Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), sind die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, ).Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz 1992 – AKG), StF: . im Rechtsinformationssystem des Bundes. Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.

Es gibt ähnliche Interessenvertretungen in den deutschen Bundesländern Bremen (Arbeitnehmerkammer Bremen) und Saarland (Arbeitskammer des Saarlandes) sowie in Luxemburg (Arbeitnehmerkammer Luxemburg). Die italienischen Camere del lavoro sind dagegen örtliche Zusammenschlüsse von Gewerkschaften auf freiwilliger Grundlage.

Zentrale Aufgaben und Maßnahmen mini|AK Wien Hauptgebäude mini|Das Arbeiterkammergebäude in Linz mini|Stand der Arbeiterkammer am 1. Mai 2026 im Prater

Die Aufgaben der AK sind in AKG umschrieben:

In AKG werden Maßnahmen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags angeführt: zum Beispiel Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren, Entsendung von Vertretern in Körperschaften und sonstige Organisationen, Durchführung von wissenschaftlichen Studien, Beratung und Vertretung der Mitglieder.

Mitglieder Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener, sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte, Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes, Freiberufler, Beschäftigte in der Landwirtschaft und leitende Angestellte). Die über 4 Millionen Mitglieder haben Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Finanzierung Alle Mitglieder, mit Ausnahme von Lehrlingen und Arbeitslosen, müssen eine Arbeiterkammerumlage von 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts zahlen, die als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet wird. Dieser ist durch die geltende Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ( AKG). Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.

Organisation In jedem der neun Bundesländer gibt es eine eigene Kammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammer), die zusammen die Bundesarbeitskammer (BAK) mit Sitz in Wien bilden ( und ). (§ 3 Abs. 3): Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland (Eisenstadt) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten (Klagenfurt) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich (St. Pölten) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (Linz) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg (Salzburg) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark (Graz) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (Innsbruck) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg (Feldkirch) Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (1040 Wien-Wieden). Die AK Wien fungiert als Büro der Bundesarbeitskammer.

Sozialpartnerschaft Neben den drei weiteren Sozialpartnern, der Wirtschaftskammer (WKO), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Landwirtschaftskammer (LK) ist die BAK Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft. Sie arbeitet dabei eng mit dem ÖGB zusammen, der ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Der Gewerkschaft bleibt der Abschluss von Kollektivverträgen vorbehalten. Die Expertenstäbe der Arbeiterkammerorganisation gelten als Think tank der Gewerkschaften. Sie erarbeiten Gesetzesvorschläge und geben Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen ab.

Weitere Aufgaben Ein weiteres Aufgabengebiet der AK ist der Verbraucherschutz. Da die Bildung der Arbeitnehmer ein wichtiges Anliegen der Kammer ist, betreibt sie zahlreiche öffentlich zugängliche Bibliotheken. Die größte davon ist die Sozialwissenschaftliche Studienbibliothek der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien. Auch der Arbeitsklima Index wird von der Arbeiterkammer erhoben. Die Arbeiterkammern von Wien, Niederösterreich und Steiermark bieten mit der Betriebsräteakademie (BRAK) ein spezielles Ausbildungsprogramm für Arbeitnehmervertreter.

Die Arbeiterkammer ist Gründungsmitglied der Plattform Industrie 4.0 (Österreich), welche die Chancen und Möglichkeiten von Industrie 4.0 und der digitalen Transformation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich aufzeigen und nutzbar machen soll.

