Der Kreis Belgard, zuletzt auch Kreis Belgard (Persante), war bis 1945 ein preußischer Landkreis in Hinterpommern. Seine Kreisstadt war die an der Persante gelegene Stadt Belgard. Das ehemalige Kreisgebiet liegt heute in den Powiaten Białogardzki und Świdwiński in der polnischen Woiwodschaft Westpommern.
Geschichte mini|Der Kreis Belgard-Polzin im 18. Jahrhundert miniatur|Das Kreisgebiet 1905 miniatur|Rittergut Schmenzin um 1860, Sammlung Alexander Duncker miniatur|Rittergut Redel um 1860, Sammlung Alexander Duncker miniatur|Rittergut Siedkow um 1860, Sammlung Alexander Duncker In Hinterpommern, das seit 1648 zu Brandenburg-Preußen gehörte, wurde 1724 eine Kreisreform durchgeführt. Die Zahl der Kreise und zugehörigen Landräte wurde fühlbar reduziert, um die starke territoriale Zersplitterung zu verringern, die durch die komplizierten adligen Besitzstände in Hinterpommern entstanden war. Die damals bereits bestehenden Kreise Belgard und Polzin wurden mit Wirkung zum 1. Januar 1725 zu einem Kreis zusammengeschlossen, der im damaligen Sprachgebrauch als Belgard-Polzinscher Kreis bezeichnet wurde. Der Kreis umfasste die Städte Belgard und Polzin, das königliche Amt Belgard sowie eine größere Anzahl von adligen Dörfern und Gütern.
Infolge der preußischen Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 wurde der Kreis Teil des Regierungsbezirks Köslin in der Provinz Pommern. Bei der pommerschen Kreisreform von 1818 kamen die beiden bis dahin zum westpreußischen Netzedistrikt gehörenden Dörfer Brutzen und Groß Poplow zum Kreis hinzu, der nunmehr nur noch nach seiner Kreisstadt als Kreis Belgard bezeichnet wurde. Im Jahr 1828 wurden die Dörfer Jagertow und Kollatz (bis dahin in Kommunion der Kreise Belgard und Neustettin) vollständig in den Kreis integriert.
Zum Kreis Belgard gehörten 1871 die Städte Belgard und Polzin, 73 Landgemeinden und 95 Gutsbezirke. Zum 30. September 1928 fand im Kreis Belgard wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.Sonderamtsblatt der Preußischen Regierung in Köslin vom 28. September 1928 (nach Stück 38)
Der Kreis Belgard umfasste 1910 eine Fläche von 1132 km². Bei der preußischen Kreisreform vom 1. Oktober 1932 wurde der Kreis deutlich vergrößert: Bis auf die drei Gemeinden Labenz, Nuthagen und Rützow wurde der aufgelöste Kreis Schivelbein in den Kreis Belgard eingegliedert. Aus dem aufgelösten Kreis Bublitz kam der Amtsbezirk Neu Buckow, bestehend aus den drei Gemeinden Groß Satspe, Klein Satspe und Neu Buckow, zum Kreis Belgard.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Im weiteren Verlauf der 1930er Jahre wurde die Kreisbezeichnung Belgard (Persante) eingeführt. Im Kreis lebten im Jahre 1939 insgesamt 79.183 Einwohner auf einer Fläche von 1649,49 km² bei einer Bevölkerungsdichte von 48 Einwohnern/km². 48 Prozent der Bevölkerung lebten in den drei Städten Belgard (16.456), Bad Polzin (6920) und Schivelbein (9714). Flächenmäßig war der Kreis der viertgrößte in der Provinz Pommern, bevölkerungsmäßig stand er an fünfter Stelle.
Im Frühjahr 1945 wurde der Kreis von der Roten Armee besetzt. Nach Kriegsende wurde das Kreisgebiet zusammen mit ganz Hinterpommern von der Sowjetunion der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. In der Folgezeit wurde die einheimische Bevölkerung von der polnischen Administration aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Einwohnerentwicklung
Jahr Einwohner Quelle 1797 16.682 1816 18.808 1846 33.528 1871 44.102 Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Pommern und ihre Bevölkerung 1871 1890 44.547 1900 47.097 1910 48.504 1925 53.918 1933 76.894 1939 77.062 Bei der Gebietsreform von 1932 wurde der Kreis deutlich vergrößert.
