mini|hochkant|Österreichische Zivildienst-Plakette von 1982 Der Zivildienst in Österreich ist eine Form des Wehrersatzdienstes. Seit 1975 kann der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert werden, der Zivildienst stellt seither neben einigen Freiwilligendiensten, welche als Ersatzdienste zum Zivildienst angeboten werden, die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für Wehrdienstverweigerer dar. Der Zivildienst umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Der ordentliche Zivildienst dauert neun Monate, mit 38h-Woche, und uneingeschränkter Bewegungsfreiheit außerhalb der Dienstzeit. Hingegen hat ein Grundwehrdiener eine 168h-Woche mit Kasernierung, bekommt nur mit Wohlwollen des Kommandanten dienstfrei, und das nicht unbedingt außerhalb der Kaserne. Ca. 45 % der tauglichen Männer (Durchschnittswert 2015–2019) erklären ihre Gewissensvorbehalte und leisten dann ihren Wehrersatzdienst ab. Frauen unterliegen keiner Wehrpflicht und sind somit auch vom Zivildienst, der nur ein Wehrersatzdienst ist, ausgenommen. Zuständig für den Zivildienst ist die dem Bundeskanzleramt (BKA) unterstellte Zivildienstserviceagentur (ZISA).https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu.html

Geschichte Bei der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 1955 war ein ziviler Ersatzdienst noch nicht vorgesehen, für Wehrpflichtige, die aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigerten, konnte – ähnlich den Bausoldaten in der DDR – auf Antrag ein ordentlicher Präsenzdienst ohne Waffe abgeleistet werden, dessen Dauer drei Monate länger war als jene des regulären Wehrdienstes. Zwischen 1956 und 1974 wurden lediglich 3.277 Anträge zum ordentlichen Präsenzdienst ohne Waffe gestellt, von denen 3.266 bewilligt wurden.

Unter der Regierung Kreisky II wurde auf Druck pazifistischer Verbände der Zivildienst eingeführt. Auch dem Bundesheer war der Zivildienst nicht unrecht, da Waffenverweigerer für den normalen Dienst eher einen Störfaktor darstellten. Mit Feststellung der Zivildienstpflicht ist ein Zivildiener in Österreich zeitlebens nicht mehr wehrpflichtig und kann somit auch nicht zum Präsenzdienst einberufen werden. Obwohl auch der Zivildienst gleichzeitig mit dem Präsenzdienst verfassungsrechtlich verankert wurde, sollte er die Ausnahme darstellen. Nach dem Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes wurde Max Aufischer am 1. April 1975 mit der Zivildienstnummer 01 als erster Wehrdienstverweigerer zum Zivildienst eingezogen und dem Österreichischen Roten Kreuz zugewiesen.https://steiermark.orf.at/stories/3299094/https://www.roteskreuz.at/steiermark/news/presse-und-medienservice/50-jahre-zivildienst

Zwischen 1975 und 1991 mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war ein Zivildienst von acht Monaten (gleiche Länge wie der Grundwehrdienst) abzuleisten. Seit der Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Nachdem mit der Abschaffung der Gewissensprüfung die Anzahl der Zivildiener stark anstieg, wurde der Zivildienst ab 1992 in Schritten zuerst auf zehn Monate, dann auf elf Monate und ab 1997 auf zwölf Monate (de facto mit zwei Wochen Urlaubsanspruch) verlängert.

Seit 1992 ist der Auslandsdienst als Ersatz zum regulären Zivildienst möglich, seit 2013 zusätzlich die Leistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder eines Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) als Ersatz möglich.https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/zivildienst/chronik.html Auf Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde der Wehrdienst 2004 auf sechs Monate verkürzt. Die Dauer des Zivildienstes wurde ebenfalls mit Jänner 2006 adäquat angepasst (nunmehr neun Monate), wobei der Zivildienstleistende die Möglichkeit bekommen hat, seine Dienstzeit freiwillig um drei Monate (bei besserer Bezahlung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis) zu verlängern.

