mini|Pfännchen, Metallspende 1916. Umschrift Der deutschen Hausfrau Opfersinn gab Kupfer für das Eisen hin. Im Weltkrieg 1916 Als Metallspende des deutschen Volkes wurden Sammlungen von Rohstoffen und Einschmelzungen von Gegenständen aus Metall im Ersten und Zweiten Weltkrieg bezeichnet.

In beiden Weltkriegen mussten im Deutschen Reich wegen abgebrochener Handelskontakte beziehungsweise fehlender Devisen nicht mehr gelieferte ausländische Rohstoffe anderweitig im Inland beschafft werden. Dabei ging es vor allem um Buntmetalle wie Kupfer, Messing, Zinn, Zink usw. als wichtige Rohstoffe der Rüstungsindustrie (z. B. zur Herstellung von Geschosshülsen) und um Eisen.

Auch Edelmetalle wie Gold und Silber sowie Juwelen wurden entgegengenommen, um damit papiergeldfrei auf dem Weltmarkt kriegswichtige Güter beschaffen zu können.

Erster Weltkrieg mini|Ergebnis der Berechnung der Entschädigung für die im Ersten Weltkrieg abzuliefernden Zinnpfeifen der Orgel in der Pfarrkirche von Schwerdorff in Höhe von 803,60 Mark (6,30 Mark pro Kilo zuzüglich 35 Mark für den Ausbau). Nach dem Ausbau wurden die Pfeifen in der Volksschule gelagert und gerieten in Vergessenheit, sodass sie nach Kriegsende wieder eingebaut werden konnten.

Edelmetall Unter dem Motto Gold gab ich für Eisen erfolgte im Ersten Weltkrieg (nicht nur im Deutschen Reich) die patriotisch begründete Sammlung von Edelmetallen auf freiwilliger Basis. Ging es zunächst um Schmuck, dessen Abgabe durch einen eisernen Ring mit der Inschrift Gold gab ich für Eisen symbolisch abgegolten wurde, so folgte ab 1916 der Appell, historische Goldmünzen abzugeben und wie auch die goldenen Kurantmünzen gegen Banknoten einzutauschen. Ziel dieser Goldsammlungen war vor allem die Gewinnung von Devisen zur Finanzierung des Krieges.

Hausrat Ab 1916 wurde darüber hinaus die Bevölkerung in reichsweiten Sammlungen zur Herausgabe von Hausgerätschaften aus Kupfer, Messing, Bronze und Zinn genötigt.David Waechtler: Was uns die Glocken erzählen. S. 25–38 in: Jutta Heller / Fanny Wuttke: Die Geschichte der Pfarrkirche St. Wenceslai zu Wurzen. Herausgeber: Förderverein zur Erhaltung der Wurzner Stadtkirche (Vorsitzender: Karl-Heinz Maischner), Format A4, 74 Seiten, Wurzen 1999. Vermerkt auf Seite 27 (Die Dokumentation ist im Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Wurzen verfügbar.) Über diese Enteignungen wurde per Bekanntmachung informiert und die Ablieferung unter Androhung von bis zu einem Jahr Gefängnis oder bis 10.000 Mark Strafzahlung befohlen, welche in der damaligen Zeit bis zu 2.857 kg Kupferschrott entsprach. Im Gegenzug erhielten die Einlieferer vielerorts aus Eisenguss gefertigte Mörser oder Pfannen. Diese waren mit entsprechender patriotischer Widmung versehen.

Per Verordnung vom 5. Januar 1917 hatten Gastwirtschaften und Privathaushalte sämtliche zinnernen Bierkrüge oder zinnernen Deckelmonturen abzuliefern. Vor allem im süddeutschen Raum erfolgte sukzessive auch die Beschlagnahme von kupfernen Sudpfannen in den Brauereien.

Orgelpfeifen Ab dem 10. Januar 1917 galt eine Verordnung zur Einziehung der üblicherweise zu einem hohen Anteil aus Zinn bestehenden Prospektpfeifen der Kirchenorgeln. Von der Denkmalpflege als wertvoll eingeschätzte Pfeifen sollten ausgenommen bleiben. Immerhin war der Ausbau der beschlagnahmten Pfeifen durch einen Orgelbauer vorgeschrieben. Dieser nahm vor dem Ausbau auch die wichtigsten Parameter der Pfeifen auf und skizzierte den Prospekt, damit später Ersatz geschaffen werden konnte. Die Kirchgemeinden erhielten eine Entschädigung. 1918 sollten bisher verschonte Orgeln infolge verschärfter Anforderungen nochmals nach verwertbarem Material durchsucht werden, wozu es aber dank des baldigen Kriegsendes kaum noch kam. In den von den Deutschen besetzten Gebieten Frankreichs wurden sogar die metallenen Innenpfeifen zum Einschmelzen ausgebaut.