mini|Kreis Belgard: Siegelmarke des Landrates Politik Landräte 1723–Caspar von Wolden 1747–1753Hans Joachim von Kleist 1753–1762Ernst Friedrich von Podewils 1763–1770Caspar Friedrich von Ramel 1772–1787Friedrich Wilhelm von Winterfeld 1787–1808Otto Bogislaw von Kleist 1808–1844Hans Jürgen von Kleist-Retzow (* 26. Januar 1771 in Groß Tychow/Belgard; † 13. März 1844 in Kieckow/Belgard) 1844–1851Hans Hugo von Kleist-Retzow (* 25. November 1814 in Kieckow/Belgard; † 20. Mai 1892 in Kieckow) 1851–1865Wilhelm von der Reck (* 23. Dezember 1819 in Osnabrück/Hannover; † 13. Januar 1910 in Lübbecke/Westfalen) 1868–1884Hans Wilhelm von Hagen (* 27. Dezember 1830 in Langen/Belgard; † 20. November 1892 in Bozen-Gries/Südtirol) 1886–1897Jürgen von Kleist-Retzow (* 21. August 1854 in Koblenz/Rheinprovinz; † 14. Dezember 1897 in Dresden) 1899–1911Wolf Friedrich von Kleist-Retzow 1911–1919Gustav von Hagen (* 15. September 1877 in Brotzen/Rummelsburg; † 20. September 1954 in Wasbüttel/Niedersachsen), Gutsbesitzer in Premslaff 1919–1921Carl Ahrendts (* 24. Juni 1881 in Saargemünd/Lothringen; † 20. Dezember 1949 in Berlin) 1921–1922Walter Fehrmann (* 28. August 1886 in Hamburg; † 21. Januar 1963 in Mainz) 1923–1932Hans Janzen (* 22. Juli 1885 in Elbing/Ostpreußen; † 6. April 1973 in Kiel/Schleswig-Holstein) 1932–1933 Walter Braun (* 2. Juni 1884 in Ratibor/Schlesien; † 14. Juni 1933 in Belgard (Selbstmord)) 1934 Otto Busse (* 20. Oktober 1896 in Sundwig/Westfalen; † 18. November 1967 in Iserlohn) 1935–1945 Erich Mehliß (* 16. November 1899 in Linz am Rhein; † 26. Oktober 1972 in Linz)
Kommunalverfassung Der Kreis Belgard gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung im Jahre 1928 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit der Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Zum 1. April 1935 trat mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Amtsbezirke, Städte und Gemeinden
Amtsbezirke
Die Landgemeinden des Kreises waren seit 1932 in 40 Amtsbezirke gegliedert. im Informationssystem Pommern. Die Städte des Kreises waren amtsfrei. Amtsbezirk Alt Schlage Amtsbezirk Arnhausen Amtsbezirk Ballenberg Amtsbezirk Bramstädt Amtsbezirk Briesen Amtsbezirk Brunow Amtsbezirk Bulgrin Amtsbezirk Burzlaff Amtsbezirk Buslar Amtsbezirk Dubberow Amtsbezirk Groß Poplow Amtsbezirk Groß Rambin Amtsbezirk Groß Tychow Amtsbezirk Grüssow Amtsbezirk Kamissow Amtsbezirk Klanzig Amtsbezirk Kösternitz Amtsbezirk Kollatz Amtsbezirk Kreitzig Amtsbezirk Langenhaken Amtsbezirk Lankow Amtsbezirk Lülfitz Amtsbezirk Nelep Amtsbezirk Neu Buckow Amtsbezirk Pumlow Amtsbezirk Rarfin Amtsbezirk Redel Amtsbezirk Reinfeld Amtsbezirk Roggow Amtsbezirk Schlenzig Amtsbezirk Schlönwitz Amtsbezirk Schmenzin Amtsbezirk Simmatzig Amtsbezirk Standemin Amtsbezirk Vietzow Amtsbezirk Warnin Amtsbezirk Wopersnow Amtsbezirk Wusterbarth Amtsbezirk Zadtkow Amtsbezirk Zarnefanz
Städte und Gemeinden Zum Ende seines Bestehens im Jahr 1945 umfasste der Kreis Belgard drei Städte und 126 weitere Gemeinden: Alt Lülfitz Alt Sanskow Alt Schlage Arnhausen Bad Polzin, Stadt Ballenberg Balsdrey Battin Belgard, Stadt Berkenow Boissin Bolkow Boltenhagen Bramstädt Briesen Brunow Brutzen Buchhorst Bulgrin Burzlaff Buslar Butzke Damen Damerow Darkow Denzin Döbel Dohnafelde Drenow Dubberow Eichenfelde Gauerkow Glötzin Grössin Groß Panknin Groß Rambin Groß Satspe Groß Tychow Grüssow Gumtow Hohenwardin Jagertow Kamissow Karsbaum Kartlow Kavelsberg Kieckow Klein Panknin Klein Rambin Klein Satspe Klempin Klemzow Klötzin Klützkow Kollatz Kösternitz Kowalk Kreitzig Kussenow Langen Lankow Lasbeck Latzig Leckow Lenzen Liepz Lutzig Mandelatz Meseritz Muttrin Naffin Natztow Nelep Nemmin Neu Buckow Neu Lülfitz Neu Sanskow Panzerin Podewils Polchlep Poplow Pribslaff Pumlow Pustchow Quisbernow Rarfin Redel Redlin Reinfeld Repzin Retzin Ristow Ritzig Roggow Röhlshof Rostin Rützenhagen Sager Schivelbein, Stadt Schinz Schlennin Schlenzig Schlönwitz Schmenzin Semerow Siedkow Silesen Simmatzig Standemin Technow Teschenbusch Tietzow Venzlaffshagen Vietzow Völzkow Vorbruch Vorwerk Warnin Wartenstein Wopersnow Wussow Wusterbarth Wutzow Zadtkow Zarnefanz Zietlow Ziezeneff Zuchen Zwirnitz
Aufgelöste Gemeinden Groß Dubberow, in den 1920er Jahren zu Dubberow Klein Krössin, ca. 1908 in einen Gutsbezirk umgewandelt Rottow, ca. 1908 zu Mandelatz Groß Poplow, 1928 zu Poplow
Namensänderungen Seeligsfelde (heute polnisch: Szeligowo) wurde am 29. Dezember 1937 in Eichenfelde (Pom.) umbenannt.
