Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) war ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Er arbeitete im Auftrag von Unternehmen, Verbänden und Verwertungsgesellschaften der Kreativwirtschaft mit dem Ziel „geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung illegaler Kopien einzudämmen.“
Die Tätigkeit der GVU konzentrierte sich auf Ermittlungen gegen sogenannte organisierte, also geschäftsmäßig operierende, „Raubkopierer“, die sich zum Beispiel in Release-Gruppen organisieren oder Tracker und illegale Streams anbieten. Der Verein unterstützte die Strafverfolgungsbehörden in den betreffenden Verfahren. Außerdem betrieb der Verein Öffentlichkeitsarbeit, um präventiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und vertrat die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik.
Am 29. Mai 2020 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GVU.
Geschichte mini|Bürogebäude des Vereins in Berlin-Mitte Piraterie bei VHS-Kassetten Vor dem Hintergrund einer rasant steigenden Nachfrage nach Kinofilmen auf VHS-Kassette und der damit gleichzeitig zunehmenden „Piraterie“ haben Vertreter der Filmindustrie im Frühjahr 1984 vereinbart, eine eigene Gesellschaft zur Bekämpfung der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ins Leben zu rufen. Der Beschluss wurde vor allem von der Motivation der Branche getrieben, sich von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) zu lösen. Federführend bei der Vorbereitung der GVU war der langjährige Vorsitzende des Bundesverbands Audiovisuelle Medien (BVV) und Geschäftsführer der deutschen Niederlassung von Twentieth Century Fox Home Entertainment, Bodo Schwartz.
Die Gründung wurde im Herbst 1984 auf der Messe HiFi Düsseldorf verkündet und die erste Satzung am 17. Dezember 1984 beschlossen. Die erste Eintragung im Vereinsregister der Stadt Hamburg ist am 27. Februar 1985 erfolgt, womit der Verein zu diesem Tag rechtskräftig entstanden ist. Mitglieder des Gründungsvorstands waren neben Bodo Schwartz noch Paul Miller von der Cinema International Corporation (CIC) sowie Manfred Goller vom Verband der Filmverleiher (VdF).
Piraterie bei Unterhaltungssoftware und Computerspielen Nachdem der Verein in den ersten Jahren seines Bestehens ausschließlich von der Filmindustrie getragen wurde, weitete sich sein Aufgabenspektrum im Jahr 1997 auch auf Computerspiele aus. Grund dafür waren einerseits die Parallelen zwischen illegalen Kopien von Filmen und Spielen – sowohl in der Herstellung als auch Distribution – andererseits aber auch die einfachere Verbreitung unberechtigt erstellten Materials über das aufkommende Internet. Nachdem 1997 mit Sony Computer Entertainment das erste Unternehmen der GVU beigetreten war, das nicht aus der Filmindustrie stammte, wurde im darauf folgenden Jahr der gesamte Verband der Unterhaltungssoftware e. V. Mitglied des Vereins.
Im Jahr 2000 trat Microsoft Deutschland als erstes Mitglied der Software-Industrie in den Verein ein, was eine breitere Öffentlichkeit auf den Verein aufmerksam machte. Gleichzeitig erweiterte sich dadurch sein Aufgabenspektrum noch einmal. Bereits 2001 übernahm die GVU die Administration der Organisation SAFE, die für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in der Schweiz zuständig war. Zu dieser Zeit intensivierte sich die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP), sodass der gesamte deutschsprachige Raum umfassend abgedeckt wird.
Urheberrechtsverletzungen im Internet Die unautorisierte Verwertung von kreativen Inhalten findet mittlerweile vor allem online statt, z. B. auf Portalseiten und in Foren, wo zahllose Filme, TV-Serien, Musik, E-Books und Games, teilweise noch vor der offiziellen Veröffentlichung, abrufbar sind. Im Fokus der GVU stehen deshalb „digitale Hehler“, also die Betreiber illegaler Portale. Die GVU ermittelt Betreiber und ihre Hintermänner, mit dem Ziel, die kriminellen Gesamtstruktur zu zerschlagen und Geldströme zu unterbrechen, über die sich diese Seiten finanzieren und illegale Gewinne abschöpfen.
