mini|Karl Theodor von Dalberg, um 1791, Gleimhaus Halberstadt rahmenlos|zentriert|75px|klasse=skin-invert-image Carl Theodor Anton MariaDalberg unterschrieb mit Carl Reichsfreiherr von und zu Dalberg (* 8. Februar 1744 in MannheimGeht eindeutig aus dem Taufbucheintrag der Mannheimer Pfarrei St. Sebastian hervor; Abb. s. Lit. Konrad M. Färber u. a. (Hrsg.): Regensburg 1994. S. 23Fritz Reuter: Die Dalberg in Worms und Hernsheim, in: Hans-Bernd Spies (Hrsg.): Carl von Dalberg 1744–1817, Aschaffenburg 1994. S. 273–274; † 10. Februar 1817 in Regensburg) war ein deutscher Staatsmann und Kirchenfürst. Als letzter Erzbischof und Kurfürst von Mainz war er kurzfristig, von 1802 bis 1803, auch der letzte Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches. Anschließend war er Fürst von Aschaffenburg und Regensburg, von 1806 bis 1813 Fürstprimas des Rheinbunds und von 1810 bis 1813 Großherzog des von Napoleon geschaffenen Großherzogtums Frankfurt, für das er auf das Fürstentum Regensburg verzichten musste. In seinen weltlichen Fürstentümern entfaltete er eine reformerische Tätigkeit, die viele Spuren hinterließ. Darüber hatte er nicht nur im Bistum Mainz, sondern auch in Konstanz, Worms und Regensburg die Bischofswürde inne. Im Privatleben war Dalberg philosophischer Schriftsteller, Freund der Weimarer Dichter und Mitglied sowie Förderer zahlreicher wissenschaftlicher Akademien.

Überblick über die Ämter und Titel Als Bischof stand Karl (Carl) Theodor von Dalberg den Diözesen Konstanz, Worms, Mainz und Regensburg vor. Als Erzbischof und Kurfürst von Mainz hatte er das damit verbundenen Amt des Reichserzkanzlers inne und stand protokollarisch gleich hinter dem Kaiser. Durch den Reichsdeputationshauptschluss fiel das Kurfürstentum 1803 an Frankreich. Dalberg wurde damals als einziger der geistlichen Kurfürsten mit für ihn neu geschaffenen Fürstentümern entschädigt: mit Aschaffenburg und Regensburg (bis 1810) sowie mit der Grafschaft Wetzlar. Nach der Gründung des Rheinbunds 1806 wurde er dessen Fürstprimas. Dessen Staat wurde um die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main und säkularisierten kirchlichen Besitz im Spessart erweitert.

1808 gründete Dalberg in Aschaffenburg die Karls-Universität, der er als Rektor vorstand. 1810 musste er auf die weltliche Herrschaft in Regensburg verzichten, das an das neue Königreich Bayern fiel. Als Ausgleich wurden ihm die Fürstentümer Fulda und Hanau übereignet. Das für ihn geschaffene, bis 1813 bestehende Großherzogtum Frankfurt bestand aus den vier Departements Frankfurt, Hanau, Aschaffenburg und Fulda. Von 1813 bis 1815 blieb er lediglich Rektor der Karls-Universität und behielt seine geistlichen Würden, bis er 1817 in Regensburg verstarb.

Werdegang bis zur Säkularisierung 1803 Herkunft und Beginn einer nicht nur geistlichen Karriere mini|Der junge Karl Theodor von Dalberg Carl von Dalberg entstammte dem freiherrlichen Haus Dalberg, einem Nebenzweig der Kämmerer von Worms. Er war der Sohn des kaiserlichen Kammerherrn Franz Heinrich und der Maria Sophie Anna Freiin von Eltz-Kempenich. Er war der ältere Bruder von Marianne von der Leyen, Wolfgang Heribert von Dalberg und Johann Friedrich Hugo von Dalberg.

Das hochbegabte Kind genoss eine katholische Erziehung, die ihm ein vielseitiges Wissen vermittelte. Die geistliche Laufbahn schlug Dalberg später ohne elterlichen Zwang ein. Als junger Mann widmete er sich bis 1761 in Heidelberg dem Studium der Rechtswissenschaften, das er anschließend in Mainz fortsetzte. Ende 1762 begab er sich auf eine Bildungsreise nach Italien und Frankreich, von der er nach zwei Jahren zurückkehrte. In Rom lernte er den Altertumsforscher Johann Joachim Winckelmann kennen, und in Pavia setzte er sein juristisches Studium fort.

