Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Fachanwalt, dessen Berufsbezeichnung von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt wurde.
Allgemeines Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende Fachkenntnisse nach § 14l Fachanwaltsordnung (FAO; üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines so genannten Fachanwaltslehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit. s FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können.
Inhalt Nach § 14l Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen: Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstituten und Kunden, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen, Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft (internationaler Kreditverkehr), Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, Debitkarte, Electronic Banking und elektronisches Geld Kreditkartengeschäft, Auslandszahlungsverkehr Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung, Factoring/Leasing, Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte, Recht der Bankenaufsicht, Bankrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht, Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Statistik Zum 1. Januar 2024 sind 1.266 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland zugelassen.Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken, abgerufen am 2. Oktober 2024
Einzelnachweise
Weblinks Anwaltliche Berufsregeln -u.a. FAO- auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Bankrecht Kategorie:Wirtschaftsrecht (Deutschland)