mini|Francione bei einer Tagung an der Universidad de la Rioja, Spanien 2010 Gary Lawrence Francione (* 29. Mai 1954) ist ein US-amerikanischer Rechtsprofessor und Autor.

Er hat sich vorwiegend mit Beiträgen zur Diskussion um Tierrechte hervorgetan und war der Erste, der diese Thematik in das reguläre Curriculum einer US-amerikanischen Rechtshochschule aufnahm. Seine Arbeiten konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Thesen, dass der Status nichtmenschlicher Tiere als Eigentum anderer aufzuheben sei. Den Veganismus erachtet er dabei als eine moralische Minimalforderung, hinter der keine Bemühung, das zu erreichen, zurückbleiben sollte. Tierrechts- und Tierschutzansätze scharf zu unterscheiden seien: Alle größeren Organisationen, die sich „für Tiere“ einsetzen, seien in dieser Unterscheidung uneindeutig oder inkonsequent. An einem Tierschutzansatz kritisiert er insbesondere, dass, ungeachtet der Art des Gebrauchs nichtmenschlicher Tiere, ihr Gebrauch an sich problematisch sei. Dadurch, dass man „Tierausbeutung“ zu regulieren versuche, verfestige man das Paradigma, nichtmenschliche Tiere als Mittel zu menschlichen Zwecken zu gebrauchen. Man schaffe unnötigen Anlass, Tierschutzkonzessionen der tiernutzenden Industrie und deren Produkte fälschlicherweise positiv zu bewerten, was der Effizienz der Tierindustrie letztlich zugute komme. Für eine Begründung von Tierrechten erachtet Francione ausschließlich das Kriterium der Empfindungsfähigkeit als relevant, mit der, wie er argumentiert, ein Selbstbewusstsein und ein Interesse am eigenen Leben einhergehen. Er verwirft den Ansatz Peter Singers, dem zufolge das Interesse am eigenen Leben an kognitive Eigenschaften, die über Empfindungsfähigkeit hinausgehen, gekoppelt sei.

Akademischer Werdegang Francione erhielt seinen B.A. in Philosophie an der University of Rochester und qualifizierte sich für ein Phi-Beta-Kappa-Stipendium, das ihm einen Auslandsaufenthalt im Vereinigten Königreich zu Studienzwecken ermöglichte. Er schloss mit einem M.A. in Philosophie sowie einem J.D. an der University of Virginia ab und arbeitete zunächst als Herausgeber des Virginia Law Review.

Er assistierte in den folgenden Jahren Richter Albert Tate, Jr. (5th Cir.) und Sandra Day O’Connor (USSC). Er war ein Teilhaber der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore und arbeitete als Berater für Boies, Schiller & Flexner sowie Lowenstein Sandler, bevor er 1984 einen Ruf an die University of Pennsylvania für einen Lehrstuhl der Rechtswissenschaften erhielt. 1987 folgte ein Tenure-Track an derselben Institution. Seit 1989 ist er Teil der Fakultät an der Rutgers University. Er hatte mehrere Gastprofessuren in den Vereinigten Staaten, Kanada und Europa inne, darunter an der Universidad Complutense de Madrid.

Francione und Prof. Anna Charlton gründeten 1990 die Rutgers Animal Rights Law Clinic, die sie bis zu ihrer Schließung im Jahr 2000 leiteten. Es ist die erste Hochschule der Vereinigten Staaten, die Tierrechte und Recht in ein akademisches Curriculum aufnahm. Francione und Charlton halten auch nach der Schließung weiterhin Vorlesungen und Seminare an der Rutgers University über Menschen- und Tierrechte (Stand 2010).Vorstellung auf der Website der Fakultät.

Francione nimmt aktiv an der öffentlichen Debatte um Auswege aus der Klimakrise teil; so unterzeichnete er im Oktober 2018 einen offenen Brief, in dem der britischen Regierung eine Versagen im Klimaschutz vorgeworfen wird, die Extinction Rebellion – eine zu zivilem Ungehorsam in der Klimafrage aufrufenden Graswurzelbewegung – unterstützt wird und eine Dekarbonisierung der Wirtschaft gefordert wird.Alison Green u. a.: Facts about our ecological crisis are incontrovertible. We must take action. The Guardian, 26. Oktober 2018.

