mini|Samuel Maharero, Häuptling und Anführer der Herero (vor 1923) Der Völkermord an den Herero und Nama geschah während und nach der Niederschlagung von Aufständen der Herero und Nama gegen die deutsche Kolonialmacht in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika während der Jahre 1904 bis 1908.
Der durch den existenzbedrohenden Verlust von Weidegebieten motivierte Aufstand begann im Januar 1904 mit dem Angriff der Ovaherero unter Samuel Maharero auf deutsche Einrichtungen und Farmen. Da die Schutztruppe der Kolonie dem anfangs nicht gewachsen war, entsandte die Reichsleitung daraufhin umgehend Verstärkung. Durch etwa 15.000 Mann unter dem Befehl von Generalleutnant Lothar von Trotha wurde der Aufstand der Herero bis zum August 1904 niedergeworfen.
Der größte Teil der Herero floh daraufhin in das gerade in der Trockenzeit von Mai bis Dezember fast wasserlose Omaheke-Sandfeld. Trotha ließ diese abriegeln und Flüchtlinge von den wenigen dort existenten Wasserstellen verjagen, so dass Tausende Herero mitsamt ihren Familien und Rinderherden verdursteten. Trotha ließ ihnen im sogenannten Vernichtungsbefehl mitteilen: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. […] Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“Jan-Bart Gewald: The Great General of the Kaiser. In: Botswana Notes and Records. Band 26 (1994), S. 67–76, hier: S. 74, .
Die Kriegsführung Trothas zielte auf die vollständige Vernichtung der Herero ab („Ich glaube, dass die Nation als solche vernichtet werden muß“Brief an Generalstabschef Graf von Schlieffen, 5. Oktober 1904. In: Michael Behnen: Quellen zur deutschen Außenpolitik im Zeitalter des Imperialismus 1890–1911. Darmstadt 1977, S. 292.); sein Vorgehen gilt in der Wissenschaft als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts.Jürgen Zimmerer, Joachim Zeller (Hrsg.): Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904–1908) in Namibia und seine Folgen. Links, Berlin 2003, ISBN 3-86153-303-0.Tilman Dedering: The German-Herero War of 1904: Revisionism of Genocide or Imaginary Historiography? In: Journal of Southern African Studies. Band 19, Nr. 1, 1993, S. 80.Reinhart Kößler, Henning Melber: Völkermord und Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika 1904–1908. In: Irmtrud Wojak, Susanne Meinl (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust. Bd. 8). Campus, Frankfurt am Main 2004, S. 37–76.Medardus Brehl: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen den Tod verdient« Der Völkermord an den Herero 1904 und seine zeitgenössische Legitimation. In: Irmtrud Wojak, Susanne Meinl (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (= Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust. Bd. 8). Campus, Frankfurt am Main 2004, S. 77–97.Rachel J. Anderson: Redressing Colonial Genocide Under International Law: The Hereros’ Cause of Action Against Germany. In: California Law Review. Band 93, Nr. 1155, 2005, papers.ssrn.com (PDF; 2,1 MB).Jörg Wassink: Auf den Spuren des deutschen Völkermordes in Südwestafrika. Der Herero-/Namaufstand in der deutschen Kolonialliteratur. Eine literarhistorische Analyse. Meidenbauer, München 2004, ISBN 3-89975-484-0.Mihran Dabag, Horst Gründer, Uwe-Karsten Ketelsen: Kolonialismus, Kolonialdiskurs und Genozid. Fink, Paderborn/München 2004, ISBN 3-7705-4070-0. Trotha wurde darin vom Chef des Generalstabs Alfred Graf von Schlieffen („Der entbrannte Rassenkampf ist nur durch Vernichtung […] der einen Partei abzuschliessen“) und Kaiser Wilhelm II. unterstützt.
