Goldankauf ist der Ankauf von Gold (Barren oder Münzen) und goldhaltigen Gegenständen (Goldschmuck, Altgold, Zahngold, Bruchgold, Goldreste usw.). Der Ankaufswert orientiert sich ausschließlich am Feingoldgehalt. Viele Goldankäufer kaufen auch andere Edelmetalle (Platin, Silber, Palladium usw.) und Uhren an.
Ablauf des Goldankaufs mini|Altgold zum Schmelzen aus dem Goldankauf
Der Verkäufer bringt oder schickt goldhaltige Gegenstände zum Goldankauf. Die Mitarbeiter des Goldankaufs analysieren den Feingoldgehalt und ermitteln einen Ankaufswert. Seriöse und erfahrene Händler berücksichtigen bei der Preisermittlung auch weiterverkäufliche Edelsteine oder einen möglichen historischen Wert und tätigen alle Prüfschritte vor den Augen des Kunden. Ist der Verkäufer damit einverstanden, wird das Geld ausgezahlt. Der Goldankäufer verkauft die goldhaltigen Gegenstände meist weiter an Edelmetall-Scheideanstalten. Dort werden Feingold und die übrigen Bestandteile getrennt. Das Feingold kann in Industrie und Handwerk wieder verwendet werden.
Ermittlung des Feingoldgehalts Für die Wertermittlung eines goldhaltigen Gegenstandes ist ausschließlich der Feingoldgehalt (= Karat) von Bedeutung. Nach dem Erhalt analysiert der Goldankäufer Echtheit und Feingoldgehalt.
Echtheitsbestimmung und Analyse per Augenschein (Feingehaltstempel) Röntgenfluoreszenzanalyse oder Strichprobe Berechnung des vermutlichen Feingoldgehalts (die tatsächliche Feingoldmenge liegt erst nach der Edelmetall-Scheidung vor.)
Feingehaltsbestimmung mittels Strichprobe Hierbei prüft der Händler das Schmuckstück, indem er erst einen Abrieb des Schmuckstückes auf einen Prüfstein aufbringt, den er dann mittels Säuren auf den Feingehalt testet. Ein positives Ergebnis äußert sich, indem sich der Abrieb unter der Säure nicht oder nur gering verändert. Ein Auflösen des Abriebs bedeutet einen niedrigeren Feingehalt oder dass das Stück aus einem unedlen Metall besteht. Bei dieser Methode beschränkt sich die Testgenauigkeit auf die Feingehalte 333 ‰ / 585 ‰ / 750 ‰ und 900 ‰. Genaues Arbeiten ist jedoch erforderlich. Ungenauigkeiten im Prüfvorgang resultieren vor allem bei Schmuckstücken unter 585 und über 750 zu Fehlergebnissen. Prüfsäuren müssen in regelmäßigen Abständen gewechselt werden, denn veraltete, „ausgerauchte“ Säuren können zu für den Kunden nachteilige Ergebnisse führen. Die Strichprobe verursacht eine Oberflächenverletzung und zählt daher nicht zu den zerstörungsfreien Methoden. Jede Art von Anlagegold, wie Münzen oder Barren sollte ein Experte zerstörungsfrei zu prüfen in der Lage sein, da Münzen oder Barren durch die entstehenden Kratzer nicht mehr wiederverkäuflich und so zu niedrigeren Preisen rückgekauft werden.
Feingehaltsbestimmung mittels Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) Der Vorteil der Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) gegenüber Augenscheinprüfung und Strichprobe besteht darin, dass der Feingoldgehalt goldhaltiger Gegenstände zerstörungsfrei überprüft werden kann.
Das Erkennen von Edelmetallfälschungen beschränkt sich allerdings auf eine sehr dünne obere Schicht. So werden beispielsweise Münzen aus Prägestätten mit hohem Fertigungsstandard mit einem höheren Feingehalt angezeigt, als sie tatsächlich haben und von den Münzprägestätten angegeben sind. (Beispiel: Österreichische 10-Schilling-Silbermünze, Feingehalt 640, wird mit einem Feingehalt von über 900 gemessen.) Die Ursache darin besteht in einem Verfahren einer thermisch-chemischen Oberflächenvergütung (Sulfidisierung) zur Eindämmung von Oberflächen-Oxidationen bei den Münzen.
Nachteile des RFA sind: Eindringtiefe der Röntgenstrahlung in das zu prüfende Material ist abhängig von der Dichte, bei Edelmetallen sehr gering. Bei Oberflächenauflagen (z. B. Vergoldung) mit hoher Schichtdicke ist ein falsches Messergebnis nur mit viel Erfahrung erkennbar Die Messungenauigkeit beträgt bei Gold unter besten Bedingungen ±0,5–1,5 % (Vergleich: bei Dokimasie oder Feuerprobe nur 0,05–0,1 % Abweichung). Hohe Anschaffungskosten.
