Als Fliegermorde wird die völkerrechtswidrige Tötung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flugzeugbesatzungen in der Endphase des Zweiten Weltkrieges bezeichnet. Die überwiegende Zahl der Täter waren lokale Funktionäre der NSDAP sowie Angehörige der Kriminal- und der Geheimen Staatspolizei. In manchen Quellen werden mehr als 300 Fälle von Morden und (in wenigen Fällen) verweigerter Hilfe dokumentiert. flieger-lynchmorde.de. Nach Kriegsende wurden Beteiligte in den Fliegerprozessen vor alliierte Militärgerichte gestellt und abgeurteilt. Über 150 der Angeklagten wurden hingerichtet.
„Lynchmorde“ an alliierten Fliegern Während die 1940/41 durchgeführten Luftangriffe des britischen RAF Bomber Command auf Deutschland und die deutsch besetzten Gebiete Westeuropas noch kaum nennenswerte Erfolge aufwiesen, dafür aber hohe Verluste an Maschinen und Besatzungen zur Folge hatten, wurde die Strategie seit der Amtsübernahme des neuen Kommandeurs Arthur Harris Anfang 1942 geändert. Man ging seit Mai 1942 zu nächtlichen Flächenbombardements mit großen Verbänden von bis zu 1000 Bombern über. Es wurde darauf abgezielt, nach Möglichkeit Stadtzentren in Brand zu setzen. Das mit stetig verbesserten Flugzeugmustern und Zielverfahren ausgerüstete RAF Bomber Command wurde ab Juni 1943 durch die Bomber der United States Army Air Forces (8th Air Force) verstärkt. Zusätzlich zur Hauptbasis der Bomber in Ostengland stand den Alliierten ab Herbst 1943 der große Flugplatzkomplex von Foggia in Unteritalien zur Verfügung, wo die kleinere 15th Air Force basiert wurde. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und mitunter hohen Verlusten bis Frühjahr 1944 war ab Mitte 1944 allmählich eine weitgehende alliierte Lufthoheit erreicht. In der Regel griffen die britischen Verbände nachts und die US-amerikanischen tagsüber an, wobei man auf amerikanischer Seite im Prinzip anstrebte, weniger ganze Stadtareale und Wohngebiete, als Punktziele (Industrien, Verkehrsanlagen usw.) zu zerstören.
Die Behandlung von Flugzeugbesatzungen, die über feindlichem Gebiet abgeschossen wurden oder auf Grund technischer Defekte notlanden mussten, war in der Haager Landkriegsordnung von 1907 und im Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen von 1929 festgelegt. Beide internationale Abkommen waren vom Deutschen Reich anerkannt worden und blieben bis Kriegsende de jure in Kraft.Mallmann: „Volksjustiz“. 2005, S. 202. Die Haager Landkriegsordnung war im Reichsgesetzblatt von 1910 (S. 134) veröffentlicht worden; das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 im Reichsgesetzblatt 1934, Teil 2, S. 227 ff. (Scan bei der Österreichischen Nationalbibliothek). Zur Behandlung von Kriegsgefangenen hieß es in der Genfer Konvention: „Sie müssen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere gegen Gewalttätigkeiten, Beleidigungen und öffentliche Neugier geschützt werden. Vergeltungsmaßnahmen an ihnen auszuüben ist verboten.“Reichsgesetzblatt 1934, Teil 2, S. 233. alex.onb.ac.at
NS-Führung und Fliegermorde mini|hochkant|Gedenkkreuz für ermordete US-Piloten in Steffenshagen. Täter war in diesem Fall ein ortsansässiger „Bauernführer“ Im Oktober 1942 erteilte Hitler den „Kommandobefehl“, sogenannte „Sabotagetrupps der Briten und ihrer Helfershelfer“, auch wenn sie anhand ihrer Uniformen als Soldaten erkennbar oder unbewaffnet waren, „im Kampf oder auf der Flucht bis zum letzten Mann niederzumachen“.zitiert nach Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 77. Der „Kommandobefehl“ bezog sich nicht auf feindliche Piloten und Flugzeugbesatzungen, die den Abschuss oder die Notlandung ihrer Flugzeuge überlebten.
