In Tirol gibt es 24 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer gesamten Fläche von rund 755 km² (Stand Ende 2015). Die Naturschutzgebiete machen in der Anzahl etwa ein Viertel der Flächenschutze (81 Gebiete), und der Schutzflächen des Bundeslands Tirol aus. Drei der Gebiete sind grenzübergreifend zu Bayern (NSGA).
Das Naturschutzgebiet im Tiroler Naturschutzrecht Der Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005) regelt die Schutzkategorie sehr detailliert und geht einzeln auf Verbote und Ausnahmen der Nutzung ein. Die konkreten Regelungen werden für jedes einzelne Schutzgebiet per Verordnung festgelegt.
Sie dienen allgemein dem (4. Abschnitt d. Ges., zum § 21). Dabei ist für das Naturschutzgebiet ein ausdrücklicher Schutzzweck anzugeben (§ 21 Z.2)
Maßnahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie die Jagd und Fischerei sind ausgenommen, wenn der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird (§ 21 Z.3). Naturschutzgebiete können also sowohl reine Naturlandschaft, wie auch Kulturlandschaft (wie Almenregion, Mähwiesen usw.) umfassen, der Naturschutzgedanke steht aber Vordergrund.
Liste der Naturschutzgebiete
Ehemalige Naturschutzgebiete
Quelle: Land Tirol, tiris www.tirol.gv.at/tiris
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
!Naturschutzgebiet Tirol