miniatur|Logo der Genossame Wangen Die Genossame Wangen ist eine Schweizer Körperschaft mit über 600-jähriger Tradition.
Geschichte Die Nutzung des ausserhalb des ursprünglichen Siedlungsbereichs befindlichen wenig ertragreichen, ungünstiger gelegenen Weidegebietes, wie der gefährdeten Ried- und Uferbereiche und entlang der Wälder und Alpen muss im Mittelalter relativ schwach und frei gewesen sein. Als im 14. und 15. Jahrhundert von Ackerbau vermehrt auf exportorientierte Vieh- und Milchwirtschaft umgestellt wurde, beanspruchte dieser Wandel mehr Futterflächen. Die daraus entstandenen Streitigkeiten führten zu Bestimmungen, die Nutzung der sog. Allmeindgebiete nicht mehr so „allgemein“ zu gestatten.
Die damaligen Herrschafts- und Besitzverhältnisse deuten darauf hin, dass die Allmeindgenossame im Laufe des Spätmittelalters in einem bisher von geistlichen und weltlichen Herren dominierten Hofgebiet, also aus diesem Feudalsystem – und dieses letztlich unterlaufend – entstanden ist. Die ersten schriftlichen Belege kann man im Hofrecht von Wangen sehen, welches ca. 1400 abgefasst wurde und im hiesigen Pfarrarchiv aufbewahrt wird. Hier findet man bereits die Begriffe „Allmeind“ und „Genossen“, was auf eine fest organisierte Körperschaft schliessen lässt.
Seit die Wangner Genossame im 16. Jahrhundert genauer fassbar wird, verfügt sie im Grossen und Ganzen über die noch heute bestehenden Allmeind- und Waldgebiete an der Peripherie des Gemeindegebietes von Wangen. Noch bis ins 19. Jahrhundert komplettierte die Genossame das heutige Allmeindgebiet zwischen Kantonsstrasse und See durch Zukauf von „Bannhölzern“ und Riedflächen aus Privathand, die wahrscheinlich einmal von der Allmeind entfremdet worden waren. Die ersten nachweisbaren Landverkäufe an Genossen für ein Haus oder ein „Heimet“ sind 1518 dokumentiert worden.
1670 erfolgt die Anlegung eines neuen Genossenbuches. Es enthält die Statuten der Genossame und die älteste Liste der Genossameberechtigten (Genossengeschlechter). Diese wichtige Liste enthielt wie und wem das Genossamenutzungsrecht weiter vererbt wurde. Das Genossenbuch wird letztmals 1797 benutzt, an seine Stelle treten Protokolle und Einzelverträge. Ebenso wichtig waren aber die Statuten, welche bereits 1731 durch die Schwyzer Obrigkeit ratifiziert wurden.
Um in den Genuss der Nutzungsrechte der Genossame zu kommen, musste man innerhalb des „Genossenkreises“ eigen Herd und Feuer, also einen eigenen Haushalt in der Pfarrei Wangen oder Nuolen, welche auch zum Wangner Genossenkreis zählt, haben. Eine weitere Voraussetzung war die Leistung von Fronarbeiten in Feld, Wald und den Aa-Wuhrung (Hochwasserschutz). Immer wieder überstand die Genossame geschichtsträchtige Umwälzungen. So z. B. den Einmarsch der Franzosen (1798) wie auch die Mediations- und Restaurationszeit (1803–1815).
1894 wurde mit neuen Statuten ein wichtiger Schritt zu einer demokratisch kontrollierten Genossame-Organisation gemacht. Wichtigste Neuerungen sind die Einsetzung eines dreiköpfigen Genossenrates plus Genossenschreiber und einer Rechnungsprüfungskommission wie auch die Einführung einer Amtsdauerbeschränkung. Mit einigen geringfügigen Anpassungen hat sich diese Form bis in die heutige Zeit bewährt und wir können mit Stolz auf 600 Jahre Tradition zurückblicken.
Die Familien Bruhin alternativtext=Bruhin|miniatur|100px|Wappen Wappen: In Blau eine schwarze Bärentatze mit zwei Sternen und als Schildfuss ein goldener Dreiberg. Von fünf bekannten Bruhinwappen führen vier eine Bärentatze als Schildfigur, während ein fünftes als redendes Wappen eine Hacke enthält, was auf «bruchmachen» d. h. Urbarmachen hinweist. Die heraldische Kommission des Kantons Schwyz entschloss sich für das abgebildete Wappen, weil es einesteils gleich dem ältesten bekannten Bruhinwappen die Bärentatze aufweist und andernteils als Familienwappen sehr verbreitet ist. Es entstammt einem Siegel des Johann Bruhi, Ammann in der March (Styger 193).
