Das Justizgebäude am Appellhofplatz ist ein historisches Gebäude in Köln-Altstadt-Nord am Appellhofplatz. Das verändert erhaltene Gebäude steht seit dem 22. Dezember 1983 unter Denkmalschutz.

Geschichte Das Gerichtsgebäude steht beispielhaft für die Rechtsentwicklung im Rheinland, beginnend mit dem Französischen Recht (Code civil) unter Napoleon über das Rheinische Recht in Preußen bis hin zu unserer heutigen Rechtsordnung. Diese Rechtsentwicklung lässt sich auch heute noch an der Architektur nachvollziehen. Die Straßenbenennung „Appellhofplatz“ und die heute noch übliche Kurzbezeichnung „Appellhof“ für das Gerichtsgebäude gehen zurück auf den Rheinischen Appellationsgerichtshof. Die Einrichtung dieses Berufungsgerichts wurde 1819 in Köln erforderlich, nachdem der Wiener Kongress 1815 die Rheinlande Preußen zugesprochen und der preußische König Friedrich Wilhelm III. die Fortgeltung der bis dahin geltenden Napoleonischen Gesetzesbücher als Rheinisches Recht gebilligt hatte.Dieter Strauch: Französisches Recht im Rheinland in: Dieter Strauch / Joachim Arntz / Jürgen Schmidt-Troje (Hrsg.), Der Appellhof zu Köln - Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bouvier Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-416-03024-9, S. 30–31. Dadurch stellte sich seinerzeit die Frage nach dem Sitz eines Berufungsgerichts für den Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Köln als schon damals größte Stadt in den Rheinlanden und zentral gelegen bot sich hierfür an.

Erstes Bauwerk mini|Der Rheinische Appellationsgerichtshof zu Cöln (1826) Da Preußen sich weigerte, finanzielle Belastungen für den Sonderweg des Rheinischen Rechts zu übernehmen und dabei zutreffend von einem großen Interesse Kölns an dem prestigeträchtigen Berufungsgericht ausging, erklärte sich die Stadt Köln – unterstützt durch einen erheblichen Zuschuss der örtlichen Handelskammer – nach längeren Verhandlungen bereit, für das neue Gerichtsgebäude sowohl das Grundstück zu stellen als auch die Baukosten fast ganz alleine zu tragen.Adolf Klein, Die rheinische Justiz und der rechtsstaatliche Gedanke in Deutschland, in: Josef Wolffram/Adolf Klein (Hrsg.), Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden, Wienand Verlag, Köln 1969, S. 154 Der „Rheinische Appellationsgerichtshof zu Cöln“ entstand nach Plänen von Regierungsbaumeister Johann Peter Weyer, der am 20. Juni 1819 die ersten Grundrisse für das halbkreisförmige Gerichtsgebäude vorlegte. Im Jahre 1824 begannen die Bauarbeiten für dieses Justizgebäude in bester Innenstadtlage auf dem Gelände von zwei früheren Klöstern, nämlich auf dem Grundstück des 1805 abgebrannten Augustinerinnenklosters „Zum Lämmchen“ sowie im Weingarten des ehemaligen, 1802 im Rahmen der Säkularisation niedergelegten Zisterzienserinnenklosters St. Mariengarten an der gleichnamigen Gasse.Dieter Strauch, Französisches Recht im Rheinland, in: Dieter Strauch/Joachim Arntz/Jürgen Schmidt-Troje (Hrsg.), Der Appellhof zu Köln - Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bouvier Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-416-03024-9, S. 32–33, dort Fn. 85-90 Das neue Justizgebäude wurde am 6. November 1826 seiner Bestimmung übergeben. Im Volksmund wurde das Gebäude des Appellationsgerichtshofs schon bald verkürzt „Appellhof“ genannt, auch für den südlich hiervon gelegenen Platz setzte sich der Name durch und wurde schließlich als offizielle Straßenbezeichnung übernommen. Ein Plan zur Verschönerung der Umgebung wurde am 6. Juli 1825 vorgelegt.

Das Gebäude nahm neben dem Rheinischen Appellationsgerichtshof fast die gesamte weitere Kölner Justiz auf. Anders als das Preußische Recht mit seinem Aktenprozess hatte das Rheinische Recht die fortschrittlichen Verfahrensgrundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit aus der Franzosenzeit übernommen. Gericht und Prozessbeteiligte sollten im Interesse ungefilterter Sachverhaltsermittlungen und damit der Wahrheitsfindung unmittelbar miteinander sprechen können, die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren bis zum Urteilsspruch sollte für jedermann transparent sein. Deshalb boten fünf große Sitzungssäle schon in diesem Vorgängerbau am Appellhofplatz dem interessierten Publikum die Möglichkeit, in das Gericht zu kommen und die mündlich verhandelten Prozesse zu verfolgen.Petra Leser, Die Baugeschichte des Rheinischen Appellationsgerichtshofes in Köln, in: Udo Mainzer/Petra Leser (Hrsg.), Architektur-Geschichten, J.P. Bachem Verlag, Köln 1996, ISBN 3-7616-1281-8, S. 183 ff.