Heinrich Himmler als Reichsführer SS äußerte in einer Weisung vom 10. August 1943, es sei „nicht Aufgabe der Polizei, sich in Auseinandersetzungen zwischen deutschen Volksgenossen und abgesprungenen englischen und amerikanischen Terrorfliegern einzumischen“.Rundschreiben Himmlers an die Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) vom 10. August 1943 (Nürnberger Dokument R-110), zitiert bei: Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 79. Himmlers Rundschreiben wurde auch bei der Vernehmung des Hamburger Gauleiters Karl Kaufmann im Nürnberger Prozess zitiert. Die Weisung erging an die Befehlshaber der Ordnungspolizei (BdO) und Sicherheitspolizei (BdS) und sollte nachgeordneten Dienststellen sowie den Gauleitern der NSDAP mündlich zur Kenntnis gebracht werden. Ernst Kaltenbrunner, der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, bekräftigte diese Weisung am 5. April 1944 und gab bekannt, dass Himmler für Personen, die sich aus „falsch verstandenem Mitleid gegenüber gefangengenommenen feindlichen Fliegern würdelos verhalten“,Runderlass vom 5. April 1944 (Nürnberger Dokument PS-3855), zitiert bei: Mallmann: „Volksjustiz“. 2005, S. 206. in leichten Fällen „Schutzhaft“ nicht unter 14 Tagen, in schweren Fällen Einweisung in ein Konzentrationslager angeordnet habe. Seitens der NSDAP ließ Martin Bormann Ende Mai 1944 in einem geheimen Rundschreiben an die Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter der Partei wissen:
Bormanns Rundschreiben sollte mündlich den Ortsgruppenleitern zur Kenntnis gegeben werden. Der Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann bestätigte im Nürnberger Prozess, es gehe „klar aus dem Wortlaut“Aussage Kaufmanns. Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 79. des Rundschreibens hervor, dass zur Nichteinmischung beim Lynchen von Fliegern ermutigt werden sollte. Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, sprach im Juli 1944 von „Selbsthilfe der Bevölkerung“ und hielt es für parteiisch, wenn Soldaten alliierte Flieger schützen würden: „Kein deutscher Volksgenosse kann für ein solches Verhalten unserer bewaffneten Macht Verständnis haben“, so Keitel.Überliefert in einem Runderlass der Luftgaukommandos VI/Ia (Nürnberger Dokument NOKW-3060), zitiert bei: Mallmann: „Volksjustiz“. 2005, S. 207. Noch im Februar und März 1945 gab der südwestfälische Gauleiter Albert Hoffmann einen Befehl heraus, der alliierte Piloten dem „Volkszorn“ ausliefern sollte.Ralf Blank, Gauleiter Albert Hoffmann und sein Fliegerbefehl.
Zahlen und Täter Die genaue Zahl der Morde an alliierten Fliegern ist nicht bekannt. Nachgewiesen sind 225 Fälle, die Gesamtzahl wird auf 350 geschätzt.Zahlenangaben bei Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 75 f. Weitere 60 Flieger wurden misshandelt, ohne dabei zu Tode zu kommen. Auch in Österreich wurden mindestens 100 Flieger gelyncht. science.orf.at, abgerufen am 16. April 2015. Die ersten dokumentierten Fälle ereigneten sich im Zusammenhang mit den Bombenangriffen auf Hamburg, der „Operation Gomorrha“, am 25. Juli 1943 in der Nähe von Lübeck. Für den Juli 1944 sind 24 Fälle von Tötungen und elf Misshandlungen dokumentiert. Bis Januar 1945 sanken die Zahlen leicht, die meisten Fälle traten im März 1945 mit 37 Morden und zwei Misshandlungen auf. Regionale Schwerpunkte waren Hessen, die Gegend südlich von Wolfsburg und das Ruhrgebiet. Im Ruhrgebiet häuften sich die Fälle nicht während des Höhepunktes der britischen Luftangriffe zwischen März und Juli 1943 („Battle of the Ruhr“), sondern im Oktober 1944.
Der Gauleiter Westfalen-Süd, Albert Hoffmann, sanktionierte am 25. Februar 1945 das Verhindern der Lynchjustiz an abgeschossenen alliierten Jagdbomberpiloten (Jabo). Es erging ein Runderlass an alle Polizeidienststellen im Gaugebiet:
Hinsichtlich der Täter lassen sich zwei Hauptgruppen erkennen: Lokale Vertreter der NSDAP und Angehörige von Kriminalpolizei und Gestapo.Zu den Tätergruppen siehe Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 80 ff. Insbesondere NSDAP-Kreisleiter und ihre Vertreter waren unmittelbar an den Fliegermorden beteiligt. Bei Angehörigen der Polizei sind die meisten Täter in den Reihen der Kriminalpolizei und Gestapo zu finden. Ortspolizisten waren in Einzelfällen für Tötungen verantwortlich, häufiger für Misshandlungen unmittelbar nach Festnahme. In vereinzelten Fällen wurden die Morde von Soldaten der Wehrmacht verübt. Die örtliche Bevölkerung war bei einer Reihe von Fliegermorden beteiligt. Hier sind Fälle von Übergriffen durch einen „wütenden Mob“ wie auch die Exzesstaten Einzelner dokumentiert. Die Historikerin Barbara Grimm kommt zu folgender Einschätzung:
Beispiele Auf Anordnung des NSDAP-Kreisleiters Benedikt Kuner wurden am 21. Juli 1944 in Schollach im Hochschwarzwald fünf amerikanische Flieger nach einem Fallschirmabsprung erschossen. bei Justiz und NS-Verbrechen.