Name: Die Herkunft des Namens Bruchin wird von «bruchmachen» abgeleitet. Es ging um die erste Bestellung des Bodens, der dann zum Anbau geeignet war. Der Sage nach soll ein von einem Bären ver-folgter Eingewanderter sich so tapfer gewehrt haben, dass die Einheimischen meinten, den könne man «bruchen».
Alte Landleute der March und Mitglieder der Genossamen von Wangen, Siebnen, Schübelbach, Kaien und Gelbberg/Rossweid.
erste urkundliche Nennung: 1217
Jahr Beschreibung 1217 Im ältesten Einkünfteurbar des Klosters Einsiedeln aus den Jahren 1217 bis 1222 wird ein Ruod. bruhi von Sibineichen (Siebnen) erwähnt. 1229 In einer Vergabungsurkunde von Rapperswil tritt als Zeuge auf «Rudolfus Bruchi et filius eius» (Rudolf Bruchi und sein Sohn). 1409 war wegen der Marschalkwiese und dem Burggut in Reichenburg ein Streit zwischen Heinrich Bruchi, Vogt von Reichenburg und Hermann Wyss von Reichenburg und Rudolf Zimmermann ausgebrochen. Heinrich Bruchi durfte das Burggut behalten und die Marschalkwiese ging an Hermann Wyss und Rudolf Zimmermann von Maienfeld. (Urkunde im Stiftsarchiv Einsiedeln vom 14. März 1409) 1414 regeln im «Landrechtbrief deren in der March» die «Märchlinge» das rechtliche Verhältnis zu Schwyz, wobei für die March u. a. auch «heinrich bruchin» siegelte. (Aus «Das alte Staatsvermögen des Kantons Schwyz» Schwyz, 1870). 1419 Im Jahrzeitbuch von Wangen wird unter dem «wint manot» (Dezember) erwähnt: «Item bruhis kind l fiertel (haber) von l akker grafenstuden vnd vom akker zem hagen» 1427 wird zwischen den Pfarrangehörigen von Nuolen und dem Kaplan Heinrich Bruhin ein Streit geschlichtet (Urkunde 335). 1436 unterschrieb «heini bruhi von Nuolen, der elter» den ersten gültigen Pfrundbrief zwischen den Kirchengenossen von Wangen und ihrem Pfarrherrn. Ein Kulturdokument! (Kirchenlade Wangen). 1446 gab Ruodi bruchy laut Eintragung im II. Jahrzeitbuch von Wangen bei Ragaz sein Leben für die Heimat. 1470 ca. Im Jahrzeitenbuch von Tuggen unter dem 7. Januar folgende Erwähnung: «Item Hans Bruhy hätt gesetzt durch siner seelen Heil und äberly Bruhis sins vatters und gred bruhin und siner geschwüstrigen und allen sinen vordem 10 Pfund Haller an der kylchen buw». «Item heini bruchy uff dem rein gyt einem lütpriester drei Schilling us und ab sinem Huss und Hof uff dem rein ...» 1482 geht aus einer Urkundenkopie hervor, dass «Jos. schnyder und galus bruhi sind mit ein ändern Iberkommen und abduschet den weg der der Ryffen hat...» (Kopie in der Kirchenlade Nuolen). 1500 am 14. Weinmonat schuldet «Hans Bruchy von Wangen dem Hans Fay von Lachen 2 Pfund Haller». (Altendorfer Urkunde Nr. 14). 1504 Im sogenannten Glückshafenrodel, das die Teilnehmer einer Lotterie (Glückshafen) anlässlich des Freischiessens in Zürich aufgezeichnet hat, sind erwähnt: «vonn Tuggen uss der March: Barbeli Bruchy, Fren (Verena) und Gretty Bruchy.» 1519 Im Urbar von Wangen wird ein «Uolly Bruchy» erwähnt. Davon ein Brief von 1519. 1536 Im Hofrodel von Reichenburg, Artikel 37: «Derselben rossyssen sätzt Herman bruchy zwey uff sine guter.» 1548 Im Tuggener Jahrzeitenbuch ist unter dem 12. März im Nachtrag eingefügt: «Ludel Harner setzt 2 pfundt gelts, also zu vertheilen: … stost an die Landstrass, die gan Widen gat, und an Hanns Bolten husswiesen, zum dritten an Jakob Bruhis Höfle und an sin husswiesen …. . . Datum vor Lichtmess im 1548.» 