mini|(Preußisch-)Kurmärkische Landwehr 1813 Landwehr ist ein Begriff aus dem Militärwesen, der je nach Staat oder Gebiet unterschiedliche Bedeutungen annehmen kann. Häufig geht es um einem stehenden Heer beigeordnete milizartige Verbände oder Einheiten aus Reservisten älterer Jahrgänge.
Deutschland mini|140px|Bayerische allgemeine Landesbewaffnung, 1814 Die Landwehr war neben dem Stehenden Heer ein Teil des Heeres. In einzelnen Ländern gab es zeitweise dafür auch den Begriff Landmiliz, Landsturm oder auch Landfahnen. Ab 1813 verband sich in einigen deutschen Staaten, wie Preußen, Hannover, Hessen und anderen mit der Errichtung der Landwehr die erstmalige Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. In anderen Staaten blieb die Aufstellung der Landwehr jedoch damals noch gleichbedeutend mit der Einziehung von Freiwilligen (Landsturm und Freikorps, freiwillige Jäger) oder irregulären Milizverbänden.
Bayern Die Landwehr im Herzogtum Bayern war im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit eine wichtige militärische Verteidigungseinheit, die vor allem aus landes- und gemeindeeigenen Kräften bestand (Obmannschaften). Sie wurde im Kontext kriegerischer Auseinandersetzungen, wie den spätmittelalterlichen Kriegen (z. B. Bayerischer Krieg 1459–1463), mobilisiert und diente der territorialen Verteidigung sowie der Unterstützung der von den Landesherren bezahlten Söldnerheere. Die Organisation erfolgte auf lokaler Ebene durch Pfleger, Landgerichte, Städte und Dörfer (Obmannschaften), wobei die Landgeistlichkeit eine zentrale Rolle bei der Entgegennahme landesherrlicher Befehle und der allgemeinen Nachrichtenübermittlung spielten. Pfarrer und Vikare waren in der Kriegs- und Verteidigungspolitik eingebunden, indem sie die Bevölkerung beim Landsturm unterstützen, die Fahrzeuge und Waffen bereitstellten und die Landbevölkerung im Kriegsfall mobilisierten. Jüngere Forschungen in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Organisation der dortigen Landwehr nicht nach Gerichtssprengeln organisiert war, sondern nach Kirchenbezirken (wegen der großen Bedeutung der Glocken im Kriegsfall). Letztere dienten als Anlaufpunkte im Krisenfall für die Obmannschaften bzw. die bäuerlichen Landwehreinheiten. Die damit einhergehende militärische Landesverteidigung war eng mit steuerlichen und fiskalischen Maßnahmen verbunden, wie der Erhebung von Absenztaxen für die Landwehr, die in den Landtafeln, Steuerlisten und Matrikelverzeichnissen dokumentiert sind. Insgesamt entwickelte sich das Bayerische Landwehrsystem im Verlauf des späten Mittelalters zu einem bedeutenden Bestandteil der territorialen Herrschaftssicherung und ersten Formen frühneuzeitlicher Verteidigungsstrukturen, die auch die wirtschaftliche und administrative Organisation des Landes beeinflussten. So bildeten die Obmannschaften parallel zu ihrer militärischen Funktion eine zentrale Zelle der landesherrlichen Fiskalverfassung. Nach dem Ende des Alten Reiches, 1809, wurde nach französischem Vorbild eine Nationalgarde mit drei Klassen aufgebaut (1. Klasse: Reservebataillone der Linienregimenter, 2. Klasse: Landwehr, 3. Klasse: Bürgermilitär). Eine bayerische Besonderheit bilden dabei die am Alpenrand aufgestellten Gebirgsschützenkompanien. Die Nationalgarde wurde von 1814 bis 1816 in die Landwehr des Königreichs Bayern umgewandelt. Im Rahmen der Heeresreform von 1868 wurde der Name Landwehr für ältere Jahrgänge der Reserve, für die ältesten wehrpflichtigen Jahrgänge der Begriff Landsturm verwendet. Die Landwehr- und Landsturm-Regimenter wurden noch im Ersten Weltkrieg eingesetzt.
Im Rahmen der Landwehr sind auch die Krieger- und Veteranenvereine zu betrachten. Diese wurden bis 1918 von den bayerischen Militärbehörden überwacht.
Hansestädte mini|140px|Soldat der preußischen Landwehr, 1815. Der Tschako ist britischer Herkunft und wurde mit dem weißen Landwehrkreuz versehen. Die Lübecker Landwehr trug, abweichend von den üblichen Gepflogenheiten, die Bezeichnung Landsturm und stellte das Aufgebot der Lübecker Bürgergarde im ländlichen Umland der Stadt dar. Auch die anderen Hansestädte stellten ab 1813, teils mit russischen und britischen Ausrüstungen, irreguläre Kontingente auf, wie etwa die Hamburger Bürgergarde (ab 1815 das Hamburger Bürgermilitär), die Hanseatische Bürgergarde (errichtet 1813 in Mecklenburg, mit britischen Tschakos) oder ab Oktober 1813 die Hanseatische Legion.
