mini|Samuel von Pufendorf, posthumer Kupferstich von Pieter van Gunst nach einem Gemälde von David Klöcker Ehrenstrahl. S. von Pufendorfs Unterschrift: rahmenlos|klasse=skin-invert-image mini|Samuel von Pufendorf, Kupferstich von Johann Ulrich Krauß, Frontispiz zur zweiten Auflage seines Werks De iure naturae et gentium von 1688. Samuel Pufendorf, ab 1694 Freiherr von Pufendorf (* 8. Januar 1632 in Dorfchemnitz, Amt Stollberg; † 26. Oktober 1694 in Berlin), war ein deutscher Naturrechtsphilosoph, Rechtshistoriker sowie Staats- und Völkerrechtler am Beginn des Zeitalters der Aufklärung. Durch seine Pflichtenlehre, die das Wesen und den Inhalt des Naturrechts nicht von der göttlichen Offenbarung, sondern von den empirisch und durch die Vernunft erfassbaren Veranlagungen des Menschen her denkt, gilt er als Begründer der Vernunftrechtslehre.

Seine Hauptwerke zur Pflichtenlehre sind De iure naturae et gentium libri octo, erschienen 1672 und De officio hominis et civis iuxta legem naturalem libri duo, erschienen im Folgejahr 1673. Sein staatsrechtliches Werk De statu imperii Germanici, anonym erschienen 1667, gilt als wichtiger Beitrag zur frühneuzeitlichen Reichspublizistik.

Leben Samuel Pufendorf wurde als fünftes von acht Kindern des lutherischen Pfarrers Esaias Elias Pufendörfer und dessen Ehefrau Margarete, Tochter des Dippoldiswalder Tuchscherers Thomas Hickmann, in Dorfchemnitz bei Stollberg im sächsischen Erzgebirge geboren. Seine Brüder waren der Pfarrer Jeremias Pufendorf und der Diplomat Esaias von Pufendorf.

Seine Kinderjahre verbrachte Pufendorf in Flöha. Hier hatte sein Vater seit 1634 die Pfarrersstelle inne. Mit der finanziellen Unterstützung eines Freundes der Familie besuchte er wie zuvor seine beiden älteren Brüder ab 1645 die Fürstenschule Grimma. Ausbildungsschwerpunkte waren Grammatik, Logik, Rhetorik und Religion. Pufendorf widmete sich darüber hinaus dem Studium der griechischen und römischen Antike. 1650 schloss er die Schule als Primus des Jahres ab.

Im selben Jahr nahm er ein Studium an der Universität Leipzig auf.Zum Studium vgl. Detlef Döring: Samuel Pufendorf als Student in Leipzig. In ders., Samuel Pufendorf in der Welt des 17. Jahrhunderts, S. 1–43. Zur oft zitierten Behauptung einer Abwendung von der Theologie vgl. kritisch ders., Pufendorf-Studien, S. 55/62. Vermutlich zielte er dabei zunächst auf eine Laufbahn als Theologe, entsprechend seiner familiären Herkunft. Jedes Fachstudium setzte in der damaligen Zeit zudem den Besuch der philosophischen Fakultät voraus, mit einem breiten Fächerspektrum von der Naturphilosophie bis hin zur Philologie und Geschichte. Außerdem gehörte Pufendorf in Leipzig dem Collegium Anthologicum an, einer Vereinigung von Studenten und jungen Magistern, die sich in wöchentlichen Treffen mit philologischen und historischen Studien befassten, auch mit theologischem Bezug. Nicht genau bekannt sind dagegen Pufendorfs Berührungspunkte mit seinem späteren Arbeitsgebiet, der Rechtswissenschaft. 1656 erwarb Pufendorf im Rahmen eines kurzen Aufenthalts an der Universität Jena den philosophischen Magistergrad. Dort verbrachte er auch das Folgejahr und wurde sehr durch Erhard Weigel beeinflusst. Vielleicht war es Weigel, der Pufendorfs Beschäftigung mit modernen Philosophen anregte, die sein späteres Werk prägten: dem Cartesianismus, Galilei, GrotiusMartin Schermaier: Die Bestimmung des wesentlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB (= Forschungen zur Neueren Privatrechtsgeschichte. Band 29). Böhlau Verlag, Wien/Köln/Weimar 2000, Abschnitt 10, Die Irrtumsrechtliche Diskussion zwischen Erklärungs-, Vertrauens- und Willenstheorie, S. 537 ff. und Hobbes.; Detlef Döring: Einleitungstext in Samuel Pufendorf: Kleine Vorträge und Schriften. Texte zu Geschichte, Pädagogik, Philosophie, Kirche und Völkerrecht. Hrsg. von Detlef Döring, Klostermann, Frankfurt a. M. 1995, 387–431, hier 402 f.

