mini|450px|Verwaltungsgliederung Tschechiens
Die Verwaltungsgliederung der Tschechischen Republik bezeichnet die entsprechend der tschechischen Verfassung bestehenden vertikalen administrativen Strukturen.
Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Obce (Gemeinden, Sg.: obec), welche sind, und in Kraje (Regionen oder Kreise, Sg.: kraj), welche sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.Ústavní zákon č. 347/1997 Sb. o vytvoření vyšších územních samosprávných celků a o změně ústavního zákona České národní rady č. 1/1993 Sb., Ústava České republiky (deutsch Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. über die Herstellung der höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten …, pdf, portal.gov.cz). und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der Okresy (Sg.: Okres) definiert, die damit als Verwaltungseinheiten aufgelöst wurden (diese spielten bis 2017 aber noch für die Behördengliederung und als LAU-1-Ebene (NUTS:CZ) für die amtliche Statistik eine Rolle). Die Aufgabenverteilung in der tschechischen öffentlichen Verwaltung folgt einem Modell mit dualistischer Aufgabenstruktur. Aufgaben, die dem Staat zugeordnet sind, werden auf lokaler Ebene von den Kommunen und Regionen wahrgenommen. Die Kommunen und Regionen verfügen so über einen sogenannten eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis.
Regionen Tschechien wird seit 2000 in 14 höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die als kraj bezeichnet werden. In älterer Literatur wird kraj (slaw. allgemein „Land, Landstrich“) im alt-österreichischen Sinne als „Kreis“ übersetzt (siehe alte Böhmische Kreise, diese waren aber kleiner als die heutigen Kraje), was auch heute noch üblich ist.So die offizielle deutsche Webseite Kreis Südmähren (kr-jihomoravsky.cz). Als deutsche Übersetzungen kommt weiter „Bezirk“ (d. h. im preußischen Sinne eines Regierungsbezirks, also größer als ein [Land-]Kreis) vor. Heute verwendet man beide Ausdrücke aber für die Untergliederung der Kraje, die Okresy, die schon aus der Monarchiezeit her „(politischer) Bezirk“ hießen.In Deutschland und Österreich sind auch historisch bedingt die Ausdrucke Kreis und Bezirk jeweils gegensätzlich besetzt, in Deutschland ist der Regierungsbezirk über dem Landkreis angesiedelt, in Österreich der historische Kreis der Monarchiezeit über dem politischen Bezirk. Sinnvoll ist auch der Ausdruck „Region“, den manche Kraje in ihrer deutschsprachigen Selbstdarstellung verwenden.Die deutsche Übersetzung als „Region“ ist eine Rückübersetzung aus dem Englischen, wo diese Bezeichnung mangels anderer Ausdrücke eingeführt wurde. Die meisten Kraje fingen an, diese Bezeichnung auch als deutsche Übersetzung zu verwenden, was im Deutschen oft zu Verwechslungen mit dem allgemeinen Begriff führt. Diese Bezeichnung ist insofern auch ungünstig, da auch die nächstgrößere Gebietseinheit, die Oblasti als NUTS-2-Ebene, als „Region“ eingedeutscht wurden (sie wurden als , Kohäsionsregionen, dem Sprachgebrauch der EU-Kohäsionspolitik folgend, eingeführt, heute wird die Bezeichnung Oblast gegeben).Für das Wort Oblast fehlt ebenfalls eine einheitliche deutsche Übersetzung; vgl. und Correspondence tables > National structures (EU). ec.europa.eu/eurostat. Auch die Übersetzung „Landesbezirk“ für Kraj propagiert, die die sprachliche Wurzel zum Ausdruck bringt, findet sich.etwa: Alena Vídeňská: Vergleich der tschechischen und deutschen Werbemittel vom Landesbezirk Südmähren. Diplomarbeit, Masarykova univerzita, Brünn 2011, is.muni.cz (PDF; 1,0 MB). Um Verwechslungen auszuschließen, verwendet man auch im Deutschen das Wort Kraj als solches, insbesondere im Eigennamen.Insbesondere darum, da die Kraje selbst keinen substantivischen Namen führen, sondern in der Form Jihočeský kraj („Südböhmischer Kraj“) adjektivisch benannt werden. Man ist also meist gezwungen, den eigentlichen Eigennamen mitzuübersetzten (wenn man Umbildungen wie „[Region] Jihočesko“ vermeiden will). Einzig der Kraj Vysočina („Hochland“) führt einen Namen der ersteren Form, bei dem man die Verwaltungsform weglassen könnte, oder man von „Region Vysočina“ sprechen könnte.