Preußen mini|140px|Landwehrkavallerie 1813 In Preußen wurde die Landwehr nach Scharnhorsts Entwurf durch Verordnung vom 17. März 1813Verordnung über die Organisation der Landwehr vom 17. März 1813. In: PrGS, 1813, 109; hdl:2027/uc1.b3094006 eingeführt. In ihr dienten alle wehrpflichtigen Männer im Alter von 17 bis 40 Jahren, die nicht zu den regulären Einheiten eingezogen wurden oder als Freiwillige Jäger dienten. Je nach Bevölkerungsdichte wurde für jedes Gebiet (Kanton) eine jeweils festgelegte Anzahl an Wehrpflichtigen (Kantonisten) festgelegt. Fanden sich nicht genug Freiwillige, wurde die fehlende Anzahl an Wehrmännern durch Los bestimmt. Obwohl die Landwehreinheiten in der Zeit der Freiheitskriege nur zu Kriegszeiten ausgehoben wurden, waren sie den regulären Militäreinheiten gleichgestellt. Die Ausrüstung und Bewaffnung der Landwehrinfanterie war in den Anfängen 1813 bis 1815 ziemlich mangelhaft, häufig wurden auch nur Piken und Äxte als Waffen geführt, und viele Soldaten hatten keine Schuhe. Die Landwehrkavallerie war bis 1816 grundsätzlich mit Lanzen ausgerüstet. Die zahlreichen Infanterie- und Kavallerieregimenter der preußischen Landwehr wurden damals nach den Herkunftsprovinzen nummeriert. Die Abzeichenfarben an Kragen und Ärmeln des Uniformrockes, der einreihig geknöpften dunkelblauen Litewka sowie der Kopfbedeckung richteten sich ebenfalls nach der Provinz und waren die folgenden: Gelb: Schlesien Weiß: Pommern Schwarz: Westpreußen Mohnrot: Ostpreußen,siehe auch Ostpreußische Landwehr 1813 Kurmark, Neumark Hellblau: Elbprovinz/Magdeburg Grün: Westfalen Krapprot: Rheinprovinzen (erst etwa ab Juni 1815)Carl v Plotho: Der Krieg des verbündeten Europa gegen Frankreich im Jahre 1815. C.F. Amelang, 1818, S. 129; .
Die Achselklappen gaben bei den preußischen Landwehr-Infanterieregimentern durch ihre Farbe das jeweilige Bataillon wieder (I. Weiß, II. Rot, III. Gelb) und trugen zudem häufig die Nummer des Regimentes.
In der preußischen Landwehr dienten, wie auch im Lützowschen Freikorps und der Deutsch-Russischen Legion, ab 1813 einige berühmte Dichter der deutschen Romantik, wie etwa Theodor Körner, Ernst Moritz Arndt, Joseph von Eichendorff und Wilhelm Smets. Zudem bildeten sich nach Aufruf des Königs auch regionale Freiwilligenverbände, wie etwa die Westphälisch-ostfriesische Landwehr.
Nachdem in den Unruhen von 1848/1849 die republikanische Linke große Hoffnungen auf die Landwehr setzte und sogar eine Demokratisierung der Landwehr anstrebte, wurde die Landwehr 1858 im Zuge einer Reform des Militärs geschwächt, was zum Preußischen Verfassungskonflikt führte. mini|140px|Banner der freiwilligen Sachsen, 1814
Sachsen In der Sächsischen Armee wurde 1814/1815 das Banner der freiwilligen Sachsen errichtet, das an den Kopfbedeckungen oder Uniformen, ebenso wie die Landwehr in Hessen und Anhalt, das Landwehrkreuz trug. Es handelte sich allerdings um eine Freiwilligeneinheit. Daneben wurde auch eine Landwehr nach preußischem Vorbild aufgestellt. Daneben gab es 1814 bis 1815 eine königlich sächsische provisorische Infanterie-Brigade (noch in weißer Rheinbund-Uniform mit gelben Rabatten) unter preußischem Kommando sowie eine sächsische Landwehr.
Sachsen-Weimar-Eisenach Auch im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach wurden 1814 freiwillige Jäger-Verbände (schwarz uniformiert, goldene Abzeichenfarbe, Kopfbedeckung mit goldenem Landwehrkreuz) und Landsturm-Einheiten (dunkelgrüne Litewka, rote Abzeichenfarbe) zu Fuß und zu Pferde aufgestellt.