Glocken Am 1. März 1917 erschien eine amtliche Bekanntmachung, die Einzelheiten zu Beschlagnahmung, Bestandserhebung und Enteignung sowie zur freiwilligen Ablieferung von Glocken aus Bronze enthielt. Auf Ersuchen des Kriegsministeriums und unter Strafandrohung wurden alle Besitzer von Bronzeglocken enteignet – davon ausgenommen wurden Glocken für Signalzwecke des Eisenbahn-, Straßenbahn- und Schifffahrts-Verkehrs sowie der Feuerwehren.

Im Laufe des Jahres 1917 wurde begonnen, auch alle Glocken von Kirchen zu erfassen und nach ihrem historischen Wert zu kategorisieren.Die Enteignung der Kirchenglocken. In: Mecklenburg. Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg, Jg. 12/1917, S. 75 ff. Insbesondere Glocken des 19. Jahrhunderts wurden vielfach zur Einschmelzung abgeliefert. Eine Entschädigung gab es weder für die beschlagnahmten noch für die tatsächlich eingeschmolzenen Glocken, auch nicht nach Kriegsende. Teilweise gelang es den Kirchengemeinden, noch nicht verwertete Glocken später wieder zurückzuführen.

Baumaterial Nach dem 9. März 1917 waren Blitzschutzanlagen, Dacheindeckungen, Regenrinnen und Fensterverkleidungen aus Kupfer und mit Platinanteilen bis auf wenige Ausnahmen beschlagnahmt und enteignet.Bekanntmachung Nr. M. 2001. 17. K.R.U. betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung [ ... ] Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen [ ... ] Dachrinnen, Abfallrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen [ ... ]. Vom 9. März 1917. (Bst. 1144a.), (479. 16. IIIa.), bildarchivaustria.at bei europeana.eu, abgerufen am 18. September 2018. Am 15. Mai 1917 wurde die Beschlagnahme von Brennkesseln und anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen bekanntgemacht.Bekanntmachung Nr. Mc. 100/2. 17. K.R.U. betreffend Beschlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten [ ... ] anderen Brennereigeräten [ ... ]. Vom 15. Mai 1917. (Bst. 1168a.), Reichsdruckerei Berlin (727. 17. IIIa.), bildarchivaustria.at bei europeana.eu, abgerufen am 18. September 2018. Enteignet wurden am 20. Juni 1917 alle in einer Liste genannten, aber nicht zum gewerbsmäßigen Handel bzw. Mehrwertschaffung genutzten, Einrichtungsgegenstände aus Kupfer wie auch Kupferlegierungen durch Inkrafttreten einer Bekanntmachung der Kriegsrohstoffabteilung (K.R.A.).Bekanntmachung Nr. Mc. 1/3. 17. K.R.A., betreffend Beschlagnahme und freiwillige Ablieferung von Einrichtungsgegenständen aus Kupfer und Kupfer-Knetlegierungen (Messing, Rotguss, Tombak, Bronze). Vom 20. Juni 1917., Bst. 1219a, Stellv. Generalkommando 13 Königlich Württembergisches Armeekorps (Stempelberechtigter Herausgeber für die Region Stuttgart) Bei freiwilliger Abgabe bis zum 31. August gab es eine finanzielle Entschädigung und nachfolgend war eine Meldeverpflichtung vorgesehen. Es folgten lokale Fristverlängerungen, die das flankierende Plakat mit der Darstellung einzuziehender Gegenstände weiter nutzte, aber eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober gewährte und pro angekauftem Kilogramm 1 Mark (16–25 %) Zuschlag anpries.Louis Oppenheim: Aluminium Kupfer Messing Nickel Zinn ist genug im Lande! Gebt es heraus - das Heer braucht es!, Kunstanstalt Weylandt, Berlin 1917, digitalcollections.hoover.org, abgerufen am 26. September 2018.

Die Deutschen wurden beispielsweise noch am Neujahrstag 1918 mit diesen Worten zur Metall- und Wertspende aufgerufen:

Am 26. März 1918 wurden im Deutschen Reich alle Einrichtungsgegenstände aus Aluminium, Kupfer, Messing, Nickel und Zinn enteignet und die Ablieferung befohlen. Grundlage war auch wieder eine Bekanntmachung der Kriegsrohstoffabteilung. Landesstelle für Museumsbetreuung Baden-Württemberg (Hrsg.), Stuttgart 2014, abgerufen am 16. September 2018.Louis Oppenheim: Einrichtungsgegenstände aus Aluminium Kupfer Messing Nickel sind enteignet - liefert sie ab! (Plakat zur Bekanntmachung M.8./1.18 K.R.A.), Kunstanstalt Weylandt, Berlin 1918, dhm.de, abgerufen am 16. September 2018.

