mini|Die DFG-Geschäftsstelle in Bonn-Bad Godesberg (2006)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine fachübergreifende Einrichtung zur Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland. 2025 verfügte die DFG über einen Förderungsetat von rund 3,8 Milliarden Euro, aus dem rund 30.100 Projekte unterstützt wurden. Bei dem Förderungsetat handelt es sich um Steuergelder, die zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Ländern getragen werden. Mitglieder der DFG sind größtenteils Hochschulen und Forschungseinrichtungen von „allgemeiner Bedeutung“ sowie die deutschen Akademien der Wissenschaften.
Organisation und Aufgaben Aufgaben In ihrer Satzung definiert der § 1 ihre Aufgaben:
Die DFG fördert Einzelprojekte, Verbundprojekte (Forschernetzwerke, Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche (SFB), Forschungszentren, Exzellenzcluster) sowie Infrastruktur, und sie unterhält weltweit Wissenschaftsbeziehungen. Der Förderung von Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen gilt ihre besondere Aufmerksamkeit (z. B. Walter Benjamin-Programm, Programm Eigene Stelle, Emmy-Noether-Programm, Heisenberg-Programm). Antragsberechtigt sind neben Institutionen auch einzelne Wissenschaftler (ab der Promotion).
Die DFG ist in Deutschland die mit Abstand wichtigste Quelle für Drittmittel. Ein erfolgreicher Antrag erhöht das Prestige der verantwortlichen Wissenschaftler beträchtlich.
Organe Die DFG hat lt. § 4 der Satzung acht Organe: Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft , abgerufen am 22. Februar 2023
Mitgliederversammlung, Präsidentin oder Präsident; Präsidium, Vorstand, Generalsekretärin oder Generalsekretär, Senat, Hauptausschuss, Fachkollegien.
Die Mitgliederversammlung (§ 5 der Satzung) bestimmt die operativen Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Von ihr wird der Präsident oder ihre Präsidentin gewählt, das übrige Präsidium und die Mitglieder des Senats. Zudem bestätigt sie die Berufung des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin durch den Hauptausschuss. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Mitgliederversammlung nimmt weiterhin Aufgaben wie die Entgegennahme von Jahresbericht und Jahresrechnung des Vorstands und Entlastung des Vorstands wahr.
Das Präsidium besteht aus der Präsidentin Katja Becker (Biochemie und Molekularbiologie)Pressemitteilung "Katja Becker wird Präsidentin der DFG, 3. Juli 2019. und neun Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Die Vizepräsidenten sind Marietta Auer, Axel A. Brakhage, Johannes Grave, Hans Hasse, Karin Jacobs, Kerstin Schill, Peter H. Seeberger, Britta Siegmund und Caren Sureth-Sloane. Beratendes Mitglied ist entsprechend der Satzung der DFG die Präsidentin des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft, Melanie Maas-Brunner.
Das Präsidium bedient sich zur Erledigung der laufenden Geschäfte der Geschäftsführung, an deren Spitze der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin steht. Die derzeitige Generalsekretärin Heide Ahrens hat diese Position am 1. Oktober 2020 übernommen.
Die Geschäftsstelle ist am Sitz des Vereins in Bonn, Kennedyallee 40, angesiedelt. Das Berliner Büro befindet sich im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt.
Finanzierung Die DFG als größte nationale Forschungsförderungseinrichtung Europas wird nahezu vollständig durch Bund und Länder finanziert (Haushalt 2018: 99 % ent. Jahresbericht 2024), auch wenn es sich formal nicht um eine staatliche Einrichtung, sondern um einen gemeinnützigen, eingetragenen Verein handelt. Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen soll durch den Pakt für Forschung und Innovation gewährleistet werden. Seit 2006 wurde der Etat der DFG auf diese Weise mehr als verdoppelt.
Senat und Senatskommissionen Ein wesentliches Steuerungsgremium der DFG ist der Senat, der aus 39 wissenschaftlichen Mitgliedern besteht. Von diesen Mitgliedern werden 36 Mitglieder von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, der Präsident der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft gehören dem Senat qua Amt an. Ständige Gäste des Senats sind die Präsidenten der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Vorsitzende des Wissenschaftsrates.
Der Senat setzt Kommissionen und Ausschüsse ein.
Ausschüsse des Senats Die Senatsausschüsse für die Sonderforschungsbereiche und die Graduiertenkollegs bereiten die Förderentscheidungen der beiden korrespondierenden Bewilligungsausschüsse als Unterausschüsse des Hauptausschusses vor. Sie sind außerdem für die Weiterentwicklung dieser Förderprogramme und ihrer Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren zuständig.
Bei dem Ad-hoc-Ausschuss zur Prüfung von Mitgliedschaftsanträgen handelt es sich um Arbeitsgremium des Senats, das Entscheidungen des Senats vorbereitet.
Senatskommissionen Die Senatskommissionen der DFG unterstützen die satzungsgemäße Aufgabe der Politikberatung der DFG, indem sie unter anderem nach rein wissenschaftlichen Maßstäben Stellungnahmen zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen mit Forschungsbezug erstellen. Außerdem sind sie ein wichtiger Teil der wissenschaftlichen Selbstverwaltung, da sie beispielsweise Fragen mit besonderem Koordinierungsbedarf für bestimmte Wissenschaftsbereiche bearbeiten.