Württemberg Im Königreich Württemberg wurden zu Beginn die vier Begriffe Landwehr, Landmiliz, Landsturm oder Landesausschuss gleichzeitig synonym benutzt. Entsprechende Verbände wurden zu unterschiedlichen Zeiten teilweise nur im Frieden aufgestellt, teilweise auch in Kriegszeiten (im Französisch-Holländischen Krieg (1672–1679), im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697), in den Koalitionskriegen (1792–1795, 1809, 1813)) tatsächlich aufgeboten. Nach 1871 galten die Regelungen des Deutschen Reiches bis 1918.
Siehe auch: Württembergische Armee mini|140px|Hannover: Landwehr 1814–1816
Hannover In der neuen Armee des auf dem Wiener Kongress gegründeten Königreichs Hannover wurden neben den sieben Feldbataillonen der Linieninfanterie und einem Jägerkorps vor allem zahlreiche Landwehrinfanterie-Bataillone aufgestellt, die in englischen Uniformen und gleichgestellt mit regulären englischen Infanterieregimentern in den Schlachten bei Quatre-Bras und der Schlacht bei Waterloo eingesetzt wurden. Die Landwehr war in Bataillonen organisiert, die nach ihrer Herkunft benannt waren, wie etwa Bremervörde, Celle, Hameln, Hildesheim, Hoya, Gifhorn, Goslar, Lüneburg, Nienburg, Osnabrück, Osterode, Peine, Salzgitter, Verden und andere. Später wurde wie in den anderen deutschen Staaten ein Teil der Reserve als Landwehr bezeichnet.
Hessen-Kassel mini|140px|Anhalt: Freiwillige Jäger und Landwehr 1813 Im 1814 neu entstandenen Kurfürstentum Hessen-Kassel wurden 1814 Verbände aus freiwilligen Jägern sowie zwei Landwehr-Infanterie-Regimenter (Uniform: blaue zweireihige Litewka, Abzeichenfarbe Gelb beim 1., Rot (Schwarz) beim 2. Regiment; Tschako nach Rheinbund-Muster mit Überzug und aufgemaltem weißen Landwehrkreuz) errichtet.
Mecklenburg-Strelitz 1814 wurde im Herzogtum Mecklenburg-Strelitz Landwehrinfanterie errichtet, die in einreihiger geknöpfter blauer Litewka, mit aufgenähtem rotem Kreuz auf dem linken Oberarm und preußischem Landwehrtschako uniformiert war.
Anhaltische Herzogtümer und Thüringische Staaten Verschiedene Freiwilligen-Einheiten wurden ab 1813 errichtet, so etwa im Herzogtum Anhalt-Köthen in grüner Litewka mit rotem oder weißem Landwehrkreuz am Kragen und großem „A“ auf dem Filz-Tschako nach englischem Stovepipe-Muster, wie auch bei preußischen Regimentern der Landwehr und Reserve-Infanterie gängig. grosser-generalstab.de
mini|140px|Landwehrregiment Nr. 93 (Anhalt), um 1913 Norddeutscher Bund und Deutsches Reich bis 1918 Am 9. November 1867 wurde die Einrichtung der Landwehr auf das Gebiet des Norddeutschen Bundes, nach § 2 der Reichsverfassung vom 16. April 1871 auf das gesamte Deutsche Reich (mit Ausnahme Bayerns, wo aber ähnliche Regelungen galten) übertragen.
Nach Ableistung der zwei- oder dreijährigen aktiven Dienstzeit im stehenden Heer wurde der Militärpflichtige für mehrere Jahre in die Reserve überführt. Anschließend wurde der Militärpflichtige an die Landwehr überwiesen. Es gab zwei Aufgebote:Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 (Bismarcksche Reichsverfassung). In: Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes, Nr. 16 vom 20. April 1871, S. 63 ff.; digitale-sammlungen.de Aufgebot: Die Wehrpflichtigen gehörten ihm fünf Jahre an. Aufgebot: Die Wehrpflichtigen gehörten ihm drei Jahre lang an.
Im 1. Aufgebot waren jährlich zwei Übungen (Manöver) von drei- bzw. einwöchiger Dauer abzuleisten. Das 2. Aufgebot sollte jährlich zu einer Übung einrücken, die gemeinsam mit dem 1. Aufgebot zu absolvieren war.
Die Landwehrdienstpflicht endete mit dem 31. März des Kalenderjahres, in dem der Militärpflichtige das 39. Lebensjahr vollendete. (Bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gehörte der Militärpflichtige, wie überhaupt alle gedienten und ungedienten Wehrfähigen, dem Landsturm an, der jedoch nur im unmittelbaren Krisenfall aufgerufen werden sollte. Übungen waren im Landsturm nicht mehr abzuleisten.) Die Offiziere der Landwehr wurden meist dem Reserve-Offizierkorps (dieses aufgebaut aus den Einjährig-Freiwilligen) entnommen. grosser-generalstab.de