Religion Die Bevölkerung im Kreis Belgard (Persante) gehörte seit der Reformation fast vollständig zum evangelischen Glauben. Zu ihm bekannten sich bei der Volkszählung am 17. Mai 1939 96,6 Prozent der Einwohner. Der Anteil der römisch-katholischen Christen betrug 1,4 Prozent und die „Gottgläubigen“ machten 0,9 Prozent aus.
Evangelische Kirche Die Kirchengemeinden im Landkreis gehörten zur Kirchenprovinz Pommern der evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Im Gebiet des Kreises gab es zwei Kirchenkreise, nämlich Belgard und Schivelbein, deren Grenzen weithin mit denen der ehemaligen beiden Kreise (vor 1932) übereinstimmten.
Mit den Kirchspielen Karvin, Kerstin und Körlin allerdings reichte er seit 1931 in den Kreis Kolberg-Körlin hinein, nachdem der Kirchenkreis Körlin aufgehoben und die drei Gemeinden zum Kirchenkreis Belgard kamen. Andrerseits gehörten Groß- und Klein Satspe zum Kirchspiel Seeger im Kirchenkreis Köslin; Tietzow und Warnin wurden vom Pfarramt Schwellin im Kirchenkreis Bublitz betreut. Als im Zuge der Auflösung des Kreises Schivelbein Labenz, Nuthagen und Rützow zum Kreis Dramburg kamen, verblieben die Kirchspiele Labenz und Rützow allerdings beim Kirchenkreis Schivelbein, wohingegen Schlenzig zu Petershagen im Kirchenkreis Kolberg und Ritzig zu Wusterwitz im Kirchenkreis Dramburg kamen.
Mit 58 750 Gemeindegliedern war der Kirchenkreis Belgard einer der größten der Provinz. Er umfasste 18 Kirchengemeinden (Kirchspiele) mit 19 Filialgemeinden bei 22 Pfarrern, 39 Kirchen und vier Kapellen.
Der Kirchenkreis Schivelbein hatte bei 26 689 Gemeindegliedern 13 Kirchengemeinden (Kirchspiele) mit 21 Filialgemeinden, 14 Pfarrern und 34 Kirchen.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges schwand die Zahl der Deutschen und damit auch der evangelischen Christen auf ein Minimum. Sie werden vom Pfarramt in Köslin betreut und gehören zur Diözese Pommern-Großpolen der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen. In der nun der polnischen katholischen Kirche gehörenden Belgarder Georgenkirche finden regelmäßig evangelische Gottesdienste in polnischer und auch in deutscher Sprache statt.
Katholische Kirche In den ersten Jahrhunderten nach der Reformation gab es im Belgarder Raum praktisch keine Katholiken. In der Mitte des 19. Jahrhunderts noch wird berichtet, dass die wenigen katholischen Christen im Belgardschen Kreis von Zeit zu Zeit durch Geistliche der katholischen Gemeinde in Köslin oder Kolberg betreut wurden.
Von 1887 an wurden in Belgard Heilige Messen in einem Gasthaussaal gelesen. Kirchbaupläne zerschlugen sich. Im Jahr 1915 trat in Belgard der erste katholische Geistliche nach der Reformation sein Amt an. In einem Wagenschuppen eines Schmiedemeisters bot sich ein Raum an, der als Notkirche ausreichte.