Die Zuständigkeit des Rheinischen Appellationsgerichtshofs als Berufungsinstanz reichte von Saarbrücken über Trier, Koblenz, Köln und Düsseldorf bis nach Kleve am Niederrhein. Damit verfügte Köln als größte Stadt der Rheinlande über die so dringlich gewünschte bedeutsame Provinzialinstitution.Adolf Klein, Die rheinische Justiz und der rechtsstaatliche Gedanke in Deutschland, in: Josef Wolffram/Adolf Klein (Hrsg.), Recht und Rechtspflege in den Rheinlanden, Wienand Verlag, Köln 1969, S. 147 ff. Die Ausweitung der Rechtsmaterie durch die Reichsjustizgesetze von 1879 sowie der sprunghafte Bevölkerungszuwachs in Köln durch die beginnende Industrialisierung ließen den Weyer-Gerichtsbau schließlich für die Bedürfnisse einer Großstadt zu klein werden.

Zweites Bauwerk mini|Appellhofplatz – Appellationsgericht (um 1900) Deshalb wurde nach Abbruch des alten Gebäudes in zwei Bauabschnitten von 1884 bis 1893 das heutige, erheblich größere Justizgebäude an gleicher Stelle für das Königliche Oberlandesgericht (also das umbenannte Appellationsgericht), das Landgericht und die Staatsanwaltschaft neu errichtet.

Die Planer, die Regierungsbauräte Paul Thoemer und Rudolf Mönnich, legten wie ihr Vorgänger Weyer besonderen Wert auf ein großzügiges Raumangebot für die Öffentlichkeit und leichte Zugänglichkeit für Zuhörer. Der Einweihung des nördlichen Gebäudeflügels im September 1887 folgte ein südlicher Flügel, der allein Baukosten von 1,48 Millionen Mark verschlang. Das im Stil niederländischer Renaissance erbaute konkave Gerichtsgebäude wurde am 8. Juli 1893 seiner Bestimmung übergeben.Centralblatt der Bauverwaltung, Band 13, Nr. 28, 1893, S. 295 Die von Festrednern der Einweihungsfeier im Schwurgerichtssaal, darunter der Justizminister von Schelling, geäußerte Hoffnung, dass das neue Dienstgebäude „dem stets wachsenden Verkehr der in neuem gewaltigen Aufblühen begriffenen Stadt für die nächsten Jahrzehnte vollauf genügen“ werde, erfüllte sich nicht – trotz der zur Entlastung Kölns in 1906 erfolgten Gründung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.Adolf Klein / Kurt Pilling: Vom Praetorium zum Paragraphenhochhaus - Ein Blick auf 2000 Jahre Kölner Justizgeschichte, Wienand Verlag, Köln 1986, ISBN 3-87909-165-X, S. 47–48 Die Folge war die teils provisorische Unterbringung von Amtsgericht und Landgericht Köln in bis zu zehn verschiedenen angemieteten Gebäuden.Joachim Arntz: Der Appellhof zu Köln - Daten und Fakten in: Dieter Strauch / Joachim Arntz / Jürgen Schmidt-Troje (Hrsg.), Der Appellhof zu Köln - Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bouvier Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-416-03024-9, S. 53

Deshalb zogen das Oberlandesgericht sowie die Zivilkammern des Landgerichts im Oktober 1911 in einen ebenfalls von Paul Thoemer entworfenen Gerichtsneubau, das Justizgebäude am Reichensperger Platz.Franzjosef Ploenes: Justiz ohne Raum in: Adolf Klein / Günter Rennen (Hrsg.), Justitia Coloniensis, Greven Verlag, Köln 1981, ISBN 3-7743-0192-1, S. 320–322 Danach diente der Appellhof bis April 1981 ausschließlich der Strafjustiz. Es war diese Zeit, die für die Kölner Bevölkerung das Bild von „ihrem“ Appellhof prägte. Spektakuläre Prozesse, bei denen insbesondere vor dem Schwurgericht über Schuld oder Unschuld angeklagter Mörder, Giftmischerinnen oder Räuber befunden wurde, lockten Massen von Zuschauern in die großen Sitzungssäle. Die Kölner Zeitungen berichteten teilweise in Extra-Ausgaben aus dem Appellhof.

