mini|332x332px|alternativtext=Eine beschilderte Fahrradstraße, mit roter Mittelmarkierung, nur für Radverkehr, Anliegerverkehr und Pferde erlaubt|Fahrradstraße außerorts durchs Moor zwischen Oldenburg und Bad Zwischenahn Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße bzw. deren Fahrbahn (nicht aber z. B. Gehwege). Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.

Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit Radwegen verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Die genauen Regelungen variieren von Staat zu Staat. Während ein Radweg durch Markierung (auf der Fahrbahn markiert: dann Radfahrstreifen) oder durch einen Bord, Grünstreifen, parkende Autos oder ähnliches von der Fahrbahn abgetrennt ist, bezieht sich die Fahrradstraße auf die (gesamte) Fahrbahn, die zur Verkehrsfläche vorrangig für den Radverkehr wird.Thilo Becker: Die Gestaltung des Erfolgsmodells Fahrradstraße – Weiterentwicklung für Tempo-30-Zonen. In: Straßenverkehrstechnik – Mai 2019, Seiten 332–340, abgerufen am 1. Dezember 2019 2016 gab es in 110 Kommunen in Deutschland 426 Fahrradstraßen;Norbert Schläger u. a.: Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen. Forschungsbericht Nr. 41. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin 2016. seitdem dürften etliche hinzugekommen sein.

Geschichte Fahrradstraßen in der heute bekannten Form mit Mischverkehr „Auto und Fahrrad“ auf einer gemeinsamen Fahrbahn in einem länderspezifischen Verkehrsrecht sind eine deutsche Erfindung. Zumindest gibt es bisher keine schriftlichen Belege gegen diese These.

1978 wurden in der Bremer Herbststraße versuchsweise die erste „Radfahrerzone“ eingerichtet. Es ging dabei im konkreten Fall allerdings in erster Linie darum, versuchsweise Radfahren entgegen der Einbahnrichtung zu ermöglichen. Vorbild war ein ähnlicher Verkehrsversuch in Amsterdam. 1982 wurden in Bremen drei Straßen als Fahrradstraßen beschildert, die in einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht wurden. In Bremen kamen weitere Fahrradstraßen hinzu, später auch in anderen Städten wie Krefeld und Hannover.

1997 wurde die Fahrradstraße schließlich mit dem heutigen Verkehrszeichen in Deutschland in das Straßenverkehrsrecht aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde parallel erstmals auch eine Regelung zur Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung des Kfz-Verkehrs eingeführt.

Europaweit folgten nach und nach weitere Staaten dem deutschen Weg und führten eine Fahrradstraße ähnlich der deutschen Regelung ein.

Landesspezifische Regelungen

Belgien mini|153x153px|Zeichen F111 In Belgien gibt es seit 13. Februar 2012 den Begriff der Fahrradstraße (Fietsstraat/Rue cyclable) und seit 4. Dezember 2012 die zugehörigen Verkehrszeichen, die der Anfang einer Fahrradstraße markieren. In Fahrradstraßen dürfen die Radfahrer die ganze Breite der Fahrbahn nutzen, falls diese eine Einbahnstraße in ihrer Fahrrichtung ist, bzw. deren rechte Hälfte, falls die Fahrbahn in beide Richtungen freigegeben ist. Motorfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nutzen, dürfen Radfahrer aber nicht überholen. In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Dänemark mini|180x180px|Beschilderung einer Fahrradstraße in Dänemark. Per Zusatzschild ist die Benutzung durch Kraftfahrzeuge freigegeben (Kørsel tilladt, Autofahren erlaubt).

Fahrradstraßen werden in Dänemark als „Cykelgade“ bezeichnet. Die erste Fahrradstraße wurde 2011 in Aarhus eingerichtet. Rechtlich darf in dänischen Fahrradstraßen maximal 30 km/h gefahren werden. Das Parken ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Per Zusatzschild können weitere Verkehrsarten, wie Kraftfahrzeuge, zugelassen werden.

