Baurecht bezeichnet:

allgemein die Rechtsordnung des Bauens, siehe Bauwesen #Begriffe privates Baurecht, die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten

Nationales: Baurecht (Deutschland), die deutschen Rechtsnormen, die das Bauen betreffen öffentliches Baurecht (Deutschland) als Teil derselben in Österreich die Rechtsmaterie zum Bauwesen (Landesebene), siehe Baugesetze und Bauordnungen (Österreich) öffentliches Baurecht (Österreich), regelt u. a. die Bebaubarkeit von Grundstücken Baurecht (Österreich), speziell ein Recht (Nießbrauch) zur Bebauung eines fremden Grundstücks in der Schweiz die Rechtsmaterie zum Bauwesen (Kantons- und Gemeindeebene), siehe Baugesetze und Bauordnungen (Schweiz) Baurecht (Schweiz), die Dienstbarkeit auf Errichtung und Beibehaltung eines Bauwerks auf oder unter fremder Bodenfläche

sowie: Baurecht (Zeitschrift), eine deutsche juristische Fachzeitschrift zum Baurecht

Baurecht ist der Familienname folgender Personen:

Dietmar Baurecht (* 1973), österreichischer Politiker (SPÖ)

Siehe auch: Öffentliches Baurecht Baugesetz, Bauordnung Erbbaurecht Bauvertrag