mini|hochkant=1.3|Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Die Fachhochschule (FH) ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.vgl. die deutschen Hochschulgesetze der Länder. Bspw. BerlHG i. d. F. vom 12. Juli 2007, § 4 (3); dazu auch: Hannes Berger, Lukas C. Gundling: Hochschulpolitik und Hochschulrecht. Am Beispiel des Landes Thüringen. Dr. Kovac, Hamburg 2015, ISBN 978-3-8300-8622-2, S. 86 f. Fachhochschulen führen zunehmend auch die Bezeichnungen Hochschule (HS), Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW), Technische Hochschule (TH) sowie die entsprechende englischsprachige Bezeichnung .
Studium
Studienmöglichkeiten Das Studienangebot von Fachhochschulen erstreckt sich über ingenieur-, natur-, sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche sowie technische und gestalterische Studiengänge sowie Studiengänge aus dem Bereich des Gesundheitswesens. Das Studium an einer Fachhochschule wird mit einem „Hochschulgrad“ beziehungsweise „akademischen Grad“ abgeschlossen; anfangs war es die akademische Graduierung der Berufsbezeichnung, z. B. graduierter Ingenieur (Ing. (grad.)), graduierter Betriebswirt (Betriebswirt (grad.)), später wurde mit dem Diplom graduiert, z. B. Diplom-Ingenieur (Fachhochschule), Dipl.-Ing. (FH). Jeder FH-Abschluss stellt eine allgemeine Hochschulreife dar und ermöglicht das Universitätsstudium in einem beliebigen Fachbereich. Mit dem Bologna-Prozess und der Hochschulreform bieten Fachhochschulen und Universitäten gestufte akademische Bachelor- und Master-Abschlüsse in akkreditierten Studiengängen an, deren Abschlüsse unabhängig von der besuchten Hochschule gleichrangig sind.Lukas Gundling: Status und Aufgaben von Hochschulen. Eine Skizze aus hochschulrechtlicher Sicht. In: Forum Wissenschaft 3/2023, Themenheft: Von der FH zur HAW. Betrachtungen zum Hochschulsystem, S. 14–17.Hans-Hennig von Grünberg, Christian Sonntag: 50 Jahre Fachhochschule: Über das langsame Entstehen eines neuen Hochschultyps. In: Ordnung der Wissenschaft 2/2019. S. 157–168.
Voraussetzungen Das Studium an einer Fachhochschule setzt eine Hochschulzugangsberechtigung voraus, in der Regel eine (allgemeine oder fachgebundene) Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Seit 2009 gilt als Zugangsvoraussetzung für ein Studium an einer Hochschule auch eine berufliche Qualifizierung, z. B. als Meister, als Absolvent zweijähriger Fachschulen oder durch eine besondere Zugangsprüfung sowie verschiedene gleichgestellte Fortbildungsberufe. Näheres regelt der Beschluss der Kultusministerkonferenz mit dem Titel Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung.Zugang zu den Hochschulen für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Zusätzlich ist häufig, je nach Studiengang, der Nachweis eines einschlägigen Vorpraktikums, einer abgeschlossenen fachspezifischen Berufsausbildung oder eines einjährigen Fachpraktikums, z. B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule, nachzuweisen.
Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) waren bisher in der Regel nur für den öffentlichen Dienst (Anwärter des gehobenen Dienstes) zugänglich, allerdings haben sich inzwischen einige FHöVs für alle Studienbewerber geöffnet (z. B. Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg).
