Unter E-Government (von , ) ist der Anglizismus für eine Sonderform des E-Business, welche die Vereinfachung, Durchführung und Unterstützung von Geschäftsprozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen der öffentlichen Verwaltung und sonstigen öffentlichen Einrichtungen sowie zwischen diesen Institutionen und anderen Wirtschaftssubjekten durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Inhalt hat. E-Government kann digitale Verwaltung oder auch dafür eingesetzte Anwendungen meinen. Soweit es die Anwendungen umfasst, werden diese auch als GovTech bezeichnet, der einen Teil von Legal Technology darstellt. Mit der Einführung von MitID und dem Vorgängersystem gibt es bspw. in Dänemark heute praktisch keinen Briefverkehr und praktisch keine Behördengänge mehr.

Dimensionen von E-Government 300px Quellen (u. a.): Dowe/Märker, Hart/PflüglerChristoph Dowe, Oliver Märker: Elektronische Bürgerbeteiligung in deutschen Großstädten 2004 – Website-Ranking, Initiative eParticipationThomas Hart, Frank Pflüger (Hg.): , Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2004

Allgemeines Als Wirtschaftssubjekte kommen neben dem Staat auch Bürger, Unternehmen und andere Personenvereinigungen in Betracht. Diese Wirtschaftssubjekte sollen mit Hilfe elektronischer Medien in das Verwaltungshandeln integriert werden.Tobias Kollmann, Electronic Government, in: Insa Sjurts (Hrsg.), Gabler Lexikon Medienwirtschaft, 2011, S. 144 f. Dabei können die Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten wie folgt systematisiert werden:Christian Brandt, Vom Vertragsmanagement zur zwischenbetrieblichen Kommunikation, 2009, S. 8Arnold Hermanns/Michael Sauter, Electronic Commerce: Die Spielregeln der Neuen Medien, in: Arnold Hermanns/Michael Sauter (Hrsg.), Management-Handbuch Electronic Commerce, 1999, S. 23; ISBN 978-3800623235

Wirtschaftssubjekt Privathaushalte Beispiel Unternehmen Beispiel öffentliche Haushalte Beispiel Privathaushalte Consumer-to-Consumer Tauschbörsen wie eBay Consumer-to-Business Aufträge, Bestellungen Consumer-to-Administration Steuererklärung, Melderegister Unternehmen Business-to-Consumer Lieferung von Waren im Versandhandel Business-to-Business Interbankenhandel Business-to-Administration Lohnsteueranmeldung öffentliche Haushalte Administration-to-Consumer Gebührenbescheid Administration-to-Business Außenprüfung Administration-to-Administration Amtshilfe

Auf diese Weise ergeben sich neun Kombinationen von Geschäftsfeldern.Bernd W. Wirtz, Electronic Business, 2013, S. 23; ISBN 978-3834942395

Vorteile von E-Government Bürger können leichter mit den Behörden in Kontakt treten und profitieren von der rund um die Uhr erreichbaren Information sowie erweiterten Kommunikationsmöglichkeiten. Zeitaufwendige Wege entfallen und gleichzeitig werden Abläufe vereinfacht und automatisiert, so dass mehr Kapazitäten für Sonderfälle zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die Transparenz der Behörde erhöht, da einzelne Bearbeitungsschritte oder Informationswege besser erkennbar werden (Eindämmung der Korruption). Dadurch, dass dem Bürger Informationen leichter zugänglich sind, wird der politische Willensbildungsprozess unterstützt und eine intensivere Beteiligung erreicht, beispielsweise bei Online-Wahlen.

Auch für die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union ergeben sich durch E-Government entscheidende Vorteile. Es wird geschätzt, dass Unternehmen mit 2.000 Mitarbeitern rund 365 Personaltage investieren, um sowohl Anträge als auch Daten bei Behörden einzureichen. Der hohe Bürokratieaufwand zeigt sich denn auch infolge der hohen Zahl der Verwaltungskontakte die mit 130 deutlich über denen der Bürger liegen. Durch die Effektivierung und Beschleunigung von Behördengängen wird von großen Einsparungen ausgegangen. Dies stärkt sowohl die einzelnen Unternehmen als auch den gesamten europäischen Wirtschaftsraum im internationalen Konkurrenzkampf. Außerdem werden durch die ständig verfügbaren Behördendienste Warenverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit gefördert und unterstützt.

