Totengericht (oder Jenseitsgericht) bezeichnet die religiöse Vorstellung, nach welcher der Mensch vor ein göttliches bzw. jenseitiges Gremium gestellt wird, das seine Lebensführung beurteilt. Dies kann direkt nach dem Tod oder bereits zu Lebzeiten (eschatologisch) oder in einigen Religionen auf beiderlei Weise geschehen.Brockhaus, Band 28, 1995 Die Beurteilung erfolgt meist aufgrund ethischer Maßstäbe. Gesellschaftliche Kriterien oder Totenrituale können allerdings auch eine Rolle spielen.Brockhaus, Bd. 22, 1993, S. 271; Britannica (zahlreiche Fundstellen, siehe unten bei den einzelnen Abschnitten). Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff alle Auswahlverfahren, die eine Person nach ihrem Tod zu durchlaufen hat. Oft fällt das Totengericht über die Einzelnen mit dem Letzten Gericht am Ende der Welt zusammen.

mini|Altägyptisches Totengericht: Wiegen des Herzens. Szene aus dem Totenbuch des Schreibers Ani. Untere Reihe, links: Ani und seine Frau Tutu betreten die Götterversammlung der Unterweltsrichter. Mitte: Anubis wiegt Anis Herz gegen die Feder der Maat, beobachtet von den Göttinnen Renenutet und Meschkenet, dem Gott Schai und Anis Ba-Seele. Rechts: Ammit, die Anis Seele verschlingen wird, wenn er die Prüfung nicht besteht, der Gott Thot bereitet den Bericht darüber vor. Obere Reihe: Als Richter fungierenden Götter.

Wesentliche Grundbegriffe und Konzepte Die Formen des Totengerichtes und die damit verbundenen Jenseitsvorstellungen spiegeln ein bestimmtes Weltverständnis wider.Z. B. für Ägypten: Helck/Otto, S. 106. Folgende Konzepte und Einflussgrößen sind wesentlich: Primäre Einflussgrößen (häufig miteinander kombiniert) Ahnenkult, bei dem die Vorstellung eines Kontinuums von Diesseits und Jenseits vorherrscht.Er wird manchmal schon für sehr frühe, als animistisch betrachtete Religionen und totemistische Kulturen angenommen. Britannica, Bd. 26, S. 537 ff., 540 ff., 1013 ff.; Tworuschka, S. 406 f.; Ries, S. 18–25. – Ein voll ausgeprägter Ahnenkult tritt auch in kulturtechnisch wenig entwickelten, vorwiegend egalitären Gesellschaften auf. Im Mittelpunkt stehen dort die persönlichen Beziehungen der Lebenden zu den Toten, während Vorstellungen eines Totengerichts nicht existieren. Totenkult und Begräbniskult. Von Totenkult spricht man, wenn der Tod selbst im Mittelpunkt der Riten steht und nicht mehr die Beziehung zu den Vorfahren.Dies ist der Fall in geschichteten Gesellschaften, nach der Auflösung des Kontinuums von Diesseits–Jenseits. Britannica, Bd. 26, S. 544. Das Diesseits steht dabei im Gegensatz zum Jenseits.Britannica, Bd. 26, S. 555–560. Jüngstes Gericht mit Endzeitvorstellungen (Eschatologie). Die entsprechende Weltvorstellung ist linear bzw. teleologisch, oft mit abschließendem Totengericht. Religiöse und kosmologische Konzepte Tod und Unsterblichkeit Verhältnis von Diesseits und Jenseits, von Unterwelt/Totenreich und Himmel Vorstellungen von Gott/Göttern, Geistern und Dämonen Vorstellungen von Karma, Gnade, Schuld, Erlösung, Prädestination usw. Einen Einfluss haben auch Konzepte wie etwa ein Weltbild, Ethik und Moral, Gewissen und freier Wille, weiter die Anschauungen von Verantwortung, Schuld und Gerechtigkeit. Zu gesellschaftlichen Konzepten gehören Sozialer Status, die Sozialstruktur, Recht und Gesetz, vor allem das Vergeltungsprinzip, und schließlich die Rituale und Opfer sowie die Bestattungsformen und Grabbeigaben.