Wahlen *Gewerkschaftliche Einheit (GE)/Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB) **Aggregierter Wert für alle sonstigen Listen bei AK-Wahlen in den Bundesländern SWS-Rundschau. Jahrgang 54, Heft 4/2014, S. 385–401. Jahr FSG ÖAAB (VdU) FA AUGE/UG Kommunisten* Sonstige** 1949 64,4 14,2 11,7 9,7 1954 68,6 16 2,5 9,9 3,0 1959 68,4 18,6 3,7 6,6 2,7 1964 66,5 21,4 3,6 6,7 1,9 1969 68 23,5 5,0 2,5 0,9 1974 63,4 29,1 4,6 0,3 2,4 0,2 1979 64,3 31,0 3,2 0,3 1,2 0,02 1984 58,7 36,5 2,5 0,8 1,4 0,1 1989 59,8 29,1 7,7 1,6 1,7 0,1 1994 54,3 26,1 14,4 1,8 1,1 2,2 1999 / 2000 57,5 26,2 9,7 3,5 0,8 2,3 2004 63,4 23,7 4,9 4,1 0,8 3,0 2009 55,8 24,9 8,7 4,7 0,9 5,0 2014 57,2 21,0 9,7 6,0 1,4 4,8 201960,4818,5610,075,431,513,95 202457,1516,5512,274,293,436,3

Alle fünf Jahre finden in den Bundesländern direkte und geheime Wahlen statt, in denen für jedes Bundesland eine Vollversammlung gewählt wird. Die neun gewählten Vollversammlungen wählen wiederum neun Landes-AK-Präsidenten. Zur Wahl stehen so genannte Fraktionen, von denen die größten jeweils einer der österreichischen Großparteien nahestehen.

Die nächsten Arbeiterkammer-Wahlen finden 2024 je nach Bundesland zwischen 26. Jänner und 29. April 2024 statt.AK Wahl in meinem Bundesland, auf arbeiterkammer.at In jedem Bundesland wird eine eigenständige Wahl abgehalten. Wahlberechtigt ist man in dem Bundesland, in dem man arbeitet.

Bei der letzten AK-Wahl 2019 erzielte die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) österreichweit 60,48 Prozent der Stimmen (510 Mandate), der Österreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB) kam auf 18,56 Prozent (174 Mandate), die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) lagen bei 10,07 Prozent (82 Mandate) und die Alternative und Grüne Gewerkschafter/Unabhängige Gewerkschafter (AUGE/UG) bei 5,43 (42 Mandate). Sonstige Fraktionen errangen insgesamt 32 Mandate. Von 3.066.270 Wahlberechtigten gingen 38,65 Prozent wählen. Laut anderer Quellen wurden rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer zur Wahl aufgerufen.Arbeiterkammer-Wahlen beginnen Ende Jänner. In: ORF.at, 28. Dezember 2018, abgerufen am 29. Dezember 2018.3,7 Millionen Arbeitnehmer werden 2019 zur Wahl gerufen. In: Die Presse, 28. Dezember 2018, abgerufen am 29. Dezember 2018.

2019 fanden die Wahlen abhängig vom Bundesland zwischen 28. Jänner und 10. April statt; 2024 zwischen dem 21. Jänner und dem 29. April.

Geschichte der Arbeiterkammer Schon in der Revolutionsperiode von 1848 wurden Forderungen nach Schaffung von Arbeiterkammern mit dem Recht der Mitwirkung an der Gesetzgebung analog zu den Handelskammern gestellt.Die Geschichte der Forderung nach Arbeiterkammern wurde während des Gesetzgebungsprozesses 1919/1920 über die Errichtung von Arbeiterkammern vom zuständigen Ausschuss am 23. Februar 1920 überblicksmäßig beschrieben: Bericht des Ausschusses für die Vorberatung der Kammergesetze über die Vorlage der Staatsregierung (Nr. 596 der Beilagen), betreffend das Gesetz über die Errichtung von Kammern für die Arbeiter und Angestellten. 736 der Beilagen der Konstituierenden Nationalversammlung – Ausschussbericht. (Gescanntes Original (PDF; 33,6 MB)) auf der Website des Österreichischen Parlaments, abgerufen am 27. März 2026. Stenographisches Protokoll: 64. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung der Republik Österreich am 26. Februar 1920, S. 1804ff. in ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online: Präsident: Anerkennung fand aber zunächst nur die Notwendigkeit einer „Arbeiterschutzgesetzgebung“ und die Forderung nach wissenschaftlicher Erforschung der sozialen Lage. Entsprechend formuliert war auch der Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern, den der liberale Reichsratsabgeordnete Ernst von Plener 1886 stellte.Ferdinand Seibt: Lebensbilder zur Geschichte der böhmischen Länder. Band 4, S. 206. Das Abgeordnetenhaus setzte daraufhin einen Spezialausschuss ein, der mehrere Jahre verhandelte. Anlässlich des Einigungsparteitages der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs in Hainfeld 1888/1889 lehnten allerdings gerade die Arbeitervertreter den Plener-Entwurf ab: man wollte kein bloßes statistisches Bureau, sondern genau präzisierte Rechte zur sozialen Gestaltung der Arbeitswelt. Auf Gewerkschaftsseite bestand auch die Sorge, die Mitwirkungsrechte der Arbeiterkammern könnten als Argument gegen die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts dienen.