Pufendorf verließ die Universität 1658, nachdem er durch Vermittlung seines Bruders Esaias eine Stelle als Hauslehrer beim schwedischen Gesandten Peter Julius Coyet in Kopenhagen erhalten hatte. Sachsen betrat er nie wieder. Bald nach der Ankunft in Kopenhagen geriet er im Schwedisch-Dänischen Krieg in achtmonatige Gefangenschaft. 1660 folgte er dem schwedischen Gesandten nach Den Haag, wo er seine Schrift Grundlagen einer allgemeinen Rechtslehre veröffentlichte, einen Beitrag zur damals schwelenden naturrechtstheoretischen Diskussion. Pufendorf ging dabei von einem rein weltlichen Rechtsgedanken aus. In Leiden studierte er klassische Philologie; auch hier könnte er in näheren Kontakt mit dem Cartesianismus, dem Neustoizismus und dem Denken Grotius’ gekommen sein. Auch Spinoza begegnete er wohl während seines Aufenthalts in den Niederlanden.Brief an Christian Thomasius, 19. Juni 1688, in Werke 1, 195 mit einem Kommentar von Detlef Döring ebd. 196 Anm. 10.

1661 berief ihn der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig an die Universität Heidelberg, wo er am für ihn neu eingerichteten Lehrstuhl Natur- und Völkerrecht lehrte.Zur Heidelberger Zeit vgl. Detlef Döring: Samuel Pufendorf und die Heidelberger Universität in der Mitte des 17. Jahrhunderts. In ders., Samuel Pufendorf in der Welt des 17. Jahrhunderts, S. 45–77. 1668 wechselte er an die Universität Lund in Schweden, wo er eine Professur für Praktische Philosophie erhielt. 1670 amtierte er als Rektor der Universität. 1672 erschien sein lateinisch verfasstes Hauptwerk De jure naturae et gentium libri octo, das 1711 in deutscher Übersetzung unter dem Titel Acht Bücher von Natur und Völkerrecht veröffentlicht wurde. 1677 verließ Pufendorf die Universität und wechselte nach Stockholm. Der schwedische König Karl XI. ernannte ihn zum Hofhistoriographen, zum Geheimen Rat und zum Staatssekretär. Der Lutheraner Pufendorf sprach sich für die wissenschaftliche Trennung von Theologie und Philosophie aus, was zu Konflikten mit den Theologen führte. Obwohl der schwedische König Pufendorf gerne an seinem Hof gehalten hätte, wechselte Pufendorf 1688 nach Berlin an den brandenburgischen Hof, ebenfalls als Hofhistoriograph und Geheimer Rat. Dahinter stand neben materiellen Anreizen vor allem die Motivation, gegen das erstarkende Frankreich in den öffentlichen Diskurs einzugreifen.Vgl. Detlef Döring: Samuel Pufendorfs Berufung nach Brandenburg-Preußen. In: ders.: Samuel Pufendorf in der Welt des 17. Jahrhunderts, S. 131–154. mini|Freiherrenwappen, 1694 1684 wurde er von Karl XI. von Schweden in den Schwedischen Adelsstand gehoben, 1694 in den Freiherrenstand.

Samuel von Pufendorf starb im Alter von 62 Jahren in Berlin und wurde nahe dem Altar der Nikolaikirche beigesetzt.