Nachteile von E-Government Neben den oben genannten Vorteilen hat E-Government auch Nachteile. Dabei muss zwischen Nachteilen für die Bürger und Nachteilen für die Behörden unterschieden werden. (PDF-Datei; 14 kB)

Nachteile für Bürger Wesentliche Befürchtungen der Bürger betreffen den Datenschutz: Es wird befürchtet, die Privatsphäre der Menschen würde nicht genug geschützt werden und der Bürger würde somit zum gläsernen Menschen werden. Des Weiteren würde die Kommunikation zwischen Behörde und Bürger unpersönlicher werden, dem Bürger würde ein persönlicher Ansprechpartner fehlen.

Im Rahmen der Online-Durchsuchung besteht, insbesondere wenn beim E-Government proprietäre Software an die Bürger verteilt wird, wie dies beim ELSTER-Verfahren der Fall ist, die Gefahr, dass durch den Staat auf den PCs der Bürger Trojaner-Software installiert wird. Laut einer Presseerklärung von August 2007 des Bayerischen Beauftragten für den DatenschutzPresseerklärung vom August 2007 des Bayerischen Beauftragten für den Datenschutz sind derartige Bedenken in der Bevölkerung zu befürchten.

Auch stellen sich Probleme für Personen ohne PC oder PC-Kenntnisse dar.

Nachteile für Behörden Ein Nachteil für die Behörden wäre der zusätzliche Sicherheitsaufwand. Zum Schutz der Daten und somit der Privatsphäre der Menschen müssten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Ein weiterer Nachteil wäre die Abhängigkeit von dem verwendeten System.

Interaktionsebenen Man unterscheidet folgende Interaktionsebenen im E-Government: Information: Bereitstellung von Informationen, etwa auf der Webpräsenz einer Behörde. Kommunikation: Möglichkeiten zum Austausch und interaktiven Abruf von Informationen. Transaktion: Eigentliche Durchführung von Dienstleistungen, etwa per PIN/TAN-Verfahren. Integration: Zusammenführung der Leistungen, unabhängig von welchen Behörden diese erbracht werden.

Absender und Adressaten Absender und Adressaten des E-Government 360px

Die enorme Bandbreite von E-Government-Diensten kann auf Basis der Absender und Empfänger sinnvoll unterschieden und eingeteilt werden. Als staatliche Absender werden unterteilt: Europäische Union Bund Länder Kommunen

Die Adressaten von E-Government-Diensten lassen sich unterteilen in: Bürger → Government to Citizen (G2C) Unternehmen → Government to Business (G2B) Staatliche Einrichtungen untereinander → Government to Government (G2G) Weiterhin ließe sich unterscheiden, inwieweit ein E-Government-Dienst eine Außenwirkung besitzt, sprich sich an Bürger, Unternehmen oder andere Verwaltungen richtet, oder aber eine Innenwirkung, und damit der elektronischen Information, Kommunikation, Transaktion oder Integration innerhalb einer Behörde dient.

Anwendung und Forschung E-Government ist ein wichtiger Bereich der Wissenschaft Verwaltungsinformatik. Dabei geht es zum einen um den technischen Aspekt, zumeist die Bereitstellung entsprechender Softwarelösungen. Besonders ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Datensicherheit und die Möglichkeit der Archivierung und Nachverfolgung von Vorgängen zu achten. Gerade die oben angesprochene Umsetzung der elektronischen Unterschrift ist ein umstrittenes, aber diskussionswürdiges Gebiet. Ein weiterer Aspekt ist die Schaffung von Interoperabilität zwischen Institutionen, Einrichtungen, Ländern und Staaten innerhalb von Europa (E-Government-Aktionsplan, dabei auch der Europäische Interoperabilitätsrahmen). Bei aktuellen Projekten (beispielsweise R4eGov, eGovRTD2020, DEMO net, BRITE, RafEG, SAGA, eLoGo) geht es u. a. um die Harmonisierung von Begrifflichkeiten, die Anpassung von Systemen und die einhergehende Schaffung von Interoperabilität. Um die Ergebnisse dieser Arbeit auf europäischer Ebene weiter auszubauen, hat die EU das Zentrum für semantische Interoperabilität ins Leben gerufen (Semantic Interoperability Centre Europe, kurz: SEMIC.EU). Die Förderung der Projekte durch die EU macht den Umfang dieser Bestrebungen deutlich. Ein weiterer Bereich, der erforscht wird, ist die Bereitschaft zur Nutzung von E-Government. Von besonderem Interesse ist die Erhöhung der Beteiligung von sozial schwachen Gruppen. Zu diesem Zweck wird die multinationale ELOST-Studie (eGovernment for low socio-economic status groups) zu den politischen Plänen und Strategien bezüglich der Einführung von E-Government-Angeboten für sozial Schwache durchgeführt, die durch die EU gefördert wird.

