Der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung – kurz: Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF – ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Er ist allen Wissenschaften in gleicher Weise verpflichtet und orientiert sich in seiner Tätigkeit ausschließlich an den Maßstäben der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft. Der FWF wurde 1968 gegründet und befindet sich in der Alten Postsparkasse in Wien; zuletzt lag sein Fördervolumen bei 339,1 Mio. Euro (2025). Seit März 2021 wird er von Christof Gattringer geleitet.

Geschichte des FWF Am 25. Oktober 1967 beschloss der österreichische Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ das Forschungsförderungsgesetz (FFG), nicht zu verwechseln mit der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Durch dieses Gesetz wurden zwei Forschungsförderorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit – der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft – ins Leben gerufen. Die konstituierende Versammlung des damals noch als FFWF bezeichneten Wissenschaftsfonds fand am 4. März 1968 unter Vorsitz von Bundesministers Theodor Piffl-Percevic im Audienzsaal des Unterrichtsministeriums statt, nachdem die Senate und Fakultäten der elf wissenschaftlichen Hochschulen ihre Vertreter in die Delegiertenversammlung gewählt hatten. Wenige Tage später wurden dem Fonds die Aktiva und Passiva des im Jahre 1960 gegründeten Vereins „Österreichischer Forschungsrat“ übertragen.

Der rechtliche Rahmen, den das FFG 1967 bildete, wurde bis heute zweimal verändert, wovon die wesentlichen Elemente und Prinzipien des FWF jedoch unberührt blieben. 1981 erfuhr das Forschungsförderungsgesetz die erste Novellierung durch das Forschungsorganisationsgesetz (FOG). Für den FWF brachte das Gesetz hauptsächlich eine Neuerung bei der Zusammensetzung seiner Organe. Sowohl die Delegiertenversammlung als auch das Kuratorium wurden um Vertreter von Verbänden und Interessensvertretungen erweitert. 2004 erfolgte in Reaktion auf das Universitätsgesetz (UG) 2002 die zweite große Reform, welche die österreichische Forschungsförderungslandschaft umgestaltete. Der FWF wurde reformiert, die im FOG vorgenommene Erweiterung der Gremien wurde im Wesentlichen zurückgenommen. Der FWF in seiner heutigen Form ist eine gesetzlich (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz FTFG) eingerichtete österreichische Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit zur Förderung der Grundlagenforschung. Mit dem FTFG erhielt der FWF neue Strukturen, strategische und operative Einheiten wurden getrennt. Ein Aufsichtsrat kontrolliert seit dieser Reform die Arbeit des FWF.

Standorte Zeitraum Adresse 1967–1972 Liebiggasse 5/1, 1010 Wien 1972–1990 Garnisongasse 7/20, 1090 Wien 1990–2006 Weyringergasse 33–35, 1040 Wien seit 2006 Haus der Forschung, Sensengasse 1, 1090 Wien ab 2023 Wiener Postsparkasse am Georg-Coch-Platz

Ziele Das vom Wissenschaftsfonds selbst definierte Leitbild inklusive seiner Ziele und Grundsätze lautet im Wortlaut wie folgt:Leitbild des FWF, auf fwf.ac.at

Leitbild des FWF„Entdecken, worauf es ankommt.“

MissionDer FWF dient der Weiterentwicklung der Wissenschaften auf hohem internationalem Niveau. Er leistet einen Beitrag zur kulturellen Entwicklung, zum Ausbau der wissensbasierten Gesellschaft und damit zur Steigerung von Wertschöpfung und Wohlstand in Österreich.

Ziele des FWF Stärkung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich sowie seiner Attraktivität als Wissenschaftsstandort, vor allem durch Förderung von Spitzenforschung einzelner Personen bzw. Teams, aber auch durch Beiträge zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Forschungsstätten und des Wissenschaftssystems in Österreich. Qualitative und quantitative Ausweitung des Forschungspotentials nach dem Prinzip „Ausbildung durch Forschung“. Verstärkte Kommunikation und Ausbau der Wechselwirkungen zwischen Wissenschaft und allen anderen Bereichen des kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, wobei insbesondere die Akzeptanz von Wissenschaft durch systematische Öffentlichkeitsarbeit gefestigt werden soll.

