mini|Gerichtsgebäude Scharnhorststraße 42, Foto von 2018 Das Arbeitsgericht Stendal, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier sachsen-anhaltischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in Stendal in der Scharnhorststraße 42.Anschrift. Website des Landes Sachsen-Anhalt. Abgerufen am 30. Dezember 2012.

Das Arbeitsgericht Stendal ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Stendal, dem Altmarkkreis Salzwedel und dem Landkreis Jerichower Land zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte Dem Arbeitsgericht Stendal sind das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Magdeburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Magdeburg als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg. In Stendal entstand das Arbeitsgericht Stendal. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bismarck, Jerichow, Sandau, Stendal und Tangermünde. Es bestanden jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 117), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Stendal wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende wurden in Sachsen-Anhalt mit dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991 wieder Arbeitsgerichte gebildet. Dabei wurde das Arbeitsgericht Stendal wieder neu gebildet.Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991, Digitalisat

Siehe auch Liste deutscher Arbeitsgerichte Liste der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt

Weblinks Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Stendal Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Stendal

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Stendal) Stendal Stendal Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1946 Kategorie:Aufgelöst 1963 Kategorie:Gerichtsgründung 1991