Das Steinkohlefinanzierungsgesetz dient zur Finanzierung

des Absatzes deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung bis zum Jahr 2018, der Aufwendungen von Bergbauunternehmen infolge dauerhafter Stilllegungen, der weiter bestehenden Verpflichtungen der Bergbauunternehmen (Ewigkeitskosten) und des sozialverträglichen Anpassungsprozesses für ältere Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenbergbaus.

Festgelegt werden insbesondere der Zweck und die Aufgaben der RAG-Stiftung als Eigentümerin der RAG Aktiengesellschaft und Mehrheitseigentümerin der Evonik Industries. Außerdem sind in diesem Gesetz die aus Bundesmitteln finanzierten Finanzplanfonds für die Jahre 2009 bis einschließlich 2019 festgeschrieben.

Weblinks Text des Steinkohlefinanzierungsgesetzes

Kategorie:Bundesgesetz (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Bergrecht (Deutschland)