Geschäftsführung Die Satzung der GVU sah vor, dass der Vorstand des Vereins aus einem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Personen besteht. Die GVU wurde gemeinschaftlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Zuletzt gehörten Tobias Haar (Vorsitzender), Ronald Schild, Alexandra Bauermeister, und Nikolaus Sieveking dem Gremium an. Als hauptamtliche Geschäftsführerin, führte seit 1. April 2018 Evelyn Ruttke die Geschäfte der GVU.
Mitglieder Zuletzt waren über 60 Unternehmen und Organisationen Mitglied der GVU. Im Bereich Film und Video gehörten dazu BVV – Bundesverband audiovisuelle Medien, Concorde, Constantin Film Verleih GmbH, DCM Film Distribution, GÜFA, HDF Kino, Highlight Communications Deutschland, MPLC Deutschland GmbH, Studiocanal, VdF – Verband der Filmverleiher und VG Media. Aus der Spieleindustrie stammten Mitglieder wie Capcom – CEG Interactive Entertainment, Game – Verband der deutschen Games-Branche e. V. Aus der TV-Industrie und dem Bereich Sportübertragung waren Sky Deutschland und die DFL Deutsche Fußball Liga Mitglieder der GVU. Insgesamt 45 Verlage waren Mitglied, darunter Axel Springer SE, Suhrkamp und Verlag C. H. Beck. Darüber hinaus waren der BVMI – Bundesverband Musikindustrie und das Deutsche Institut für Normung e. V. Mitglieder der GVU.
Aktivitäten Die Tätigkeit des Vereins konzentrierte sich darauf, wirtschaftlichen Schaden von seinen Mitgliedern abzuwenden, der durch unberechtigte Kopien und deren Verbreitung entsteht. Die GVU bezifferte den Verlust auf mehrere Hundert Millionen Euro jährlich. Neben den in der Satzung definierten Aufgaben stützte sich der Verein bei seiner Arbeit vor allem auf das geltende Urheberrecht.
Ermittlungstätigkeit Einen großen Teil seiner Ressourcen wendet der Verein für die eigentliche Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen auf. Das Handeln war von der Ansicht getrieben, dass alleine staatliche Stellen den gesamten Markt für Raubkopien nicht überblicken können, weshalb die GVU diese Lücke zu füllen versuchte. Die Mitarbeiter des Vereins, zu denen auch ehemalige Polizisten und insbesondere Kommissare gehören, durchforsteten systematisch die einschlägigen Bezugsquellen für Raubkopien, insbesondere im Internet. Im Gegensatz zu anderen Organisationen zielte die GVU nicht primär auf Endanwender ab, sondern verfolgte nach eigener Aussage nur die „großen Fische“. Dazu zählten neben denjenigen Personen, die einen Film zum Beispiel im Kino aufnehmen oder den Kopierschutz eines Computerspiels knacken, auch die Betreiber sogenannter Tracker oder Portale mit Links zu Raubkopien.
Der Verein konzentrierte sich vor allem auf große und weltweit operierende Release-Gruppen, in denen Raubkopien arbeitsteilig hergestellt und vertrieben werden, insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht oder vor dem Hintergrund eines internen Wettkampfes. Dabei nimmt der Verein – soweit möglich – unter anderem auch Einsicht in öffentliche Register, um zum Beispiel die wahren Hintermänner einer Briefkastenfirma zu enttarnen. Abfragen von IP-Adressen waren der GVU aufgrund ihrer privatrechtlichen Tätigkeit nicht direkt möglich, stattdessen leitete sie diese als Beweismittel an die zuständigen Behörden weiter. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen eines Strafantrags, der dann zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führte. Sofern daraufhin tatsächlich ein Strafverfahren eröffnet wurde, traten Mitarbeiter des Vereins als sachverständige Zeugen auf. Nicht jeder Strafantrag führte automatisch zu einem erfolgreichen Verfahren, zum Beispiel hat die GVU im Fall Kino.to insgesamt drei Anträge gestellt.
Soweit bislang bekannt, wurden von der GVU keine zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen an „Raubkopierer“ gestellt. Stattdessen überlässt der Verein es seinen Mitgliedern, mögliche Forderungen geltend zu machen, kommuniziert seine Rechtsauffassung im Einzelfall aber deutlich.