Pufendorf vermählte sich 1665 mit Catharina Elisabeth, geborener von Palthen (1630–1713), Witwe des Heidelberger Professors Ludwig Heidegger (Hedinger). Mit ihr hatte er zwei Töchter:Peter Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Beiheft 8). Böhlau, Köln, Weimar, Wien 2001, S. 558. Magdalene (* 1666), ⚭ Achatius von Bülow auf Schraplau Emerentia (* 1668), ⚭ 1698 Karl Konstantin von Schnitter (1657–1721), preußischer Ingenieur-Obrist und Festungskommandant

Ein Großneffe von Samuel von Pufendorf ist der Jurist und Universalgelehrte Friedrich Esaias Pufendorf.

Wirken mini|Aus einem Brief von Samuel Pufendorf aus Stockholm an einen Jean Christofle in Stralsund, 15. Dezember 1686Ediert von Johann Claußen im Schulprogramm des Christianeums zu Altona, 1906. In seinem 1672 publizierten Hauptwerk De iure naturae et gentium libri octo setzte Pufendorf vornehmlich von Grotius bereits entworfenes Zivilrecht fort, das er allerdings systematisierte und in von jenem nicht bearbeiteten Bereichen ergänzte.Jan_Dirk_Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. C. H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (= Grundrisse des Rechts), § 3, Rnr. 4. 1673 folgte sein Werk De officio hominis et civis prout ipsi praescribuntur lege naturali. Beide Werke zusammen gelten als Begründungsarbeiten der Vernunftrechtslehre.Helmut_Coing: Epochen der Rechtsgeschichte in Deutschland. C. H. Beck, München 1967. 3. Auflage: 1976, S. 129.

Basis seines Naturrechts ist das Prinzip der socialitas: Die Natur des Menschen ist so schwach, dass ein Einzelner auf sich gestellt nicht überleben kann. Daraus folgt, „dass jeder Mensch, soweit es in seiner Macht steht, friedliche Geselligkeit gegenüber anderen pflegen und bewahren soll“.„cuilibet homini, quantum in se, colendam et conservandam esse pacificam adversus alios socialitatem“, De iure naturae et gentium II.3.15, Gesammelte Werke 4.1, 148. Hieraus leiten sich für Pufendorf sowohl die Normen des Völkerrechts als auch die der individuellen Ethik ab – und nicht zuletzt die Notwendigkeit, unter bestimmten Voraussetzungen per Gesellschaftsvertrag ein staatliches Gemeinwesen zu begründen und dessen Souveränität zu achten. All das lässt sich für Pufendorf vernünftig aus der menschlichen Natur ableiten und ist eben deshalb zugleich Gebot Gottes, der bei der Schöpfung mit den Eigenschaften der menschlichen Natur zugleich die für diese geeigneten Regeln festgelegt habe.Michael Seidler: „Pufendorf’s Moral and Political Philosophy“., besonders Abschnitt 3.4, 4.2.2. The Stanford Encyclopedia of Philosophy (Herbst 2021), hrsg. von Edward N. Zalta, abgerufen am 29. November 2025. Auf dieser Basis leistete Pufendorf eine naturrechtliche Systematisierung der frühneuzeitlichen Rechtsverhältnisse.

Mit seiner Rechtsauffassung eines säkularen Naturrechts (Vernunftrechts) und der Befürwortung eines einheitlichen Völkerrechts nahm Pufendorf maßgeblichen Einfluss auf die deutsche, aber auch europäische Rechts- und Staatsphilosophie im 18. und 19. Jahrhundert und wurde zu einem der Wegbereiter der Aufklärung. Jedoch stimmte für ihn das Naturrecht mit der christlichen Offenbarung überein, beide hätten ihren Ursprung in Gott. Sein Rationalismus bejahte eine ‚praktische, von Erfahrung geleitete Sozialvernunft‘, die unter Betonung der „natürlichen Gleichheit der Menschen den Gedanken der Humanität und der Menschenrechte den Weg bereitete“.Hans Hohlwein: Pufendorf, Samuel Freiherr von. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Auflage. Band V, Sp. 721. Da seine Schriften zusammen mit denen Lockes in den englischen Kolonien Nordamerikas großes Gehör fanden, wurde Pufendorf zu einem der Vordenker der amerikanischen Revolution und der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten.Clifton E. Olmstead: History of Religion in the United States. Prentice-Hall, Englewood Cliffs, N.J. 1960, S. 89.