Grundsätze Exzellenz und Wettbewerb: die Förderungstätigkeit des FWF konzentriert sich auf die dem Erkenntnisgewinn verpflichtete wissenschaftliche Forschung, deren Qualität nach dem Wettbewerbsprinzip durch internationale Begutachtung beurteilt wird. Unabhängigkeit: Kreative Grundlagenforschung benötigt Freiheit. Der FWF sichert Freiräume, die die Wissenschaft vor einem direkten Einfluss von Interessengruppen schützen. Das wird durch die unabhängige Rechtsstellung des FWF gewährleistet. Internationalität: Der FWF orientiert sich an internationalen wissenschaftlichen Standards und unterstützt Kooperationen über nationale Grenzen hinweg. Gleichbehandlung aller Wissenschaften: Der FWF behandelt alle Forscher nach den gleichen Grundsätzen ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Wissenschaftsdisziplinen. Transparenz und Fairness: Vermeidung von Interessenskonflikten, Verwirklichung von „Checks and Balances“ in allen Verfahrensschritten sowie klare Kommunikation von Arbeitsweise und Entscheidungsfindung sind Eckpunkte, um die Akzeptanz der Arbeit des FWF sicherzustellen. Gender Mainstreaming: Gleichstellung von Frauen und Männern in der Forschung ist dem FWF ein Anliegen, das durch spezifische Programme sowie Gender Mainstreaming in allen Bereichen umgesetzt wird. Chancengleichheit: Förderungsanträge an den FWF werden unabhängig von der Position und/oder dem akademischen Grad der antragstellenden Person beurteilt. Ethische Standards: Der FWF fühlt sich verpflichtet, in seinem Einflussbereich für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und international anerkannter ethischer Standards zu sorgen.

Organe des FWF mini|Die Organe des FWF (Quelle:, auf fwf.ac.at) Präsidium Das Präsidium koordiniert die Aktivitäten des FWF. Zu seinen Aufgaben gehören die strategische Ausrichtung sowie die Entwicklung und Weiterentwicklung der Förderungsprogramme. Daneben ist das Präsidium Verhandlungspartner für die Entscheidungsträger der österreichischen und europäischen Forschungspolitik, arbeitet mit Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland zusammen und repräsentiert den FWF auf nationaler und internationaler Ebene. Das Präsidium ist Teil der Delegiertenversammlung sowie des Kuratoriums. Die Vizepräsidenten stehen den jeweiligen FWF-Fachabteilungen vor.

Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat zahlreiche Überwachungs- und Zustimmungsbefugnisse. Er fasst unter anderem Beschlüsse über den Jahresabschluss, den Entwurf des jeweiligen Dreijahresprogramms sowie die Finanzierungsvereinbarungen. Er wählt den:die Präsident:in sowie die wissenschaftlichen Vizepräsident:innen aus einem Dreiervorschlag der Delegiertenversammlung. Weiters bestellt er den:die kaufmännische:n Vizepräsident:in nach Anhörung des:der Präsident:in.

Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung fasst Beschlüsse über die Geschäftsordnungen für das Präsidium, das Kuratorium sowie für die Delegiertenversammlung selbst und erstellt einen Dreiervorschlag für die Funktion des:der Präsident:in. Weiters wählt sie die Mitglieder des Kuratoriums auf Vorschlag des Präsidiums sowie vier Mitglieder des Aufsichtsrats.

Kuratorium Das Kuratorium entscheidet über die Förderung von Forschungsvorhaben. Es setzt sich aus den Referenten und deren Stellvertretern sowie den Mitgliedern des FWF-Präsidiums zusammen. Die Referenten des Kuratoriums werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des FWF wickelt das Tagesgeschäft ab. Sie wird von der Geschäftsleitung (Präsidium) geführt und gliedert sich in die drei Bereiche Fachabteilung, Strategie und Service. Zu den Fachabteilungen zählen: Biologie und Medizin, Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik. Im Bereich Strategie angesiedelt sind: Einzelförderungen und internationale Zusammenarbeit, Kooperative Förderprogramme, Karriereprogramme sowie Strategie, Policy, Evaluierung, Analyse. Die Serviceabteilungen umfassen: Kommunikation, Finanzen und Controlling, Projektrevision, IT, Organisation & Personal, Recht, Compliance & Datenschutz sowie Gremienbetreuung.