In Lünen erhielten alle Bürger, die im Krieg ihre Türklinken abgeliefert hatten, als Ausgleich dafür pro Kilo drei Mark.

Zweiter Weltkrieg mini|hochkant|Pressefoto von 1940, Bildunterschrift: Noch nicht 48 Stunden nach Beginn der Metallspende türmen sich in den Sammelstellen [in Berlin] die von der Bevölkerung gespendeten Metallgegenstände zu Bergen. mini|links|Pressefoto von 1940, Bildunterschrift: Dem Appell des Reichskriegerführers folgend versammelten sich heute nachmittag die Abordnungen von rund 1000 Berliner Kriegskameradschaften auf dem Gendarmenmarkt, um im Rahmen einer kurzen Feier die gemeinsame Abgabe der alten Fahnenspitzen, die ein Gewicht von je 1 ½ bis 2 ½ kg haben, für die Metallspende des deutschen Volkes vorzunehmen. U.B.z. das Abschrauben der Fahnenspitzen.

Begründet mit dem bevorstehenden Führergeburtstag erließ Generalfeldmarschall Hermann Göring am 27. März 1940 den Aufruf zur Spende des deutschen Volkes zum Geburtstag des Führers, die neue Metallspende.1939–1945 – Industrie und Wirtschaft. auf: dhm.de Ein entsprechendes Dekret an die Reichsminister war bereits am 23. Februar 1940 ergangen.In diesem Dekret von Göring vom 23. Februar 1940 heißt es: „Im letzten Weltkrieg ist die Erfassung von Metallgegenständen so spät eingeleitet worden, dass das Sammlungsergebnis nicht in dem erforderlichen Umfange für die Zwecke der Kriegsführung eingesetzt werden konnte. Ich ordne deshalb an, dass bereits jetzt beschleunigt alle Gegenstände aus Kupfer, Zinn, Nickel, Blei und deren Legierungen, die sich in Verwaltungs- und Unterrichtsgebäuden, Bibliotheken, staatlichen Krankenhäusern, Erholungsheimen usw. der öffentlichen Hand als deren Eigentum befinden (...), auszusondern und (...) zur unentgeltlichen Ablieferung an die vom Reichswirtschaftsminister zu benennenden Stellen bereitzuhalten sind.“ – Zitiert aus: David Waechtler: Was uns die Glocken erzählen. S. 25–38 in: Jutta Heller / Fanny Wuttke: Die Geschichte der Pfarrkirche St. Wenceslai zu Wurzen. Herausgeber: Förderverein zur Erhaltung der Wurzner Stadtkirche (Vorsitzender: Karl-Heinz Maischner), Format A4, 74 Seiten, Wurzen 1999. Zitat von Seite 33 (Die Dokumentation ist im Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Wurzen verfügbar.) Ziel war, wie schon im Ersten Weltkrieg, die Beschaffung kriegswichtiger Rohstoffe. In reichsweit flächendeckend eingerichteten Sammelstellen wurden Metallgegenstände vor allem aus Messing, Kupfer, Bronze, Eisen und Zinn angenommen und zum Einschmelzen verbracht. Als Dank erhielten die Spender eine Urkunde des Führers.Metallspende des deutschen Volkes: Spendenbescheinigung über die Metallspende an Adolf Hitlers Geburtstag In: dhm.de

Appellaten waren jedoch nicht nur Privatleute, sondern auch Kommunen, Firmen, Vereine und Kirchengemeinden. Von Vereinen wurde erwartet, dass sie z. B. Pokale, Fahnenspitzen und andere Metallobjekte der Vereinstradition ablieferten, auch – zumindest ältere – Blasinstrumente von Spielmannszügen blieben mit Fortdauer des Krieges nicht verschont. Vielerorts wurden auf Friedhöfen bronzene Grabengel, Grabkreuze und andere metallene Grabausstattungen eingezogen. Im weiteren Verlauf des Krieges kam es zu einer systematischen Erfassung von Metallgegenständen im öffentlichen Raum, also von Denkmälern, Brunnen, schmiedeeisernen Zaun- und Toranlagen, Brückengeländern, Baudekorationen etc. Mit Ausbruch beider Weltkriege wurden auch alle Kupfer- und Nickelmünzen aus dem Verkehr genommen oder durch Münzen minderwertiger Legierung ersetzt.

Bereits am 29. März 1940, also zwei Tage nach Görings Aufruf, wurde eine Verordnung zum Schutz der Metallsammlung des deutschen Volkes erlassen, in der es u. a. heißt: Verordnung zum Schutz der Metallsammlung des deutschen Volkes vom 29. März 1940. In: Gerhard Werle: Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich. Verlag Walter de Gruyter, 1989, ISBN 3-11-011964-1, S. 304.

mini|Der Glockenfriedhof im Hamburger Freihafen 1947