mini|Die Regionen mit Bezug auf die historische Einteilung Tschechiens: Böhmen (grün), Mähren (blau) und Tschechisch-Schlesien (ocker) Die Regionen üben in erster Linie Tätigkeiten der eigenen Selbstverwaltung aus, zudem von der staatlichen Verwaltung übertragene Aufgaben.
Die Region wird von einem Parlament (zastupitelstvo kraje) verwaltet. Weitere Organe sind der Rat (rada kraje), der Hauptmann (hejtman) und das Amt der Region (krajský úřad). Das Parlament besteht je nach Einwohnerzahl aus 45 bis 55 Vertretern. Es entscheidet in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsaufgaben), in Angelegenheiten der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit (Staatsaufgaben) nur, soweit es das Gesetz vorsieht. Der Rat ist das Exekutivorgan der Region und besteht je nach Einwohnerzahl aus neun bis elf Mitgliedern. Mitglieder sind der Hauptmann, sein(e) Stellvertreter und weitere Mitglieder des Rates. Der Rat entscheidet in exekutiven Angelegenheiten der Selbstverwaltungsaufgaben und ist dem Parlament der Region verantwortlich, in Angelegenheiten der übertragenen Staatsaufgaben trifft er Entscheidungen nur, soweit es das Gesetz vorsieht. Der Hauptmann repräsentiert die Region nach außen. Er und seine Stellvertreter werden vom Parlament der Region aus eigenen Reihen gewählt. Das Amt der Region besteht aus dem Direktor und den Mitarbeitern. Es erhält vom Parlament oder vom Rat Aufgaben im Bereich des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltung) und übt im übertragenen Sinne Staatsaufgaben aus. Der Direktor wird vom Hauptmann mit voriger Billigung des Innenministers ernannt.
mini|Karte der Okresy Die Grenzen der Kraje wurden durch die Gebiete der älteren Okresy (Sg. Okres) definiert, die etwa den österreichischen politischen Bezirken und den deutschen Landkreisen entsprechen. Im Gegensatz zu den deutschen Kreisen hatten die Okresy aber keinen autonomen Wirkungsbereich. Okres wird gemäß der österreichischen Verwaltungstradition in Tschechien mit Bezirk übersetzt, heute kommt auch die Übersetzung Kreis vor. Die Okresy sind seit 2003 keine Verwaltungseinheiten mehr. Ihre Kompetenzen wurden teils auf die Regionen, hauptsächlich aber auf die Gemeinden übertragen.
Die Errichtung der Kraje war nach dem Sturz des kommunistischen Regimes im Jahre 1989 politisch umstritten und der heutige Zustand wurde anfangs oft als misslungen angesehen. Kritisiert wurde, dass die Kraje zu klein sind und daher politisch zu schwach. Auch, dass die Grenzen der Kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien übereinstimmen. Diese Abgrenzungen sollten angeblich unter anderem auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die Anfang der 1990er Jahre zum Teil eine Autonomie forderten.