Diplomstudiengänge Das Fachhochschulstudium hatte anfangs eine Regelstudienzeit von 6 bis 7 Semestern, zuletzt von 8 Semestern, und in Ausnahmefällen waren auch Regelstudienzeiten von 6 oder 7 Semestern möglich. Mit dem Abschluss des Studiums wurde ein akademischer Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und zuletzt mit dem Zusatz (Fachhochschule) bzw. (FH) verliehen,vgl. Hochschulrahmengesetz (HRG) beispielsweise Diplom-Ingenieur (Fachhochschule), Dipl.-Ing. (FH). Der akademische Grad darf nur entsprechend dem Wortlaut gemäß der Diplomurkunde geführt werden.vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 35
Das Fachhochschulstudium schließt mindestens ein Praxissemester ein, ein Vorpraktikum vor Studienbeginn ist obligatorisch, um betriebliche Abläufe in der Praxis kennenzulernen. Die Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit) kann auch in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen oder einer Behörde erarbeitet werden.
Im Rahmen von Gesamthochschulmodellen (Hessen, Nordrhein-Westfalen) gab es gestufte Studiengänge, in deren Rahmen die fachgebundene Hochschulreife erworben werden konnte, um danach mit einem Diplom II-Abschluss (Universitätsabschluss) abzuschließen.
Bachelor- und Masterstudiengänge Nach Hochschulrahmengesetz (HRG) können seit 1998 „gestufte Studiengänge“' mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt werden. Diese müssen an allen Hochschulen zur Qualitätssicherung bei unabhängigen Akkreditierungsagenturen akkreditiert werden. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden die Studiengänge auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und Berufsrelevanz geprüft. Zwischenzeitlich wurden „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ von der Kultusministerkonferenz beschlossen.
Die Anforderungen und Abschlüsse sind dabei für alle Hochschularten gleich und es erfolgt keine Differenzierung nach der Hochschulart für Studiengänge, Regelstudienzeit oder Abschlussbezeichnungen.
Die Regelstudienzeit beträgt für alle Hochschularten in einem Bachelor-Studiengang 6 bis 8 Semester, für einen Master-Studiengang 2 bis 4 Semester. Masterstudiengänge sind überwiegend als konsekutiver Studiengang auf einen passenden Bachelorstudiengang abgestimmt, die Regelstudienzeit beträgt dann insgesamt 10 Semester.
Promotionsrecht Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen haben normalerweise kein eigenes Promotions- und auch kein Habilitationsrecht.vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 28 oder Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64.Klaus Herrmann: Promotionsrecht der Fachhochschulen, Wissenschaftsrecht (WissR) 47 (2014), 237–266. Allerdings obliegt die Verleihung des Promotionsrechts den deutschen Ländern. Ihnen kommt dabei in den verfassungsrechtlichen Grenzen der Wissenschaftsfreiheit die Möglichkeit zu, auch den Fachhochschulen ein Promotionsrecht zuzuweisen.Lukas C. Gundling: Zur Verleihung des Ph.D.-Grades an deutschen Hochschulen. Ein kurzer Ländervergleich. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), Heft 1/2021, S. 12 f. (online).
Zugang zur Promotion an Universitäten Masterabsolventen einer Fachhochschule können grundsätzlich an einer Universität oder anderen Hochschulen mit Promotionsrecht promoviert werden und sich habilitieren. Der Masterabschluss einer Fachhochschule unterscheidet sich formal nicht von dem einer Universität und ermöglicht als Regelvoraussetzung grundsätzlich die Promotionszulassung an einer Universität ohne zusätzliche Voraussetzungen. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob die entsprechende Promotionsordnung der Universität besondere Bedingungen an Absolventen eines Masters einer Fachhochschule stellt. Die Diplom-Absolventen von Fachhochschulen aller Hochschularten werden in vielen Fällen ebenfalls zur Promotion zugelassen. Dabei sind in der Regel vorab im Rahmen eines individuell ausgestalteten „Eignungsfeststellungsverfahrens“ zusätzliche Studienleistungen zu erbringen und Eignungsprüfungen zu bestehen, was mehrere Semester dauern kann.Übersicht in: Ansgar Keller: Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen. 10. Auflage. Univ-Verlag der TU, Berlin 2010/2011, ISBN 978-3-7983-2228-8.