Der Senat hat im Jahr 2010 beschlossen, seine Kommissionen in zwei Kategorien einzuteilen: Ständige Senatskommissionen für bedeutende Felder mit langfristiger Perspektive, in denen neue wissenschaftliche Erkenntnisse fachübergreifend und kontinuierlich aufbereitet werden müssen, oder sich schnell entwickelnde wissenschaftliche Themen, in denen absehbar mit wiederkehrendem gesetzlichen Regelungsbedarf mit deutlicher Relevanz für die Forschung zu rechnen ist. Senatskommissionen werden für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet (in der Regel 6 Jahre). Diese haben die Aufgabe, in Gebieten mit hohem Forschungs-, Koordinations- und vielschichtigem Strukturierungsbedarf Disziplinen-übergreifend Ansätze für die komplexe Koordination, Verbesserung der Forschungsinfrastruktur und Etablierung von für die Forschung förderlichen Strukturen zu erarbeiten.
Liste der Senatskommissionen Ständige Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung (SKGF) Ständige Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung (SGKF) Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission). Diese Kommission erstellt unter anderem die sogenannte MAK- und BAT-Werte-Liste, die die Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen enthält. Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung (SKTF) Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt (SKBV) Ständige Senatskommission Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen (SKAE) Alle laufenden und beendeten Senatskommissionen veröffentlicht die DFG unter www.dfg.de
Ausschüsse des Hauptausschusses (Quelle: )
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Ausschuss für Rechnungsprüfung Bewilligungsausschüsse für die Graduiertenkollegs und für die Sonderforschungsbereiche Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik Auswahlausschuss für das Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm Auswahlausschuss für den Heinz Maier-Leibnitz-Preis Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens Ausschuss zum Programm Deutsch-Israelische Projektkooperation
Die Mitglieder der Fachkommission Exzellenzinitiative (2005–2017) wurden vom Senat der DFG eingesetzt. Die Fachkommission bereitete gemeinsam mit der Strategiekommission, die von der wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrates eingesetzt wurde, die Förderentscheidungen des Bewilligungsausschusses für die Exzellenzinitiative vor.
In der Exzellenzstrategie (seit 2017) entscheiden das Expertengremium und die Exzellenzkommission über Antragsskizzen und Anträge. Das Expertengremium besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen, das gesamte Spektrum der Disziplinen repräsentierenden Personen, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Die Exzellenzkommission besteht aus dem Expertengremium sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministern des Bundes und der Länder. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
Begutachtungs- und Bewilligungsverfahren Zur Entscheidung über Förderanträge bedient sich die DFG eines mehrstufigen Begutachtungsverfahrens. Das Begutachtungsverfahren beruht auf den Prinzipien der Peer-Review und der wissenschaftlichen Selbstverwaltung. In der Regel werden die Gutachter für ihre Tätigkeit nicht bezahlt.
Für jeden eingehenden Förderantrag werden von der DFG-Geschäftsstelle mindestens zwei für fachlich kompetent und unbefangen gehaltene Wissenschaftler gebeten, formalisierte schriftliche Gutachten anzufertigen. Nach eigenen Angaben wird dabei versucht, Interessenkonflikte weitestgehend zu vermeiden.DFG (2016) Hinweise für Gutachtende. Aktualisierungsdatum: 8. März 2016 (online) Die Gutachten enthalten ein Votum zur Förderentscheidung; das Votum kann dabei auch auf Teilförderung eines Antrags lauten. Die begutachteten Anträge werden mehrmals jährlich in den Sitzungen des inhaltlich zuständigen Fachkollegiums besprochen (s. u.). Dabei sind jeweils zwei Mitglieder des Kollegiums für einen Antrag zuständig, den sie zusammen mit den eingegangenen Gutachten vorstellen. Die Voten der Gutachter werden anschließend in den Fachkollegien diskutiert und entweder bestätigt, modifiziert oder verworfen. Als Ergebnis einer Sitzung eines Fachkollegiums wird ein Fördervorschlag über eine bestimmte Anzahl an Anträgen an den Hauptausschuss (s. u.) weitergeleitet. Die übrigen Anträge gelten als abgelehnt.
Fachkollegium und Mitglieder der Fachkollegien Die Fachkollegien werden nach § 15 der DFG-Satzung gebildet. Es bestehen derzeit (2023) 49 Fachkollegien, die im Durchschnitt aus jeweils 13 Mitgliedern bestehen. Für die Mitglieder der Fachkollegien können unabhängige Hochschulen und wissenschaftliche Fachgesellschaften Vorschläge einreichen. Die promovierten und an anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland tätigen Wissenschaftler wählen dann die Mitglieder der Fachkollegien auf vier Jahre; in der Regel handelt es sich um Hochschullehrer. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Eingehende Förderanträge auf Forschungsvorhaben werden von der DFG-Geschäftsstelle einem thematisch passenden Fachkollegium zugewiesen. Die Fachkollegien beurteilen die Anträge grundsätzlich auf Grundlage erstellter Gutachten, über die sie sich aber in begründeten Fällen auch hinwegsetzen können. So achten sie satzungsgemäß darauf, dass bei der schriftlichen Begutachtung einheitliche Maßstäbe angelegt wurden. Vor allem in Hinblick auf die Einzelförderung kommt den Fachkollegien damit faktisch sehr großer Einfluss zu.
Weiterhin arbeiten Fachkollegien an der Ausgestaltung der Förderprogramme der DFG mit.
Im Jahr 2023 wurden die Mitglieder der DFG-Fachkollegien turnusgemäß gewählt. Dazu wurden die 49 Fachkollegien mit 214 Fächern und insgesamt 649 Personen bestimmt. Die nächste Fachkollegienwahl der DFG findet 2027 statt.
Hauptausschuss Die eigentliche und definitive Förderentscheidung liegt beim Hauptausschuss (§ 12 Satzung). Dem Hauptausschuss gehören die 39 DFG-Senatoren an sowie weitere Vertreter von Bund (16), Ländern (16) und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (2).