Auflistung der Regionen Name Kürzel Verwaltungssitz Einwohner Einw. / km² Fläche(km²) Gemeinden Karte Hlavní město Praha(Hauptstadt Prag) PR Praha(Prag) 496,03 1 120px Středočeský kraj(Mittelböhmische Region) SČ Praha(Prag) 11.014,73 1.146 120px Plzeňský kraj(Pilsner Region) PL Plzeň(Pilsen) 7.561,08 501 120px Karlovarský kraj(Karlsbader Region) KA Karlovy Vary(Karlsbad) 3.314,55 132 120px Ústecký kraj(Aussiger Region) ÚS Ústí nad Labem(Aussig) 5.334,53 354 120px Liberecký kraj(Reichenberger Region) LI Liberec(Reichenberg) 3.162,96 215 120px Královéhradecký kraj(Königgrätzer Region) KR Hradec Králové(Königgrätz) 4.758,38 448 120px Pardubický kraj(Pardubitzer Region) PA Pardubice(Pardubitz) 4.518,59 451 120px Kraj Vysočina(Region Hochland) VY Jihlava(Iglau) 6.795,63 704 120px Jihočeský kraj(Südböhmische Region) JČ České Budějovice(Budweis) 10.056,88 623 120px Jihomoravský kraj(Südmährische Region) JM Brno(Brünn) 7.196,3 673 120px Olomoucký kraj(Olmützer Region) OL Olomouc(Olmütz) 5.266,77 398 120px Moravskoslezský kraj(Mährisch-Schlesische Region) MO Ostrava(Ostrau) 5.426,98 299 120px Zlínský kraj(Zliner Region) ZL Zlín(Zlin) 3.963,54 304 120px
Quelle:
Gemeinden Die Gemeinden (Sg. obec, Pl. obce) sind . Neben den Selbstverwaltungsaufgaben üben die Gemeinden auch Staatsaufgaben aus. In dieser Hinsicht werden die Gemeinden nach Ausmaß der Ausübung weiter unterschieden. Die Zahl der Gemeinden betrug 6258 zur Volkszählung 2001czso.cz (MS Excel; 2,1 MB). und 6249 zum 1. Januar 2009.czso.cz (MS Excel; 1,1 MB). Sie bilden seit 2017 die die LAU-Ebene der NUTS:CZ-Gliederung.
Die Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich (tschechisch obec s rozšířenou působností, Abk. ORP) und Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s pověřeným obecním úřadem, Abk. OPOU) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen staatlichen Verwaltungstätigkeit (Wahrnehmung der Staatsaufgaben) zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden.
mini|Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere Gemeinden in einem bestimmten Umkreis aus. Die Anzahl der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich beträgt 205. Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt unterscheiden sich von Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich durch einen kleineren Wirkungsumkreis und eine kleinere Anzahl der Staatsaufgaben. Anzahl dieser Gemeinden ist 389.
Die Errichtung der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt wurde im Gesetz Nr. 314/2002 Sb.Gesetz Nr. 314/2002 Sb. über die Festlegung der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt. (Zákon č. 314/2002 Sb., o stanovení obcí s pověřeným obecním úřadem a stanovení obcí s rozšířenou působností). beschlossen. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den beiden Verwaltungseinheiten wurde in der Verordnung des Innenministeriums Nr. 388/2002 Sb.Verordnung Nr. 388/2002 Sb. über die Festlegung der Verwaltungsbezirke der Gemeinden mit erweitertem Wirkungsbereich und der Gemeinden mit beauftragtem Gemeindeamt. (Vyhláška č. 388/2002 Sb., o stanovení správních obvodů obcí s pověřeným obecním úřadem a správních obvodů obcí s rozšířenou působností). durch namentliche Aufführung festgelegt.
Gemeinden können außerdem die Bezeichnung město (Stadt) oder městys (Markt oder Marktflecken) führen. Siehe Liste der Städte in Tschechien und Liste der Městys in Tschechien.
Unterhalb der Gemeindeebene gibt es noch mehr als 13.000 Katastralgemeinden, die jedoch keine Verwaltungseinheiten, sondern Gemarkungen sind.
Entstehung der heutigen Verwaltungsgliederung Die heutige Verwaltungsgliederung Tschechiens entwickelte sich nach der politischen Wende 1989 aus der Verwaltungsgliederung der kommunistischen Tschechoslowakei. Diese Gliederung bestand aus drei Ebenen der Nationalkomitees in den Gemeinden, Bezirken und Kreisen. Die Nationalkomitees wurden ursprünglich als revolutionäre Organe im Zuge der Wiederherstellung des Staates am Ende des Zweiten Weltkriegs gebildet und später mit der kommunistischen Verfassung von 1948 als reguläre Verwaltungsorgane festgelegt. In der Verfassung der ČSSR aus dem Jahre 1960 wurden die Nationalkomitees als Organe verankert, die ausschließlich zur lokalen Ausübung der zentralistischen staatlichen Gewalt dienten und selbst über keine eigene Entscheidungskompetenz verfügten.