Bereits seit 1774 Domizellar in Mainz, wurde er 1772 mit 28 Jahren Statthalter der kurmainzischen Exklave im Erfurter Staat (1772–1802) und konnte im thüringischen Teil des Landes seine Fähigkeiten auf allen Gebieten der Verwaltung zeigen. Die 1770er und 1780er Jahre in Erfurt waren die glücklichste Zeit in Dalbergs Leben. Sie waren gekennzeichnet durch nachbarliche Verbindungen zum Musenhof in Weimar, die Neuorganisation der Universität Erfurt und die Förderung der Volksbildung und der allgemeinen Wohlfahrt im Sinne der Aufklärung.

1779 wurde Dalberg Domherr in WürzburgVgl. auch Josef Friedrich Abert (Hrsg.): Vorschläge Karl Theodor von Dalbergs zur Verbesserung der Armenpolizei im Hochstift Würzburg (1779). In: Archiv des Historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg. Band 54, 1912, S. 183–215. und 1786 Domherr in Mainz. Weitere Domkanonikate besaß er in Worms und Konstanz.

Am 5. Juni 1787 wurde Dalberg mit preußischer Unterstützung im Alter von 43 Jahren zum Mainzer Koadjutor gewählt und damit der designierte Nachfolger des damaligen Kurfürst-Erzbischofs von Mainz Friedrich Karl Joseph von Erthal.

Im Jahr 1789 wurde Dalberg zum Mitglied der Gelehrtenakademie Leopoldina gewählt. Außerdem war er Mitglied sowohl der Bayerischen wie auch der GöttingerHolger Krahnke: Die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 1751–2001 (= Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Philologisch-Historische Klasse. Folge 3, Bd. 246 = Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Mathematisch-Physikalische Klasse. Folge 3, Bd. 50). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-82516-1, S. 64. und der Preußischen Akademie der Wissenschaften (Ehrenmitglied).

Bei aller Aufgeschlossenheit lagen Dalberg aber auch die religiöse Erziehung, Priesterbildung, Predigt und Katechese am Herzen. Auch war er Mitglied des Illuminatenordens unter dem Namen ‚Baco di Verulam‘ und ‚Präfekt‘ der Illuminaten in Erfurt.Hermann Schüttler: Die Mitglieder des Illuminatenordens Dalberg war, nach Auffassung der Forschungsliteratur, Mitglied des Freimaurerbundes. Von ihm ist das Wort überliefert, wer als Christ Freimaurer werden wolle, gleiche einem Reiter, der sein Pferd sucht, obgleich er schon auf ihm sitzt. Damit betonte er die ethische Vereinbarkeit von Christentum und Freimaurerei.

Übernahme weiterer bischöflicher Würden mini|Fürstenberg-Vase aus Anlass der Wahl Dalbergs zum Koadjutor 1787 (Sammlung des Metropolitan Museum of Art) Der Wahl zum Koadjutor des Erzbischofs von Mainz folgte am 18. Juni 1787 die Wahl Dalbergs zum Koadjutor des Bischofs von Worms und am 18. Juni 1788 die Wahl zum Koadjutor des Bischofs von Konstanz. In der Zwischenzeit war Dalberg am 11. November 1787 in Bamberg zum Priester geweiht worden.vergleiche Hans-Bernd Spies: Priester- und Bischofsweihe des 1787 zum Coadjutor gewählten Carl von Dalberg, in: Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg 10 (2011–2013), Heft 2, S. 114–134. Am 10. März 1788 ernannte ihn der Papst zum Titularerzbischof von Tarsus in Kilikien, und am 31. August 1788 empfing er in Aschaffenburg die Bischofsweihe.

Als Dalberg am 17. Januar 1800 regierender Fürstbischof von Konstanz wurde, war die alte Ordnung bereits im Zusammenbruch begriffen; zum dortigen Generalvikar ernannte er seinen Vertrauten Ignaz Heinrich von Wessenberg. Am 25. Juli 1802 wurde Dalberg nach dem Tod von Erzbischof Erthal der letzte regierende Kurfürst-Erzbischof von Mainz. Er konnte allerdings nur noch die rechts des Rheins gelegenen Gebiete regieren, denn die linksrheinischen Gebiete waren nach dem Frieden von Lunéville (9. Feb. 1801) bereits französisches Staatsgebiet geworden. Übrig geblieben war nur noch das kleine Vizedomamt in Aschaffenburg mit der Sommerresidenz der Mainzer Kurfürsten. Obwohl das Schicksal der Reichskirche bereits entschieden war, bemühte sich Dalberg um die Erhaltung der Bischofssitze. Auch wenn er den Bischöfen die weltliche Macht nicht bewahren konnte, so wollte er die Bischöfe doch weiterhin im jus dioecesanum sehen. Er konnte das auch tatsächlich durchsetzen, was jedoch von den Fürsten für unwichtig erachtet wurde.