1606 bis 1608 versah der erste aus Urkunden bekannte Bruhin das Amt eines Landammanns. Insgesamt war dies 16 Mal der Fall: im 17. Jahrhundert 2 Mal, im 18. Jahrhundert 9 Mal, im 19. Jahrhundert 4 Mal und in unserm Jahrhundert ein Mal, nämlich 1946/50 Albert Bruhin aus Schübelbach, 1955/59 war Armin Bruhin aus Lachen Nationalrat; Gründermitglied des Marchring. 1647 wird die alte Kapelle «Allerheiligen» durch eine neue ersetzt. Ihr Baumeister war Johannes Bruhin. 1648 wurde ein Testament des Jakob Bruhi aus Schübelbach von der Regierung für ungültig erklärt. 1650 Ilassen sich «Rudolph Bruchi und sein Ehefraue Maria Zwyflin» in die Carmeliterbruderschaft von Wangen aufnehmen. 1651 besass die Pfarrei Innerthal Ankengülten vom Statthalter Joh. Bruhis «ab siner Sennweid Rohwis oder Pfusti ein Mass Anken.» 1670 wird u. a. auch Sebastian Bruhin zur Beilegung eines Streites abgeordnet. 1686 bis 1712 wirkte Johann Ignaz Bruhin von Tuggen als Kaplan, Pfarrvikar und Pfarrherr in seiner Heimatpfarrei. 1699 Die allererste Eintragung des pergamentenen Urbars von Nuolen lautet wie folgt: «Wangen-Nr. l-Johannes Bruhi zinset Jährlich ein Halb Viertel nussen ab Haus vnd Hof auf Bachtellen, stost an Buochberg, hynab an die Landlstrass, vnden an die Kilchweyd, hynauf an Caspar Hüppins weyd, und an Ignati Watenhofers stuolweyd.» 1739 legte der Kapuzinerpater Erasmus Bruhi ewige Profess ab. 1824 Kaspar Alois, Politiker und Dichter, geb. 1824 in Schübelbach, war Redaktor des Alpenboten und der Schweiz. Bundeszeitung 1849, des Stauffachers 1854. (Aus Weber, Geschichte der Nationalliteratur III). 1970 Eines der grössten Marchgeschlechter mit 436 Mitgliedern, wovon 205 (47 Prozent) in Wangen und 185 (42 Prozent) in Schübelbach, 27 in Lachen, 9 in Altendorf, 6 in Tuggen und je 2 in Galgenen und Reichenburg wohnen. alternativtext=Familienwappen Donner Wangen SZ|miniatur|100px|Wappen
Donner Wappen: In Rot über goldenem Dreiberg ein abwärts gerichteter Pfeil begleitet von 2 Sternen. Bruderschaftsschild vom Jahre 1729 in der Riedkapelle zu Lachen.
Name: Vielleicht ergab das geschickte Umgehen mit Donnersteinen (vorgeschichtliche Äxte) den Familiennamen, was auch die Schildfigur erklären könnte.
Alte Landleute der March und Mitglieder der Genossame Wangen.
erste urkundliche Nennung: 1380
Jahr Beschreibung 1380 ca. Im Hofrecht von Wangen wird ein Wegerecht festgehalten, das die Route bestimmt, nämlich «… vnd für nuoler studen nider vnd zuo des toners hurd vf in der rüthy vnd über ein weri …» 1383 ca. Im Urbar der Fraumünster-Abtei Zürich wird aufgezählt auch: «Item Toners egge zinset fünf Schillig». (MHVS 40 : 158). 1417 Die St. Wendelins Gülten von Wangen wurden 1645 erneuert. Die ewige Gült von «zwey pfundt gelts des Johannes doner» geht auf einen Brief vom Jahre 1417 zurück. (Urbar von Wangen 1551, worin die vorhin erwähnten St. Wendelins Gülten eingetragen sind). 1419 Im Jahrzeitenbuch von Wangen ist folgender Eintrag festgehalten: «Item Hermann toner und adelheit sin husfrow heint gesetzt sant iacoben l pfund wachs ab der wisen die man nempt der boden ob dem hanffland uff bachteilen.» 1446 fiel in der Schlacht bei Ragaz Hans Tonner. (II. J. W.). 1516 siegelte in einer Urkunde Gallus Donner, Landammann der March. (Genossenlade Tuggen). 1518 verkaufte die Genossame Wangen am 7. März 1518: «vnd hand verkufft ein bletz ab vnnsser allmeind vnd hand denselben bletz geben dem amman donner um siben und fünfzig pfund Haller.» 1528 stellten «ammann thonar, kleinhans thonar …» eine Urkunde aus betreff «Auskauf der Zäunen halter gegen die anstossenden gütter.»