Staatsrecht bezeichnet:
allgemein ein Fach und den Bereich des Öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation und den rechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung beschäftigt; speziell: Staatsrecht (Deutschland) Staatsrecht (Schweiz)
Siehe auch:
Verfassungsrecht Allgemeine Staatslehre Staatsorganisationsrecht Public law