Angesichts der Vorfälle erhoben sich im Oktober 1904 die Nama unter ihren Kapteinen Hendrik Witbooi und Jakob Morenga. Von der Kriegsführung gegen die Herero lernend, vermieden die Nama eine offene Schlacht gegen die deutsche Besatzung und begannen einen Guerillakrieg. Durch den Tod Witboois, Morengas und weiterer Anführer demoralisiert, fügten sich schließlich fast alle Nama-Gruppen den deutschen Unterwerfungsverträgen, so dass der Krieg am 31. März 1907 für beendet erklärt wurde. Doch damit war die koloniale Vernichtungspolitik nicht beendet. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder zweite Insasse starb. Von dem um 1904 auf rund 60.000 bis 80.000 Personen geschätzten Hererovolk lebten 1911 geschätzt nur noch 20.000 Personen. Der Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte also 40.000 bis 60.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das Leben gekostet.Torben Jorgensen, Eric Markusen: The Genocide of the Hereros. In: Israel W. Charny (Hrsg.): Encyclopedia of Genocide. Band 1, 1999, S. 288.Samuel Totten, Paul Robert Bartrop, Steven L. Jacobs: Genocide of Herero People. In: Dictionary of Genocide: A–L. 2008.Jon Bridgman, Leslie J. Worley: Genocide of the Hereros. In: Samuel Totten, William S. Parsons: A Century of Genocide: Critical Essays and Eyewitness Accounts. 2008, ISBN 0-415-99084-X, S. 25.Walter Nuhn: Sturm über Südwest. Der Hereroaufstand von 1904 – Ein düsteres Kapitel der deutschen kolonialen Vergangenheit Namibias. Bernard & Graefe, Bonn 1989, ISBN 3-7637-6273-6.
Die Herero gedenken der Opfer alljährlich durch den Hererotag und die Witboois mit dem bei Gibeon abgehaltenen Heroes’ Day. Sie bemühen sich seit Jahrzehnten um die offizielle Anerkennung durch die Vereinten Nationen als Opfer eines Genozids. Die deutsche Bundesregierung nahm zur Bewertung des Ereignisses lange keine Stellung und wies noch im August 2012 eine etwaige Verantwortung für einen Völkermord von sich.Bundesregierung: Deutschland hat keinen Völkermord an Herero und Nama begangen. In den detaillierten Antworten auf eine kleine Anfrage (PDF; 163 kB) heißt es, „Wenn der Begriff [Genozid] als völkerrechtlicher Terminus verwendet wird, […] gilt, […] dass die Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht rückwirkend angewendet werden kann. Bewertungen historischer Ereignisse unter Anwendung völkerrechtlicher Bestimmungen, die [… noch nicht] in Kraft waren, werden von der Bundesregierung nicht vorgenommen.“Vgl. Bettina Vestring: Kolonialverbrechen in Deutsch-Südwestafrika: „Jeder Herero wird erschossen“. (Bericht anlässlich eines Antrags der Linksfraktion im Bundestag). Am 10. Juli 2015 wurden die Ereignisse vom deutschen Auswärtigen Amt erstmals als Völkermord bezeichnet.
Vorgeschichte Nach einer Dürre ab 1830 waren die Nama von dem nach neuem Weideland suchenden, nomadisierenden Hirtenvolk der Herero gewaltsam bedrängt worden. Mit Hilfe der neuzeitlich bewaffneten Orlam-Afrikaner unter deren Kaptein Jonker Afrikaner hatten die Nama ihre Stammesgebiete sichern können und waren mit ihren Verbündeten nach Norden gezogen. Es begann nun zwischen den Nama und den Herero ein Jahrzehnte anhaltender Raub- und Verteidigungskrieg. Jonker und seine Orlam-Afrikaner stießen bis in das zentrale Stammesgebiet der Herero bei Okahandja vor und töteten dort um 1850 in ihrem VernichtungskampfHorst Gründer: Christliche Mission und deutscher Imperialismus. Eine politische Geschichte ihrer Beziehungen während der deutschen Kolonialzeit (1884–1914) unter besonderer Berücksichtigung Afrikas und Chinas. Schöningh, Paderborn 1982, ISBN 3-506-77464-6, S. 116. eine große Zahl an Herero.Heinrich Vedder: Das alte Südwestafrika. Südwestafrikas Geschichte bis zum Tode Mahareros 1890. Berlin 1934 (Nachdruck: SWA Wissenschaftliche Gesellschaft, Windhoek 1985). Das Ende des Vormarsches der Orlam-Afrikaner und der Nama wurde in drei Schlachten 1863 und 1864 in Otjimbingwe besiegelt. Dort gelang es den Herero mit Hilfe des schwedischen Abenteurers Karl Johan Andersson, der aus Herero-Kriegern eine Armee formiert und sie mit modernen Feuerwaffen und zwei Feldgeschützen ausgerüstet hatte, ihre Gegner entscheidend zu schlagen.