Übereignung von Regensburg Als einziger geistlicher Fürst blieb Dalberg als Kurfürst-Erzbischof von Mainz von der Säkularisation verschont und behielt die Rechte eines weltlichen Herrschers. Als Reichserzkanzler sollte er aber seinen Sitz an den Ort des Reichstages nach Regensburg verlegen. Die Verhandlungen über die Entschädigungen für Dalberg und über den Zuschnitt seines zukünftigen Staatsgebildes in Regensburg führte der kurmainzische Staatsminister Franz Joseph von Albini mit dem französischen Gesandten Antoine de Laforêt. Der bekam seine Weisungen direkt von Napoleon und wurde später als Vertreter Frankreichs zum Reichstag nach Regensburg gesandt, wo er bei der Aushandlung und Durchsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses eine wichtige Rolle spielte.

In den Verhandlungen konnte Albini dem Reichserzkanzler Dalberg ein Staatsgebiet sichern, das nicht nur das Gebiet des ehemaligen Hochstifts Regensburg und die Reichsabteien St. Emmeram, Obermünster und Niedermünster einschloss, sondern auch die Gebiete der damaligen protestantischen Reichsstadt Regensburg. Bereits am 24. November 1802 rückte ein militärisches Kontingent des neuen Landesfürsten Dalberg in Regensburg ein. Albini übernahm die Stadt, ein vom Ausmaß her komfortables Staatsgebiet, aber mit einer aufgesplitterten, ineffektiven Verwaltung. Die ehemalige Stadt Regensburg war nun als Fürstentum Regensburg hoffnungslos verschuldet und hatte ca. 22.000 Einwohner, von denen aber nur 8.000 Einwohner steuerpflichtig und die restlichen Einwohner völlig verarmt waren. Dalberg traf erst einen Monat später in Regensburg ein und bezog ein für ihn umgebautes Palais am Domplatz.

Dalberg als weltlicher Fürst in Regensburg (1803–1810) Ämter und Würden Zum Schutz des geistlichen Lebens kämpfte Dalberg um die Schaffung des Amtes eines Fürstprimas, unter dessen Aufsicht das kirchliche Leben erhalten werden könnte. Dabei ging es Dalberg nicht um die Schaffung einer papstfreien Nationalkirche, sondern nur um den Erhalt der Kirche in Deutschland. Der Reichsdeputationshauptschluss übertrug im Jahre 1803, da Mainz nun endgültig an Frankreich gefallen war, die Ämter des Mainzer Kurfürsten, des Reichserzkanzlers, des Erzbischofs von Mainz und des Primas für Deutschland von Mainz auf das Bistum Regensburg. Die Metropolitanrechte des neuen Erzbistums sollten sich zukünftig auf das gesamte rechtsrheinische Heilige Römische Reich erstrecken, ausgenommen die Hoheitsgebiete Preußens und Österreichs. Die Wahl für den Sitz des Reichserzkanzlers war auf Regensburg gefallen, weil sich dort der Reichstag versammelte.

§ 25 des Reichsrezesses besagt, dass die „Würden eines Kurfürsten, Reichs-Erzkanzlers, Metropolitan-Erzbischofs und Primas von Deutschland“ für immer mit dem Regensburger Bischofsstuhl verbunden sein sollten. Die Metropolitangerichtsbarkeit erstreckte sich auf alle deutschen Bistümer, mit Ausnahme der österreichischen unter Salzburg und der preußischen. Zu diesem Zwecke war aus den Gebieten des Fürstentums Aschaffenburg, der Reichsstadt (jetzt Grafschaft) Wetzlar und dem Fürstentum Regensburg das Kurfürstentum errichtet worden. Das Fürstentum Regensburg bestand zu dieser Zeit aus dem Hochstift Regensburg mit den Herrschaften Donaustauf, Wörth und Hohenburg, der Reichsstadt Regensburg, der Fürstabtei St. Emmeram, den Reichsstiften Obermünster und Niedermünster und allen Besitzungen der mittelbaren Stifte und Klöster Regensburgs.

mini|Karl Theodor von Dalberg 1812 (Ölgemälde von Franz Seraph Stirnbrand)