Totengerichte in verschiedenen Religionen und Kulturen Vorbemerkungen Totengerichte und damit die Vorstellungen endzeitlicher Ereignisse (Eschatologie) sind Bestandteile zahlreicher Religionen. Eine bloß historische Beschreibung entlang der Zeitachse ergibt nur lose zusammenhängende Teilansichten. Daher lohnt sich eine soziologische, phänomenologische und anthropologische Betrachtung.Britannica, Bd. 26, S. 516 f., 521 f., 528; Ries, S. 115. Will man das Totengericht einer Religion verstehen, muss man ihren Jenseitsglauben und ihre Ethik verstehen.

Grundlegend für das Verständnis des Konzeptes „Totengericht“ ist die Idee der Gerechtigkeit, die zunächst auf göttlichen Ursprung zurückgeführt wird.Höffe, S. 13–20. Vorstellungen einer jenseitigen Wiederherstellung der Gerechtigkeit durch ein Totengericht sind zuerst im mediterranen und indoeuropäischen Raum nachweisbar. Die Menschen werden anhand religiöser, ethischer und gesellschaftlicher Kriterien gerichtet. Begangenes oder erlittenes Unrecht wird ausgeglichen, häufig in Übereinstimmung mit diesseitigen Rechtsnormen. Dies kommt in geschichteten Gesellschaften mit hierarchischen Machtansprüchen vor und geht oft Hand in Hand mit der etablierten Religion. Die Rechtfertigungen für die jeweilige gesellschaftliche Ordnung waren zunächst metaphysischer, später pseudorationaler Natur und für die Herrschenden nützlich.Kelsen, S. 27.

Das Problem der Theodizee (Gerechtigkeit Gottes) beschäftigt Theologen und Philosophen bis heute und lässt sich von keinem Jenseitsgericht lösen: die Frage, warum das Böse trotz göttlicher Allmacht und trotz aller Opfer und Gebete so viel bewirken kann.Schaller, S. 264–277. Andererseits ist das Gute und das Böse weitgehend relativ zur Religion, Gesellschaft und Kultur als Ausdruck von Macht und Interessen bestimmbar, ein extremer Ausdruck dafür ist die in einigen Religionen herrschende Prädestinationslehre. Trotzdem konnte auch hier mit Hölle, Himmel, Apokalypse usw. ein Totengericht etabliert werden, allerdings nur, falls freier Wille und menschliches Gewissen vorausgesetzt werden, die Menschen sich also für Gut oder Böse entscheiden können. In östlichen Religionen unterliegen allerdings selbst die Götter dem Gesetz des Karma. Sie sind nur Teil einer allumfassenden anzustrebenden kosmischen Harmonie – dies besonders im Daoismus.

Das Spannungsfeld zwischen freiem Willen (oder Gewissen) samt Erlösungssehnsucht auf der einen und den göttlichen Ansprüchen auf der anderen Seite bestimmt wesentlich die Ausgestaltung der Totengerichte.Herzog, S. 78 ff., 99; vor allem aber Weber, S. 688 ff. Nach dem Rechtstheoretiker Hans Kelsen sucht der Mensch in der Religion und Metaphysik nach „absoluter Rechtfertigung“. Dies bedeute aber, dass die Gerechtigkeit von dieser Welt in ein Jenseits verlegt werden müsse, wodurch eine übermenschliche Autorität bzw. Gottheit für die absolute Gerechtigkeit zuständig werde.Kelsen, S. 26.

Historische Religionen Die Vorstellung eines Totengerichts ist zuerst eindeutig in der ägyptischen Mythologie nachweisbar. S. A. Tokarew notierte, dass tröstliche Hoffnungen auf eine Belohnung im Jenseits in den frühen Klassengesellschaften ebenso fehlen wie noch in der „Urgesellschaft“ in den frühen Religionen. Tokarew verstand sie als notwendiges Mittel zur Entschärfung sich verschärfender Klassengegensätze.Tokarew, S. 428. Das Ziel der Erlösung wird vor allem auf drei Wegen erreicht:Britannica, Bd. 17, S. 413. In den ältesten Glaubensformen vor allem durch magische Rituale, zum Beispiel in der altägyptischen Religion und in den alten Mysterienkulten. Später durch eigene Anstrengungen, gewöhnlich durch die Erlangung esoterischen Wissens, Askese oder Heldentod, so zum Beispiel in der Orphik, im Hinduismus, Buddhismus und Islam sowie im Zoroastrismus, aber teilweise auch in der Religion der Germanen (Walhall) und den griechischen Konzepten vom Elysion. Schließlich durch göttliche Hilfe, etwa im Christentum (insbesondere in der Rechtfertigungslehre), im Judentum (vor allem im späteren, nachexilischen) und im Islam, die daher auch Erlösungsreligionen heißen (für den Buddhismus, der mitunter auch dazu gerechnet wird, gilt das Motiv der göttlichen Erlösung durch Gnade gerade nicht). Diese Formen treten selten rein auf. Aus den drei Hauptformen haben sich im Laufe der Zeit zumeist Mischformen herausgebildet, zum Beispiel ein Totengericht im Hinduismus, Buddhismus und den chinesischen Ahnen-Religionen, Prädestination und magische Rituale im Islam, Seelenwanderung in der Orphik und im jüdischen Chassidismus usw.Britannica, Bd. 17, S. 412–416. In jüngeren Religionen treffen wir oft auf Brauchtümer aus älteren religiösen Traditionen.