Geschäftsleitung + FWF-Präsidium Zeitraum Präsident Vizepräsidenten 1967–1972 Hubert Rohracher 1972–1974 Theodor Leipert 1974–1982 Hans Tuppy Fritz Paschke 1982–1991 Kurt L. Komarek 1991–1994 Helmut RauchMoritz Csaký, Helmut Denk 1994–2003 Arnold SchmidtHerbert Matis, Walter Knapp 2003–2005 Georg Wick 2005–2013 Christoph Kratky 2013–2015 Pascale Ehrenfreund Christine Mannhalter, Hermann Hellwagner, Alan Scott 2016–2020 Klement Tockner Ellen L. Zechner, Gregor Weihs, Gerlinde Mautner Artemis Vakianis ab April 2021 Christof Gattringer Ellen L. Zechner, Georg Kaser, Gerlinde Mautner, Ursula Jakubek ab September 2024 Christof Gattringer Christoph Binder, Georg Kaser, Eva Kernbauer, Ursula Jakubek+ FWF-Geschäftsführer Zeitraum Geschäftsführer 1970–1978 Carl Kramsall 1978–1990 Raoul F. Kneucker 1990–2003 Eva Glück 2003–2010 Gerhard Kratky 2011–2016 Dorothea Sturn2016–2021 Artemis Vakianisseit April 2021 Ursula Jakubek Mit 17. August 2015 übernahm Vizepräsidentin Christine Mannhalter interimistisch die Agenden der Präsidentin von Pascale Ehrenfreund.. Abgerufen am 28. August 2015. Die Position der Präsidentin wurde durch den Wechsel von Pascale Ehrenfreund zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt vakant.. Abgerufen am 28. August 2015. Mannhalter leitete den FWF bis 31. August 2016.. Artikel vom 17. August 2015, abgerufen am 26. September 2015. Im Mai 2016 wurde der Biologe Klement Tockner für vier Jahre zum Präsidenten des FWF gewählt.derStandard.at – Biologe Klement Tockner neuer FWF-Präsident. Artikel vom 17. Mai 2016, abgerufen am 17. Mai 2016. Am 10. Februar wurde der Teilchenphysiker Christof Gattringer von der Universität Graz vom FWF-Aufsichtsrat als neuer Präsident des Wissenschaftsfonds bestellt. Er übernahm das Amt im April 2021 (erste Periode bis September 2024) und wurde für eine weitere Funktionsperiode bis 2028 bestätigt.

Das FWF-Verfahren Alle beim FWF eingereichten Anträge werden einem Peer-Review-Prozess unterzogen, wobei ausschließlich auf Gutachten ausländischer Experten zurückgegriffen wird. Die Zahl der für eine Entscheidung notwendigen Gutachten hängt dabei in erster Linie von der Antragssumme ab. Diese Gutachten sind die Basis für alle Förderungsentscheidungen. Die Qualität der Forschung und ihre internationale Einbindung soll dadurch gesichert werden. Der FWF ist allen Wissenschaften in gleicher Weise verpflichtet und verwendet keine Quotenregelung, um die Mittelverteilung zwischen den einzelnen Fachgebieten zu steuern. Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Einlangen eines Antrags im FWF und der Entscheidung im Kuratorium beträgt vier bis fünf Monate. Das Kuratorium tagt fünfmal pro Jahr., (PDF; 223 kB) auf fwf.ac.at

Förderungsprogramme des FWF Die Förderungen des Wissenschaftsfonds erfolgen grundsätzlich bottom-up, das bedeutet, es gibt keine thematischen Vorgaben an die Projekte. Die Programme des FWF gliedern sich in drei große Bereiche, welche wiederum in Förderungskategorien bzw. Förderungsprogramme untergliedert sind. Die Förderung selbst ist personenbezogen, die Zielgruppen reichen von einzelnen Personen bis zu interdisziplinären Forschungsgruppen.

Exzellenzförderung „excellent=austria“ Clusters of Excellence (COE) Emerging Fields

Projekte Einzelprojekte Einzelprojekte International Klinische Forschung 1000 Ideen Entwicklung und Erschließung der Künste FWF-Wittgenstein-Preis

Karrieren Doktoratsprogramme doc.funds doc.funds.connect Nachwuchsprogramme FWF-ASTRA-Preise ESPRIT Internationale Mobilität Erwin-Schrödinger-Programm

Kooperationen

Spezialforschungsgruppen Spezialforschungsbereiche