Im Rahmen der Forschung wird zudem diskutiert, inwieweit spezifische Technologien einen Nutzen im Sinne des E-Government stiften können. Dies kann die Blockchain-Technologie sein, Augmented Reality, Künstliche Intelligenz oder das Themengebiet Internet der Dinge. Ein weiteres breit diskutiertes Themenfeld ist das sogenannte Mobile Government, welches im Allgemeinen die Abwicklung von E-Government-Diensten mittels mobiler internetfähiger Endgeräte, wie Smartphones oder Tablets, meint. Entsprechende Technologien oder Anwendungen stiften dabei jedoch nicht per se einen Nutzen infolge ihrer Einführung, vielmehr ist stets im Einzelfall zu prüfen, inwieweit ein Verwaltungsprozess beispielsweise die Eignung zur Unterstützung durch entsprechende Technologien besitzt, ein Mehrwert zu erwarten ist und inwieweit dieser Realisierungsaufwand im Verhältnis zum Mehrwert steht. Teilweise stellt die Forschung bereits entsprechende Methoden zur Anwendung bereit. Im Umfeld des Mobile Government ist beispielsweise der Leitfaden des ISPRAT e. V. zur Identifizierung von Mobilisierungspotenzialen von Verwaltungsprozessen zu nennen.

Die Europäische Union führt jährlich eine Untersuchung des E-Government-Angebots in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten durch. Beim E-Government Benchmark Report 2019 liegt Deutschland dabei im letzten Drittel des Vergleichs – sowohl bei der Anzahl der E-Government-Angebote als auch bei deren Erreichbarkeit und Benutzerfreundlichkeit. Als westliches, reiches Land bleibe Deutschland somit hinter seinen Möglichkeiten zurück, heißt es dort.E-Government Benchmark Report 2019 Insight Report und Background Report: Unveränderter Spitzenreiter beim Thema E-Government ist Österreich.

Einen Überblick über die aktuelle E-Government-Situation aus Bürgersicht in der D-A-CH Region liefert die seit 2010 jährlich durchgeführte Studie eGovernment MONITOR der Initiative D21 und des Institute for Public Information Management. Dabei werden insbesondere die Akzeptanz, Nutzung und Zufriedenheit sowie Treiber und Barrieren für die Nutzung von digitalen Verwaltungsangeboten evaluiert. Die aktuelle Studie wurde am 27. September 2016 veröffentlicht.Helmut Krcmar, Marcus Dapp, Robert Zepic, Lena-Sophie Müller, Sabrina Dietrich, Michael Boberach, Theresa Moy: (PDF; 1,5 MB), 2016.

Die Lebenslagenbefragung 2019 des Statistischen Bundesamtes zeigte, dass die Deutschen mit dem Thema Digitalisierung von allen abgefragten Bereichen am stärksten unzufrieden sind.Lebenslagenbefragung 2019:

Einmal im Jahr werden in Deutschland Forschungsergebnisse im Bereich des E-Governments auf der MEMO Tagungwww.memo-tagung.de an der Universität Münster vorgestellt. Die von der Universität Münster, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag veranstaltete Tagung forciert den Wissensaustausch zwischen Behörden, Forschung und Wirtschaft und befriedigt so die steigende Nachfrage nach fundierten Methoden der Verwaltungsmodernisierung.

E-Government in Europa Der Digital Economy and Society Index gilt als Vergleich bei der Digitalisierung europäischer Staaten, da dieser die allgemeine Leistung Europas im Bereich der Digitalisierung und die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der digitalen Wettbewerbsfähigkeit abbildet.

E-Government in Deutschland