Vorteile des RFA: Rasches, wirtschaftliches Ergebnis. Ergebnis umfasst mehr als ein Metall. Mobile Anwendung möglich.
Zerstörungsfreie Feingehaltsbestimmung und Echtheitsprüfung von Münzen und Barren mini|Aufsicht einer chinesischen Fälschung eines 1 Unzen Goldbarrens des Schweizer Herstellers PAMP in täuschend echter Blisterpackung. Der falsche Barren hat dieselben Maße und eine täuschend echte Verpackung, wie das Original.mini|Seitenansicht einer chinesischen Fälschung eines 1 Unzen Goldbarrens des Schweizer Herstellers PAMP in täuschend echter Blisterpackung. Der falsche Barren ist aber doppelt so hoch wie das Original. Münzen und Barren werden, anders als Schmuck, mit sehr geringen Aufschlägen, dem sogenannten „Premium“ für Präge- und Formkosten sehr nahe am reinen Edelmetallpreis gehandelt. Anders als der Schmuck werden diese Edelmetallprodukte, sofern diese unbeschädigt (bankhandelsfähig) sind, nicht geschmolzen, sondern wieder weiterverkauft. Aus diesem Grund erhält man bei diesen Produkten auch einen höheren Verkaufspreis als bei Altgold. Hierbei ist es jedoch wichtig, die Echtheit der Stücke zerstörungs- und verletzungsfrei zu überprüfen. Hierbei haben sich in den letzten Jahren folgende Methoden bewährt:
Dichtemessung (Archimedisches Prinzip): basiert auf dem unterschiedlichen Volumen gegenüber dem Gewicht Magnetwaage: basiert auf dem Magnetismus von Metallen oder Legierungen. Eine Magnetwaage verfügt über eine sehr hohe Prüfmagnetfeldstärke und damit über eine hohe Durchdringungs- und Detektionsfähigkeit gegenüber paramagnetischen oder ferromagnetischen Einschlüssen in Edelmetallen. Feingold und Feinsilber sind von Natur aus diamagnetisch, d. h. sie werden aus einem Magnetfeld herausgedrängt. Typische paramagnetische Fälschungsmaterialen wie Wolfram, Molybdän, Tantal, Hafnium, Iridium, Rhenium dagegen werden in ein Magnetfeld hineingezogen und damit sofort als Fälschungsmaterial erkannt. Auch die neueren Münzfälschungen aus Wolfram-Kupfer oder Wolfram-Silber werden sofort mittels der Magnetwaage detektiert. Ultraschallmessung: Ähnlich dem medizinischen Ultraschall durchläuft eine Schallwelle das Prüfstück. Die Schalllaufzeit wird dabei gemessen und Rückschlüsse auf die Legierung getroffen. Damit können die Schallgeschwindigkeit und die Dichte von handelsüblichen Barren und Münzen, die aus Gold, Silber, Platin, Palladium, Rhodium und anderen Platin-/Edelmetallen bzw. deren Legierungen bestehen, ermittelt werden. Inhomogenitäten im Material, wie beispielsweise eingegossene Wolframstangen, lassen sich so leicht detektieren. Leitfähigkeitsmessung: Mittels einer Sonde und einem Quell-/Messgerät wird die Leitfähigkeit mittels induziertem Wirbelstrom gemessen. Hierbei erfolgt die Messung innerhalb weniger Sekunden und funktioniert auch durch Kunststoffverpackungen hindurch. Dies ist besonders bei den modernen Barren nützlich, weil die meisten Hersteller die Barren von 1 g bis 100 g in Blisterverpackungen, die mit Sicherheitsmerkmalen versehen sind, verpacken. Eine Öffnung würde einen Wertverlust darstellen. In den letzten Jahren wurden gefälschte Barren renommierter Hersteller in perfekt gefälschter Sicherheitsverpackung aus China in Umlauf gebracht.
Gewichtsbestimmung Gewichtsbestimmung per geeichter Präzisionswaage Das Gewicht der Stücke bestimmt als zweiter Faktor den Preis. Die Bestimmung des Gewichts erfolgt bei jedem seriösen Händler mittels geeichter Präzisionswaage vor den Augen des Kunden und der Kunde kann sich von dem Wägeergebnis selbst am Waagendisplay oder per ebenfalls geeichter Zweitanzeige überzeugen. Es muss mit einer gültig geeichten Waage gewogen werden – kleine Taschenwaagen sind für den gewerblichen Handel unzureichend und gesetzlich nicht erlaubt.