Legal Welfarism

Ein Ansatz seiner Theorie ist, dass sich aus der klassischen Tierschutzposition – dass man nichtmenschlichen Tieren nicht „unnötig“ Leid zufügen dürfe – eine praktische Tierrechtsforderung ableiten könne: Die beim Tierschutz angestrebte Interessenabwägung, nach der bestimmte Leiden als „unnötig“ und bestimmte Behandlungen als „human“ eingestuft werden, sei aufgrund der Ungleichheit der Parteien durch den Status nichtmenschlicher Tiere als Eigentum nicht möglich. Für eine Interessenabwägung müssten sich beide Konfliktparteien auf gleichwertige Rechtsgüter berufen können. Dadurch, dass nichtmenschliche Tiere keine (Grund-)Rechte hätten, Tiernutzende sich dagegen auf das Grundrecht auf Eigentum berufen könnten, komme eine solche Abwägung praktisch nur dann zustande, wenn das zugefügte Leid keinen wirtschaftlichen Nutzen nach sich ziehe.

Für die Tierschutzposition prägte er in „Animals, Property, and the Law“ den Begriff des Legal Welfarism. Dieser sei ungeeignet, einen inhärenten Wert von Tieren anzuerkennen, also einen Wert, der von ihrem Zweck als Eigentum, etwa zu Bewachung eines Objektes oder zur Produktion von Lebensmitteln, entkoppelt ist. Man frage innerhalb dieses Paradigmas lediglich danach, welches Niveau von Leidzufügung akzeptabel sei, um den jeweiligen Nutzwert einer Praxis zu erzielen:

Das Niveau von Leidvermeidung, das von einer Tierschutzgesetzgebung ausgehen kann, geht deshalb kaum über das Niveau hinaus, das ein rational handelnder Eigentümer bereit wäre, von sich selbst aus zu gewährleisten, um ein solches Tier wirtschaftlich effizient zu nutzen. Eine Tierschutzgesetzgebung fordere von Besitzenden, ihren Tieren einen höheren Wert zuzuschreiben, als es zu deren Zweck als Eigentum notwendig wäre. In einem verfassungsrechtlichen Rahmen mit einem Stellenwert von Eigentum wie in der westlichen Welt und besonders in den USA könne ein solcher Ansatz grundsätzlich nichts Emanzipatorisches beitragen.

Kritik an der „Tierrechtsbewegung“

Francione gilt als Kritiker der sogenannten Tierrechtsbewegung, wofür er teilweise scharf angegriffen wird. Er hebt grundsätzliche Missverständnisse der Theorie der Tierrechte bei praktisch allen Organisationen hervor, die sich nach ihrem Selbstverständnis für Tierrechte einsetzen. Er führt das einerseits darauf zurück, dass die langfristigen Forderungen mancher Organisationen keinen Tierrechten entsprechen.

Er meint jedoch weiter, dass die verbleibenden Organisationen, die einerseits offen anerkennen, dass Tieren Grundrechte zugesprochen werden müssen und viele Praktiken ungeachtet ihrer konkreten Ausgestaltung an sich abzuschaffen sind, diese Organisationen gleichzeitig Tierschutzmaßnahmen als ein legitimes sowie effektives Mittel zum Erreichen ihrer nominell abolitionistischen Ziele auffassen.

New Welfarism Für dieses letztere Phänomen prägte er in den Begriff „New Welfarism“, was sich in etwa mit „Neuer Tierschutz“ übersetzen lässt.Etwa nach Hilpisch in. Seine Kritik am New Welfarism geht sowohl von einer ethischen Position aus, als auch von der Ansicht, dass Tierschutzforderungen sich praktisch als zahnlos erwiesen hätten.

In RWT entwickelt er 5 Kriterien für eine Charakterisierung der New Welfarist Position: Die New Welfarists weisen eine Tierethik zurück, die nichtmenschliche Tiere als bloße Mittel zu menschlichen Zwecken sieht: Auf irgendeine Art und Weise beinhaltet ihre Position als langfristiges Ziel die Abschaffung des Eigentumsstatus' nichtmenschlicher Tiere und das Etablieren subjektiver Grundrechte. Sie glauben, dieses langfristige Ziel könne keine direkte Umsetzung in eine politische Praxis finden. Aus (2) leiten New Welfarists ab, dass nahezu jede Tierschutzforderung ethisch vertretbar sei, auch wenn sie den Eigentumsstatus nichtmenschlicher Tiere nicht in Frage stellt oder ihn bestätigt. Tierschutzmaßnahmen seien Tierrechtsmaßnahmen. Sie erachten Regulationen der Tiernutzung als gerechtfertigt und notwendig und meinen, Tierschutzgesetzgebungen würden in kausaler Art und Weise langfristig Tierrechte hervorbringen. Sie weisen Vorwürfe der moralischen Inkonsistenz zurück, dass die Regulierung der Tiernutzung und eine Abschaffung derselben zueinander im Widerspruch stünden.