Nach der Einführung des Klimatickets in Österreich wurde von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung beschlossen, dass jeder Zivildienstleistender für die Dauer des Dienstes ein Klimaticket gratis erhält. Dieses kann sowohl für dienstliche als auch private Fahrten in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden.https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20220322_klimaticket.html

Im Jahr 2024 wurde im Zuge einer Gesetzesänderung das Prinzip der Arbeitsmarktneutralität abgeschafft, welches grundsätzlich bei Freiwilligendiensten üblich ist und ebenso für Wehrersatzdienste in Ländern wie der Schweiz (oder bis zur Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland) vorgeschrieben ist, damit keine bestehenden Arbeitsplätze gefährdet werden, die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert und Wettbewerbsbedingungen nicht verfälscht werden. Durch diese Abschaffung soll das Aufgabenspektrum der Zivildiener erweitert werden, indem diese mehr Arbeiten ohne Aufsicht durchführen können und auch sogenannte Berufsmodule absolvieren können. Des Weiteren wurden mit der Gesetzesänderung der Väterkarenz sowie in Ausnahmefällen eine mögliche zeitliche Zweiteilung der verpflichtenden Dienstzeit eingeführt.https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2024/04/staatssekretaerin-plakolm-neues-zivildienstgesetz-bringt-vereinfachungen-und-mehr-flexibilitaet.htmlhttps://www.zivildienst.gv.at/formulare/gesetze-verordnungen/zdg-novelle-2024.htmlhttps://www.oesterreich.gv.at/Gesetzliche-Neuerungen/Bundesgesetzblatt/zivildienstgesetz_1986-aenderung.html

Wechselnde Organisationsformen und Zuständigkeiten der Zivildienstverwaltung

Vom 1. April 2002 bis zum 30. September 2005 war die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H., ein Tochterunternehmen des Österreichischen Roten Kreuzes, im Auftrag des zu diesem Zeitpunkt zuständigen Innenministeriums (BMI) für die Zuweisung von Zivildienern verantwortlich. Diese Zuständigkeit endete, da der Verfassungsgerichtshof die Zuweisung als Kernbereich der staatlichen Verwaltung betrachtete und eine Eingliederung in das damals zuständige Bundesministerium für Inneres verlangte, weshalb die Zivildienstserviceagentur (ZISA) geschaffen wurde. Die ZISA war von 1. Oktober 2005 bis Jänner 2020 im Verwaltungsbereich des Innenministeriums, von Jänner 2020 bis Juli 2022 war sie dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) rechtlich unterstellt, welches den Zivildienst wegen der Zuständigkeit für die Regionen Österreichs auch als Regionaldienst vermarktete.https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/zivildienst.html Am 18. Juli 2022 wechselte die Zuständigkeit für die ZISA in das Bundeskanzleramt, welches seither für die Zivildienstverwaltung in erster Instanz zuständig ist.https://www.zivildienst.gv.at/kontakte/kontakt-zivildienstserviceagentur.html mini|Amtsgebäude Marxergasse 2 in Wien, heute u. a. Sitz der Zivildienstserviceagentur

Dienstabzeichen Um die Tätigkeiten von Zivildienstleistenden für die Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, müssen Zivildiener ein „Dienstabzeichen“ tragen. Früher handelte es sich dabei um eine Metallplakette (und zusätzlich einen Zivildienstausweis), welche an der Dienst- oder Zivilkleidung angebracht werden musste. Vor einigen Jahren wurde jedoch eine Plastikkarte im Format einer Bankkarte eingeführt, die als Dienstabzeichen bezeichnet wird. Falls eine Dienstkleidung ausgegeben wird, darf auch ein Stoffabzeichen, welches dem Aussehen des früheren Metallabzeichen entspricht, an der Kleidung oder mit Hilfe einer Armbinde getragen werden. Nach der vollständigen Ableistung des Zivildienstes geht das Dienstabzeichen in das Eigentum des Trägers über.

Dienststellen Derzeit (Stand: 2023) gibt es ca. 1.300 Einrichtungen, bei denen Zivildienstleistende im Einsatz sind.https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/zivildienst/bilanz.htmlhttps://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/zivildienst.htmlhttps://www.zivildienst.gv.at/zivildienst-stellen/platzangebot.html#/?spaetestens=2024-12-01 Die Organisation, bei der die meisten Wehrersatzdienstleistenden ihren Dienst leisten müssen, ist das Österreichische Rote Kreuz. Darüber hinaus werden viele Zivildiener im Bereich der Betreuung in Altenheimen, in Krankenhäusern oder auch als Verwaltungsmitarbeiter sowie als Schülerlotsen der jeweiligen Landespolizeidirektion eingesetzt.https://www.reddit.com/r/Austria/comments/7s7o72/zivildienst_bei_der_pr%C3%A4sidialabteilung_der/ Weitere Organisationen sind z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund, Kindergärten, Freiwillige Feuerwehren oder andere soziale Einrichtungen im Bereich der Behinderten- oder Flüchtlingsbetreuung. Weniger weit verbreitet ist eine Beschäftigung als „landwirtschaftlicher Betriebshelfer“https://www.landwirt.com/Forum/261844/Zivildienst---landwirtschaftlicher-Betriebshelfer-in-Oesterreich.html in der Landwirtschaft; größter Anbieter ist in diesem Bereich der landwirtschaftliche Verband Maschinenring.