Nach einer zehnjährigen Friedenspause begannen die landesweiten Angriffe und Plünderungen durch die Nama unter ihrem Kaptein Hendrik Witbooi erneut. Auch der inzwischen stationierten zahlenmäßig unterlegenen deutschen Schutztruppe gelang es nicht, die Herero zu schützen und den Kampf der Nama zu beenden, weshalb die Herero aus Protest für kurze Zeit ihre Schutzverträge mit den Deutschen wieder aufkündigten. Erst als die Schutztruppe mehrfach verstärkt worden war, gelang es dem kommandierenden Major, Theodor Leutwein, 1894 die Nama zu unterwerfen. In der Folge entwickelte sich zwischen dem von den Deutschen zum Kaptein der Ovaherero gemachten Samuel Maharero und Leutwein eine Freundschaft.
Gründe des Aufstands mini|Theodor Leutwein (links sitzend), Zacharias Zeraua (2. von links) und Manasse Tyiseseta (sitzend, 4. von links), 1895
Zwei Gründe waren es, die den Aufstand motivierten: Zum einen beanspruchten die deutschen Siedler immer größere Teile des Landes für sich, zum anderen litten die Herero und Nama unter dem rassistischen Verhalten der Siedler und der Organe der Kolonialverwaltung.
Ihren Lebensunterhalt erwirtschafteten die Herero traditionell mit der Rinderzucht. Als es 1897 zu einer Rinderpest kam, wurden die Herden der Herero stark dezimiert. Die zunehmende Aneignung des Landes, insbesondere wertvoller Weidegründe, und Betrügereien, durch die die deutschen Siedler sich in den Besitz der Rinder bringen wollten, führten zu empfindlichen Einbußen der Herero nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in kultureller Hinsicht.
Durch die folgende Verarmung waren viele Herero gezwungen, Lohnarbeit auf deutschen Farmen anzunehmen. Herero, die noch Vieh besaßen, gerieten immer öfter in Konflikte, wenn sie ihr Vieh auf nunmehr von Siedlern beanspruchtem Land weiden ließen. Dies zog den Zorn der Siedler nach sich, welche die Hirten vielfach gewaltsam vertreiben ließen.
Seit der Legislaturperiode 1893/1894 hatte sich der Reichstag mit der Grund- und Bodenfrage der Herero und Nama im deutschen „Schutzgebiet“ befasst. 1897 wurde unter Mitwirkung der Rheinischen Mission ein für die Nama zu reservierendes Territorium in einer Größe von 120.000 Hektar (1200 Quadratkilometer) vertraglich geregelt.
Neben dem existenzbedrohenden Verlust immer größerer Weidegebiete war es die rassistische Diskriminierung der Herero, die als Auslöser für den Aufstand wirkte. So förderte die bis zum Verbot 1902 lange Jahre geübte Kreditvergabepraxis der deutschen Kaufleute den Unmut der Herero, wobei die Kaptein für die Schulden ihrer Stammesmitglieder aufkommen sollten.
Im Juli 1900 sprachen sich 75 Bürger der südwestafrikanischen Stadt Windhuk in einer Eingabe an die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes gegen die Abschaffung der Prügelstrafe mit den Worten aus: „Für Milde und Nachsicht hat der Eingeborene auf die Dauer kein Verständnis: er sieht nur Schwäche darin und wird infolgedessen anmaßend und frech gegen den Weißen, dem er doch nun einmal gehorchen lernen muss, denn er steht geistig und moralisch doch so tief unter ihm.“ Unter anderem mit Lattenstöcken und Rhinozerospeitschen wurden die oft nackt über ein Bierfass gebundenen Opfer so lange misshandelt, bis sie schwere Verletzungen davontrugen. Der Kolonialbeamte Wilhelm Vallentin fasste seinen Eindruck in die Worte „Ein rohes, gehacktes Beefsteak ist nichts dagegen!“.
Weitere schwere Vergehen waren Vergewaltigung und Mord, deren sich Siedler gegenüber Herero schuldig machten. Dass diese Fälle vielfach nicht oder nur milde bestraft wurden, verstärkte die Spannungen weiter.
Aufstand der Herero Beginn des Aufstands Der deutschen Schutzmacht war sehr daran gelegen, den unkontrollierten Zuwachs von Waffen im Land zu unterbinden und die Kampfkraft der Stämme zu vermindern. Dies stieß aber auf den entschlossenen Widerstand der Betroffenen, welche sich auf diese Art nicht in das deutsche Ordnungssystem einbinden lassen wollten.