Kooperative Promotion Promovierte Professoren an Fachhochschulen können bei Promotionsvorhaben (prinzipiell) kooperativ mit Universitäten oder Hochschulen mit Promotionsrecht in allen 16 Bundesländern als Betreuer, Gutachter und Prüfer agieren. Hierbei sind die jeweiligen Promotionsordnungen universitätsspezifisch. Fast alle staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen arbeiten mit Universitäten sowie anderen Hochschulen mit Promotionsrecht zusammen, um kooperative Promotionen durchzuführen. Dabei findet die Forschungstätigkeit (vorrangig) in Einrichtungen der HAW / Fachhochschule statt und wird von dort ansässigen Professoren begleitet. Die eigentliche Promotion (Prüfung der wissenschaftlichen Arbeit, offizielle Betreuung und die Verleihung des Doktorgrades) wird allerdings formal von Seiten der kooperierenden Universität geführt.
Eigenständiges Promotionsrecht der Fachhochschulen Die Entwicklungen der Bologna-Reform, insbesondere die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, führen dazu, dass auch Fachhochschulen beginnen, sich mit einem eigenen Promotionsrecht zu beschäftigen. Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KSB) richtete zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses das Promotionskolleg „Soziale Professionen und Menschenrechte“ ein. Das Kolleg startete im Januar 2010. auf der Website der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, abgerufen am 14. Februar 2012. Die schleswig-holsteinische Landesregierung plante, das Promotionsrecht den Fachhochschulen ab dem Jahr 2015 zu verleihen, was von Kritikern als Schwächung des Wissenschaftssystems gesehen wurde.zeit.de Stattdessen wurde ein Promotionskolleg für Fachhochschulabsolventen mit der Universität Kiel eingerichtet.Doktortitel für FH-Absolventen: Uni Kiel bremst Promotionsrecht aus, Meldung von shz.de vom 21. Oktober 2020.
mini|270px|Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fulda
Seit 2016 sieht das Hessische Hochschulgesetz ein zeitlich befristetes Promotionsrecht für Fachhochschulen in einzelnen Fachbereichen dann vor, wenn dieser Fachbereich seine Forschungsstärke nachgewiesen hat.§ 4 Abs. 3 Hessisches Hochschulgesetz. Dazu müssen mindestens 12 Professuren eines Fachbereichs als forschungsstark (Publikationen, Drittmittel etc.) ausgewiesen sein.Promotion an Fachhochschulen auf hs-fulda.de (zuletzt abgerufen am 25. Februar 2021). Als erste Fachhochschule hat 2016 die Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Fulda das Promotionsrecht erhalten. 2021 verfügen vier Fachbereiche an drei Fachhochschulen in Hessen das Promotionsrecht. Neben der Hochschule Fulda, die über zwei Fachbereiche mit Promotionsrecht verfügt (Fachbereich Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Globalisierung, Europäische Integration und Interkulturalität sowie Public Health), ist der Hochschule Darmstadt das Promotionsrecht für Nachhaltigkeitswissenschaften zugesprochen und der Technischen Hochschule Mittelhessen für Life Science Engineering.Überblick der internen Promotionszentren auf haw-hessen.de (zuletzt abgerufen am 25. Februar 2021). Daneben gibt es noch drei hochschulübergreifende Promotionszentren: Angewandte Informatik (Hochschule Darmstadt, Hochschule Fulda, Hochschule RheinMain und Frankfurt University of Applied Sciences), Mobilität und Logistik (Hochschule Fulda, Hochschule RheinMain und Frankfurt University of Applied Sciences) sowie Soziale Arbeit (Hochschule Darmstadt, Hochschule Fulda, Hochschule RheinMain und Frankfurt University of Applied Sciences).Überblick der hochschulübergreifenden Promotionszentren auf haw-hessen.de (zuletzt abgerufen am 25. Februar 2021).