Neuzeit miniatur|Südfassade mit Haupteingang am Appellhofplatz miniatur|Schauseite: Burgmauer Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahre 1933 tagten im Appellhof bis 1945 so genannte „Sondergerichte“. Sie konnten praktisch ohne Bindung an Recht und Gesetz im Sinne des Naziregimes urteilen und taten dies in sich steigerndem Maße auch: Bis zum Kriegsende wurden im Appellhof durch diese Sondergerichte über 120 politisch motivierte Todesurteile gefällt, teilweise aus nichtigem Anlass mit dem einzigen Ziel der Abschreckung.Adolf Klein: Hundert Jahre Akten - Hundert Jahre Fakten in: Adolf Klein / Günter Rennen (Hrsg.), Justitia Coloniensis, Greven Verlag, Köln 1981, ISBN 3-7743-0192-1, S. 89–194 Die vereinzelt vertretene These (z. B. durch eine frühere Version dieser Seite), dass ein unterirdischer Gang das Justizgebäude mit der gegenüber gelegenen Gestapo-Zentrale im EL-DE-Haus verbunden habe, ist durch keine überprüfbaren Quellenangaben belegt. Insbesondere existieren – soweit ersichtlich – keine Veröffentlichungen, wonach in einem dieser beiden Gebäude Spuren des angeblichen Gangs gefunden worden wären. Solche Spuren hätte man aber ggf. finden müssen, etwa bei den in den beiden Gebäuden in den letzten Jahren erfolgten Kellersanierungen oder bei dem U-Bahn-Bau in der Neven-DuMont-Straße.

Nach einer teilweisen Zerstörung durch Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude ab 1945 ohne seine zuvor vorhandenen Dachtürme und seinen reichen Fassadenschmuck mit einfachen Materialien und in einer schlichten Optik wieder aufgebaut. Seit April 1981 sind das Verwaltungsgericht Köln und seit November 1995 auch das Finanzgericht Köln im Gebäudekomplex am Appellhofplatz untergebracht. Zuvor waren bereits einige Senate des Finanzgerichts im Appellhof als Nebenstelle des FG mit Hauptsitz in der Adolf-Fischer-Straße ansässig. Das traditionsreiche Justizgebäude kommt bis heute ohne eine Hausnummer aus. Die Straßenbezeichnung, nach der auch eine U-Bahn-Station vor Ort benannt ist, reicht zur Lokalisierung.

Dass sich die Kölner Bevölkerung der rechtsstaatlichen Tradition ihres ältesten Gerichtsgebäudes durchaus bewusst ist, zeigte sich, als 1985 nach dem Tod von Heinrich Böll die für Straßennamen zuständige Bezirksvertretung den Appellhofplatz in Heinrich-Böll-Platz umbenennen wollte. Dem lag wohl auch das erstaunliche Missverständnis einiger Bezirksvertreter zugrunde, dass sich der Name von einem Ort militärischer Appelle ableite.Adolf Klein/Kurt Pillmann, Vom Praetorium zum Paragraphenhochhaus - Ein Blick auf 2000 Jahre Kölner Justizgeschichte, Wienand Verlag, Köln 1986, ISBN 3-87909-165-X, S. 81; Joachim Arntz, Der Appellhof zu Köln - Daten und Fakten, in: Dieter Strauch/Joachim Arntz/Jürgen Schmidt-Troje (Hrsg.), Der Appellhof zu Köln - Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bouvier Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-416-03024-9, S. 55 Die drohende Auslöschung der Erinnerung an den Rheinischen Appellationsgerichtshof aus dem Straßenverzeichnis und damit an das den Preußen abgetrotzte fortschrittliche Rheinische Recht trieb nicht nur Kölner Juristen auf die Barrikaden. Bei einer Meinungsumfrage wurde die Umbenennung nur von 17 Prozent der Kölner Bürger unterstütztUmfrage der "Kölnische Rundschau", Artikel vom 24. Oktober 1985 und scheiterte letztlich im Stadtrat.Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 28. Januar 1986, in Kölnische Rundschau vom 29. Januar 1986, zitiert nach Dieter Strauch/Joachim Arntz/Jürgen Schmidt-Troje (Hrsg.), Der Appellhof zu Köln - Ein Monument deutscher Rechtsentwicklung, Bouvier Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-416-03024-9, S. 123

Architektur