Dienstdauer Die Dauer des Zivildienstes entsprach bis zum Ende der „Gewissensprüfung“ durch die Zivildienstkommission der Dauer des militärischen Grundwehrdienstes. Mit dem Entfall der Gewissensprüfung wurde die Dauer gegenüber dem Präsenzdienst erhöht. + Dauer des Zivildienstes (Stand: 2023)https://www.zivildienst.gv.at/service/zivildienst-geschichte.html Zeitraum Anzahl Monate Weitere Information 1975 – Mai 1992 8 „Gewissensprüfung“ erforderlich, Dauer identisch mit Dauer des Grundwehrdienstes Juni 1992–1993 10 8 Monate in Ausnahmefällen und bei besonderen Belastungen 1994–1997 11 1997–2005 12 Neu: 2 Wochen Urlaubsanspruch seit 2006 9

Einsatzbereiche

Die Einsatzbereiche, in denen Zivildienstleistende eingesetzt werden, teilen sich in diverse Bereiche auf, allerdings wird der größte Teil im Rettungswesen eingesetzt:https://www.addendum.org/coronavirus/zivildienst-verlaengerung/ + Überblick der Einsatzbereiche (Stand: 2022)https://www.zivildienst.gv.at/service/zivildienst-2022.html Einsatzbereich Anzahl Zivildiener Anteil Zivildiener Rettungswesen 5.674 39,5 % Behinderten- und Sozialhilfe 3.855 26,8 % Altenbetreuung 1.613 11,2 % Krankenanstalten 1.187 8,3 % Kinderbetreuung 584 4,1 % Katastrophenhilfe und Zivilschutz 387 2,7 % Flüchtlingsbetreuung, Integration 390 2,7 % Sozialhilfe in der Landwirtschaft 175 1,2 % Öffentliche Sicherheit, Schulwegsicherung 169 1,2 % Krankenbetreuung, Gesundheitsvorsorge 117 0,8 % Betreuung Drogenabhängiger 66 0,5 % Jugendarbeit 43 0,3 % Justizanstalten 39 0,3 % Umweltschutz 27 0,2 % inländische Gedenkstätten 25 0,2 % zivile Landesverteidigung 19 0,1 %

Ordentlicher Zivildienst

Nachdem im Jahr 1975 nur 344 Männer den Wehrersatzdienst leisteten, stieg die Anzahl der Zivildiener bis zum Jahr 2014 mit über 16.600 Meldungen.https://www.bmlrt.gv.at/service/presse/zivildienst/2020/zivildienst-gipfel.html Von 2015 bis 2018 war ein gegenläufiger Trend zu erkennen. 2019 ist wieder eine anteilsmäßige Zunahme zu verzeichnen, aufgrund des geburtenschwachen Jahrgangs ist die tatsächliche Anzahl jedoch weiter rückläufig. Um die Zahl der Zivildienstpflichtigen zu erhöhen, wurde im Jänner 2021 die sogenannte Teiltauglichkeit eingeführt, wodurch zusätzlich auch alle Männer mit leichten körperlichen oder geistigen Einschränkungen für den Zivildienst (aber auch für den Wehrdienst) zur Verfügung stehen müssen.https://wien.orf.at/stories/3035822/https://noe.orf.at/stories/3035259/https://www.addendum.org/zivildienst/teiltauglichkeit-oesterreich/ Der Erfolg der Teiltauglichkeit ist jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben; es wurde mit ca. 2.000 Wehrpflichtigen zusätzlich pro Jahr gerechnet, es waren im Jahr 2021 allerdings nur 627 bzw. im Jahr 2022 nur 568 Männer.

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