Staatsrecht bezeichnet:

allgemein ein Fach und den Bereich des Öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell: Staatsrecht (Deutschland) Staatsrecht (Schweiz)

Siehe auch:

Verfassungsrecht Allgemeine Staatslehre Staatsorganisationsrecht Public law