Im Saarland ordnete der Saarbrücker Polizeipräsident Fritz Dietrich im August 1944 die Erschießung abgesprungener amerikanischer Piloten an. Die Flieger befanden sich im Gewahrsam mehrerer Polizeireviere, wurden von Angehörigen der 85. SS-Standarte abgeholt und in den Wäldern erschossen.Mallmann: „Volksjustiz“. 2005, S. 208; bei Justiz und NS-Verbrechen.
mini|Gedenkstein auf Borkum Bei den Fliegermorden auf der Nordseeinsel Borkum wurden am 4. August 1944 sieben Angehörige der Besatzung eines notgelandeten US-Bombers von Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes mit Schaufeln geschlagen, ehe ein unbeteiligter deutscher Soldat die gesamte Besatzung mit seiner Pistole erschoss. Die Wachen der Marine schritten nicht ein.Mallmann: „Volksjustiz“. 2005, S. 208; Zusammenfassungen der Urteile bei Justiz und NS-Verbrechen: , ; englische Übersetzung eines Berichtes der Borkumer Zeitung vom 5. August 2003. Seit 2003 gibt es einen Gedenkstein. Bei der offiziellen Feierstunde waren zwei ehemalige Besatzungsmitglieder des Bombers anwesend. Diese beiden hatten überlebt, weil sie vor der Notlandung des Flugzeuges abgesprungen waren.Case No. 12-489 und Case No. 12-485 betreffen die sieben Morde.
In Rüsselsheim wurden am 26. August 1944 sechs US-Flieger ermordet, zwei weitere wurden schwer verletzt. Die Piloten waren zuvor über Norddeutschland abgeschossen worden und sollten per Eisenbahn in das Durchgangslager Oberursel gebracht werden. In der Nacht zuvor hatte die Royal Air Force einen schweren Bombenangriff auf Rüsselsheim geflogen, der u. a. die dortige Eisenbahnstrecke unterbrach. Deshalb wurden die US-Piloten zu Fuß durch die Stadt geführt. Die deutschen Wachsoldaten schritten nicht ein, als die Gefangenen mit Steinen und Dachziegeln beworfen und mit Knüppeln, Schaufeln und Hämmern geschlagen wurden. Als die Gefangenen regungslos am Boden lagen, erschoss der NSDAP-Ortsgruppenleiter vier von ihnen. Zwei Fliegern gelang später schwerverletzt die Flucht, da sie sich tot gestellt hatten. Berufe der Täter waren Hausfrau, Arbeiter, Bauer und Wirt. Fünf der Täter wurden am 10. November 1945 im Gefängnishof von Bruchsal gehenkt. Am 31. August 2004 wurde in Rüsselsheim ein Mahnmal zur Erinnerung an die Morde eingeweiht.Zu Rüsselsheim siehe: Mallmann: „Volksjustiz“. 2005, S. 208. Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 81. Zusammenfassung von Urteilen bei Justiz und NS-Verbrechen: , , .
Volker Breidecker: Jagdszenen am Untermain. In: Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2010.
Am 10. September 1944 wurde der USAAF-Jagdflieger Major John R. Reynolds über Ingolstadt abgeschossen. Zur Vermeidung ziviler Opfer zog er mit seiner abstürzenden P-51 „Mustang“ noch über ein Wohnhaus weg und stieg erst in 50 Meter Höhe mit dem Fallschirm aus. Bei der Landung verletzte er sich leicht und wurde von der Polizei gefangen genommen. Unter einem Vorwand ließ sich der Ingolstädter NSDAP-Kreisleiter Georg Sponsel, ein fanatischer Nazi, den Kriegsgefangenen übergeben und erschoss ihn.Christian Silvester: Major Reynolds’ Überleben und Sterben. Donaukurier, 20. September 2012.
Ungefähr am 29. September 1944 wurde ein amerikanischer Flieger kurz nach seiner Landung per Fallschirm bei Bad Neustadt an der Saale aufgegriffen und in die örtliche Polizeistation von Bastheim gebracht. Am gleichen Tag wurde der Flieger vom NSDAP-Kreisleiter und seinem Stellvertreter abgeholt und wenig später von hinten erschossen, so dass behauptet werden konnte, der Amerikaner sei „auf der Flucht erschossen“ worden.Grimm: Lynchmorde. 2007, S. 81, bei Justiz und NS-Verbrechen.
mini|Stolperstein für Cyril William Sibley