertrieb) nicht einschränken darf: Die GPL besagt ausdrücklich, dass GPL-Werke (z. B. Freie Software) zu jedem Preis verkauft oder weitervertrieben werden können.GPL FAQ: ,

Geschichte Erstausgabe mini|Richard Stallman (2007)

Die GNU GPL wurde im Januar 1989 von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projekts, geschrieben.

Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedes Programm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GNU GPL. Das Ziel von Stallman war, eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die erste Version der GNU General Public License, die im Januar 1989 veröffentlicht wurde.

Zweite Ausgabe (GPLv2) Im Juni 1991 veröffentlichte die Free Software Foundation (FSF) die zweite Version der GNU GPL, welche zudem auch kurz, amerikanisch, als „GPLv2“ bezeichnet wird. Die wichtigste Änderung dabei war die Freiheit-oder-Tod-Klausel (Liberty or Death) in Paragraph 7.Presentation von Richard Stallman (21. April 2006, zweite internationale GPLv3-Konferenz, in Porto Alegre) Diese besagt: Wenn es nicht möglich ist, einige Bedingungen der GNU GPL einzuhalten – beispielsweise wegen eines Gerichtsurteils –  ist es untersagt, diese Lizenz nur bestmöglich zu erfüllen. In diesem Fall ist es also überhaupt nicht mehr möglich, die Software zu verbreiten. Auch kam der Paragraph 8 hinzu: Dieser erlaubt es einem Autor, die Gültigkeit der Lizenz geographisch einzuschränken, um Länder auszuschließen, in denen die Verwertung des Werks durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist. Außerdem ist die zweite Version mit nicht-US-amerikanischen Rechtssystemen kompatibel, da sie sich auf die Berner Übereinkunft stützt.

Zeitgleich wurde am 2. Juni 1991 eine neue Lizenz mit dem Namen GNU Library General Public License (GNU LGPL) mit der Versionsnummer 2.0 (GNU LGPL v2.0) veröffentlicht, bei der es sich um eine von der GNU GPL abgeleitete, gelockerte Version der GNU GPL handelt. Sie wurde eingeführt, weil seit 1990 deutlich wurde, dass die GNU GPL in manchen Fällen (meist für Programmbibliotheken) zu restriktiv (einschränkend) war. Die GNU LGPLv2 (Juni 1991) wurde ursprünglich für einige bestimmte Bibliotheken entworfen. Die Lizenz verwirklicht das Modell eines schwachen Copylefts, wobei zwar darunter stehende Programmbibliotheken nicht mehr zur Folge haben, dass die sie verwendenden Programme ebenfalls unter gleichen Bedingungen lizenziert werden müssen, jedoch unterliegen Weiterentwicklungen der Bibliotheken selbst nach wie vor der GNU LGPL. Mit der im Februar 1999 erschienenen Version 2.1 wurde die Lizenz in GNU Lesser General Public License umbenannt, der neue Name war ein Vorschlag von Georg Greve.Georg C. F. Greve: auf der privaten Homepage, 10. Mai 2002.

Seit ihrer Einführung ist die GPL v2 die am weitesten verbreitete freie Variante. Die meisten Programme im GNU-Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizenziert, darunter auch die Compilersammlung GCC, der Texteditor GNU Emacs und der Gnome Desktop. Auch viele weitere Programme von anderen Autoren, die nicht Bestandteil des GNU-Projekts sind, sind unter der GPL lizenziert. Außerdem sind alle LGPL-lizenzierten Produkte auch unter der GPL lizenziert.

Der erste Entwurf der dritten Version der GPL wurde am 16. Januar 2006 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt. Es folgten drei weitere Entwürfe. Am 29. Juni 2007 wurde schließlich die fertige Version der GPL 3 publiziert.

Richard Stallman kündigte bei der Veröffentlichung der GPLv3 2007 an, für eine nächste GPL-Version („GPLv4“) diesmal nicht so lange zu warten, sondern eine solche innerhalb der nächsten zehn Jahre in Angriff zu nehmen; über konkrete Planung ist jedoch nichts bekannt.

Dritte Ausgabe (GPLv3) Am 29. Juni 2007, 16 Jahre nach dem Erscheinen der Version 2 im Jahre 1991, erfolgte eine Revision der Lizenz mit der Version 3 (zudem auch kurz, als „GPLv3“ bezeichnet). Einige der größten und wichtigsten Änderungen sind:

Die GPL soll eine globale Lizenz sein. Ab der Version 2 unterstützt sie zwar die Internationalisierung relativ erfolgreich, indem sie sich auf die minimalen Prinzipien der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst stützte, trotzdem war sie immer noch zu stark auf das US-amerikanische Rechtssystem ausgelegt. Daher soll nationalen rechtlichen Besonderheiten mehr Bedeutung eingeräumt werden, ohne dabei die unumstößlichen Grundprinzipien der GPL zu verletzen. Für den Paragraphen 3 der GPL Version 2, der für das Verteilen, Kopieren und Modifizieren von Software zuständig war, und den Paragraphen 7, der für die Regelung von Patenten und anderen rechtlichen Beschränkungen maßgeblich war, sollten Änderungen eingeführt werden, die unterschiedliche Interessen und Standpunkte aller Lizenzteilnehmer möglichst gut vereinen. Die GPL ist die Verfassung der Bewegung für freie Software. In erster Linie stehen deshalb gesellschaftspolitische Absichten im Vordergrund, erst dann technische und ökonomische. Ein absolutes Grundprinzip ist dabei der freie Austausch von Wissen, ebenso wie der freie Zugang zu technischem Wissen und Kommunikationsmitteln, nach dem Vorbild der wissenschaftlichen Freiheit. Entwicklungen wie Softwarepatente, Trusted computing und DRM, die diesen Prinzipien entgegenwirken, sollen unter dem gesellschaftspolitischen Gesichtspunkt betrachtet und so in der GPL berücksichtigt werden, wobei die angeführten Freiheiten unangetastet bleiben müssen.

Die FSF als Halter der GPL unter der Leitung von Richard Stallman koordinierte die Überarbeitung, beraten wurde sie dabei von Eben Moglen. Durch die angestrebte Universalität der GPL 3 ergaben sich zwangsläufig konkurrierende Interessenlagen. Am 16. Januar 2006 wurde ein erster vorläufiger Entwurf veröffentlicht und zur Diskussion gestellt, um ein möglichst optimales Ergebnis für die zukünftige Publikation zu erreichen.