Unter-Flockenbach ist der zentrale Ortsteil der Gemeinde Gorxheimertal im südhessischen Landkreis Bergstraße und Sitz der Gemeindeverwaltung. Im Norden der Gemarkung liegt der historische Weiler Eichelberg, heute „Eichelberger Höfe“ genannt.

Geographie Unter-Flockenbach liegt im Odenwald ca. 15 km südöstlich von Heppenheim am Grundelbach. Der Grundelbach entspringt südlich von Oberflockenbach und durchfließt die Ortsteile von Gorxheimertal, bevor er in Weinheim in die Weschnitz mündet. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Unter-Flockenbach mit einer Fläche von 294 Hektar, davon sind 113 Hektar Wald. Die Gemarkung und teilweise auch die Ortslage reicht im Süden bis an die Landesgrenze von Hessen nach Baden-Württemberg. Die Ortslage befindet sich auf 177 bis und der höchste Punkt der Gemarkung ist der 409 m hohe Steinkopf im Norden der Gemarkung. In der Gemarkung liegen die folgenden aktuellen bzw. historischen Siedlungsplätze: Hof Am Gängelbach Gehöftgruppe Eichelberger Höfe Kloster Schwestern von der göttlichen Vorsehung

An den Ortsteil Unter-Flockenbach grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, der Birkenauer Ortsteil Buchklingen, im Osten Gorxheimertal-Trösel, im Süden und Westen die Weinheimer Stadtteile Wünschmichelbach, Oberflockenbach, Ritschweier sowie das Gorxheimtal. Durch den Ort verläuft die Landesstraße, die von Weinheim über Gorxheim kommend weiter über Trösel nach Unter-Abtsteinach verläuft. In der Ortslage zweigt die Kreisstraße K 16 nach Süden zu dem Weinheimer Stadtteil Oberflockenbach ab.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Die erste Erwähnung des Ortes findet sich nach 900 als Flockenbah bzw. Flockenbach im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis der Abtei Lorsch. Eine erste genaue Datierung erfolgte in den Monumenta Germaniae Historica mit 1012 unter dem Namen Fluchenbach.

1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Unter-Flockenbach zählte, verwaltete. 1370 bewilligte Pfalzgraf Ruprecht I. dem Heinrich von Steyneklingen, das Dorf (Ober- und Unter-) Flockenbach an den Ritter Kleinheinrich von Erleheim für 500 fl. zu verpfänden. Wann genau Kurmainz in den alleinigen Besitz von Flockenbach kam, ist nicht belegt.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde 1461/62 wurde das gesamte Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die beiden Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

Für das Jahr 1480 ist überliefert, dass die Bede an die Kellerei in Heppenheim abzuführen war.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Konfession. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.

Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Abtsteinach, deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1590 stammt, in der aber Flockenbach noch nicht genannt wurde. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Damit musste die Bevölkerung wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Aus dem Jahr 1654 ist der Nachweis erhalten, dass alle „Centmänner“ Leibeigene von Kurmainz waren. Außerdem ist überliefert, dass Unter-Flockenbach aus 6½ Huben bestand. Vom Zehnten fielen in diesem Jahr 2/3 an die Kellerei zu Heppenheim und 1/3 an das Domkapitel zu Mainz.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordneten Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Fürth, Mörlenbach und Abtsteinach, wo Unter-Flockenbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Mit dem Reichsdeputationshauptschluss erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Somit kam auch das Oberamt Starkenburg, und mit ihm Unter-Flockenbach, an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. Mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 wurde auch das Gerichtswesen in der Landgrafschaft neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen deren Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum.

1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurde auch Unter-Flockenbach zugewiesen. Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Unter-Flockenbach als Ort der „Zent Abtsteinach“:

Zum Weiler Eichelberg, der später als „Eichelberger Höfe“ zur Gemarkung Unter-Flockenbach gehörte, schrieb Konrad Dahl:

mini|Kartenausschnitt Gorxheim, Trösel und Unter-Flockenbach mit den historischen Weilern Eichenberger Höfe und Kunzenbach aus „Großherzogtums Hessen (1823–1850) – Hirschhorn“ Im Jahre 1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Unter-Flockenbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Oberabtsteinach für Unter-Flockenbach und die Orte Buchklingen, Eichelberg (heute Eichelberger Höfe in der Gemarkung Unter-Flockenbach), Gorxheim, Kunzenbach (heute eine Siedlung in der Gemarkung Gorxheim), Löhrbach, Trösel und Unterabtsteinach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtete 1829 über Unter-Flockenbach:

Auch der Weiler Eichelberg („Eichelberger Höfe“) hatte dort seinen eigenen Eintrag:

1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte an den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem nunmehr Unter-Flockenbach gehörte.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag:

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden die Kreise und die Landratsbezirke am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Unter-Flockenbach kam zum neu geschaffenen Kreises Lindenfels.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Unter-Flockenbach: Katholisches Filialdorf mit 237 Einwohnern. Zu ihm gehört der Weiler Eichelberg, der vom nahen Eichelberg seinen Namen hat und aus mehreren bei Gorxheim gelegenen Höfen besteht. Die Gemarkung besteht aus 1175 Morgen, davon 609 Morgen Ackerland, 160 Morgen Wiesen und 386 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Unter-Flockenbach der Bürgermeisterei in Gorxheim, 15 Häuser, 227 Einwohner, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Birkenau mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörten die Eicherberger Höfe (8 Häuser, 58 Einw.).

Nachdem das Großherzogtum Hessen 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, wurde 1874 eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Unter-Flockenbachs in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3. K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7.

Im Jahr 1927 wurde die Gemarkungsgröße mit 293,8 ha angegeben.