Öffentlichkeitsarbeit mini|Warnhinweis vor einem Kinofilm Neben der Ermittlungstätigkeit betrieb die GVU seit ihrer Gründung eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, mit der das Bewusstsein für Urheberrechtsverletzungen gestärkt werden soll. Allein in den Jahren 2009 bis 2011 haben Mitarbeiter des Vereins an nahezu 100 Veranstaltungen teilgenommen und durch ihre Vorträge etwa 2.000 Teilnehmer erreicht. Darüber hinaus bietet die GVU bereits seit Ende der 80er Jahre Seminare für Polizisten und Staatsanwälte an, in denen sie sich über die Konsequenzen von Raubkopien und speziell auch die Aktivitäten des Vereins informieren können.
Im Jahr 1990 hat der Verein ein Präventionsprogramm zum Thema Holografie ins Leben gerufen, das es dem Einzelhandel und Verbrauchern einfacher macht, unberechtigt kopierte Medien zu erkennen. Daneben wurde der Verein durch die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Diese wurde von einer Tochtergesellschaft des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (heutiger Name HDF Kino) produziert, in deren Beirat die GVU sitzt. Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 wurde eine Aktion des Dachverbands MPAA mit Pelé unterstützt.
2008–2011 führte die GVU gemeinsam mit VAP und SAFE jährlich das sogenannte DACH-Branchenforum durch. Auf der Veranstaltung wurden Juristen, Vertreter der Spiele- und Filmindustrie mit Verbänden und anderen Interessenvertretern unter dem Motto „Prävention und Aufklärung“ zusammengebracht. Im Jahr 2011 erfuhr die Studie zur Digitalen Content-Nutzung (kurz DCN-Studie) große Aufmerksamkeit, da sie erstmals über die Nutzung legaler und illegaler Online-Angebote Auskunft gab. Die Untersuchung wurde von der GVU zusammen mit dem Bundesverband Musikindustrie sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels erarbeitet und auch im Jahr 2012 fortgesetzt.
Im Zuge ihrer Aufklärungstätigkeit veranstaltet die GVU jährliche Schulungen an der Deutschen Richterakademie zu Themen des Marken- und Urheberrechts.
Verfahren Die Ermittlungen des Vereins wurden im Laufe der Jahre maßgeblich durch den technischen Fortschritt beeinflusst: Nachdem zu Beginn der 1980er Jahre vor allem gegen illegal kopierte VHS-Kassetten vorgegangen wurde, betrafen viele Verfahren in den 1990er und folgenden Jahren die Verbreitung von Filmen und Spielen über P2P-Netze. Seit 2010 nimmt das Streaming einen immer größeren Raum ein.
Die Zahl der eingeleiteten Verfahren ist in den Jahren 2007 bis 2011 von 576 auf 204 gesunken. Der Rückgang ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass sich zahlreiche Staatsanwaltschaften seit 2008 auf solche Verfahren konzentrieren, in denen mehr als 200 Kopien eines Werkes hergestellt wurden. Die GVU fügt sich nach eigener Aussage diesem Trend und richtet ihre Ermittlungstätigkeit selbst immer stärker auf bedeutende Fälle.
Neben den Verfahren, die direkt auf Ermittlungen der GVU zurückgehen, wirkt der Verein auch in durch die Behörden eingeleiteten Verfahren mit. Außerdem werden jährlich mehrere Verfahren offiziell ausgewiesen, die gemeinsam von den Strafverfolgungsbehörden und der GVU initiiert werden. Von allen bearbeiteten Fällen führen etwa ein Viertel zu einem Urteil oder Strafbefehl.
Bedeutende Fälle In den letzten Jahren hat die GVU zahlreiche Release-Gruppen und andere Netzwerke aufgedeckt, von denen einige aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung besonders herausstechen:
Im September 2007 wurden gleichzeitig 50 Objekte in Deutschland, Holland, Frankreich und Belgien durchsucht. Ziel der Aktion, die durch das GVU-Projekt Herbstgewitter ins Leben gerufen wurde, war primär die Sicherstellung von Beweismaterial. Laut Medienberichten wurden insgesamt 60 PCs und 15 Festplatten beschlagnahmt. Die GVU selbst wertet die Aktion als Erfolg, da zum Beispiel von Keinohrhasen bis Ende 2007 keine unberechtigte Kopie im Umlauf gewesen sei.