Die theoretischen Ursprünge des New Welfarisms sieht Francione in den Schriften Peter Singers. Singer et alii würde durch die Verwendung des Begriffs der „Tierrechte“ erheblich zur Verwirrung und zu Verwechslungen der Positionen beitragen. Singer selbst lehnt ein Konzept von Grundrechten explizit ab.Als Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen Singers Position und einer Tierrechtsposition benennt Francione Anmerkungen Singers in der zweiten Auflage von Animal Liberation. Singer konstatiert drin, die meisten Tiere, die zur Herstellung sogenannter Lebensmittel benutzt werden, hätten prinzipiell beziehungsweise keine Das sei bei der Bewertung von Formen der Tierhaltung, die erhebliche Schmerzen oder Leiden verursachen irrelevant, jedoch entscheidend, wenn man Produktionsformen bewerten wolle, in denen .

Singers einzige philosophische Grundlage für die Ablehnung von (den meisten Formen von) Tierausbeutung sei nach Francione kein Gerechtigkeitsargument, sondern eine empirische Bewertung der Konsequenzen einer Handlung, die andere anders treffen könnten. Sowohl Tom Regan, als deontologischer Tierrechtler, als auch R. G. Frey als jemand, der sowohl Singers als auch Regans Position zurückweist, merken an, dass Singer existenzielle Interessen der in die Viehwirtschaft involvierten Menschen etwa nach Arbeit zu ihrem Lebensunterhalt, ausblendet, die nicht ohne Weiteres als irrelevant zurückweisen können. Singers Ablehnung der Tierfabriken sei in dessen Ethik wesentlich kontroverser, als es Singer darstellt.

Nach RWT S. 50 f. Führende Tieraktivisten wie Henry Spira oder Ingrid Newkirk berufen sich auf Singer und gestalt(et)en ihre Aktivitäten nach seinen Maximen. Beide weisen andererseits Tom Regans Position, die als klassischer deontologischer Gegenentwurf zu Peter Singers Tierrechtsposition gilt, zurück.

Kritisch merkt Francione zu Singer an, dass das praktische Kriterium, Ausbeutende und Tierbefreiende danach zu unterscheiden, ob sie „Mitgefühl“ für nichtmenschliche Tiere aufbrächten, zu schwach sei, um eine Trennlinie zu erhalten. Ausbeutende und Emanzipierende würden dadurch praktisch ununterscheidbar. Dass Tierschutzreformen zu Abolitionismus geführt hätten (siehe Punkt 4), sieht er als praktisch widerlegt an. Dass es zu einer abolitionistischen Theorie keine effiziente Praxis geben könne (Punkt 2), weist er in einem konstruktiven Argument zurück (siehe dazu den Abschnitt Eigener Ansatz).Diese Wiedergabe folgt I2AR Kapitel 4 & 5.

Single-Issue-Campaigns Einen weiteren Kritikpunkt führt er gegen Einzelthema-Kampagnen (Single-Issue-Campaigns SICs) ins Feld. Das sind Kampagnen, die etwa für (Ovo-Lacto-) Vegetarismus werben oder sich gegen einen hervorgehobenen Aspekt der Tiernutzung, wie die Wildtierhaltung in Zirkussen oder Pelz richtet, ohne dabei deutlich zu machen, dass Tiernutzung an sich und in allen Bereichen moralisch inakzeptabel sei. Er begründet seine Kritik daran damit, dass man durch die Hervorhebung wenigstens implizit aussage, der hervorgehobene Aspekt sei ethisch unterscheidbar von anderen Formen der Tiernutzung. Ferner entstünde durch Zielverschiebungen und Uneindeutigkeiten der falsche Eindruck, die Tierrechtsbewegung hätte eine geheime Agenda. SICs würden zudem von Tier-Organisationen zu deren wirtschaftlichen Vorteil instrumentalisiert, indem sie vermeintliche Lösungen zu Einzelproblemen „verkauften“ und Spenden von Menschen, die Tieren helfen möchten, einnehmen, diese Mittel aber nicht für Kampagnen verwenden, welche die Nutzung von Tieren in Frage stellen.