Bewusste Zerstörung von Bauwerken steht für:

das geplante Entfernen von Bauwerken, siehe Abriss (Bauwesen) die Schleifung als Abriss von Burgen oder Festungen die mutwillige Zerstörung durch Bombardement oder Brandschatzung in Kriegen die Sprengung von Bauwerken aus ideologischen Gründen (z. B. die Paulinerkirche in Leipzig während der DDR-Zeit, durch die SED) die Profanierung ist eine Sonderform der Zerstörung und betrifft das Entweihen religiöser Stätten (z. B. durch die Taliban im Krieg in Afghanistan) Straftatbestand in Deutschland, siehe Sachbeschädigung #Qualifikationen

Sonstige Zerstörung von Bauwerken kann in Folge von Naturereignissen auftreten, wie z. B.: Erdbeben Vulkanausbrüche Steinschlag oder Erdrutsch Überflutungen, sowie sonstige Unwetterfolgen

Wenn kein akutes Ereignis die Zerstörung ausgelöst hat, spricht man dagegen von Verfall.

Bauwerke können im Laufe der Zeit durch Devastierung und/oder Leerstand zu Ruinen (bzw. Bauruinen) werden.