Abzüge vom Gewicht Zur Kaufpreis-Berechnung wird nur das Gewicht der Goldlegierung herangezogen. Wertlose Fremdmetalle wie Federn von Verschlüssen, Verschmutzungen oder Produktionsreste bei hohlem Schmuck werden in Form des sogenannten Schmelzverlustes abgezogen. Dies gilt auch für Steine ohne Wert, wenn diese nicht gleich vom Händler aus dem Schmuckstück entfernt werden. Diese Schmelzverluste stellen technisch unvermeidbare Gewichtsverluste in einer Höhe von bis zu 15 % dar, die beim Schmelzen von jeder Legierung auftreten, da jene Fremdanteile verbrennen, verdampfen oder in die Schlacke (Verbrennungsrückstand) übergehen.
Berechnung des Wertes und Preisfindung bei Edelmetallen
Faktoren für den Wert Der Wert des Altgoldes unterliegt folgenden Faktoren: Feingehalt des Stückes (Karat) Gewicht des Stückes abzüglich unedler Anteile (Steine, Fremdmetalle, Verschmutzungen) Börsenpreis der Edelmetalle Abschlag des Händlers auf den Börsenpreis (Handelsspanne)
Der Schmelzpreis bezeichnet den Börsenpreis des Altgolds abzüglich der Schmelzkosten, der Logistikkosten zur Einlieferung in die Scheideanstalt und der Marge des Händlers.Beschädigtes Gold & Silber verkaufen: Was ist der Schmelzpreis? In: Kettner-Edelmetalle.
Feingehalt Der Feingehalt gibt die Menge an Edelmetall in der Legierung in Teile von Tausend (Promille ‰) an. So beinhalten 1000 g einer 18-Karat Legierung beispielsweise 750 g Feingold, das sind 75 % oder 750 ‰.
Gängige Feingehalte für Schmuck sind: Gold 916 (22 Karat) Gold 750 (18 Karat) Gold 585 (14 Karat)(richtig wäre 583,5, allgemein punziert jedoch ist 585) Gold 375 (9 Karat) Gold 333 (8 Karat)
Den Wert der jeweiligen Karatzahl errechnet ein Händler folgendermaßen: Goldpreis in Gramm x (Feingehalt/1000) - Handelsspanne
Um Bruchgold in Feingold zu verwandeln, ist noch ein aufwändiger Weiterverarbeitungsprozesses erforderlich: Die Edelmetall-Scheidung. Daher sind Abschläge für die Weiterverarbeitung und das Recycling von 15–20 % auf den Börsenkurs möglich.
Faktoren für die Wertberechnung Die Preisentstehung der Preise für Altgold gestaltet sich vollkommen anders als jene des Börsenpreises. Während sich der Börsenpreis aus Angebot und Nachfrage für die einzelnen Händler weitgehend unbeeinflussbar bildet, werden die Preise für Altgold durch die Goldankäufer aufgrund eigener preispolitischer Motivationen und Interessen gebildet. Es gibt für Altgold oder Münzen keine vorgeschriebenen Preise, sondern nur marktübliche Preise. Orientierungshilfen gibt es im Internet auf den Homepages der großen Affinerien (Scheideanstalten) oder größeren Goldhändler, die aber für keinen Ankäufer verbindlich sind. Die Höhe des Ankaufspreises obliegt dem Goldankäufer. Auch Banken und Edelmetallhändler bilden Preise für Barren oder Münzen ohne gesetzliche Vorgaben. Goldankäufer im Internet publizieren oftmals sehr hohe Ankaufspreise, die aber, liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nicht verbindlich oder garantiert sind. Auch hier gilt: Alles weitab der Norm ist möglicherweise ein Hinweis auf Unseriosität. Vor allem reisende Goldankäufer, die mit Postwurfsendungen werben, bezahlen mit teilweise über 80 % Abschlag vom Börsenpreis weit unter Wert und sind von Verbraucherschützern und Medien besonders negativ beurteilt worden.
In Österreich gilt zum Schutz des Kunden ein unterer, gesetzlich vorgeschriebener Mindestwert, der über der Hälfte des marktüblichen Wertes liegen muss („Verkürzung über die Hälfte“ = Laesio enormis). In Deutschland gibt es diesen Mindestwert nicht.
Sicherer ist die Abwicklung bei Scheideanstalten per Werttransportabholung oder persönliche Anlieferung. Letztendlich endet alles Altgold zum Einschmelzen und Recycling bei einer Scheideanstalt. Einige Scheideanstalten bieten auch für Privathaushalte den Ankauf von Edelmetallen an, welche so das Risiko und die oft nicht unerheblichen Wertabschläge der Gold-Ankauf-Shops umgehen können. Nachteil bei dem Verkauf an Scheideanstalten ist, dass im Gegensatz zu Juwelieren oder Pfandhäusern wiederverkäuflicher Schmuck oder wertvolle Steine weder erkannt noch vergütet werden.
Möglichkeiten zum Goldverkaufen Lokale Goldankäufer, Juweliere oder Scheideanstalten