Limitierender Faktor der Beurteilung älterer Religionen ist die meist nur archäologisch vorliegende Überlieferung und ihre wissenschaftliche Deutung. Der Vermerk „kein Totengericht“ bedeutet im Folgenden vor allem bei den frühen historischen Religionen daher nicht, dass es effektiv keines gegeben habe, sondern nur, dass nichts davon überliefert ist (zum Beispiel bei den Phöniziern). Für die vorklassischen Hochkulturen sind jedoch vor allem in Ägypten und Mesopotamien auch ausführlichere Schriftdokumente erhalten, in anderen Kulturkreisen, etwa des frühen vedischen Hinduismus, gibt es einschlägige religiöse oder heilige Texte.

Altes Ägypten mini|Faksimile einer Vignette aus dem Totenbuch des Ani. Die Ba-Seele des toten Ani erhebt sich über seine Mumie. Die Wiedervereinigung der Ba-Seele mit dem Körper wurde für das Weiterleben nach dem Tode als notwendig betrachtet. Dazwischen lag das Totengericht. Der Ba hält hier einen Schutz und Ewigkeit symbolisierenden Schen-Ring umklammert.

Im alten Ägypten ist das Totengericht samt JenseitsvorstellungenHelck/Otto, S. 134–137; Breasted, S. 120–123; Britannica, Bd. 24, S. 106–111; Baines/Málek, S. 218 f. erstmals ausführlich nachweisbar. Die „Idee eines Totengerichtes“ bildete sich bereits im Alten Reich heraus und ist im Zusammenhang des königlichen Himmelsaufstiegs in den Pyramidentexten bezeugt. Die Idee des Totengerichts war zunächst nur auf den König (Pharao) selbst und seine engsten Vertrauten beschränkt. Seine Anrufung stellte eine Gefahr dar, da ein „Antrag auf Überprüfung der Taten“ bei Verfehlungen des Königs ein negatives Urteil folgen ließ, was nicht nur den Himmelsaufstieg verhinderte, sondern zu einem ewigen Aufenthalt im „verborgenen Bereich des Todes“ führte.

Erst im Verlauf des Mittleren Reiches vereinigte sich durch das neue theologische Konzept der dritten Ebene (Duat) auch im privaten Bereich nach erfolgreicher Prüfung durch das Totengericht die vor allem in Vogelgestalt erscheinende Ba-Seele als Träger der unvergänglichen Kräfte im Jenseits wieder mit dem Körper des Toten, der daher als Mumie unbedingt zu erhalten war.

Das im Neuen Reich modifizierte Totengericht (auch Halle der Vollständigen Wahrheit), vor das jeder nichtkönigliche Verstorbene treten musste, erhielt erstmals kanonische Vorschriften und genaue Rahmenbedingungen. Nun wusste jeder Altägypter im Voraus, welche „Anklagepunkte“ ihn erwarteten und das Leben vor dem Tod konnte an die Gesetze des Totengerichts angepasst werden. Das Totengericht bestand aus einem von Osiris geleiteten Tribunal aus 42 auch dämonisch aufgefassten Totenrichtern (Gaugötter), die darüber entschieden, welche Ba-Seelen in das Jenseits übertreten durften. Waren das Herz des Verstorbenen und die als Feder symbolisierte Göttin Maat im Gleichgewicht, hatte der Tote die Prüfung bestanden und wurde von Horus vor den Thron des Osiris geführt, um dort sein Urteil entgegenzunehmen; war das Urteil negativ, wurde das Herz nach der Amarna-Zeit der Göttin Ammit zur Vernichtung anheimgegeben, drohte dem Verstorbenen der Aufenthalt in der Finsternis. Nicht die „Unschuld“ bestimmte das Urteil, sondern die Fähigkeit, sich von seinen Sünden loszulösen.