Das Arbeiterkammergesetz kam nicht zustande. Die Aufgabe der „Erhebung der sozialen Lage“ wurde 1898 einem „Arbeitsstatistischen Amt“ im Handelsministerium zugewiesen. Dem ihm angeschlossene „ständigen Arbeitsbeirat“, der immer häufiger auch zur Gesetzesbegutachtung herangezogen wurde, gehörten zu einem Viertel Arbeitervertreter an.

Eine wesentliche Initiative kam 1917 noch zur Zeit der Donaumonarchie von den tschechischen Sozialdemokraten und Tomáš Garrigue Masaryk. Freie und christliche Gewerkschafter zogen in dieser Sache an einem Strang. Am 18. Juli 1917 brachte der Klub der böhmischen Sozialdemokraten einen Antrag auf Errichtung von Arbeiterkammern ein.Antrag der Abgeordneten Dr. Leo Winter, Němec, Aust und Genossen betreffend die Errichtung von Arbeiterkammern. 492 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Abgeordnetenhauses. XXII. Session 1917. In: ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online. Am 14. September 1918 beriet der Ministerrat über die Frage, die in Aussicht genommene parlamentarische Initiative kam aber nie zustande.AVA, Minsterratspräsidium, Ministerratsprotokolle, Karton 38, Abschriften.

Die Konstituierende Nationalversammlung der Republik Österreich beschloss am 26. Februar 1920 das von Sozialstaatssekretär Ferdinand Hanusch vorgelegte Arbeiterkammergesetz, die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes der Bundesländer (, S. 171). Hanusch, der auch einer der Vorsitzenden der Reichskommission der Freien Gewerkschaften war, wurde nach dem am 22. Oktober 1920 erfolgten Ausscheiden der Sozialdemokraten aus der Regierung erster Direktor der Arbeiterkammer in Wien.

1921 wurden die Arbeiterkammern (so die Kurzbezeichnung) den Unternehmerkammern gleichgestellt. Allerdings wurde ihr Begutachtungsrecht für Gesetzesentwürfe von manchen Ministerien zunächst noch ignoriert. Die Arbeiterkammern entwickelten aber binnen relativ kurzer Zeit kompetente Expertenstäbe für ihr Lobbying im Sinn der Arbeitnehmerinteressen. 1925 wurde in Wien die erste AK-Frauenabteilung geschaffen, ihre Leiterin war die später vom NS-Regime ermordete Käthe Leichter. Als Mitarbeiterin einer AK-Hilfsaktion für Arbeitslose entwickelten die Mitglieder eines Wissenschafterteams um Marie Jahoda ihre bedeutende Studie über die Folgen von Arbeitslosigkeit im niederösterreichischen Marienthal. In der Wirtschaftskrise zu Beginn der 1930er Jahre entwickelte die AK Wien das Konzept „Jugend am Werk“ mit Werkstätten für arbeitslose Jugendliche. Diese Aktion wurde auch nach 1934 weitergeführt.

1934 bis 1938 wurden die Arbeiterkammern zwar nicht aufgelöst, aber mit Gefolgsleuten des autoritären Regimes besetzt. Nach dem Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland 1938 wurde ihr Vermögen in die Deutsche Arbeitsfront eingegliedert.