Deutschland Verkehrsregeln In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrer haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren – auf anderen Straßen gilt das nur, „wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird“ (). Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrradfahrern zu vermeiden.Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1

Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren,Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. in Verbindung mit Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung FußgängerAnlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. in Verbindung mit Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere dessen Absatz 1 Sätze 1-2 und Inline-SkaterAnlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. in Verbindung mit Absatz 1 und Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere § 25 Absatz 1 Sätze 1-2 müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen „Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden. Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu Zeichen 244.1 in Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Hinsichtlich Verkehrsregeln an Kreuzungen gilt jeweils die vor Ort im Einzelfall vorhandene Beschilderung / Regelung. Fahrradstraßen können sowohl Kreuzungen mit „Rechts-vor-Links“ enthalten als auch Kreuzungen mit Vorrang per Beschilderung im Verlauf besitzen. Besitzt die Fahrradstraße keinen Gehweg, darf Fußverkehr, wie nach StVO in diesem Fall allgemein festgelegt, die Fahrbahn nutzen.recklinghaeuser-zeitung.de, Artikel vom 10. Juni 2021: [„Jeder gegen jeden: Fahrradstraßen mutieren zum rechtsfreien Raum“] - abgerufen am 8. Juli 2022

In Anlage 2 StVO ist zu Zeichen 244.1 „Beginn einer Fahrradstraße“ festgelegt:

„Ge- oder Verbot Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.“gesetze-im-internet.de, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, laufende Nummer 23, zu Zeichen 244.1 „Beginn einer Fahrradstraße“ - abgerufen am 8. Juli 2022 Besonders gut ausgebaute Radwege, die wichtige Zielbereiche mit entsprechend hohen Quell- und/oder Zielverkehren über größere Entfernungen verknüpfen, werden auch als Radschnellweg ausgeschildert. Anders als eine Fahrradstraße gelten dort jedoch ohne Zusatzzeichen keine besonderen Verkehrsvorschriften.

Einrichtung von Fahrradstraßen Fahrradstraßen konnten bis zum Jahr 2020 laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nur unter folgenden Bedingungen angelegt werden: „I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Kraftfahrzeuge oder schnellere Elektroräder). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, zu Zeichen 244.1 und 244.2

Mit der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Fassung vom 8. November 2021) wurden die Hürden für die Einführung von Fahrradstraßen gesenkt. Ferner werden Empfehlungen zur Gestaltung bzw. für den ruhenden Kfz-Verkehr in Fahrradstraßen gegeben:verwaltungsvorschriften-im-internet.de, Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1), abgerufen am 8. Juli 2022.

„Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße:

Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung). Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite kann durch bauliche Maßnahmen oder Sperrflächen eingeengt werden. Auf Senkrecht- oder Schrägparkstände sollte grundsätzlich verzichtet werden. Das Zeichen 244.2 ist entbehrlich, wenn die Fahrradstraße in eine Fußgängerzone (Zeichen 242.1), eine Fahrradzone (Zeichen 244.3), eine Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) oder in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht.“

Als wichtiger Baustein der Radverkehrsförderung ergänzt die Einrichtung einer Fahrradstraße oft die Öffnung von Einbahnstraßen in beide Richtungen für den Radverkehr. Es wird empfohlen, Anwohner bei der Einrichtung gezielt zu informieren, um die Anpassung zu erleichtern.Manche Autofahrer ignorieren die Regel einfach, Süddeutsche Zeitung. Interview mit dem Radverkehrsbeauftragten in München Florian Paul, 12. Juli 2018

Fahrradstraßen können sowohl innerorts als auch außerorts angeordnet werden.

Gestaltung mini|hochkant|Fahrradstraße mit Frei­gabe für Kraftfahrzeuge mini|hochkant|Zeichen 350.1 „Radschnellweg“ der deutschen StVO seit 2020